Diskussion:Staatssekretär

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Ich habe den Link auf den englischen Artikel "Secretary of State" gelöscht, weil ich die beiden Begriffe nicht für gleichwertig halte und den Link somit für verwirrend: In den USA ist der "Secretary of state" der Außenminister, in Großbritannien sind die "Secretaries of State" Minister. In keinem Fall wird damit das Äquivalent unseres Staatssekretärs bezeichnet. Es handelt sich also um einen 'false friend', der besonders schwer zu entdecken ist, weil die Bedeutungen so ähnlich sind.

Die korrekte englische Entsprechung für unseren Staatssekretär wäre "Undersecretary of State", aber dafür haben die (noch) keinen Artikel. --Skriptor 15:22, 20. Feb 2004 (CET)


Zu Staatssekretären in Österreich: Mindestens drei Staatssekretäre werden auf der Webseite der österreichischen Regierung aufgeführt. Es erscheint deswegen nicht richtig, zu sagen, die Staatssekretäre gehörten nicht der Regierung an. --Skriptor 01:01, 21. Feb 2004 (CET)

siehe [1] K@rl 08:30, 21. Feb 2004 (CET)

Welche Funktion?

Welche Funktion erfüllt ein Staatssekretär - was soll er machen?

Was heißt die Formulierung "(Der Staatssekretär) hat (...) ein uneingeschränktes Weisungsrecht gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seines Ressorts." Was ist ein Weisungsrecht? --Abdull 16:02, 14. Okt 2005 (CEST)


Heute gibt es einen Artikel in Spiegel Online, in welchem die Staatsekretäre ebenfalls stark angegriffen werden und nicht einmal in diesem kommt heraus, elches ihre tägliche arbeit ist. Zitat:"Nur was ein Parlamentarischer eigentlich macht, kann niemand so genau beantworten. Im 'Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre' heißt es, sie unterstützen die 'Mitglieder der Bundesregierung bei der Erfüllung ihrer Regierungsaufgaben'. Für die richtige Arbeit gibt es ja die beamteten Staatssekretäre. [...] Weil sie im Ministerium nichts zu sagen haben, verbringen die Staatssekretäre die meiste Zeit in den Ausschüssen des Bundestags oder bei den Fragestunden im Parlament. Dort diskutieren sie dann über Nebensächlichkeiten. Wenn es wirklich wichtig oder kompliziert wird, kommt eh der Minister." Finde siese Zeilen äußerst aufschlussreich, auch wenn es natürlich Polemik gegen die künftige Regierung und ihren Sparkurs sein könnte. Link zum Artikel: http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,384552,00.html --Tordal

@Tordal: Abdulls Frage bezog sich auf Staatssekretäre. Der Spiegelartikel handelt aber über Parlamentarische Staatssekretäre.
@Abdull: Er kann den Leuten unter ihm sagen, was sie tun oder lassen sollen. Ist doch eigentlich selbsterklärend "Weisungsrecht" <-> "Anweisen" ;-) --C.Löser Diskussion 22:54, 4. Jan 2006 (CET)
P.S. @Tordal: "Polemik gegen die künftige Regierung und ihren Sparkurs" warum gegen den Sparkurs? Der Artikel spräche ja eher für die Abschaffung der Parlamentarischen Staatssekretäre, also tatsächlich zu sparen. Was die neue BReg ja nun aber nicht getan hat, da einfach zu viele Leute aus inter- und intra-parteipolitischen Gründen "versorgt" werden mussten. --C.Löser Diskussion 23:02, 4. Jan 2006 (CET)

Die Frage ist für mich, ob eine Regierung willkürlich die Anzahl der Parlamentarischen Staatssekretäre/ Staatsminister festlegen kann, oder ob es hier nicht nur Grenzen des Anstandes und der Medialen Kritik sondern auch juristische Grenzen gibt ? (sunzeros... nebenbei wie erstelle ich automatisch eine Sig hier ?)

