Raumplanung

planerischer Vorgang, einen geographischen Raum zu ordnen und gezielt zu nutzen
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 9. Januar 2006 um 19:42 Uhr durch 80.121.96.202 (Diskussion). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Aufgaben und Definition der Raumplanung

Aufgaben

Die Aufgabe der Raumplanung gemäß § 1 des Raumordnungsgesetzes (ROG) ist es, räumliche Anforderungen auf den unterschiedlichen Ebenen (Stadtteil, Stadt, Region, Land, Staat, Kontinent) und in Bezug auf die unterschiedliche Aspekte (Verkehr, Umwelt, Bevölkerung, Wirtschaft) abzustimmen und Konflikte auszugleichen sowie Vorsorge für (zukünftige) Raumfunktionen und -nutzungen zu treffen. Dabei wird eine nachhaltige Raumentwicklung angestrebt, die die sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Ansprüche an den Raum miteinander in Einklang bringt. Hierbei soll die freie Entfaltung der Persönlichkeit gewährleistet, die natürlichen Lebensgrundlagen geschützt und entwickelt, die wirtschaftlichen Standortvoraussetzungen geschaffen, die langfristigen Gestaltungsmöglichkeiten offen gehalten, die Vielfalt der Teilräume gestärkt, gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Teilräumen hergestellt und der Zusammenhalt Europas geschaffen werden.

Da das Gesetz von Raumordnung spricht ist, die Bezeichnung Raumplanung ist nicht verbindlich definiert, sondern stellt einen Oberbegriff dar, der alle planerischen Maßnahmen mit räumlichen Auswirkungen – von der Quartiersplanung über die Stadt- und Regionalplanung bis hin zur Landesplanung und Raumordnung – umfasst. Dabei schließt die Raumplanung sowohl die formellen, in Gesetzen geregelten Planungsverfahren (etwa die Bauleitplanung nach dem Baugesetzbuch oder die Regional- und Landesplanung nach den Landesplanungsgesetzen) als auch informelle Planungsprozesse (zum Beispiel Rahmenplanungen) ein.

Definition

Es fällt den Raumplanerinnen und Raumplanern schwer eine Definition zu finden für ihre Disziplin, weil oftmals inhaltliche Wertungen Teil der Definition werden sollen.

Der mittlerweile emeritierte Professer für Stadt- und Regionalplanung an der Universität Dortmund Heinrich Schoof definiert Raumplanung folgendermaßen: "Es handelt sich um die Planung des Einsatzes von Instrumenten zur Beeinflußung räumlicher Bedingungen, die für die Ziele des Planungsträgers relevant sind. Als Raum wird dabei der geopgraphische Raum der Erdoberfläche betrachtet." (Schoof, Heinrich: Wechselnde Perspektiven in Ausbildung und Beruf von Raumplaner/inne/n. In: Klaus M. Schmals (Hg.): Was ist Raumplanung?, Dortmund 1999)

Geschichte

In Deutschland und Österreich etablierte sich die wissenschaftliche Raumplanung mit der Ostforschung und Volks- und Kulturbodenforschung in der Zwischenkriegszeit. Die Raumplanerinnen beschäftigten sich u.a. mit Lebensraum-Konzepten, der Umvolkung und Überfremdung so genannter "Volksgruppen" und der Bevölkerungspolitik für die deutschen Siedlungsgebiete. Ideologisch hatte Hans Grimm großen Einfluss auf die Raumplanungsforschung, fachliche Impulse kamen von dem Sozialgeograph Friedrich Ratzel. Raumplaner erleben im Nationalsozialismus einen Karriere-Boom. An dem Generalplan Ost waren Raumplaner beratend und mitarbeitend tätig. Nach der Befreiung 1945 gab es in der Bundesrepublik weder personell noch zu den bisherigen Forschungen, zu ihrer Methodik und ihrem Vokabular größere Veränderungen.

