Diskussion:Duell

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Jossi2 in Abschnitt Verbot in Deutschland

Duell aus der Sicht des Staates

Hallo,

das ist ein wirklich ausgiebiger Artikel.

Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob von Staats wegen die Tolleranz gegenüber dem Duell immer so offen war. Wenn allein in Frankreich innerhalb von 16 Jahren 8000 Adelige durch Duelle um kamen, kann ich mir nicht so richtig vorstellen, dass das auf Gegenliebe bei der Obigkeit gestoßen ist. 8000 tote Adelige sind vielleicht auch 8000 tote Offiziere, und das ohne die Verluste aus kriegerischen Auseinandersetzungen. Vielleicht liegt die Dunkelziffer auch noch höher. War das nicht ein hoher Blutzoll? Aus Sicht eines Oberkommandierenden hätte ich da 'was dagegen unternommen. Gibt es dazu irgend welche Standpunkte oder Quellen?

--kek 15:16, 14. Feb 2005 (CET)

Nach meinem Wisssenstand war beim Militär das Duell offiziel verboten, da man solch hohe Verluste in Kriegszeiten nicht hinnehmen wollte. Jedoch sah es in der Praxis so aus, das, obwohl der Ausschluss aus der Armee als Strafe angedroht war, viele Duelle ausgetragen wurden, da die Soldaten ihre Ehre verteidigen wollten. --Oliver Tölkes 13:48, 14. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Das Duell war und ist verboten, allerdings, unterlag man im Heer einem ab dem Offiziersstand jedenfalls gesellschaftlichen Druck zum Duell. So wurde in der k&k Armee der Duellant - wenn das Duell bekannt wurde, ehrenlos aus der Armee entlassen, aber ebenso wenn er verweigerte ("Jemand, der keine persönliche Ehre hat, kann auch nicht die Ehre des Vaterlands verteidigen") jedenfalls war das Stand bis Franz Josef I 195.3.113.176 22:59, 27. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Inkonsistenz, der Artikel widerspricht sich selbst

Der Schlussatz des zweiten Punktes: "Belächelt, aber auch vielfach kritisiert wurde ein 2004 zwischen dem Wiener FPÖ-Politiker Heinz-Christian Strache und einem Salzburger Arzt ausgefochtenes Duell mit stumpfen Klingen im Rahmen von innerburschenschaftlichen Angelegenheiten." widerspricht der einleitenden Definition eines Duelles, in der es heißt: "Ein Duell (lat.: duellum) ist ein freiwilliger Zweikampf mit gleichen, potenziell tödlichen Waffen, der von den Kontrahenten vereinbart wird, um eine Ehrenstreitigkeit auszutragen. Das Duell unterliegt traditionell festgelegten Regeln. Duelle sind heute in den meisten Ländern verboten."

Bei dem erwähnten "Duell" mit Herrn Strache handelte es sich um kein Duell (vgl. "Zweikampf mit [...] tödlichen Waffen"), sondern um eine pennäler Säbelmensur (vgl. "mit stumpfen Klingen"). Daher gehört diese Falschaussage ersatzlos gestrichen. --80.130.79.196 22:56, 15. Jan 2006 (CET)

Stimme dir zu. Den Satz hatte mal eine IP eingefügt, der gehört eigentlich nicht hier rein. --Jossi 12:10, 16. Jan 2006 (CET)

Ein Duell ist einfach nur ein Zweikampf (certamen singulare, monomachia, singularis pugna). Wenn ich im verabredeten Einzelkampf meinem Gegner den Ellenbogen in die Gurgel ramme, dann ist meine Extremität die tödliche Waffe! Welche Waffe ist denn nicht tödlich? Eine Definition des Duells am lateinischen Duellum festzumachen (auch wenn die Etym. stimmt) ist nicht zielführend! Als akademischer Begriff kennzeichnet es ein Zeit(nach 1750), in der sich das Duell-Recht in Ehrenfragen als Privileg ritterständischer Adliger und von Ober-Offizieren zu einer unfreiwilligen Duell-Pflicht fortentwickelte. In der deutschen Armee waren Duelle bis 1945 als Ehrenhändel genehmigt worden!

Hallo, vielleicht kann ich da als Sportfechter aushelfen. Als eine nichttödliche Waffe wurden in mancher Zeit das Florett, als reine und stumpfe Übungswaffe angesehen. Aber wie sich auch die Zeiten ändern, können sich auch Waffen ändern. Es bekannt, dass auch manche sich mit einem Florett duellierten. Zudem noch eine Sache, ich gelesen hatte: Das als Duellwaffen der Säbel und die Pistole genutzt wurden. Da muss ich auch widersprechen. Es war allgemein üblich, als Klingenwaffe den Degen zu nutzen. Nur Reiter, also Mitglieder der Kavallerie (z.B. Kürassiere, Dragoner, Ulanen usw.) durften den Säbel nutzen. Auch hier sei wieder gesagt: nicht jeder Dragoner trug einen Säbel. Es gab Heere, in denen Dragoner auch schwere Reiterdegen wie den Pallasch nutzen (z.B. die Dragonerregimenter Friedrich des Großen). (nicht signierter Beitrag von 87.150.222.158 (Diskussion) 12:25, 27. Apr. 2011 (CEST)) Beantworten

Verbot des Duells

Ich bin nicht der Meinung, dass das Waffenduell in Deutschland verboten ist. Es ist bloß sozial unüblich geworden. Ist Deutschland ist ja auch die Bestimmungsmensur mit beiderseitig scharfen Degenklingen ohne Halsschutz erlaubt. Das Waffenduell ist KEINE unerlaubte Selbstjustiz, da es nicht um die Privatstrafe an einem Täter geht, sondern um ein beseitigerseitig einverständlich eingegangenes Risiko einer mögliche Körperverletzung (mit Todesfolge). Eine (mögliche) Körperverletzung mit Einwilligung des anderen ist nur dann strafbar, wenn diese wider die guten Sitten ist. Nach der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs sind Duelle, Mensuren usw. im Einklang mit dem Sittengesetz (BGHSt 4, 24ff). Gruß fsh

Zumindest der letzte Satz ist falsch. Die zitierte Entscheidung des BGH bezog sich ausschließlich auf Mensuren, nicht auf Duelle. Die Mensur ist deshalb erlaubt, weil die Sicherheitsvorkehrungen lebensgefährliche Verletzungen nach menschlichem Ermessen ausschließen. Das ist aber nicht übertragbar auf das Duell. Das Urteil wurde ausdrücklich damit begründet, dass die Mensur eben kein Zweikampf mit tödlichen Waffen sei. Näheres findest du hier. Jossi 18:07, 26. Aug 2006 (CEST)
Selbstverständlich ist ein Duell wider die guten Sitten. --77.4.85.128 15:32, 26. Okt. 2010 (CEST)Beantworten
Dann stimmt aber dieser Satz nicht ganz: Bei der Strafrechtsreform von 1969 wurden die betreffenden Paragraphen aufgehoben, so dass das Duell im heutigen deutschen Strafrecht nicht mehr gesondert behandelt wird, sondern den allgemeinen Strafvorschriften wie gefährliche oder schwere Körperverletzung und Totschlag unterliegt., denn z.B. in Kampfsport, Schönheitschirurgie und BDSM ist zumindest die Verabredung zu konsensueller Körperverletzung straffrei. Laut einem neuen BGH-Urteil ist sogar Verabredung zur Schlägerei strafbar: Die Anwälte sahen die guten Sitten gewahrt. Dem widersprach der BGH. Die "gruppendynamischen Prozesse" bei solchen Schlägereien seien "generell mit einem so erheblichen Grad an Gefährdung des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit der Kontrahenten verbunden", dass damit eine Grenze überschritten werde. Unklar bleibt, wo diese genau liegt. --88.73.27.252 17:27, 25. Mär. 2013 (CET)Beantworten
Mir ist nicht ganz klar, worauf du mit dieser Argumentation hinauswillst bzw. was an dem zitierten Satz falsch sein soll. Falls du an eine mögliche Straffreiheit des Duells denkst: Bei einem Duell wird immer der Tod des Gegners, wenn nicht beabsichtigt, so doch zumindest billigend in Kauf genommen. Da lässt sich die Strafbarkeit nicht durch Verabredung ausschließen. Insofern ist das mit Kampfsport, Schönheitschirurgie, BDSM oder Schlägereien nicht vergleichbar. --Jossi (Diskussion) 17:51, 25. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Kinderduell

