Amtlicher Gemeindeschlüssel

Ziffernfolge zur Identifizierung politisch selbständiger Gemeinden
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Der Amtliche Gemeindeschlüssel (AGS), früher auch Amtliche Gemeindekennzahl oder Gemeindekennziffer, ist eine Ziffernfolge zur Identifizierung aller politisch selbstständigen Gemeinden in der Bundesrepublik Deutschland. Sie dient statistischen Zwecken und wird vom Statistischen Bundesamt bzw. von den Statistischen Ämtern der einzelnen Bundesländer vergeben. Sie ist nicht zu verwechseln mit der fünfstelligen Postleitzahl, hat aber eine ähnliche Funktion. Der Gemeindeschlüssel ist z.B. beim Wohnungswechsel auf der Abmeldung bzw. Anmeldung anzugeben. Sie wird jedoch i.d.R. vom jeweiligen Einwohnermeldeamt im Rathaus eingetragen.

Der Gemeindeschlüssel besteht aus insgesamt 8 Zahlen, die sich wie folgt zusammen setzen:

Die ersten beiden Zahlen bezeichnen das Bundesland, die 3. Zahl bezeichnet den Regierungsbezirk (bei Ländern ohne Regierungsbezirke steht hier eine 0), die 4. und 5. Zahl bezeichnen den Stadtkreis (kreisfreie Stadt) bzw. den Landkreis und die 6., 7. und 8. Zahl bezeichnen die Gemeinde.

Beispiele:

08 1 11 000 = Stuttgart

  • 08 Baden-Württemberg
  • 1 Regierungsbezirk Stuttgart
  • 11 Stadtkreis Stuttgart
  • 000 keine sonstige Gemeinde vorhanden, da Stuttgart ein Stadtkreis ist

15 3 52 002 = Aschersleben

  • 15 Sachsen-Anhalt
  • 3 Regierungsbezirk Magdeburg
  • 52 Landkreis Aschersleben-Staßfurt
  • 002 Stadt Aschersleben


Die ersten beiden Zahlen des Gemeindeschlüssels beginnen in den einzelnen Bundesländern wie folgt: