Föderalismus, Begriff aus der Politikwissenschaft. Er bezeichnet eine geographisch orientierte Organisationform von Staaten und Organisationen (z.B. Parteien und Verbände), mit klar geregelten Kompetenzen zwischen dem Bund und den Gliedern der Organisation. Der Begriff leitet sich vom lat.: foedus.
Meist wird der Begriff Föderalismus auf souveräne Staaten bezogen, die mehreren geografisch eingegrenzte Teilgebieten ihres Staates, eine gewisse politische Autonomie einräumen. Diese dürfen nicht ohne weiteres wieder entzogen werden und sind meist in einer Verfassung festgelegt. Die sogenannten Gliedstaaten besitzen eigene politische Organe und eigene Kompetenzen zur Regelung iherer Angebote. Im Gegensatz zum Staatenbund besitzt der Gesamtstaat im Föderalismus auch eigene Kompetzen die er ohne der Zustimmung der Gliedstaaten regeln kann.
Beispiel für institutionellen Föderalismus sind manche Parteien die sich, z.B. in Deutschland, in den Gliedstaaten bilden und Aufgaben und Kompetenzen der Organisation auf eine Dachorganisation übertragen, die in Teilgebieten eigenständig agieren kann, in anderen Teilen jedoch auf die Teilorganisation angewiesen sind.
Abgrenzung zu Zentralstaaten und zum Staatenbund
Föderalismus grenzt sich zum einen vom Zentralismus, zum anderen vom Staatenbund ab. Betrachte werden hierbei im Sinne des Völkerrechts souveräne Staaten, die ihrer innerstaatlichen Angelegenheiten ohne Einmischung anderer Staaten regeln. Ausnahme kann die freiwillige Übertragung von Kompetenzen an Überstaatliche Organisatioen (z.B. die EU) sein. Ein zetralistischer Staat hat nur eine politische Entscheidungsebene die zentral alle Angelegenheiten des Staates bestimmt oder diese lokalen politischen Behörden kommisarisch überträgt. Diese lokalen Behörden haben jedoch keine eige Rechte die den Zentralstaat hindern diese Kompetenzen wieder zu entziehen oder die Behörde aufzulösen. Beispiel hierfür ist Frankreich. Ein Staatenbund hingegen entsteht durch Zusammenschluss mehrere souveräner Staaten auf Basis von Verträgen. Hier können zwar gemeinsamme Institutionen gebildet werden. Ein Staat kann jedoch die Kooperation wieder aus alleiniger Entscheidung austreten. Beispiel ist z.B. die UNO.
Eigenschaften föderaler Staaten
Föderale Staaten besitzen meist eine Verfassung, die nur durch die Mehrheit der Gliedstaaten und die Mehrheit der gesamtstaatlichen Legislative geändert werden kann. Diese legt Kompetenzen für Gliedstaaten und Gesamtstaat fest. In jedem Gliedstaat gibt es legisative, exekutive und judikative Organe. Die Bürger können sowohl ein gesamtstaatliches und ein gliedstaatliches Parlament wählen. Meist besitzt die gesamtsattliche Ebene zwei Parlamentskammern. Die eine vertritt dabei auch gliedstaatliche Interessen.
Föderales Europa
Lange Zeit konnte man bei der EWG und EG von einem Staatenbund sprechen. Verträge wie die Montanunion hatten sogar ein Ablaufdatum. Heute besitzt die EU neben einer riesigen Verwaltung auch feste Kompetenzen die auf Basis der EU-Vertäge von dem Europäischem Gerichtshof überprüft werde. Solange die EU noch keine eigen Verfassung besitzt kann man zwar noch nicht von einem föderalen Staat sprechen aber die EU ist auf dem Wege zu einem staat über Staaten zu werden der mehr ist als ein Staatenbund.
Siehe auch: Bundesstaat, Subsidiarität
Einzelne Artikel für Staaten: Föderalismus in Deutschland, Föderalismus in der Schweiz
Liste föderalistisch verfasster Staaten
- Argentinien, 22 Provinzen, 1 Bundesdistrikt, 2 Nationalterritorien, Verfassung von 1994
- Athiopien, 9 Regionen, 2 Gebiete mit Sonderstatus, Verfassung von 1995
- Australien, 6 Bundesstaaten, 2 Territorien, 3 Außengebiete, Verfassung von 1901
- Belgien, 3 Regionen, 3 Sprachgebiete, Verfassung von 1994
- Brasilien, 26 Bundesstaaten, 1 Distrikt, Verfassung von 1988
- Bunderepublik Deutschland, 16 Bundesländer, Verfassung von 1949
- Kanada, 10 Provinzen, Verfassung von 1972
- Indien, 28 Staaten, 7 Territorien, Verfassung von 1950
- Komoren, 3 Territorien, Verfassung von 2001
- Malaysia, 13 Bundesstaaten, 2 Territorien, Verfassung von 1957
- Mexiko, 31 Bundesstaaten, 1 Territorium, Verfassung von 1917
- Mikronesien, 4 Teilstaaten, Verfassung von 1979
- Nigeria, 31 Bundesstaaten, 1 Territorium, Verfassung von 1979
- Österreich, 9 Bundesländer, Verfassung von 1929.
- Pakistan
- Russland
- Schweiz
- Spanien
- Südafrika
- St. Christopher und Nevis
- Venezuela
- Vereinigte Arabische Emirate
- Vereinigte Staaten von Amerika