Hallo Jossi, Du hast diesen von mir gesetzten Link wieder entfernt: *Kinderduell [[1]] Innsbrucker Nachrichten 12.Februar 1873 mit der Begründung:(Revert - Weblinks bitte nur vom Feinsten. Zwei Jungen mit Schleudern sind nicht repräsentativ für das Duell.) Im Artikel selbst wird die Geisteshaltung in Deutschland und Österreich am Ende des 19. Jhd. beschrieben. Ich habe in dieser Zeitungsnotiz aus einer österreichischen Zeitung von 1873 diese Geisteshaltung sehr gut wiedergespiegelt gesehen, indem nämlich, geradezu mit Bewunderung beschrieben wird, wie commentmäßig diese Kinder ihr Duell abgewickelt haben. Interessant auch, wie gut diese Kinder über eine commentmäßige Abwicklung eines Duells informiert waren. Dies war also offensichtlich Teil ihres Lern- und Erfahrungshorizonts. Ich werde hier keinen Editwar starten und darauf bestehen, dass der Link wieder in den Artikel kommt, aber ich würde mich freuen, wenn hier auf der Diskussionsseite ein Meinungsaustausch stattfindnen könnte. Wenn übrigens diskutiert wird, was auf die Seite gehört und was nicht, was soll eigentlich das Bild des Damenduells? Hier sehe ich keinerlei Bezug zum Artikel.--Wuselig 23:42, 28. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Bezüglich des Damenduell-Bildes stimme ich dir zu. Ich hätte nichts dagegen, wenn es aus dem Artikel verschwinden würde. Ich fände es auch völlig in Ordnung, wenn du einen entsprechenden Satz über die Geisteshaltung in den Artikel einbaust und dazu den Link zur Zeitungsnotiz referenzierst. Aber im Abschnitt "Weblinks" sollen nach Wikipedia:Weblinks wirklich nur Links erscheinen, die von zentraler Relevanz für das Lemma sind und dem Leser ermöglichen, sein Wissen über den Gegenstand zu vertiefen. Ich finde die Notiz nicht uninteressant, aber ein Leser, der unter "Duell" einen Weblink "Kinderduell" findet, wird zu der Annahme verleitet, es handele sich um eine mehr oder weniger verbreitete Erscheinung, und dafür ist die Tatsache, dass sich 1873 einmal zwei Jungen in Paris mit Kieselsteinen duelliert haben, wirklich nicht repräsentativ genug. Freundlichen Gruß Jossi 11:58, 29. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Damen- oder Weiberduelle hat es viele gegeben! Ich verweise auf das späte 17.Jh. (Theatrum Europäaneum Bd.8-12), wo deren mehrere erwähnt werden. Teils waren dies eigenständige Rechtshändel oder Vertreterkämpfe zwischen den Gattinnen der Streithähne, die auf diese Art Lücken in der Duell-Gesetzgebung austricksten!!! (auch "THE FEMALE DUELL OR THE MAIDENS COMBATE" 1672 über http://catalogue.nla.gov.au/Search/ als Scan verfügbar!)

Etymologie

Was sagen denn deine Quellen?? Meine Quelle bezieht sich eindeutig auf das Wort duo zurück und dies wird auch durch die griechische Sprache untermauert. Auch ist eindeutig gesichert dass es sich bei -l- Suffixen eindeutig ursprünglich um adjektivierungen gehandelt haben muss so z.B. griechisch Kyrillos (herrlich) von Kyrios, Herr lateinisch miscellus (mischlich, Misch-) zu miscere, mischen mittel zu Mitte Diese Liste könnte freilich beliebig fortgesetzt werden. Folglich ist diese Deutung absolut untermauert und inhaltlich auch die einzig wirklich vernünftige. Gruß 84.56.137.180

Auf welche Quelle berufst du dich denn? Ich stütze mich z.B. auf den Georges (Ausführliches lateinisch-deutsches Handwörterbuch), auf Kluge (Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache, 23. Auflage), auf das Große Duden-Wörterbuch der deutschen Sprache in 6 Bänden, das Duden Herkunftswörterbuch und eine Reihe weiterer deutscher und lateinischer Wörterbücher. Oder schau online z.B. einmal hier oder hier oder hier oder im Duell-Artikel der englischen oder französischen Wikipedia nach – überall findet sich dieselbe Aussage, dass das altlateinische duellum ursprünglich nicht von duo kommt, sondern die archaische Form von bellum ist und erst in der Volksetymologie des ausgehenden Mittelalters mit duo in Verbindung gebracht wurde. Gruß Jossi 02:38, 14. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Hallo Jossi, setz doch die obige Diskussion auf die Diskussionsseite von Duell, und formuliere eine Einleitung mit dem Hinweis auf duellum und bellum und der volksethymologischen Ableitung. Und setze die obigen Links als Zitate in die Ref. Dann hat die Revertiererei endlich ein Ende. Bin selber kurz vor Abreise und habe nicht die Ruhe selbst zu formulieren und basteln--Wuselig 08:17, 14. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Ich hab jetzt die Etymologie mithilfe neuer seriöser Quellen vervollständigt und hoffe, dass es keine weiteren Einwände gibt. Grüße 84.56.148.237

