Diskussion:Steuer
Die Körperschaftssteuer als Einkommenssteuer der juristischen Personen ist in der dargestellten Tabelle falsch eingeordnet. Ist der als Körperschaftssteuer anfallende Betrag vielleicht im Betrag der Einkommenssteuer enthalten? Osterheck 09:55, 25. Dez 2003 (CET)
Gibt es nicht auch einen Unterschied zwischen Steuern und Abgaben? Dachte immer Abgaben seien zweckgebunden (ähnlich der Gebühren), nur eben ohne direkte Gegenleistung (z.B. Solidaritätszuschlag)? Bin mir allerdings nicht ganz sicher, aber der Satz "Steuern sind Abgaben ...", kam mir nicht richtig vor. Experten gefragt ;) --mirer 17:02, 18. Feb 2004 (CET)
- Abgaben sind ein Überbegriff. Steuern sind eine Art von Abgaben.
Wer die Verschiebung dieses Artikels hierher vorgenommen hat, möge bitte noch alle Links, die nach Steuer führen aber eine andere Art von Steuer meinen, korrigieren! Das gehört dazu! --Katharina 21:55, 29. Mär 2004 (CEST)
Ich finde es ungünstig die direkten und indirekten Steuern auf extra Seiten zu haben
- Ich komme auf die Seite um etwas über Steuern zu erfahren.
- Wollte ich das ausdrucken müsste ich 3 Seiten ausdrucken und jedesmal erst auf den "Druckversion"-Button klicken. Sehr unpraktisch. (5x klicken)
- In einem Artikel der Steuern erklärt sollte dies auch im selben Artiekl drin stehen.
- Mir ist es gerade passiert das ich übersehen habe das "direkte" und "indirekte"-Steuern Links sind. Und war schon enttäuscht. OK ist meine Blödheit aber ich gehe davon aus das bei Millionen von Nutzern, die vielleicht auch nicht ganz so fit sind mit dem Internet, immer mal sowas passieren kann.
Seitensperrung
habe ich soeben vorgenommen, um einen Edit-War zu verhindern.
Bitte diskutiert zunächst die zu ändernden Inhalte.
tsor 13:06, 26. Apr 2004 (CEST)
Inhalt des Artikels
Dieser Artikel befasst sich mit der Steuer als Abgabe. Weiteres siehe: Steuer_(Begriffsklärung). en:Tax es:Impuesto eo:Imposto fr:Impôt nl:Belasting pl:Podatek sv:Skatt
Steuern (von althochdeutsch "stiura" = "Unterstützung") sind Abgaben, die der Staat oder ein anderer Träger von Hoheitsgewalt unabhängig von konkreten Gegenleistungen erhebt. Mit Steuern verschafft sich der Staat die Möglichkeit, auch die gesetzlich vorgegebenen Aufgaben zu erfüllen. Für das Einziehen der Steuern sind in der Bundesrepublik Deutschland die Finanzämter (Besitz- und Verkehrssteuern) und die Hauptzollämter (Zölle und Verbrauchsteuern) zuständig.
Man unterscheidet direkte und indirekte Steuern. Einige Kritiker fordern internationale Mindestbesteuerungen, um Sozialabbau entgegenzutreten.
Vorteile der Steuererhebung
Steuern haben mehrere Funktionen, die sich teils überlappen und teils auch widersprechen können:
- Fiskalzweck: Generierung von Staatseinnahmen.
- Lenkungszweck: Bevorteilung und Benachteilung bestimmten Verhaltens. Beispiele für Lenkungszwecke finden sich bei der Ökosteuer und der Einkommensteuer (z.B. Abschreibemöglichkeiten, progressiver Steuersatz).
- Verringerung von Marktversagen: Versuch des Ausgleichs von systembedingten Marktfehlern.
Nachteile der Steuererhebung
- Nettowohlfahrtsverlust: Steuern mindern die Gesamtrente, weil sie die Käufer und Verkäufer davon abhalten, in bestimmtem Umfang Handelsvorteile zu verwirklichen. Je größer die Preiselastizitäten, desto höher der Nettowohlfahrtsverlust. (Die Kuchenstücke gleichen sich in ihrer Größe durch Umverteilung an, der Kuchen wird jedoch insgesamt kleiner.)
- Ineffizienz: Steuern führen zu ineffizienter Allokation der Ressourcen.
- Kosten: Ein Steuersystem will organisiert sein. Das verursacht Kosten.
Steuern in Deutschland
Definition
Steuern sind nach § 3 Abs. 1 Abgabenordnung (AO) Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein. Zölle und Abschöpfungen (= Abgaben im Rahmen der EG-Agrarpolitik) sind Steuern im Sinne der Abgabenordnung.
Steuersystem
Die Steuerverteilung in Deutschland zwischen Bund, Ländern und Gemeinden wird primär in der Finanzverfassung (Art. 104a ff. Grundgesetz) geregelt.
Der äußere Rahmen des Steuerrechts ist durch die Abgabenordnung (AO) gegeben.
Arten von Steuern in der BRD
- Im Jahr 2001 hatte die Einkommensteuer (einschließlich der Lohnsteuer und des Zinsabschlags, die eine besondere Erhebungsart der Einkommensteuer darstellt) mit einem Aufkommen von 150,4 Mrd. ? einen Anteil von 32,7 Prozent an den gesamten Steuereinnahmen (=446,2 Mrd. ? ).
- Links dazu: **http://www.bundesfinanzministerium.de/Service/Lexikon-Steuern-A-Z-.580.11632/Steueraufkommen.htm
Steuerart | Aufkommen 2001 | Aufkommen 2002 |
---|---|---|
Gesamtaufkommen | 446,2 Mrd € | 441,7 Mrd € |
Lohnsteuer + Einkommensteuer | 141,4 Mrd € | 139,7 Mrd € |
Mehrwertsteuer | 138,9 Mrd € | 138,2 Mrd € |
Mineralölsteuer | 40,7 Mrd € | 42,2 Mrd € |
Gewerbesteuer | 24,5 Mrd € | 23,5 Mrd € |
Kapitalertragsteuer | 20,9 Mrd € | |
Tabaksteuer | 12,1 Mrd € | 13,8 Mrd € |
Solidaritätszuschlag | 11,1 Mrd € | 10,4 Mrd € |
Grundsteuer | 9,1 Mrd € | 9,2 Mrd € |
Kfz-Steuer | 8,4 Mrd € | 7,6 Mrd € |
Versicherungssteuer | 7,4 Mrd € | 8,3 Mrd € |
Grunderwerbsteuer | 4,9 Mrd € | 4,8 Mrd € |
Zinsabschlagsteuer | 9,0 Mrd € | 8,5 Mrd € |
Sonstige; u.a. Hundesteuer Jagdsteuer Erbschaftsteuer |
18,2 Mrd € |
Frühere Arten von Steuer
Aktuelle Diskussion
Es gibt Vermutungen, dass etwa drei Viertel der weltweiten Steuerliteratur sich auf das deutsche Steuersystem bezieht. Besonders das deutsche Einkommensteuerrecht (Gesetze, Verordnungen und Richtlinien zur Einkommensteuer) gilt als problematisch: zahlreiche Ausnahmen und Sonderregelungen führen zu Intransparenz und höheren Steuersätzen. Kernpunkt aller Vorschläge zu einer Einkommensteuerreform ist eine Vereinfachung. Ausnahmen und Sonderregelungen sollen eingeschränkt und abgeschafft werden, um mit den dadurch freiwerdenden Mitteln die Steuersätze zu senken.
Aktuell führt die erhöhte Mobilität von Firmen und Gutverdienern, verbunden mit einem verschärften weltweiten Steuerwettbewerb, zu einem Verfall der Steuereinnahmen und einer Aushöhlung der staatlichen Gestaltungsmöglichkeiten in Deutschland
Steuergeschichte
Steuern gibt es schon seit dem frühen Altertum. Wo gemeinschaftliche Bedürfnisse entstanden und befriedigt werden mußten, waren auch die entsprechenden finanziellen Mittel erforderlich. Das Wort Steuer kommt aus dem althochdeutschen "stiura" und bedeutet soviel wie Stütze, Beihilfe oder auch nur Hilfe.
Frühere Steuerarten
Im Mittelalter und der Frühen Neuzeit wurden eine Kopfsteuer (Vorschoß) und eine Proportionalsteuer (Schwörschoß) unterschieden.
Dabei wurden
- Steuern im Reich (Bede),
- Städtische Steuern (Schoß) und
- Steuern der Landesherren (Akzise) unterschieden.
Siehe auch
Siehe auch: Liste politischer Konzepte, Lenkungssteuer, Cross-Border-Leasing, Steuerverfahrensrecht
Weblinks
- http://www.finanzamt.de/
- http://www.bundesfinanzministerium.de/Service/Lexikon-Steuern-A-Z-.580.htm
- http://www.steuerlinks.de/ - mit kostenfreiem Newsletter (Zweimal im Monat)
- http://www.steuerportal.com
********** hier endet der Artikel ***********************
Steuer
Sie haben ausgeführt, Steuern erfüllten genau genommen den Tatbestand der Erpressung. Weiter unten heißt es, Steuern seien Diebstahl. Dies habe ich geändert. Zu Ihrer auf meiner Diskussionsseite angebrachten Frage nach den Gründen darf ich wie folgt Stellung nehmen:
1.
Die Aussagen sind nach geltendem Recht falsch.
a) Der Tatbestand der Erpressung setzt voraus, daß der Erpresser sich durch die Tat einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschaffen möchte. Der Vermögensvorteil, den der Staat durch die Besteuerung seiner Bürger erlangt, ist nicht rechtswidrig, weil die jeweiligen Steuergesetze eine hinreichende Rechtsgrundlage darstellen.
b) Der Tatbestand des Diebstahls verlangt die rechswidrige Zueignung einer Sache. Sachen sind nach § 90 BGB körperliche Gegenstände. Die Steuer führt nicht zur Zueignung von Sachen, sondern fordert vom Bürger die Leistung von Zahlungen. Diebstahl ist also unter keinem Gesichtspunkt einschlägig.
2.
Soweit es Ihnen, wovon ich ausgehe, nicht um strafrechtliche Subsumtionen geht, sondern Sie ihrer Auffassung von der Ungerechtigkeit des geltenden oder überhaupt jeglichen Steuersystems Ausdruck verleihen wollen, ist der von Ihnen eingeschlagene Weg jedenfalls ungeeignet. Der Artikel Steuer befaßt sich in seiner jetzigen Form mit der Definition des Begriffs Steuer und ihrer gegenwärtigen Erscheinung. Dieser neutral gehaltene Artikel sollte nicht mit subjektiven Auffassungen, die eine Minderheitenposition vertreten (damit möchte ich Ihre Auffassung nicht bewerten) durchsetzt werden. Wenn Sie zu dem Aspekt der Steuerrechtfertigung und/oder der Steuergerechtigkeit Ausführungen machen möchten, werde ich diese mit Interesse lesen. Ich würde Sie aber bitten, dies nicht mit Schlagworten im laufenden Artikeltext zu tun, sondern hierüber entweder eigene Beiträge zu verfassen, oder Ihre Argumente im zusammenhängenden Text den sonstigen Aussagen des Artikels gegenüberzustellen, damit Sie als eigener Themenkomplex erkennbar werden. Weiter beachten Sie bitte bei der Abfassung eines derartigen Textes, daß Wikipedia eine Enzyklopädie ist: Der Text sollte daher im Stil eines Lexikonartikels neutral abgefaßt sein und dort, wo er eigene Meinungen einfließen läßt auch die Gegenpositionen benennen.
3.
Ich darf Ihnen versichern, daß ich Sie durch die vielleicht etwas unsensible Revertierung nicht verletzen oder Ihre Beiträge abwerten wollte. Sollte ein anderer Eindruck entstanden sein, bitte ich um Entschuldigung.
Beste Grüße -- Stechlin 12:57, 26. Apr 2004 (CEST)
Antwort an User Stechlin:
Sie haben ausgeführt, Steuern erfüllten genau genommen den Tatbestand der Erpressung. Weiter unten heißt es, Steuern seien Diebstahl.
Dies habe ich geändert.
> Die Aussagen sind nach geltendem Recht falsch.
- Mag sein. Aber geltendes Recht ist erst mal nur Gesetz und noch lange kein Recht. So wie Sie es verstehen, war es nicht gemeint.
> a) Der Tatbestand der Erpressung setzt voraus, daß der Erpresser sich durch die Tat einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschaffen möchte. Der Vermögensvorteil, den der Staat durch die Besteuerung seiner Bürger erlangt, ist nicht rechtswidrig, weil die jeweiligen Steuergesetze eine hinreichende Rechtsgrundlage darstellen.
- eine Gesetzesgrundlage, aber keine Rechtsgrundlage im juristischem Sinne.
> b) Der Tatbestand des Diebstahls verlangt die rechswidrige Zueignung einer Sache. Sachen sind nach § 90 BGB körperliche Gegenstände. Die Steuer führt nicht zur Zueignung von Sachen, sondern fordert vom Bürger die Leistung von Zahlungen. Diebstahl ist also unter keinem Gesichtspunkt einschlägig.
"Steuern sind Diebstahl" war in Tütelchen gesetzt. Es ist ein Slogan oder eine These, die für sich gesehen völlig neutral ist. Man muss das nicht im Sinne des BGB betrachten. Sind Sie etwa Jurist, der nur seine Fachsprache versteht?
> Soweit es Ihnen, wovon ich ausgehe, nicht um strafrechtliche Subsumtionen geht, sondern Sie ihrer Auffassung von der Ungerechtigkeit des geltenden oder überhaupt jeglichen Steuersystems Ausdruck verleihen wollen, ist der von Ihnen eingeschlagene Weg jedenfalls ungeeignet. Der Artikel Steuer befaßt sich in seiner jetzigen Form mit der Definition des Begriffs Steuer und ihrer gegenwärtigen Erscheinung.
- Das ist falsch. Es sind Vor- und Nachteile aufgeführt. Und ich habe sie lediglich ergänzt.
> Dieser neutral gehaltene Artikel sollte nicht mit subjektiven Auffassungen, die eine Minderheitenposition vertreten (damit möchte ich Ihre Auffassung nicht bewerten) durchsetzt werden.
- So ein Unsinn! Damit machen Sie den Artikel politisch korrekt.
> Wenn Sie zu dem Aspekt der Steuerrechtfertigung und/oder der Steuergerechtigkeit Ausführungen machen möchten, werde ich diese mit Interesse lesen.
- Nochmal. Ich habe nur ergänzt was eh schon angefangen wurde.
