Lebensmittelzusatzstoff

Verbindungen, die Lebensmitteln zur Erzielung chemischer, physikalischer oder auch physiologischer Effekte zugegeben werden
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Lebensmittelzusatzstoffe sind Stoffe, die Lebensmitteln absichtlich zugesetzt werden, um ihre Eigenschaften, Haltbarkeit, Geschmack oder Aussehen zu verbessern.

Das deutsche Lebensmittelgesetz definiert Zusatzstoffe als "Stoffe, die dazu bestimmt sind, Lebensmitteln zur Beeinflussung ihrer Beschaffenheit oder zur Erzielung bestimmter Eigenschaften oder Wirkungen zugesetzt zu werden." (LMBG §2). Darunter versteht man im Wesentlichen

  • technologische Eigenschaften wie Backfähigkeit, Streichfähigkeit oder Maschinentauglichkeit
  • chemische Eigenschaften wie Oxidationsfähigkeit
  • Verhalten einzelner Zutaten zueinander
  • Genuss und Aussehen des Lebensmittels
  • ernährungsphysiologische Eigenschaften

Um die verschiedenen Zusatzstoffe in der Europäischen Union zu ordnen, wurden die E-Nummern eingeführt, die in allen Ländern der Europäischen Union gelten. Mit ihrer Hilfe ist es möglich, die verwendeten Zusatzstoffe sprachunabhängig zu identifizieren. Stoffe erhalten eine E-Nummer, wenn sie nach Meinung der EU-Behörden die Gesundheit nicht gefährden und als sicher eingestuft werden können. Insgesamt gibt es zur Zeit in der EU 305 zugelassene Zusatzstoffe.

Die meisten Lebensmittelzusätze müssen für den Verbraucher angegeben werden (Verbraucherschutz).

Gruppierung

Siehe auch: Mogelkennzeichnung, Fertignahrung