In der englischen Version des Artikels gibt es eine nützliche Skizze --Tod 12:05, 15. Aug 2005 (CEST)
Habe ganz vergessen das in der Versionhistorie zu vermerken: Habe die Informationen zum Patent korrigiert... es ist völliger Unsinn daß ein schweizer Patent in Deutschland Gültigkeit hätte. Der Grund für die Gültigkeit ist daß ein Eu-weites Patent beim Europäischen Patentamt beantragt wurde, daß letztendlich auch ein nationales Patent für Deutschland einschließt - ohne Prüfung durch das deutsche Patentamt. Allerdings sind doch berechtigte Zweifel anzumelden ob dieses Patent in Deutschland eine Nichtigkeitsklage überleben würde. --JogyB 15:15, 13.01.06