> Ich würde Sie aber bitten, dies nicht mit Schlagworten im laufenden Artikeltext zu tun, sondern hierüber entweder eigene Beiträge zu verfassen, oder Ihre Argumente im zusammenhängenden Text den sonstigen Aussagen des Artikels gegenüberzustellen, damit Sie als eigener Themenkomplex erkennbar werden. Weiter beachten Sie bitte bei der Abfassung eines derartigen Textes, daß Wikipedia eine Enzyklopädie ist: Der Text sollte daher im Stil eines Lexikonartikels neutral abgefaßt sein und dort, wo er eigene Meinungen einfließen läßt auch die Gegenpositionen benennen.
- Das ist nicht grundsätzlich falsch, aber Sie bzw. der Admin hat mir dazu jetzt jede weitere Möglichkeit der Korrektur genommen.
- Ferner: Wenn es Ihnen um Meinungen ginge, dann müssten Sie nicht genau das entfernen, was ich geschrieben habe, sondern anderes und viel mehr.
- Aber es ist auch nur Ihre Meinung, dass es in einer Enzyklopädie nicht um Meinungen ginge. Das Gesetz ist auch nur eine Meinung. Und ich glaube auch nicht, dass die Enzyklopädie den Juristen und Staatsheinis vorbehalten ist.
--NL 13:45, 26. Apr 2004 (CEST)
@NL: Es wäre hilfreich, wenn Sie auf polemische oder schlicht kränkende Äußerungen ("Unsinn", "Juristen und Staatsheinis") verzichten könnten, ebenso auf den Vorwurf der Fachidiotie etc. Sollten Sie hierzu nicht bereit sein, werde ich den Diskurs beenden.
In der Sache wollen Sie bitte bedenken, daß Begriffe der Rechtssprache in einem Kontext wie demjenigen des Artikels "Steuer" regelmäßig auch rechtlich verstanden werden dürften. Sich solcher Begriffe in einem anderen Sinne zu bedienen trägt daher zu Verständlichkeit des Artikels nicht bei.
Ansonsten bestätigen Sie dadurch, daß sie die erlassenen Gesetze nicht als Rechtslgrundlage anerkennen und im übrigen als bloße Meinungen apostrophieren, daß es Ihnen nicht um eine Sammlung von Vor- und Nachteilen, wie sie der Artikel vornimmt, geht, sondern daß Sie eine grundlegendere, fundamentalere Kritik artikulieren möchten. Dagegen ist meines Erachtens auch gar nichts einzuwenden, wenn deutlich wird, daß Sie eben von bereits im Ansatz unterschiedlichen Prämissen ausgehen. Deswegen möchte ich Sie nochmals einladen, einen geschlossenen, Ihre Auffassung verdeutlichenden Text zu verfassen, der dann der Darstellung des geltenden Steuersystems gegenübergestellt werden kann.
Es ist unrichtig, daß Ihnen durch die zeitweilige Sperrung der Seite die Möglichkeit hierzu genommen wurde: Die Diskussionsseite ist nach wie vor offen. Wenn Sie hier einen NPOV-konformen Text vorschlagen, wird dieser sicherlich in den Artikel integriert und die Seite im übrigen wieder geöffnet werden können.
In der Hoffnung, daß das Thema in diesem Sinne weiter befördert wird bin ich
Ihr Stechlin 14:34, 26. Apr 2004 (CEST)
> Es wäre hilfreich, wenn Sie auf polemische oder schlicht kränkende Äußerungen ("Unsinn", "Juristen und Staatsheinis") verzichten könnten, ebenso auf den Vorwurf der Fachidiotie etc. Sollten Sie hierzu nicht bereit sein, werde ich den Diskurs beenden.
- Ich möchte darauf hinweisen, dass Sie mit dem unkooperativen Umgang begonnen haben, und die Reflexion dessen von meiner Stimmung abhängt. Ist nun mal so.
> In der Sache wollen Sie bitte bedenken, daß Begriffe der Rechtssprache in einem Kontext wie demjenigen des Artikels "Steuer" regelmäßig auch rechtlich verstanden werden dürften. Sich solcher Begriffe in einem anderen Sinne zu bedienen trägt daher zu Verständlichkeit des Artikels nicht bei.
- Wieso das? Ist Steuer allein ein "Rechtsbegriff"?
> Ansonsten bestätigen Sie dadurch, daß sie die erlassenen Gesetze nicht als Rechtslgrundlage anerkennen und im übrigen als bloße Meinungen apostrophieren, daß es Ihnen nicht um eine Sammlung von Vor- und Nachteilen, wie sie der Artikel vornimmt, geht, sondern daß Sie eine grundlegendere, fundamentalere Kritik artikulieren möchten. Dagegen ist meines Erachtens auch gar nichts einzuwenden, wenn deutlich wird, daß Sie eben von bereits im Ansatz unterschiedlichen Prämissen ausgehen. Deswegen möchte ich Sie nochmals einladen, einen geschlossenen, Ihre Auffassung verdeutlichenden Text zu verfassen, der dann der Darstellung des geltenden Steuersystems gegenübergestellt werden kann.
- Das kann ich tun, aber Sie haben bedenkenlos alles rückgängig gemacht. Auch z.B. die Aussage, dass Steuern eine Vorausetzung für Staatsverschuldung sei.
Diese Aussage ist aber sicher kaum angreifbar. Ich könnte Sie jetzt auch fragen, worum es Ihnen überhaupt geht, wenn Sie das so anpacken. Sie behaupten jetzt aufgrund meiner Gesamtposition, dass ich überhaupt nichts zum Thema beizutragen hätte.
> Es ist unrichtig, daß Ihnen durch die zeitweilige Sperrung der Seite die Möglichkeit hierzu genommen wurde: Die Diskussionsseite ist nach wie vor offen. Wenn Sie hier einen NPOV-konformen Text vorschlagen, wird dieser sicherlich in den Artikel integriert und die Seite im übrigen wieder geöffnet werden können.
- Toll! Dann ändern Sie erst mal wieder zurück, was Sie nicht zurück zu ändern hatten.Um mir solche Knüppel zwischen die Beine zu holen muss ich mich hier nicht engagieren. --NL 15:01, 26. Apr 2004 (CEST)
Ich trete der Auffassung von Stechlin nach Inhalt und Begründung bei. Die nicht nur hier, sondern auch in anderen Diskussionsbeiträgen festzustellenden Verbalinjurien bei gleichzeitiger Verweigerung sachlicher Zusammenarbeit von NL werden langsam zu Ärgernis. --Andrsvoss 15:10, 26. Apr 2004 (CEST)
Eine Unverschämtheit! Nicht ich habe mich der Diskussion gesträubt, sondern Stechlin hat rückgeändert ohne zu diskutieren, was gegen die Ettikette ist. Darüber darf ich mich ja wohl noch aufregen. Und einem andern User zustimmen, vermag seine Argumente nicht zu verbessern, es sei denn es geht bloß um Machtspiele. Guten Tag.--NL 15:39, 26. Apr 2004 (CEST)
Also: Gibts was auszusetzen an:
- Staatsverschuldung: Steuern ermöglichen Staatsverschuldung, denn zukünftige Steuern sind die Sicherheit der Kredite.
- Aufblähen der Staatshaushalte: Der Staat sucht sich ständig neue Aufgaben.