Ebenen der Raumplanung in Deutschland

Je nach Größe des zu beplanenden Raumes hat der deutsche Gesetzgeber verschiedene Planungsebenen vorgesehen. Dementsprechend sind Aufgaben, Maßstäbe und mögliche Aussagetiefe der Planwerke unterschiedlich. Es wird dabei nach einem hierarchischen Prinzip vorgegangen, nach dem eine untergeordnete Planung der übergeordneten nicht widersprechen darf, gleichzeitig aber die Belange der untergeordneten Ebenen bei der Aufstellung der übergeordneten Pläne und Programme zu berücksichtigen sind (sog. "Gegenstromprinzip"). Die Planungsträger, also die Auftraggeber, sind die Verwaltungseinheiten der öffentlichen Hand, also – in hierarchischer Ordnung – der Bund, ein Bundesland, Regierungsbezirke, Landkreise bzw. kreisfreie Städte und Gemeinden.

Förmliche, also auf gesetzlichen Regelungen basierende Instrumente der räumlichen Planung sind:

  1. Auf der Ebene des Bundes: Raumordnungspolitischer Orientierungsrahmen, Raumordnungsbericht
  2. Auf der Ebene der Länder: Landesentwicklungsprogramm, Landesentwicklungplan
  3. Auf der Ebene der Regierungsbezirke (oder mehrerer Kreise): Regionalplan oder Gebietsentwicklungsplan in NRW
  4. Auf kommunaler Ebene: Flächennutzungsplan, Bebauungsplan

Hinzu kommt als übergeordnetes Planwerke auf europäischer Ebene das Europäische Raumentwicklungskonzept (EUREK)

Strukturen der Raumplanung in Deutschland - Planungsebenen

Planungsebenen sind die Verwaltungen innerhalb der staatlichen Hierarchie, die sich mit der räumlichen Planung befassen. Man spricht deshalb auch von Verwaltungsebenen. Es gibt die Europaebene, die Bundes-, Landes- und Regionsebene und die Gemeindeebene.

Europaebene: Auf europäischer Ebene erfolgt die Koordination mit den Partnerländern in internationalen Organisationen, wie die EU, die EFTA (europäische Freihandelszone) oder in speziellen Gremien, wie die europäische Konferenz der Verkehrsminister. Daneben gibt es Ländergruppen, die bei bestimmten Planungen zusammenarbeiten, so z.B. die Arbeitsgemeinschaft Alpenländer.

Bundesebene: Die nationale Ebene, also der Bund, hat nur die Rahmenkompetenz. Die Institutionen der Bundesebene sind die Bundesregierung, verkörpert durch das Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau. Ihm untersteht zur Erarbeitung wissenschaftlicher Grundlagen die Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung. Der Bundesminister für Raumordnung bildet zusammen mit den zuständigen Ministerien der Bundesländer die Ministerkonferenz für Raumordnung. Der Bundesminister wird durch einen Beirat für Raumordnung, mit Vertretern der Wissenschaft und Verbänden, unterstützt.

Landesebene: Die Akteure der Landesplanung sind die Landesregierungen sowie die entsprechenden Fachministerien. Welche Behörde die oberste Landesplanung betreibt, variiert je nach Bundesland. In Rheinland-Pfalz ist es die Staatskanzlei, in Niedersachsen das Innenministerium und in Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg das Wirtschaftsministerium. In den restlichen Bundesländern, stellt das Umweltministerium o.ä. die Oberste Landesplanungsbehörde dar. Die mittlere Ebene, die Obere Landesplanungsbehörde, ist in der Regel beim Regierungspräsidenten, aber manchmal auch bei Regionalverbänden (Baden-Württemberg) oder auf Kreisebene (Niedersachen) angesiedelt. Sie hat die Fachaufsicht über die Untere Landesplanungsbehörde, also die Kreisverwaltungsbehörden.

Regionsebene: Die verwaltungsmäßige Organisation der Regionalplanung bleibt jedem Bundesland selbst überlassen und variiert sehr stark. Dabei haben sich zwei Modelle herausgebildet. Beim BehördenmodelI wird die Regionalplanung als eigenständige staatliche Aufgabe angesehen und in die Verwaltungsstruktur der Behörden eingegliedert. Beim Verbandsmodell wird ein eigenständiger Planungsverband als Träger der Regionalplanung gebildet. In Bayern z.B. wird diese Aufgabe von 18 Regionalen Planungsverbänden (Art. 6 BayLplG) übernommen, Zusammenschlüsse von Gemeinden und Landkreisen einer Region. Landesplanung und Regionalplanung bilden eine rechtliche und organisatorische Einheit.