(Vorstehendes hierher verschoben von Benutzer Diskussion:Jossi Jossi 16:34, 15. Jul. 2007 (CEST))Beantworten

Inhaltlich habe ich keine Einwände, aber wie Benutzer:Wuselig in einer früheren Änderungsbegründung schon meinte, ist das hier in erster Linie ein Sachartikel und kein sprachwissenschaftlicher Artikel. Deshalb scheinen mir so eingehende Ausführungen zur Wortgeschichte den Rahmen des Artikels zu sprengen. Dein Einverständnis vorausgesetzt, möchte ich daher vorschlagen, deine Hinweise zur Etymologie in den entsprechenden Abschnitt des Wiktionary-Artikels zu verschieben, wo sie systematisch hingehören. Auf den Wiktionary-Artikel wird ja unter den Weblinks prominent verwiesen, so dass jeder, der sich für das Wort interessiert, sich dort informieren kann. Gruß Jossi 16:47, 15. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Ja ich denke das wäre sinnvoll, also sollte es so gemacht werden wie du vorgeschlagen hast. Grüße 84.56.132.186

So weit ich weiß taucht in der Scienza cavalleresca (italienische Ritterwissenschaft des 13.-16. Jh) die mittellateinische Ableitung des "duorum bellum".(ob dies schon bei Raimundes von Montferrat oder erst bei Giovanni Legnano war, müßte man in Mario Cavinas Monographie nachsehen). In der Antike gab es das duellum schon als Wort. Häufig finden sich aber auch monomachia, certamen singulare oder singularis pugna, wobei wohl vom Einzelkampf als kleinstem Bestandteil eines Gesamt-(oder Massen-)kampfes auszugehen ist. Für den deutschen Duellbegriff ist wohl eine italienische Beeinflussung am wahrscheinlichsten. --139.30.24.106 00:18, 26. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Duelle und Blutspender

Ich habe gehört, daß in Uruguay Duelle erlaubt sind, sofern beide Gegner registrierte Blutspender sind. Habe aber leider keine Quelle finden können. Kann das jemand bestätigen? --Busydude 19:09, 5. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

ZDF

In der aktuellen Ankünding des ZDF für den Thriller "Duell in der Nacht" wird der erste Satz dieses Artikels wörtlich wiedergegeben. Kazu89 ノート 01:28, 2. Jan. 2008 (CET)Beantworten


bitte genauer erklären

Mit beiderseitiger Zustimmung konnten auch schärfere Ausnahmebedingungen vereinbart werden, bis hin zum Extremfall des sprichwörtlich gewordenen „Sich über das Sacktuch schießen“. Hierbei hielten die Duellanten ein Taschentuch an den diagonal gegenüberliegenden Enden fest und schossen gleichzeitig, wobei aber nur eine Pistole geladen war.

Warum war nur eine Pistole geladen ? Welche Funktion hatte das Taschentuch ?

Es wäre gut, wenn der Autor hier ein bischen mehr erklären würde. Rainer E. 20:02, 4. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Ich dächte, das ergibt sich zwingend aus der Situation: Dieses Arrangement soll sicherstellen, dass auf jeden Fall einer der beiden Duellanten stirbt (nämlich der mit der ungeladenen Pistole). Das Taschentuch sorgt für einen Abstand, aus dem der Schuss garantiert tödlich ist. --Jossi 20:58, 4. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Gut, aber wer hatte die geladene und wer die ungeladene Pistole ? Wurde das vorher festgelegt, oder dem Glück überlassen. Legte man vielleicht eine geladene und eine ungeladene Pistole auf einen Tisch, holte dann die beiden Duellanten herein und lies einen wählen, wobei natürlich nicht ersichtlich war, welches die geladene Pistole war ? Rainer E. 22:44, 4. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Es gab wohl auch die Variante, dass beide Pistolen sich in einem schwarzen Sack befanden, in den man blind hineingriff. Aber es bleibt zu berücksichtigen, dass es sich hier wirklich um eine Extremform handelt, die auch nur extrem selten vorkam. Genaueres müsste ich noch herausfinden. --Jossi 13:27, 5. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Struktur

Schöner Artikel, der noch gewinnen würde, wenn man den Teil Geschichte (sehr lang) in einige Unterkapitel aufteilen würde (Übersichtlichkeit). Gruss --Grey Geezer 08:41, 30. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Nötige Abgrenzung zum Zweikampf

In der Begriffserklärung zum Zweikampf wird man zum Artikel 'Duell' weitergeleitet. Das ist insofern unbefriedigend, als dass gerade im neuzeitlichen Duell andere Gesichtspunkte eine Rolle spielen als in Zweikämpfen in der antiken Mythologie oder Geschichte, in denen es eben nicht um Ehrenstreitigkeiten, sondern um konkrete Überlebensinteressen geht (vgl. David gegen Goliath). Es wäre schön, da mal eine Abgrenzung hineinzubauen. --79.228.80.64 12:18, 23. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Tödliche gegenüber nichttödlichen Duellen

Schon im Mittelalter, und wahrscheinlich auch bereits in der Antike gab es nicht nur Duelle auf Leben und Tod, sondern beispielsweise auch Duelle aufs erste Blut. Bei Turnieren gab es häufig Duellreihen, bei denen mit stumpfen Waffen gekämpft und nach dem dritten Treffer abgebrochen wurde. Von daher muss der Artikel komplett neustrukturiert werden. Heute versteht man unter einem Duell allgemein eine Auseinandersetzung mit nur einem Gegner, egal ob sportlich, spielerisch oder verbal. --94.221.221.243 21:21, 8. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Plagiat im Abschnitt "Ablauf und Regeln"

Der Abschnitt "Ablauf und Regeln" ist wörtlich von S. 6 "Das Duell in der frühen Neuzeit" von Hilthart Pedersen abgeschrieben, vgl. Passage in Google Bücher. --M Turner 12:16, 9. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Umgekehrt, lieber M.Turner, umgekehrt. Das Buch von Pedersen war ursprünglich eine Studienarbeit aus dem Jahre 2006, der (von mir verfasste) Abschnitt im Artikel ist vom Oktober 2004. Es gibt nicht nur einen Guttenberg ... --Jossi 15:45, 9. Mär. 2011 (CET)Beantworten
Soweit es die Vorschau bei Google Books erkennen lässt, scheint er den Abschnitt über die Geschichte des Duells ebenfalls komplett aus dem Artikel abgekupfert zu haben. Aber alles schön mit Fußnoten ausstaffiert... In der Tat sehr Guttenbergisch. --Jossi 19:26, 9. Mär. 2011 (CET)Beantworten
Entschuldigung für die falsche Verdächtigung. Ich habe zwar versucht in der Versionsgeschichte zu recherchieren, habe aber auf Grund der Vielzahl der Änderungen bald aufgegeben. --M Turner 08:42, 16. Mär. 2011 (CET)Beantworten
Kein Problem. Ich finde es gut, dass das hier auf der Diskussionsseite dokumentiert ist, für den Fall, dass in Zukunft noch einmal jemand auf die Übereinstimmung aufmerksam wird. Wer eine bestimmte Textstelle in einen Artikel eingefügt hat, kannst du übrigens mit diesem Tool herausfinden. Freundlichen Gruß --Jossi 09:14, 16. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Treffgenauigkeit glattläufiger Pistolen

Auch glattläufige Pistolen sind mind. bis auf 25m treffgenau. Darüber nimmt die Unschärfe natürlich zu. Enscheidend für den technischen Verlauf ist bei einem Pistolenduell also die Entfernung der Kontahenten. -- Oliver H. 19:16, 28. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Bild Duellpistolen

Bei den gezeigten Pistole handelt es sich um Reisepistolen, solche haben Putz-Ladestöcke unter dem Lauf, damit auch sie im Felde nachgeladen werden können. Duellpistolen haben keinen Putzstock unter dem Lauf da meist nur je ein Schuss abgegeben wird und andernfalls die Kassette z.V. steht. Das Bild im französischen Artikel zeigt Duellpistolen. Bitte korrigieren. --Hmaag 17:05, 6. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Vielen Dank für den überzeugenden Hinweis. Ich habe das Bild ausgetauscht. --Jossi 23:01, 6. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Literaturhinweis