--NL 18:16, 26. Apr 2004 (CEST)
Ich nehme an, diese beiden Punkte sollen als Nachteile der Steuererhebung aufgeführt werden. Ich halte hier beide für sachlich nicht zutreffend: (1) Nicht Steuern, nicht einmal Steuereinnahmen stellen die Sicherheit für Kredite für einen Staat dar, sondern das Staatsvermögen, welches allerdings auch aus Steuereinnahmen gebildet wird. Eine Argumentation aber, die den Besitz von Vermögen für unzuträglich hält, weil dieses die Möglichkeit der Kreditaufnahme eröffnet und somit die Grundlage einer Überschuldung sein kann, will mir weder logisch noch ökonomisch einleuchten. (2) Das Problem, das der Staat sich neue Aufgaben sucht und möglicherweise mehr tut, als ihm bei einem gesunden Staatsverständnis zu tun zukäme, ist kein Problem der Steuern. Wiederum kann ich einer Logik nicht folgen, die vereinfacht besagt: Wer Vermögen besitzt, kann dieses zweckwidrig einsetzen, was als Nachteil der Mechanismen des Vermögenserwerbs zu sehen ist. -- Stechlin 18:44, 26. Apr 2004 (CEST)
> Ich nehme an, diese beiden Punkte sollen als Nachteile der Steuererhebung aufgeführt werden.
- Da haben Sie sie ja auch entfernt.
> Ich halte hier beide für sachlich nicht zutreffend: (1) Nicht Steuern, nicht einmal Steuereinnahmen stellen die Sicherheit für Kredite für einen Staat dar, sondern das Staatsvermögen, welches allerdings auch aus Steuereinnahmen gebildet wird.
- Natürlich steht auf den Bundesscatzbriefen nicht drauf: "Ihre Zinsen werden schon von den Steuern finanziert, keine Angst". Natürlich indirekt.
> Eine Argumentation aber, die den Besitz von Vermögen für unzuträglich hält, weil dieses die Möglichkeit der Kreditaufnahme eröffnet und somit die Grundlage einer Überschuldung sein kann, will mir weder logisch noch ökonomisch einleuchten.
- Das habe ich auch nicht behauptet.
> (2) Das Problem, das der Staat sich neue Aufgaben sucht und möglicherweise mehr tut, als ihm bei einem gesunden Staatsverständnis zu tun zukäme, ist kein Problem der Steuern. Wiederum kann ich einer Logik nicht folgen, die vereinfacht besagt: Wer Vermögen besitzt, kann dieses zweckwidrig einsetzen, was als Nachteil der Mechanismen des Vermögenserwerbs zu sehen ist. -- Stechlin 18:44, 26. Apr 2004 (CEST)
- Das habe ich nicht geschrieben. Es geht einzig allein um die Aufzählung der Nachteile von Steuern. Und ein Nachteil ist nun mal, dass mit Steuereinnahmen Staatshaushalte aufgebläht werden. Ob das anders theoretisch auch möglich ist, ist Faktenhuberei.--NL 19:04, 26. Apr 2004 (CEST)
Nochmal: Steuern sind eine Einnahmequelle, die zur Bildung von (Staats-)Vermögen führt. Die von Ihnen genannten Nachteile ergeben sich aus dem unsachgemäßen Einsatz von Vermögen (als Kreditsicherheit bzw. zur Finanzierung unzweckmäßiger Ausgaben). Den logischen Schluß, daß also die Möglichkeit verfehlter Ausgaben ein Nachteil der Einnahmequelle ist (das haben Sie so nicht geschrieben, aber das ist die logische Konsequenz Ihrer Aussage) vermag ich nicht nachzuvollziehen. -- Stechlin 19:12, 26. Apr 2004 (CEST)
Nee. Zukünftige Steuern sind quasi imaginäres Kapital für den Staat. Genau wie der Gewinn für ein Aktionär imaginär ist, obwohl die Sach- und Anlagewerte vielleicht einen Dreck wert sind. Auf diese Gewinnerwartungen bekommen die Unternehmen Kredite. Wäre das nicht so, also würden die Steuern auf Null wegbrechen, dann wäre es für Eichel unmöglich, neue Anleihen rauszugeben. Wer sollte dann so dumm sein, sie zu kaufen?! --NL 19:40, 26. Apr 2004 (CEST)
- Die Frage, ob der Begriff imaginäres Kapital hier angemessen ist, möchte ich dahin stehen lassen, ich bin kein Ökonom. Ich verstehe gleichwohl nicht, weshalb die bloße Möglichkeit, durch faktisches oder imaginäres Vermögen (Kapital) eine Kreditsicherheit zu stellen ein Nachteil des Vermögens sein soll. Sicherlich gibt es kluge und törichte Kredite - das ist doch von der gestellten Sicherheit weitgehend unabhängig. -- Stechlin 18:25, 27. Apr 2004 (CEST)
- Das ist kein Nachteil des Vermögens, sondern eines des imaginären Vermögens, also einem, das noch gar nicht existiert und auch nicht existieren muss. Es ist bloß die Annahme, es sei so. Und wenn die Annahme in die Hose geht, dann ist der Knüppel, der zurückschwingt um so größer. (Außerdem handelt es sich ja nicht um Vermögen, sondern um Enteignungen von zum Teil Ungeborenen. Aber das nur am Rande.)--NL 18:51, 27. Apr 2004 (CEST)
Ich werde einer Version, die den Begriff Steuern im Zusammenhang mit Diebstahl erklärt und im übrgien auf ein vorgeblich systembedingtes Marktversagen, das dem Staat anzulasten wäre. rekurriert nicht zustimmen. Wenn die Berechtigung des Staates, seine Bürger zu besteuern in Frage gestellt werden soll, wäre dies eine extreme Mindermeinung, die NPOV nur als eigener Abschnitt im Rahmen des Artikels erfolgen kann. Eine Durchsetzung anderer Aussagen ist hierbei nicht statthaft. -- Stechlin 13:19, 30. Apr 2004 (CEST)
>Ich werde einer Version, die den Begriff Steuern im Zusammenhang mit Diebstahl erklärt
- Das ist ein Punkt den man auch anders formulieren ändern kann.
> und im übrgien auf ein vorgeblich systembedingtes Marktversagen, das dem Staat anzulasten wäre. rekurriert nicht zustimmen.
- Wieso vergeblich? es ist wissenschaflich belegt, dass Marktversagen immer nur im Zusammenhang mit öffentl. Gütern auftritt. Kann ich nicht für.
- Übrigens, haben Sie überhaupt verstanden, was da ursprüglich steht? Erklären Sie mal was systembedingte Fehler sein sollen.
> Wenn die Berechtigung des Staates, seine Bürger zu besteuern in Frage gestellt werden soll, wäre dies eine extreme Mindermeinung, die NPOV nur als eigener Abschnitt im Rahmen des Artikels erfolgen kann. Eine Durchsetzung anderer Aussagen ist hierbei nicht statthaft. -- Stechlin 13:19, 30. Apr 2004 (CEST)
- Wenn das in den Regeln steht, dann halte ich mich dran. Steht das in den Regeln? Ansonsten haben Sie keine objektive Berechtigung für diese Aussage.--NL 13:58, 30. Apr 2004 (CEST)
Also:
Ergänzung: Steuern werden normalerweise nicht freiwillig bezahlt. Genau genommen erfüllen sie den Straftatbestand der Erpressung.
anstatt:
- Verringerung von Marktversagen: Versuch des Ausgleichs von systembedingten Marktfehlern.
Änderung in:
- Verringerung von Marktversagen: Versuch des Ausgleichs von systembedingten Marktversagen, also solchem Marktversagen, dass der Staat mit öffentlichen Gütern zuvor selbst erzeugt hat.
Ergänzung:
- Da Steuer keine freiwillige Zahlung ist, kann sich der Bürger keinen besseren "Dienstleister" suchen. Der Staat als Dienstleister muss also nicht erpicht darauf sein, dem Bürger wunschgemäße und effektive Leistungen zu bieten.
- Staatsverschuldung: Steuern ermöglichen Staatsverschuldung, den zukünftige Steuern sind die Sicherheit der Kredite.
