Bei der Definition erscheinen mir Unklarheiten:
Ein Plagiat (lat. plagium, Menschenraub) ist die Vorlage fremden geistigen Eigentums als eigenes Werk oder als Teil eines eigenen Werkes. Es ist strafbar und verpflichtet den Plagiator zum Schadenersatz. 1. Wenn die Vorlage autorisiert ist, ist es kein Plagiat. 2. Es fehlt das Verhältnis zu Urheberrecht und Patentrecht. 3. Was ist in dem Zusammenhang "Eigentum"? Ist dafür relevant, wer es geschaffen hat, wann es geschaffen wurde? (Beim Urheberrecht ist es klar geregelt, was ein Verstoß ist. Beim Patentrecht auch. In welchem Recht ist Plagiat geregelt?)
Ich kann das aber selber nicht lösen. --Hutschi 13:29, 3. Mai 2004 (CEST)
Gibt es Beweise, dass "Der stille Don" ein Plagiat ist? Oder ist es eine Vermutung? --Hutschi 11:41, 5. Mai 2004 (CEST)