Unter Flurbereinigung versteht man die Neuordnung des landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes mit dem Ziel kleinere verstreute Flächen zu einzelnen größeren zusammenzulegen um sie besser bewirtschaften zu können. Es handelt sich um eine gesetzliche Maßnahme (Flurbereinigungsgesetz). Zum Rahmen der Flurbereinigung gehört auch das Schaffen von Wegen, Straßen und Gewässern sowie ähnlicher öffentlicher Einrichtungen. Nachteile der Flurbereinigung in der Vergangenheit waren das Abholzen von Hecken und das Kanalisieren von Bächen. In der heutigen Zeit ist man jedoch dazu übergegangen, im Rahmen von Flurbereinigungsmaßnahmen gleichzeitig Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen im betroffenen Gebiet zu verwirklichen. Dies könnte z.B. die Schaffung von Ausgleichflächen, Feuchtbiotopen oder ähnliches sein.
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