- Aufblähen der Staatshaushalte: Der Staat such sich ständig neue Aufgaben.
--NL 11:15, 30. Apr 2004 (CEST)--NL 14:18, 30. Apr 2004 (CEST)
Das Kreuz mit dem "ss"
Ich habe festgestellt, dass in vielen Artikeln teilweise im Text, teilweise auch im Artikel selber die Steuern häufig mit "ss" geschrieben werden, also "Erbschaftssteuer" "Einkommenssteuer", etc.
Zumindest für Deutschland ist das falsch. Richtig ist es immer nur mit einem "s", also "Einkommensteuer", "Körperschaftsteuer" etc.
Für die Schweiz ist das m.W. anders, dort heißt es tatsächlich "Erbschaftssteuer", deswegen habe ich das auch nicht geändert in dem Artikel.
Vielleicht sollte man mal sämtliche Artikel und vor allem auch die Titel (!!) überprüfen, so gibt es hier in dem Steuerartikel einen roten Link auf "Erbschaftsteuer", während es bereits einen Artikel zu "Erbschaftssteuer" gibt. Das ist auf Dauer unangenehm.
Martkversagen
Und wo ich grade dabei bin: Marktversagen tritt mitnichten nur bei öffentlichen Gütern auf.
- Doch. Dann nennen Sie mir doch bitte ein einziges Beispiel, wo das nicht so ist.--NL 15:41, 30. Apr 2004 (CEST)
Durch Pigou-Steuern kann ein Marktversagen bei externen Effekten behoben werden.
- Irrelevant.--NL 15:41, 30. Apr 2004 (CEST)
Externe Effekte sind alle Effekte, die mein Handeln auf andere hat, die ich aber im Rahmen meiner Vorteilshaftigkeitskalkulation (i.e. Gewinnstreben) nicht berücksichtige, wie z.B. die Auswirkungen der Umweltverschmutzung auf andere.
Beispiel: Flughafenbau bringt zwar Gewinn, hat aber externe Effekte, z.B. weil die Grundstückspreise im Unkreis sinken.
- Das ist kein Marktversagen, wenn die Grundstückeigentümer Marktteilnehmer sind und nicht über den Tisch gezoagen werden. Fluggesellschaften dürfen nicht in das Eigentum der Grundstückbesitzer eingreifen. Das täten sie in dem sie die Eigentümer durch Schallwellen angreifen.
Oder Rauchen: Passivrauchen ist externenr Effekt. Genauso die Kosten, die Lungenkrebs et. al. dem Gesundheitswesen (kollektiv finanziert) verursachen. Die Tabaksteuer könnte versuchen, diese Effekte über den Preismechanismus zu internalisieren.
- Es muss ja auch niemand privat gezwungen werden passiv zu rauchen. Wo ist da Marktversagen?
Da externe Effekte zu einer ineffizienten Lösung führen, müssen sie internalisiert werden, eben durch Pigou-Steuern, so dass der Handelnde diese externen Effekte in sein Kalkül miteinbezieht.
- Tja, oder es muss ein freier Markt hergestellt werden. Ohne Interventionismus.
Zusammenfassung: Es gibt Marktversagen auch bei nicht-öffentlichen Gütern, also auch OHNE Staatseingriff!
- Wo?--NL 15:41, 30. Apr 2004 (CEST)
Aufblähung des Staatsapparats?
Und weil einiges von dem da oben kaum zu ertragen ist:
Nicht Steuern führen zu einer Aufblähung des Staatsapparats, sondern der demokratische Prozess, das zeigt die Public-Choice-Theorie.
- Richtig, aber ohne Steuern läuft das ja nicht.
Natürlich kann sich ein Bürger einen anderen "Dienstleister" suchen, dafür garantiert der EG-Vertrag die Freizügigkeit, es darf ja jeder auswandern.
- haha
- 1. Wohin? Zu einem neuen Monopolanbieter?
- 2. Die EG ist selber wieder ein Kartell.
- 3. Der Staat kann ja auch sein Hoheitsrecht abgeben. Er wird nicht gezwungen jemanden als Staatsbürger zu behandeln. D.h. er kann auch abwandern.
Außerdem führt Steuerwettbewerb sogar im Rahmen der Public-Finance Theorie (d.h. ohne Berücksichtigung der Public-Choice Theorie) zu einer UNTERVERSORGUNG mit öffentlichen Gütern,
- Wie erkennt man das?
d.h. der Staat wird bei rationalem Handeln gezwungen, weniger Dienstleistungen (Infrastruktur) u.ä. bereit zu stellen, als es effizient wäre und als von seinen Bürgern nachgefragt wird. (Vgl. dazu Zodrow/Mieszkowski, 1986 oder Wilson, J.D., Theories of Tax Competition, in: National Tax Journal 1999)
- Ja, gut. Aber das ist Faktenhuberei. 5 Brote sind auch besser als 4 Brote, wenn ich 6 haben kann.
Da eine umverteilende Besteuerung Versicherungscharakter hat und auch hier ein Marktversagen
- welches?--NL 15:53, 30. Apr 2004 (CEST)
korrigiert, kommt es auch hier durch Steuerwettbewerb zu Effizienzverlusten (Vgl. Sinn, Selection Principle, 1997)
martkversagen die zweite
Mangels Anmeldung meinerseits bezeichnen kursive Texte Zitate.
Doch. Dann nennen Sie mir doch bitte ein einziges Beispiel, wo das nicht so ist.--NL 15:41, 30. Apr 2004 (CEST)
Weiterlesen hilft weiter.
- Eben nicht. Habe ich ja getan
Zur Vollständigkeit: i.d.R. sind zwar öffentliche Güter am Marktversagen beteiligt, diese werden jedoch häufig NICHT durch den Staat bereitgestellt. (Umwelt, Luft, etc.)
- Habe ich nicht bestritten. Es gibt aber eben weit aus Meer öffentliche Güter durch die Politik. Vom Kirmesplatz bis zum BVerfG.
Irrelevant.--NL 15:41, 30. Apr 2004 (CEST)
Das ist leider kein Niveau, auf dem eine Diskussion führbar ist. Pigou-Steuern als irrelevant zu bezeichnen zeigt nur mangelndes ökonomisches Verständnis. Ich schlage zur Lektüre beispielsweise vor: Homburg, Stefan: Allgemeine Steuerlehre, 3. Aufl., Vahlen, 2003, S. 198-204.
- ächz
- Nicht Pigou-Steuern sind irrelevant, sondern sie widerlegen nicht, was ich geschrieben habe.
Das ist kein Marktversagen, wenn die Grundstückeigentümer Marktteilnehmer sind und nicht über den Tisch gezogen werden. Fluggesellschaften dürfen nicht in das Eigentum der Grundstückbesitzer eingreifen. Das täten sie in dem sie die Eigentümer durch Schallwellen angreifen.
Bitte was?
- Was verstehen Sie nicht?
Es muss ja auch niemand privat gezwungen werden passiv zu rauchen. Wo ist da Marktversagen?
Die Tatsache, dass Raucher sich selbst einer Gesundheitsgefährdung aussetzen, die sie bei Eintritt des Risikos (z.B. Lungenkrebs) nicht selber finanzieren müssen führt allein schon zu Marktversagen.
- zu welchem? Marktversagen defniert sich dadurch, dass ein Gut nicht entsteht, wofür aber eine ausreichende Nachfrage da wäre. Was ist also nicht entstanden und wodurch?
