Asylbewerber
Asylbewerber sind ausländische Antragsteller, die in einem Zielland um Aufnahme und Schutz vor politischer oder sonstiger Verfolgung bitten.
Der Staat, in dem die Asylbewerber um Aufnahme ersuchen, prüft in einem sogen. Asylantragsverfahren, ob es sich bei den Antragstellern tatsächlich um Flüchtlinge im Sinne der landeseigenen Gesetze handelt, die Asyl bekommen sollen, oder ob ein Mißbrauch vorliegt.
Anspruchsgrundlagen
Politisch Verfolgte erhalten nach Artikel 16a des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland Asyl, soweit sie nicht aus der EU oder einem so genannten sicheren Drittstaat kommen.
Um den Asylmißbrauch zugunsten des (Deutschland)|Asylrechts]] zu steuern wurde in der BRep.Dtschl. 1993 das Asylverfahrensgesetz eingeführt. Die Zuständigkeit hierfür liegt beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg. Während ihres Asylverfahrens, welches mehrere Jahre dauern kann, sind die Antragsteller in Sammelunterkünften untergebracht und müssen sich im zugewiesenen Landkreis aufhalten.
In der Schweiz regelt der Artikel 69 der Bundesverfassung das Asylrecht. In Österreich regelt ein Asylrechtsgesetz das Verfahren für Asylwerber.