Spitzenverbände, Fachakademien: Neben diesen behördlichen Institutionen befassen sich Spitzenverbände mit räumlicher Planung. Dies sind vor allem der Deutsche Städtetag in Köln (für große Städte), der Deutsche Landkreistag in Bonn und der Deutsche Städte- und Gemeindebund in Düsseldorf (für die kleinen Städte). Außerdem befassen sich große Fachakademien mit der Erforschung, Fortbildung und fachlichen Abstimmung der Fragen der Raumordnung und Raumplanung. Zu nennen ist hier die Akademie für Raumforschung und Landesplanung in Hannover und die Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung in Berlin. Sie führen Wissenschaftler und Verwaltungsfachleute der Raumplanung in gemeinsamen Arbeitsgremien zusammen.

Übersicht über das Planungssystem in Deutschland

Planungsebene Institution Programm, Plan Fachplanung
Europäische Union Internationale Organisationen (EU, EROMK, CEMT,...) Empfehlungen und Texte der Konferenzen Einwirken auf alle Ebenen
Bundesrepublik Bundesministerium für Raumordnung; Ministerkonferenz für Raumordnung Bundesraumordnungsprogramm
Bundesland Oberste Landesplanungsbehörde Landesentwicklungsprogramm, -plan
Region Regionale Planungsgemeinschaft, Reg. Präsident Regionalplan (regionaler Raumordnungsplan)
Gemeinde Magistrat, Baudezernat Stadtentwicklungsprogramm, Bauleitplanung
Haus, Objekt Bauherr, Architekt Bauplan

frei nach: H. Spitzer (1995): Einführung in die Räumliche Planung, Stuttgart:UTB

Aus- und Weiterbildung

Studium der Raumplanung in Deutschland

Raumplanung kann in Deutschland in speziellen Planungs-Studiengängen studiert werden, wobei die Benennung dieser Studiengänge nicht einheitlich ist. Darüber hinaus gibt es andere Studienfächer, etwa Architektur, Geographie oder Vermessungswesen, in denen Raumplanung als Vertiefungsrichtung angeboten wird. Auch wenn die Raumplanung als querschnittsorientierte Disziplin gilt, schließt das Studium in der Regel mit dem akademischen Grad Diplom-Ingenieur (Dipl.-Ing.).


An folgenden deutschen Universitäten werden Vollstudiengänge im Fach Raumplanung angeboten:


Darüber hinaus existieren weitere Universitäten und Fachhochschulen, an denen Raumplanung als Aufbau- oder Vertiefungsrichtung angeboten wird (hier eine beispielhafte Auswahl):

Das Planungsrecht als Teildisziplin der Raumplanung ist aber auch Bestandteil des juristischen Studiums, weshalb an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster das der Rechtswissenschaftlichen Fakultät nahe Zentralinstitut für Raumplanung gegründet wurde.

Weiterbildungsmöglichkeiten in Deutschland

Nach erfolgreichem Studienabschluss besteht mit dem städtebaulichen Referendariat die Möglichkeit der beruflichen Weiterqualifikation für Raumplanerinnen und Raumplaner. Das Referendariat ist einerseits ein Vorbereitungsdienst für den höheren bautechnischen Verwaltungsdienst, andererseits eine umfassende praxisorientierte Zusatzausbildung. Ziel des Referendariats ist die Vermittlung umfassender Kenntnisse auf den Gebieten Verwaltung, Recht, Planung, Betrieb und Menschenführung, die weit über das im Studium vermittelte Wissen hinausgehen.

Die Ausbildung gliedert sich in informatorische Tätigkeiten und praktische Mitarbeit bei unterschiedlichen Dienststellen der öffentlichen Verwaltung, wobei der Schwerpunkt in der Planungs- und Bauverwaltung liegt. Daneben bestehen überlicherweise regelmäßige wöchentliche Arbeitsgemeinschaften der Referendare, bei denen in Form von Vorträgen, Referaten und Fachexkursionen umfangreiches Fachwissen vermittelt wird. Ergänzt wird die Ausbildung durch verschiedene längere Fachlehrgänge. Zum Abschluss des zweijährigen Referendariats sind mündliche und schriftliche Prüfungen abzulegen, danach sind die Absolventen berechtigt, den Titel "Bauassessor" bzw. "Bauassessorin" zu tragen.