Wenn Nichtraucher z.B. in einem Restaurant faktisch doch gezwungen werden, passiv zu rauchen, führt das zu Marktversagen. Sie könnten sich ja z.B. mit den Rauchern über Transferzahlungen einigen nicht zu rauchen (Problem der Verfügungsrechte, s.a. Edgeworth-Box). Aber nachdem Raucher da per se allergisch darauf reagieren
- Da es Raucher und Nichtraucherzonen gibt, sehe ich nicht wo hier ein Markt versagt. Es ist doch alles da, was man will.
nehme ich ein anderes Beispiel:
Krankenversicherungen: Durch eine adverse-selection Problematik kann es in diesem Bereich zu Marktversagen kommen, da sich "schlechte Risiken" nicht versichern lassen.
- doch, kostet nur mehr. Aber Sie müssen ja nicht mitrauchen.
Tja, oder es muss ein freier Markt hergestellt werden. Ohne Interventionismus.
Und genau das ist eben falsch. Ohne Interventionismus kommt es zu Marktversagen.
- Wie denn?
Aber ich bin nicht bereit, hier Vorlesungen in VWL zu halten, dafür gibt es genug verfügbare Literatur, die ich zu konsultieren empfehle. Insbesondere Aussagen wie "es ist wissenschaflich belegt, dass Marktversagen immer nur im Zusammenhang mit öffentl. Gütern auftritt." bitte ich mit entsprechenden Fundstellen zu untermauern.
- Gern. Siehe z.B. David D. Friedman, Santa Clara Uni. (Sohn von Milton Friedman) Kapitel 18 in "Hidden Order"("Der ökonomische Code")
Außerdem ist diese Aussage im Zusammenhang missverständlich: öffentliche Güter sind Güter, die sich durch Nicht-Rivalität im Konsum auszeichnen, nicht zwingend also durch den Staat bereitgestellte Güter.
- Sie meinen jetzt Luft und Regen?
Das Problem ist ja gerade, dass - wenn die Bereitstellung erwünscht ist - sich keine effizienze Lösung durch einen Markt realisieren lässt (Musgrave und Samuelson, 1956) und der Staat effizienzsteigernd eingreifen sollte.
- Kann ja nicht sein. Luft und Güter sind deshalb öffentliche Güter, weil sie nicht knapp sind, also weil ihre Verfügung von Natur aus gegeben ist - wenn Sie Luft und Regen meinen.
1. Wohin? Zu einem neuen Monopolanbieter?
Sobald ich zwei Anbieter habe, bin ich per Definition nicht mehr in einer Monopolsituation.
- Auf einem Staatsterritorium schon. Und da Sie nur vorschlagen in ein anderes Territorrium zu wechesln ...
2. Die EG ist selber wieder ein Kartell.
Neben der Tatsache, dass diese Aussage so kaum zutreffend ist,
- doch, die haben sich doch durch Völkerecht und Verträge miteinander geeinigt.
stehen dann immer noch genügend andere Staaten zur Verfügung.
- Nö. Keine Freizügigkeit. Und man kann auch seine Immobilien nicht ohne Verluste tauschen.
Wenn ein Staat ohne Steuererhebung erwünscht ist, empfehle ich failed states, denn Staaten wie die Elfenbeinküste oder Afghanistan zeigen deutlich, was passiert, wenn der Staat seine Hoheitsaufgaben nicht mehr wahrnimmt.
- Die haben immer noch ein Monopol. Wenn die das freigeben würden, würde man schon sehen, wie private Anbieter aus den Boden sprießen.
3. Der Staat kann ja auch sein Hoheitsrecht abgeben. Er wird nicht gezwungen jemanden als Staatsbürger zu behandeln. D.h. er kann auch abwandern.
Bitte? Wer kann abwandern? Soll dem Staat das Recht gegeben werden, Leute nach belieben auszuweisen, da er ja nicht gezwungen ist, diese als Staatsbürger zu behandeln??
- Nein. Der Staat könnte auch einfach da Hoheitsrechte abtreten, wo Bürger mit ihm nicht klar kommen. (Sezession)
Und noch zur Korrektur des Marktversagens durch umverteilende Besteuerung: Dazu empfehle ich die Lektüre des angegebenen Papers (Sinn, Hans-Werner: The selection principle and market failure in systems competition, in: Journal of Public Economics 66 (1997), S. 247-274). Als Kurzversion: Der Markt kann keine Versicherung gegen elementare Lebensrisiken bereitstellen, daher muss der Staat einspringen.
Wieso? Es gibt doch Lebensversicherungen? Was meinen Sie genau? Welches elementare Lebensrisiko?
Daneben erhöht ein soziales Fangnetz die Risikobereitschaft von Unternehmen, da ein Scheitern keine tödlichen Folgen hat, was zu mehr Investitionsbereitschaft führt.
- Das ist ja nicht kostenlos. Das Unternehmen kann sich das dann auch selber leisten.
Außerdem ist es wohl ratsam, sich zuerst in Dinge wie die Principal-Agent Theorie reinzulesen. Außerdem empfehle ich mal nach "market for lemons" zu googeln, da ist ein weiteres (nobelpreiswürdiges) Beispiel für Marktversagen, das durch Staatseingriff (Mindeststandards, auch hier sei wieder auf das Sinn-paper verwiesen) behoben werden kann.
- Alter Hut. Siehe hier: http://www.mises.org/fullarticle.asp?control=801&id=67--NL 17:40, 30. Apr 2004 (CEST)
Öffentliche Güter, Marktversagen und Wissenschaft
Zu der angegebenen Quelle:
Zitat: (Link: s.o.) The Ludwig von Mises Institute is the research and educational center of classical liberalism, libertarian political theory, and the Austrian School of economics. Working in the intellectual tradition of Ludwig von Mises (1881-1973) and Murray N. Rothbard (1926-1995), with a vast array of publications, programs, and fellowships, the Mises Institute seeks a radical shift in the intellectual climate as the foundation for a renewal of the free and prosperous commonwealth.
Da ist klar, dass man Staatseingriffen kraft Glauben skeptisch gegenübersteht. Da das Modell von Akerlof aber eben gerade ein Modell ist, das die zur Widerlegung herangeführten Beispiele der zitierten Quelle notwendigerweise aus Vereinfachungsgründen vernachlässigen muss, ist der verlinkte Artikel eben gerade keine Widerlegung. Insbesondere vernachlässigt der Artikel, dass die private Informationssuche unter bestimmten Bedingungen prohibitiv hohe Kosten verursachen kann, nicht jeder hat einen Automechaniker als Freund, der mit einem Messgerät die Lackdichte überprüfen kann.
- Mal abgesehen von den Zitronen. Es geht doch grundsätzlich nur um das Problem asymetrischer Information am Markt. Asymetrische Information besteht immer. Wäre asymetrische Information als Marktversagen zu bezeichnen, gäbe es nur noch Marktversagen und folglich nur noch Staatseingriffe um asymetrische Information zu verhindern. Aber wieso sollten Staatseingriffe asymetrischer Information besser verhindern können als die Marktteilnehmer selber? Die ganze Thematik macht offensichtlich keinen Sinn.
Nochmals von Anfang an, um die Systematik wieder herzustellen.
- Ja, lassen wir das mal.
Öffentliche Güter sind Güter, die durch Nicht-Rivalität im Konsum gekennzeichnet sind. Beispiele sind: Luft, Wasser, Umwelt allgemein, aber auch Dinge wie Parks, Landesverteidigung, ein Rechtssystem oder Straßen. An letzten Beispielen wird klar, dass eine gewisse Rivalität im Konsum eben doch gegeben sein kann (Überlastung der Gerichte, Stau auf Straßen, etc., s.a. das Problem der Allmende).
