Arzt

Heilberuf
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Ein Arzt oder eine Ärztin (v. griech.: αρχίατρος archíatros = der Oberarzt, Leibarzt; zu archiater (latinisiert) beschäftigt sich mit der Vorbeugung (Prävention), Erkennung (Diagnose), Behandlung (Therapie) und Nachsorge von Krankheiten und Unfällen.

Die germanische Bezeichnung für den Heilberuf (althochdeutsch lâchi) ist beispielsweise im schwedischen läkare, im englischen leech (Blutegel) oder im Familiennamen Lachmann erhalten (ausführliche Angaben zur Etymologie).

In vielen fachsprachlichen Komposita taucht das ursprüngliche griechische Wort (γ)ιατρός bzw. die ältere, gelehrtere Form ἰατήρ auf: iatrogen - durch ärztliches Handeln verursacht, der Psychiater - der Seelenarzt etc.

Allgemeines

Die Funktion des »Arztes« bzw. des »Heilers« ist eine der ältesten der Menschheit. Die Berufssoziologie lehrt, dass ein Berufsstand wie der der Ärzte unter solchen Umständen eine eigene Standesmoral entwickelt, deren bekannteste Form der »Eid des Hippokrates« ist. In krassen Fällen (vgl. die »Triage«) steht sie vor fast unlösbaren Aufgaben. Ihre Intaktheit ließe sich z. B. daran ersehen, ob bei lebensgefährlichen Seuchen die Ärzte nicht desertieren.

Ärzte unterliegen dem Arztwerberecht welches weitgehende Einschränkungen in der Publikation und Veröffentlichungen bedeutet. Ärzte haften ihren Patienten zwar nicht auf Erfolg ihres Handelns, können ihnen aber unter dem Gesichtspunkt der Arzthaftung zum Schadenersatz verpflichtet sein.
Ärzte nehmen im Gesundheitswesen eine Schlüsselposition ein und entscheiden durch ihre Verschreibungspraxis maßgeblich über die Umsatzentwicklung von Pharmaunternehmen, von denen sie durch Pharmareferenten nachhaltig umworben werden.

Deutschland

Die freie Ausübung der Heilkunde ist in Deutschland nur approbierten Ärzten erlaubt, mit festgelegten Einschränkungen dürfen auch Heilpraktiker Kranke behandeln. Spezielle Bereiche der Diagnostik und Therapie werden auch (i.d.R. auf Veranlassung von Ärzten) von Angehörigen der Heilhilfsberufe durchgeführt.

Die Approbation als Arzt setzt ein sechsjähriges Studium der Humanmedizin voraus. Die bundesweit einheitliche Approbationsordnung regelt die Ausbildung des Medizinstudenten bezüglich der Dauer und der Inhalte der Ausbildung in den einzelnen Fächern, sowie der Prüfungen. Diese schließt mit dem Staatsexamen ab. Von Oktober 1988 bis Oktober 2004 war zur Erlangung der Vollapprobation zusätzlich eine 18-monatige Tätigkeit als »Arzt im Praktikum« unter Aufsicht eines approbierten Arztes notwendig. Anschließend an das Studium ist es üblich, dass ein Arzt für mehrere Jahre als Assistenzarzt an einer Klinik arbeitet, um sich auf einem oder mehreren Spezialgebieten der Medizin weiterzubilden und evtl. einen Facharzttitel zu erwerben, der die Voraussetzung zur Niederlassung ist. Niedergelassene Ärzte arbeiten in freier Praxis, ggf. auch mit mehreren Ärzten in einer Gemeinschaftspraxis oder Praxisgemeinschaft.

Jeder Arzt ist Pflichtmitglied der Ärztekammer (Landesärztekammer), in deren Gebiet er seine ärztliche Tätigkeit ausübt. In Deutschland sind derzeit (Stand 2004) 394.400 Ärzte gemeldet, davon sind 88.000 ohne ärztliche Tätigkeit. Die Kassenärztliche Zulassung besitzen 59.000 Hausärzte und 58.900 Fachärzte. In den Kliniken sind 146.300 Ärzte beschäftigt.

Österreich

In Österreich ist man mit der Promotion (dem abgeschlossenen Universitätsstudium) zunächst Doktor der gesamten Heilkunde (Doctor medicinae universae/Dr. med. univ.). Selbständig als Arzt tätig werden darf man auch hier nur, wenn entweder für drei Jahre im Rahmen des »Turnus« verschiedene (definierte) Disziplinen durchlaufen wurden und die Arbeit vom jeweiligen Abteilungsvorstand positiv bewertet wurde. Damit hat man das »jus practicandi« erworben, also die Berechtigung zur selbständigen Berufsausübung als Arzt für Allgemeinmedizin. Alternativ kann sofort nach der Promotion die Ausbildung zu einem Facharzt erfolgen. Viele Fachärzte absolvieren den Turnus allerdings vor Beginn der Ausbildung ganz oder teilweise.