Einige öffentliche und private Planungsträger, zum Beispiel Stadtverwaltungen oder Projektentwicklungs-Gesellschaften, bieten zur Weiterqualifizierung von Raumplanungsabsolventen auch eigene Trainee-Programme an. Ähnlich dem Referendariat erhalten die Kandidaten dabei die Gelegenheit, Verwaltungsabläufe kennenzulernen, Fachwissen zu vertiefen und sich praxisnah einzuarbeiten.

Studium der Raumplanung in Österreich und der Schweiz

In Österreich kann Raumplanung an der Technischen Universität Wien studiert werden. In der Schweiz ist das Studium der Raumplanung an zwei Hochschulen möglich: als Nachdiplom-Studium an der ETH Zürich oder an der HSR Hochschule Rapperswil.

Berufsverbände/Interessenvertretung

In Deutschland konkurrieren zwei Berfufsverbände um die Mitgliedschaft und Interessenvertretung von Raumplanerinnen und Raumplanern:

Mitglieder der SRL erhalten kostenlos die Zeitschrift "PlanerIn", das Gegenstück des IfR heißt "RaumPlanung". Beide Fachzeitschriften genießen hohes Ansehen in der PlanerInnenszene.

In der Schweiz heisst der Berufsverband

  • Fachverband Schweizer RaumplanerInnen (FSU).

Siehe auch: Landschaftsplanung, Verkehrsplanung, Informationskreis für Raumplanung e. V., Punkt-axiales System

Ebenen der Raumplanung in Österreich

Bundesebene:
Trotz massiven Einflussmöglichkeiten auf den Raum hat der Bund keine Raumplanungskompetenz in Österreich. Es gibt auch kein Bundesraumordnungsgesetz. Die Österreichische Raumordnungskonferenz (ÖROK), die eine von Bund, Ländern und Gemeinden getragene Einrichtung zur Koordination der Raumordnung auf gesamtstaatlicher Ebene ist, hat nur empfehlenden Charakter.

Landesebene:
Die Länder sind in Österreich im Bereich der Raumplanung für die Gesetzgebung auf überörtlicher und örtlicher Ebene zuständig. Durch das Fehlen von bundesstaatlichen Festlegungen kommt es zu unterschiedliche Regelungen in Raumplanungs-(ordnungs-), Gemeindeplanungs-, Baugesetzen. Im Bereich der überörtlichen Planung haben die Länder in Österreich eine Planungskompetenz. Dazu werden Landesentwicklungsprogramme, Sachprogramme und Regionale Entwicklungsprogramme erstellt, die für Gemeinde verbindlich sind. Die Landesplanung ist darüber hinaus für die Überprüfung und Genehmigung der Planungen auf Gemeindeebene zuständig.

Gemeindeebene:
Die Gemeinden besitzen die Kompetenz für die örtliche Raumplanung. Sie können Entscheidungen für den eigenen Wirkungsbereich treffen. In den meisten Ländern stehen folgende Instrumente auf Gemeindeebene zur Verfügung: Örtliches Entwicklungskonzept, Flächenwidmungsplan, Bebauungsplan. Der Bürgermeister ist Baubehörde erster Instanz.


Literatur

  • Heuel-Fabianek, B., Kühn, K., Mank, G.: Raumverträglichkeitsstudie (RVS) für die Europäische SpallationsNeutronenQuelle ESS am Standort Forschungszentrum Jülich. Vorhabenbezogene Änderung des Gebietsentwicklungsplans für den Regierungsbezirks Köln – Teilabschnitt Region Aachen. 2003. ESS-Bericht "ESS 03-134-M. ISSN 1433-559X
  • H. Spitzer (1995): Einführung in die Räumliche Planung, Stuttgart:UTB, ISBN 382528106X
  • Akademie für Raumforschung und Landesplanung (1999): Grundriss der Landes- und Regionalplanung, Hannover