Bundesgebührengesetz

deutsches Bundesgesetz
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Das ‚‘‘Gesetz über Gebühren und Auslagen des Bundes‘‘‘ (kurz: ‚‘‘Bundesgebührengesetz‘‘‘, BGebG) ist das am 15. August 2013 in Kraft getretene Gesetz zur Regelung der Erhebung von Verwaltungsgebühren und Auslagen im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Verwaltungstätigkeit der Behörden des Bundes und der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Es wurde als Artikel 1 des Gesetzes zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes am 7. August 2013 vom Bundestag beschlossen und am 14. August 2013 im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht. Mit seinem Inkrafttreten löste es das Verwaltungskostengesetz des Bundes vom 23. Juni 1970 in der Fassung der letzten Änderung vom 5. Dezember 2012 ab, welches mit Inkrafttreten des Bundesgebührengesetzes außer Kraft trat.

Basisdaten
Titel: Gesetz über Gebühren und Auslagen des Bundes
Kurztitel: Bundesgebührengesetz
Abkürzung: BGebG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht
Erlassen am: 7. August 2013
(BGBl. I S. 3154)
Inkrafttreten am: 15. August 2013
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Inhalt

Das Gesetz berechtigt die Behörden des Bundes und die bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts zur Erhebung von Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen. Die Behörden des Bundes und die bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts treten hierbei als Gebührengläubiger auf, die zur Zahlung der Gebühren und Auslagen Verpflichteten als Gebührenschuldner. Das Gesetz regelt die Entstehung der Gebührenschuld, die sachliche und persönliche Gebührenfreiheit, die Bemessung und Festsetzung der Gebühren und deren Fälligkeit. Hinsichtlich der Stundung, Niederschlagung und Erlass von Gebührenforderungen verweist es auf die Bundeshaushaltsordnung. Zur Vorgabe der Höhe der Gebühren sieht es den Erlass von Gebührenverordnungen vor.