- Ja, aber nur weil deren Benutzung "kostenlos" ist. Klar, dass sie dann jeder benutzen will. Aber daraus kann man nicht schließen, dass man noch mehr kostenlose öffentl. Güter zur Verfügung stellen müsste. Das sind ja gerade alles externale Effekte.
Für öffentliche Güter gibt es keinen Marktmechanismus, der dazu führt, dass diese in dem nachgefragten Niveau, also effizient bereitgestellt werden. (Musgrave und Samuelson, 1954)
- Braucht ja auch nicht, weil solche Güter von Natur aus nicht knapp sind, sonst wären es ja keine öffentl. Güter sondern private.
Der Grund ist vereinfacht, dass in einem perfekten Markt der Preis den Grenzkosten der Nutzung entspricht - und die sind bei öffentlichen Gütern eben nahe Null.
- Richtig, Null weil einfach genug da ist.
Zur Definition von Marktversagen. Marktversagen liegt nach meinem Verständnis dann vor, wenn der Marktmechanismus keine effiziente Allokation herbeiführt. Es gibt engere Verständnisse und es gibt weitere Verständnisse (z.B. Peter Ulrich: Vitalpolitisches Marktversagen).
- Meinetwegen
Zum Marktversagen bei öffentlichen Gütern: Das Marktversagen liegt NICHT vor, WEIL der Staat diese Güter bereitstellt.
- Sicher. Das muss nicht zwangsläufig so sein.
Das Marktversagen liegt in dem Konzept der öffentlichen Güter,
- meine Rede
da ich keinen privaten Anbieter finde, der diese Güter effizient bereitstellt.
- Das kann eben nicht sein. Sie werden kein einziges Beispiel finden, an dem sie das beweisen können. Jede Wette.
Warum nicht? Beispiel Park: Der Park kostet viel, um ihn zu errichten und relativ wenig, um ihn zu unterhalten.
- Kommt drauf an, Aber egal.
Baue ich jetzt einen Zaun um den Park, wird er von einem öffentlichen Gut zu einem privaten Gut, denn ich kann Menschen von der Benutzung ausschließen und Eintritt verlangen. Da es aber bei jedem Eintritt >0 Menschen geben wird, deren Zahlungsbereitschaft geringer als der Preis ist, die aber (fast) keine Grenzkosten durch ihre Benutzung verursachen, entsteht ein Wohlfahrtsverlust.
- Nö. In dem Beispiel werden ja für die Bereitstellung des Parks keine Steuern erhoben. Folglich haben die Leute, die nicht in den Park gehen auch das Geld noch über und können sich dafür etwas anderes kaufen als Parkbenutzung.
Beispiel Gesetze oder Landesverteidigung. Im Grundsatz hat jeder ein Interesse an diesen Dingen, da sie jedoch eh bereitgestellt werden, möchte er sie zwar gerne nutzen, aber dafür nichts zahlen (free-rider Problematik). Ein neuer Bürger, der in den Genuss dieser Güter kommt, verursacht Grenzkosten nahe Null.
- Das spricht nur dafür, die Mitgliedergebühr zu verringern. Je geringer die Mitgliedergebühr, desto eher sind Kunden bereit diese Güter zu kaufen. Wer nicht kaufen will und von der Benutzung ausgeschlossen wird, für den war es offensichtlich die Sache auch nicht wert.
Zur Ineffizienz der Staatstätigkeit. Da der Staat nicht über vollkommene Informationen verfügt,
- woher auch? Nur der markt kann über Preisfindung ein unabhängiges Urteil finden.
kann auch er öffentliche Güter natürlich nicht effizient bereitstellen. Er springt aber da ein, wo sich ein privater Markt überhaupt nicht bildet.
- Wo sich kein Markt bildet, ist offensichtlich auch keine Nachfrage vorhanden. Wozu sollte etwas bereitgestellt werden, was keiner zu zahlen bereit ist?
Ich verweise hier doch bitte auf die selbständige Lektüre des Sinn-Papers, auch was "elementare Lebensrisiken" angeht.
- Ich glaube nicht, dass das was Neues hergibt. Hast Du einen Link?
- Welches elementare Lebensrisiko?
Allerdings argumentiert beispielsweise Tiebout 1956, dass in einem föderalen System die Entscheidung, welchem Staat man sich unterordnet, einen Marktmechanismus bei der Bereitstellung öffentlicher Güter ersetzen kann. Insoweit hätte ich eben keine Monopolproblematik.
- Wenn es freiwillig wäre, wäre es auch kein Monopol, jedenfalls keines was man kaufen MUSS.
Im übrigen ist es allgemein anerkannt, dass Märkte als Funktionsvoraussetzung eine gewisse Staatstätigkeit benötigen, eben u.a. Sicherung der Verfügungsrechte (Gesetze), Transparenz (Abbau von Informationsassymetrien) u.ä.,
- Von mir aber nicht anererkannt.
Dazu ein leicht lesbares Werk: Homann/Suchanek: Ökonomik, 2000. Die völlige Ablehnung von Staatstätigkeit kennzeichnet Ulrich zu Recht als Paläoliberalismus,
- Das ist eine Wertung.
sie stellt mit Sicherheit eine extreme Mindermeinung dar.
- Ja sicher. Und?
Um das ganze zielführend zu lassen:
Richtig ist:
- Steuern wirken verzerrend und können zu einem "excess burden" der Besteuerung führen.
- Steuern sind Zwangsabgaben ohne Anspruch auf Gegenleistung.
- Steuern finanzieren ineffiziente Staatstätigkeit.
- soweit ja
- Steuern können aber auch effizienzsteigernde Wirkung haben (Pigou-Steuern).
- Inwiefern? Glaube ich nicht.
Staatstätigkeit und damit Steuern sind nötig, um den Marktmechanismus entfalten zu können.
- reine Behauptung--NL 10:52, 1. Mai 2004 (CEST)
- Nicht ganz. Natürlich sind theoretisch auch Gesellschaften ohne Steuern denkbar. Allerdings ist sowas in der Praxis m.W. nie versucht worden (hat mein Wissen da Lücken?),
- Ja sicher. Soviel ich weiß gibt es in einigen Regionen überhaupt keine Steuern, z.B. in Dubai oder in Ländern der Dritten Welt.
- Wenn ich es versuchen dürfte, würde ich es auch sofort machen, aber es wird ja nicht zugelassen.
- Dubai und ähnliche Länder kann man in diesem Zusammenhang nicht rechnen, da sie keine e selbsttragenden Volkswirtschaften sind: Sie haben eine Naturressource und können eine Zeit durch deren Ausbeutung leben und so Steuern durch Verkäufe an andere Volkswirtschaften ersetzen. Dies kann aber immer nur ein vorübergehender Zustand sein. --Skriptor 23:09, 2. Mai 2004 (CEST)
- so daß man für praktische Zwecke davon ausgehen kann, daß die Finanzierung gemeinschaftlicher Aufgaben über zwangsweise erhobene Abgaben eine Notwendigkeit für das Funktionieren einer entwickelten Gesellschaft ist.
- eben nicht.
