Ein Sühnestein oder Mordwange ist ein aus dem Mittelalter stammender Gedenkstein, der, möglicherweise nach einem Urteil, an der Stelle errichtet wurde, an der ein Mord geschehen war. Sühnesteine werden als Flurdenkmal oder Bodendenkmal eingestuft.

Die Steine in ihrer norddeutschen, auf der Insel Rügen und in Mecklenburg erhaltenen Ausführung sind flach, aber sehr hoch. Sie enthalten zum Teil Inschriften zum Anlass ihrer Aufstellung und zeigten häufig auch Kreuzigungsszenen, weshalb sie früher auch als Sühnekreuze bezeichnet wurden.
Noch an ihrem originalen Standort erhalten sind z. B. der Pomertstein bei Herrnburg, der Denkstein des Ludeke Mozellenburch bei Grevesmühlen, der Sühnestein von Schaprode und der Sühnestein von Gustow auf Rügen. Der Sühnestein von Gingst wurde zum Grabstein umgewidmet.
Siehe auch
Literatur
- Ingrid Schmidt: Hünengrab und Opferstein. Bodendenkmale auf der Insel Rügen. Hinstorff Verlag, Rostock 2001, ISBN 3-356-00917-6, S. 48f.
Weblinks
- www.suehnekreuz.de
- Steffen Raßloff: Zum Sühnekreuz für einen Mord bei Erfurt 1323. In: Thüringer Allgemeine vom 1. September 2012.