Schweiz

In der Schweiz ist man nach dem mit dem Staatsexamen abgeschlossenen 6-jährigen Studium zunächst eidgenössisch diplomierter Arzt und als solcher zur Arbeit als Assistenzarzt in Krankenhäusern und Arztpraxen befugt. Die Ausbildung zur selbständigen Berufsausübung befugten Facharzt dauert je nach Fach zwischen zwei (»praktischer Arzt«) und 8 Jahren nach dem Studienabschluss. Für einen Facharzttitel muss zudem eine Facharztprüfung abgelegt werden. Danach darf sich der Arzt »Facharzt für <Fachgebiet> FMH« nennen. Die Erlaubnis zur Praxiseröffnung ist kantonal geregelt, die Zulassung zur Berufsausübung zulasten der Krankenkassen wird vom Krankenkassenzentralverband Santesuisse erteilt, ist aber nur eine Formalität. Aktuell besteht aber ein Praxiseröffnungs-Stopp, welcher die Berufsausübung zulasten der Krankenkassen einschränkt. Lediglich bei Bedarfsnachweis, z.B. bei einer Praxisübernahme, ist eine Zulassung möglich. Die jeweilige Fachgesellschaft prüft – soweit dies überhaupt möglich ist –, ob jeder Facharzt seiner Fortbildungspflicht (je nach Fachgebiet 60–100 Stunden pro Jahr) nachkommt. Seit dem 1. Januar 2005 gilt für die Assistenzärzte und Oberärzte eine durch das landesweit gültige Arbeitszeitgesetz begründete maximale Wochenarbeitszeit von 50 Stunden. Bis dahin waren Verträge mit der Formulierung »Die Arbeitszeit richtet sich nach den Bedürfnissen des Spitals« üblich, wodurch Arbeitszeiten oft über 60 und 70 Stunden pro Woche, ohne finanziellen Ausgleich zu leisten waren. Auch mit dem neuen Arbeitsgesetz leisten die Assistenzärzte und Oberärzte immer noch knapp 20 % mehr Wochenstunden als die übrigen Beschäftigten im Spital- und weiteren öffentlichen Bereich (42-Stundenwoche). Damit ergeben sich für die Assistenzärzte Stundenlöhne und Gesamtvergütungen die unter denen des Heilhilfspersonal (Krankenschwestern, Physiotherapeuten etc.) liegen. Für junge Oberärzte gilt Entsprechendes im Vergleich zu Heilhilfspersonal mit Fachausbildung und höherer Dienstaltersstufe (z.B. Intensivkrankenschwestern). Die Leitenden Ärzte und Chefärzte sind finanziell in der Gesamtvergütung besser gestellt, jedoch sind sie aus dem Arbeitszeitgesetz ausgegliedert und haben damit keinen gesetzlichen Schutz ihrer maximalen Arbeitszeit.

Ärzte in anderen Berufen

Statistiken

Datei:ÄrzteNachTätigkeitsfeld D Ende2003.jpg

Zitate

  • Ärzte schütten Medikamente, von denen sie wenig wissen, zur Heilung von Krankheiten, von denen sie weniger wissen, in Menschen, von denen sie nichts wissen. (Voltaire)
  • Gleichgewicht
Was bringt den Doktor um sein Brot?
a) die Gesundheit, b) der Tod,
Drum hält der Arzt, auf daß er lebe
uns zwischen beiden in der Schwebe.
(Eugen Roth)
  • An apple a day keeps the doctor away (Ein Apfel am Tag und der Arzt bleibt fort)
  • bzw. One Tequila per day keeps the doctor away...:-)


  • Wer heilt hat recht! (uralte ärztliche Weisheit)
  • Todmüde Ärzte behandeln todkranke Patienten!

Siehe auch

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Liste bedeutender Mediziner und Ärzte
Approbation - Ärztekammer - Ärztemangel - Arztwechsel - Arztwerberecht - Medizinstudium
Gesundheitswesen - Gesundheitswesen Schweiz
Patient - Patientenverfügung - Betreuungsrecht - Gruppenkonsultation - Visite
Abrechnungsbetrug

Literatur

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