Lebensmittelzusatzstoff
Lebensmittelzusatzstoffe sind Stoffe, die Lebensmitteln absichtlich zugesetzt werden, um ihre Eigenschaften, Haltbarkeit, Geschmack oder Aussehen zu verbessern.
Das deutsche Lebensmittelgesetz definiert Zusatzstoffe als "Stoffe, die dazu bestimmt sind, Lebensmitteln zur Beeinflussung ihrer Beschaffenheit oder zur Erzielung bestimmter Eigenschaften oder Wirkungen zugesetzt zu werden." (LMBG §2). Darunter versteht man im Wesentlichen
- technologische Eigenschaften wie Backfähigkeit, Streichfähigkeit oder Maschinentauglichkeit
- chemische Eigenschaften wie Oxidationsfähigkeit
- Verhalten einzelner Zutaten zueinander
- Genuss und Aussehen des Lebensmittels
- ernährungsphysiologische Eigenschaften
Um die verschiedenen Zusatzstoffe in der Europäischen Union zu ordnen, wurden die E-Nummern eingeführt, die in allen Ländern der Europäischen Union gelten. Mit ihrer Hilfe ist es möglich, die verwendeten Zusatzstoffe sprachunabhängig zu identifizieren. Stoffe erhalten eine E-Nummer, wenn sie nach Meinung der EU-Behörden die Gesundheit nicht gefährden und als sicher eingestuft werden können. Insgesamt gibt es zur Zeit in der EU 305 zugelassene Zusatzstoffe.
Die meisten Lebensmittelzusätze müssen für den Verbraucher angegeben werden (Verbraucherschutz).
Gruppierung
- E 100 bis 199 Lebensmittelfarben
- E 200 bis 299 Konservierungsmittel
- E 300 bis 321 Antioxidantien
- E 322 bis 399 Säuerungsmittel, Komplexbildner
- E 400 bis 429 Geliermittel, Verdickungsmittel und Feuchthaltemittel
- E 430 bis 499 Emulgatoren, Schaummittel
- E 500 bis 949 Verschiedene Zusatzstoffe (Backtriebmittel, Festigungsmittel, Säuerungsregulatoren, Geschmacksverstärker, Schaumverhüter, Überzugsmittel, Treibgase)
- E 950 bis 1518 Süßstoffe, Zuckeraustauschstoffe
- E 1404 bis 1450 Modifizierte Stärken
Siehe auch: Mogelkennzeichnung, Fertignahrung