Noch ein: Ich erinnere mich an ein Radio-Interview, in dem Merkel die Kritik wegwischte mit dem Verweis, daß PSSt eine Art Öffentlichkeitsarbeit machen (Besuch von Kindergärten, Bundeswehr etc) und so gegen die Politikverdrossenheit arbeiten sollen (schon lustige Umkehrung IMHO). Konnte die Quelle nirgendwo finden ? Kann jemand weiterhelfen ? (sunzeros)

Es gibt keine explizite juristische Grenze für die Anzahl der PSt; eine implizite gibt es immer, hier wahrscheinlich am ehesten aus dem Zweck (ohne lange darüber nachzudenken würde ich sagen, dass diese Grenze sehr weit ist), ansonsten sich aus politischen oder finanziellen Gründen (schon enger gezogen) ergebend.
Eine Signatur kannst du mit vier Tilden (~~~~) erstellen; ansonsten geht's einfacher mit dim zweiten Knopf von Rechts aus der Leiste über dem Textfenster.
Die "Argumente" von Merkel sind die Argumente, die auch jeder andere Befürworter bringt, ganz einfach aus dem Grund, weil dies die einzigen "Argumente" sind, die man überhaupt bringen kann. Dabei müsste man sich nur mal überlegen, ob nicht auch andere Leute Öffentlichkeitsarbeit machen können, die weniger bekommen als das 0,975fache der Besoldung der Besoldungsgruppe B 11 (zum Vergleich: ein Staatssekretär, der ja immerhin der ranghöhste Beamte ist, bekommt B 11; ein Bundesminister bekommt das 1,3fache von B 11). Das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre selbst, durch das diese Posten ja erst geschaffen wurden, besagt lediglich: "Die Parlamentarischen Staatssekretäre unterstützen die Mitglieder der Bundesregierung, denen sie beigegeben sind, bei der Erfüllung ihrer Regierungsaufgaben.". Für mich steht ausser Frage, dass die (wenigen wichtigen und sonstigen) Aufgaben, die die PSt wahrnehmen, besser und billiger von anderen übernommen werden könnten und diese Posten nur zur Versorgung von Politikern, die nichts ordentliches bekommen konnten geschaffen wurde. Der einzige Grund für die "Erfindung" der PSt, der noch einigermaßen plausibel klang, war, dass das Amt quasi als Einführung in die spätere Funktion als Minister dienen sollte, nur leider wird von den PSt niemand im Anschluss daran Minister, was ja bspw. bei derzeit (wie auch in der vergangenen Legislaturperiode) zwei PSt im BMI auch schon von vornherein ausgeschlossen ist, sonst müsste sich die Anzahl der Bundesministerien ja nach jeder Legisaturperiode verdoppelt, um auch alle früheren PSt zu Bundesministern zu machen. --C.Löser Diskussion 15:07, 5. Jan 2006 (CET)


Ohne juristische Grenzen ("Geht nicht, da nicht zulässig") bleibt nur finanziell ("Diese 15 Mio € verschwinden doch schnell im großen Topf") und politisch ("die Sache mit den Krähen. Die Opposition meckert 1 Woche und danach ist für die Leg-periode Ruhe") sehr schwach. Ist sowas rechtsstaatlich korrekt (Kontrollinstanz) ? Ist schließlich ein öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis und kein Job in irgendeiner Parteienzentrale ? --Sunzeros 16:45, 5. Jan 2006 (CET)

Wie gesagt, es gibt keine ausdrücklichen rechtichen Grenzen, was nicht heisst, dass es garkeine rechtlichen Grenzen gäbe. Obwohl eine entsprechende Argumentation naturgemäß nicht mehr rein juristisch wäre. Die Tatsache, dass es keine ausdrückliche rechtliche Beschränkung gibt ist rechtlich (auch verfassungsrechtlich) völlig korrekt. Es gibt ja bspw. auch keine ausdrückliche Begrenzung der Anzahl der Bundesministerien, jedenfalls nicht nach oben; aus dem Grundgesetz ergibt sich jedoch eine Untergrenze (Bundesministerium der Verteidigung (Art. 65a GG), Bundesministerium der Justiz (Art. 96 Abs. 2 Satz 4 GG) sowie das Bundesministerium der Finanzen (Art. 108 Abs. 3 Satz 2 GG) sind obligatorisch). Das sowohl PSt als auch Bundesminister in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis stehen hat damit nichts zu tun. --C.Löser Diskussion 17:22, 5. Jan 2006 (CET)