- Wenn es da ausgearbeitete Gegenkonzepte gibt, würden mich die sehr interessieren. --Skriptor 20:39, 2. Mai 2004 (CEST)
- Kein Problem. Der freie Markt ist bereits voll von Gegenkonzepten. Man muss nur kapieren, dass staatliche Intervention durch Zwang erwirkt eine völlig überflüssige Angelegenheit ist. Dazu lesen Sie am besten mal http://home.arcor.de/danneskjoeld/Inf/T/Zwang.html --NL 21:41, 2. Mai 2004 (CEST)
- Ich finde da keine Darstellung, wie man eine entwickelte Gesellschaft entweder ohne gemeinsam erbrachte Dienstleistungen betreiben oder solche Dienstleistungen anders als durch erzwungene Abgaben finanzieren kann. Wie soll das gehen? --Skriptor 23:09, 2. Mai 2004 (CEST)
Öffentliche Güter sind zwar nicht knapp, aber eben auch nicht unbegrenzt vorhanden. Die Sauberkeit der Luft wird zwar durch das einzelne Auto nicht (spürbar) beeinflusst, durch den täglichen Stau am Mittleren Ring aber schon.
Nochmal zurück zu Deiner Antwort auf das Rauchen im Restaurant. Die Einrichtung von Nichtraucherzonen benötigt Hoheitsrechte, wie sie -übertragen auf das Große Ganze- eben auch der Staat braucht. Diese Zonen müssen gekennzeichnet werden, sie müssen durchgesetzt werden, dazu braucht das Restaurant/der Staat Sanktionsbefugnisse.
Staatstätigkeit: Trennen wir zunächst mal Staatstätigkeit von ihrer Finanzierung. Staatstätigkeit ist nötig, um den Marktmechanismus entfalten zu können. Das ist anerkannt. Ohne z.B. gerichtlich durchsetzbare Sachmängelhaftung wäre der Kauf mit wesentlich mehr Risiken behaftet. Ohne Insiderhandlregelungen würde der Handel an Börsen (gemeinhin als der wohl effizienteste Markt angesehen) wohl kaum zur effizienten Preisbildung führen.
Damit der Staat seinen Tätigkeiten nachkommen kann, muss er sich finanzieren. Die meisten Länder sind dabei auf Abgaben angewiesen. Diese sollten, je nach Art der bereitgestellten Leistungen aus einem Mix an Gebühren, Beiträgen und Steuern bestehen.
Wo ein individueller Nutzen aus Staatstätigkeit vorhanden und messbar ist, bieten sich Gebühren an, bei einer weniger starken Verknüpfung bieten sich Beiträge an und zur Finanzierung öffentlicher Güter bieten sich Steuern an, da kein Preismechanismus existiert, der die Bereitstellung effizient machen könnte.
Zum individuellen Sezessionsrecht: Wie bereits erwähnt ist die Auswanderung für alle Menschen eine realisierbare Option. Das individuelle Sezessionsrecht wäre auch ein Möglichkeit, nur wird dabei meist übersehen, dass diese Menschen meistens weiterhin öffentliche Güter, die durch den Staat, den sie nicht anerkennen, bereitgestellt werden. Kaufen Sie in dem Staat ein, nehmen sie das bereitgestellte Rechtssystem in Anspruch, i.d.R. auch die Straßen. Befinden Sie sich als Enklave umgeben von dem anderen Staat, nehmen sie zum großen Teil die Landesverteidigung des anderen Staats in Anspruch. Wahrscheinlich werden sie, wenn sie zu klein sind, auch Ver- und Entsorgungskapazitäten beanspruchen (oder, über die Emissionen ihrer Kraftwerke und Müllverbrennungsanlage die Luftverschmutzung zum großen Teil externalisieren). Solange die individuellen Sezessionisten nicht aufhören, Leistungen des Staats zu beanspruchen kann man darin kaum eine ethisch akzeptable Handlungsoption sehen.
Zur Ethik des Zwangs: Eine interessante Gegenauffassung findet sich auch wieder bei Homann/Suchanek: In einer wertepluralen Gesellschaft ist die normative Legitimität von Regeln an die Zustimmung zu diesen Regeln geknüpft. Gesetze könnten daher nur einstimmig verabschiedet werden, was natürlich unmöglich ist. Der eine Ausweg ist diese "individuelle Sezessionsrecht" als Menschenrecht, was aber niemals vollständig durchführbar ist, und daher zu einem Rosinenpicken verkommt. Der andere Ausweg ist die Interpretation des Konsenses als positive Heuristik. Man geht (modellhaft!!) davon aus, dass per Verfassung einstimmig beschlossen wurde, bei Gewährleistung individueller Rechte unabänderbar auf Verfassungsebene, bei nachfolgenden Entscheidungen auf Einstimmigkeit zu verzichten. Eine nachfolgend per Mehrheitsbeschluss getroffene Entscheidung erlangt somit auch normative Verbindlichkeit, sobald ich alle gesetzlich zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, diese Entscheidung zu verhindern ausgenutzt habe (inkl. BVerfG) und dann immer noch nicht ausgewandert bin. Scheinbar habe ich aus der Zugehörigkeit zu Deutschland immer noch mehr Vorteile, als mir aus diesem Gesetz Nachteile entstehen. Anders gesprochen: Scheinbar ist es immer noch schöner, in Deutschland zu leben und deutsche Steuern zu zahlen, als in Frankreich zu leben und französische Steuern zu zahlen, oder in Afghanistan zu leben und gar keine Steuern zu zahlen. Nur: In Deutschland leben und in Afghanistan Steuern zahlen zu wollen, das geht eben nicht.
Zurück zum Thema:
Der Eintrag zu Steuern soll Menschen, die sich damit nicht auskennen einen ersten Überblick verschaffen, alleine deshalb ist diese Diskussion schon zu verwirrend und deshalb haben in den Pros und Cons auch extreme Mindermeinungen nichts zu suchen. Lieschen Müller wird bereits durch die Publikumsorgane mit häufig sachlich falschen Berichten zur Besteuerung konfrontiert, daher sollte der Lexikoneintrag neutral bleiben.
Auf die ersten drei Punkte, denke ich, können wir uns einigen, ich versuche nochmal zusammenzufassen:
Pro Steuern
- Fiskalzweck: Steuern generieren notwendige Staatseinnahmen, ohne die moderne Staaten nicht existieren können.
- Lenkungszweck: Steuern können dazu dienen, erwünschte Verhaltensweisen herbeizuführen. Dabei können sie versuchen, systembedingtes Marktversagen zu beheben Pigou-Steuern, oder auch nur soziale Lenkungszwecke verfolgen.
- Umverteilungszweck: Steuern können über die Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit, dazu dienen, eine sozial erwünschtere Verteilung des Einkommens zu erreichen.
Contra Steuern
- Steuern wirken verzerrend und können zu einem "excess burden" der Besteuerung führen. Steuern sind nicht entscheidungsneutral.
- Steuern finanzieren (möglicherweise) ineffiziente Staatstätigkeit.
- Kosten: Steuererhebung und -durchsetzung verursacht teilweise erhebliche Kosten (Compliance), vor allem bei Steuern mit niedrigem Aufkommen (Vermögensteuer, Bagatellsteuern).
Bin natürlich offen für weitere Punkte, die allerdings allgemeinverständlich sein sollten und eben keine extremen Mindermeinungen repräsentieren sollten. Dass Steuern Zwangsabgaben sind, ist kein Nachteil, gehört daher nicht in die Pro&Con-Liste, sondern in die allgemeine Erklärung.
Seit 3 Tagen stockt die Diskussion. Den Abschnitten Pro Steuern und Contra Steuern hat keiner widersprochen. Ist das so dann akzeptiert?
Ich warte noch 3 Tage. Wenn bis dahin keine weiteren Beiträge kommen dann übertrage ich diese Punkte in den Artikel. Den Artikel schütze ich danach noch 2-3 Tage.