Monika Hermanns

deutsche Richterin am Bundesgerichtshof und des Bundesverfassungsgerichts
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Monika Hermanns (* 6. März 1959 in Thuine) ist eine deutsche Juristin. Sie amtierte von 2004 bis 2010 als Richterin am Bundesgerichtshof. Seit 2010 ist sie als Mitglied des Zweiten Senats Richterin des Bundesverfassungsgerichts.

Leben

Hermanns ist die älteste von drei Töchtern des Realschulrektors Paul Hermanns und seiner Frau Christine. Sie wuchs zunächst in Lingen auf, bis die Familie 1965 nach Emsbüren umzog. Im Jahre 1977 legte sie ihr Abitur am Emsland-Gymnasium Rheine ab. Anschließend studierte sie bis 1982 in Münster und Freiburg Rechtswissenschaft. Im selben Jahr bestand sie in Hamm das erste Staatsexamen, vier Jahre später in Düsseldorf nach dem Abschluss des Referendariats das zweite Staatsexamen.

Ab 1986 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Europäisches Recht der Universität des Saarlandes tätig. 1990 trat sie in den höheren Justizdienst des Saarlandes ein. Zunächst wurde sie an das Justizministerium abgeordnet und war dort Leiterin der Pressestelle und persönliche Referentin des Amtsinhabers Arno Walter. In dieser Zeit wurde sie im September 1991 zur Richterin am Landgericht Saarbrücken ernannt. Dieses Amt übte sie ab 1993 aus. Es folgte jedoch bereits im Januar 1995 eine Abordnung als wissenschaftliche Mitarbeiterin an den Bundesgerichtshof, die bis Dezember 1997 andauerte. Eine weitere Abordnung führte sie 1998 an das Ministerium der Justiz des Saarlandes, während der sie in der Staatskanzlei mit der Leitung der Abteilung Recht und Koordination betraut wurde.

Nachdem sie bereits während ihrer Abordnung zur OLG-Richterin befördert worden war, wirkte sie ab Dezember 1999 am Saarländischen Oberlandesgericht. Bereits damals war sie im Gespräch für eine Richterstelle am Bundesgerichtshof. Im Jahre 2001 wurde sie zudem an den Verfassungsgerichtshof des Saarlandes berufen, dem sie bis 2010 angehörte. Dort fungierte sie u. a. als Berichterstatterin im Verfahren gegen das Saarländische Nichtraucherschutzgesetz. 2004 wurde sie zur Richterin am Bundesgerichtshof ernannt und dem VIII. Zivilsenat zugewiesen. Dieser Senat ist insbesondere zuständig für Kaufrecht, Wohnraummietrecht und Leasingrecht.

Der Wahlausschuss des Bundestags wählte sie am 11. November 2010 auf Vorschlag der SPD zur Richterin des Bundesverfassungsgerichts. Damit wurde dieses Amt erstmals mit einer saarländischen Juristin besetzt. Hermanns trat am 16. November 2010 die Nachfolge von Lerke Osterloh im Zweiten Senat an. Laut Geschäftsverteilungsplan ist sie derzeit zuständig für alle neuen Verfahren, die das Abgaben- und Steuerrecht einschließlich des dazugehörigen Verfahrensrechts, das Zwangsvollstreckungsrecht, das Insolvenzrecht, das Waffenrecht und das Verfahren zur Feststellung der Verwirkung von Grundrechten nach Art. 18 GG betreffen. Die Zuständigkeit für die Wiederaufnahme des Strafverfahrens (4. Buch StPO) einschließlich der Rehabilitierungs- und Kassationsverfahren und für das allgemeine Zivilrecht (Endziffern 4, 8 und 9) hat sie abgegeben, bleibt aber noch mit Verfahren befasst, soweit sie für diese bis zu einer festgelegten Frist als Berichterstatterin eingeteilt war.[1] Sie gehört zusammen mit Peter Müller und Michael Gerhardt der zweiten Kammer des Senats an.[2]

Hermanns ist mit einem Rechtsanwalt verheiratet.

Einzelnachweise

  1. Anlage zum Geschäftsverteilungs-Beschluss des Zweiten Senats vom 12. Dezember 2012
  2. Geschäftsverteilung des Zweiten Senats für das Geschäftsjahr 2013: Beschluss zur Kammerbesetzung
  • Biographische Informationen auf der Webseite des Bundesverfassungsgerichts
  • Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes Nr. 49/2004 vom 4. Mai 2004: Neue Richterin am Bundesgerichtshof
  • Daniel Kirch: Erstmals saarländische Richterin am Bundesverfassungsgericht. In: Saarbrücker Zeitung vom 12. November 2010. (online)
  • Thomas Pertz: Emsbürenerin wird Richterin am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. In: Neue Osnabrücker Zeitung vom 16. November 2010. (online)

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