Vielleicht ist es erwähnenswert, dass sich A. Schopenhauer in seinen "Parerga und Paralipomena" sehr eingehend mit der Thematik der "Ehre" und dem Duell auseinandersetzt. --Awaler 00:43, 12. Dez. 2011 (CET)Beantworten

neues Bild Duellpistolen

Bei den jetzt gezeigten Duellpistolen handelt es sich um Scheibenpistolen. Duellpistolen hatten keine Visiereinrichtung, da das Duell ja ein Gottesurteil ist. Bitte korrigieren. (nicht signierter Beitrag von 87.174.70.156 (Diskussion) 2. Dez. 2012, 18:02)

Das mit dem Gottesurteil stimmt so nicht – siehe die Ausführungen im Artikel. Und wo siehst du bei den abgebildeten Pistolen eine Visiereinrichtung? --Jossi (Diskussion) 18:30, 2. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Das verstellbare Korn ist auf beiden sehr gut zu erkennen. Das ist eine Visiereinrichtung ;-) -- Oliver H. (Diskussion) 10:32, 6. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Stimmt, jetzt, wo ich genau hinsehe, habe ich es auch erkannt. ;-) Dass Duellpistolen keine Zielvorrichtungen haben dürften, ist natürlich trotzdem nicht richtig. --Jossi (Diskussion) 20:16, 6. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Selbstverständlich hatten Duellpistolen eine Visiereinrichtung. Die Dinger schossen sogar (bei etwas Übung) sehr genau damit. Es ist bekannt das Adelige nach einer ausgesprochenen Duellerklärung auf ein Duell vorbereitet haben und mit der Waffe im Garten ihrer Anwesen hinreichend geübt haben, so das wenn es zum Duell kam (nach der letzten Frage kurz vor dem Duell vom neutalen Sekundanten der den beiden die Pistolen überreichte (und noch kurz den Ablauf erklärte) ob das Duell beiderseitig wirklich stattfinden soll) die beiden Duellaten sehr zielsicher geschossen haben. Ebenfalls fehlt im Text das der neutrale Sekundant der den beiden Duellanten die Waffen übergab und kurz noch mal den Ablauf erklärte (10 Schritt dann umdrehen und schießen) auch dafür verantwortlich war einen der Duellanten der sich vorzeitig versuchte umzudrehen zu erschießen und das am Duellplatz eine medizinische Versorgung in Form eines Arztes anwesend war. Die Aufgabe dieses neutralen Sekundanten war also durchaus komplex. Gruss (nicht signierter Beitrag von 91.59.46.240 (Diskussion) 04:48, 2. Mär. 2013 (CET))Beantworten

In welchen Ländern erlaubt?

Im Artikel steht 'Duelle sind heute in den meisten Ländern verboten'. Nun die Frage: In welchen Ländern ist es wirklich noch gesetzlich erlaubt sich dem Gesetz nach legal zu duellieren? Gruss (nicht signierter Beitrag von 91.59.46.240 (Diskussion) 21:26, 1. Mär. 2013 (CET))Beantworten

Da müsste man wohl erst ein Gutachten, sagen wir mal des zuständigen MPIs, einholen. Glaube nicht, dass es bislang dafür eine gesicherte Quelle gibt...--Kresspahl (Diskussion) 22:35, 1. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Verbot in Deutschland

Wann wurden Duelle im deutschen Kaiserreich bzw. der Weimarer Republik verboten? im Artikel ist hierüber nichts zu finden. --H.A. (Diskussion) 07:54, 13. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Steht doch in Gesetzliches Verbot: Reichsstrafgesetzbuch von 1871 für das Deutsche Reich (wobei es in den deutschen Einzelstaaten natürlich schon früher Regelungen gab). --Jossi (Diskussion) 13:53, 13. Jul. 2013 (CEST)Beantworten
Duelle waren strafbar nach dem Reichsstrafgesetzbuch als Zweikampf mit tödlichen Waffen (15. Abschnitt, §§ 201– 210) und konnten mit Festungshaft geahndet werden. Dieses Verbot wurde freilich faktisch nicht umgesetzt, außer wenn es schwere Verletzungen oder gar Tote gab, was durchaus vorkam. In der BRD gibt es den §228 STGB der sagt: "Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt, handelt nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt." Ein klassisches Duell streng nach den klassischen Duellregeln kann nicht gegen die guten Sitten verstoßen, ganz im Gegenteil. So müßten theoretisch Duelle straffrei sein, wenn beide vorher die "gegenseitige Körperverletzung" bestätigen die sie vorhaben vorzunehmen. Praktisch, tja gute Frage, ich glaube in der BRD hat es nie ein klassisches Duell gegeben. Gruss