Zitat:
"Kritisiert wird daran mittlerweile allerdings, dass dies nur für die medizinische Diagnose Transsexualität gilt, welche nur einen relativ kleinen Teil des Transgender-Spektrums umfasst, während Transgendern, welche die Kritierien für Transsexualität nicht erfüllen, die aber die juristischen oder medizinischen Maßnahmen ebenso benötigen, diese nicht oder nur unter Schwierigkeiten erhalten können."
Es wird hier also kritisiert, daß Menschen, welche nicht transsexuell sind, nicht in den Genuss medizinischer Maßnahmen kommen.
- Es geht auch um die juristischen Maßnahmen, also Vornamens- und Personenstandsänderung.
Dazu fallen mir folgende Fragen ein:
Angelika Lindner 13:15, 17. Jan 2003 (CET)
- Wer kritisiert das und inwieweit ist diese Bemerkung eine Abweichung vom "Neutralen Standpunkt" und gibt hier nur die private Meinung des Autors wieder?
- Das kritisieren erstens Betroffene - und zwar ziemlich viele - und zweitens auch etliche Behandler, die die Nase ziemlich voll davon haben, wissentlich falsche Diagnosen stellen zu müssen, um Leuten, die nicht 08/15 F64.0 sind, notwendige Maßnahmen zu verschaffen. (F64.0 ist die ICD-10-Nummer für die Diagnose Transsexualität.)
- Welche medizinischen Maßnahmens sollten das denn sein?
- Jene, die für die Betreffenden notwendig sind. Ziemlich häufig alles außer der GA. Kann aber je nach Mensch variieren.
- Geht es hier um Kostenübernahmen seitens der Krankenkassen?
- Auch - obwohl die noch zu regeln ist, wenn es vor Gericht geht; relevanter ist das TSG, weil nur das TSG strikt die Diagnose TS einschließt, medizinische Maßnahmen aber wenigstens prinzipiell nach der individuellen Notwendigkeit gehen. Daß es eine "nicht ganz richtige" Diagnose F 64.0 auch da um einiges leichter machen kann, ist aber auch klar; weil nur die mit ziemlicher Sicherheit ohne individuelles Einklagen funktioniert.
Ich denke übrigens nicht, daß hier der richtige Platz ist für die immer wieder beliebte Debatte, ob alles, was nicht 08/15 F64.0 ist, eine Existenzberechtigung hat. Denn danach klingen mir Deine Nachfragen dann doch. Und diese Ansicht ist mit Sicherheit eine Verletzung des neutralen Standpunkts - denn glaube es oder nicht, aber der Standpunkt, daß nur F64.0 ein Recht auf ein Leben außerhalb des ursprünglich zugewiesenen Geschlechts haben, ist eindeutig eine Außenseitermeinung einer kleinen Minderheit. Gleiches gilt für den Standpunkt, daß nur F64.0erInnen ein Recht auf TSG und/oder medizinische Maßnahmen haben.
AlexR 01:51, 22. Jan 2003 (CET)
Das Äußern von Ansichten, egal ob sie repräsentativ sind oder nicht, gehört in die Diskussionsseite, nicht in den Artikel! Wer den Standpunkt des/der anderen mit schöner Regelmäßigkeit für das Votum einer verschwindend kleinen und vernachlässigbaren Minderheit hält, die eigene Meinung dagegen für unumstritten und objektiv, der muß sich doch fragen lassen, wie weit er noch von einem gewissen Realitätsverlust entfernt ist. Ich habe ja die umstrittenen Passagen noch nicht im Artikel geändert, obwohl Du, Alex, diese genau da hereingschrieben hast. Ich nehme mir aber das Recht, auf dieser, der DISKUSSIONSSEITE, dazu Stellung zu nehmen. Belehrungen, wo, wie, ob und worüber diskutiert werden sollte, sind überflüssig. Schliesslich habe ich hier schon eine Reihe Beiträge geschrieben und an Diskussionen teilgenommen und weiss daher, was hier geht, was hier gehen sollte und kann, sowie was hier eben nicht geht. Eines geht ganz bestimmt nicht: Den eigenen (und sehr subjektiven) Standpunkt als die absolute Wahrheit hinzustellen und dann zu sagen, dass hier nicht der Platz sei, darüber zu diskutieren. Angelika Lindner 07:08, 22. Jan 2003 (CET)
Ich hatte lediglich geschrieben, daß die grundsätzliche Erhältlichkeit von den juristischen Maßnahmen und die teilweise Erhältlichkeit der medizinischen Maßnahmen nur für F64.0-TS kritisiert wird. Das ist eine objektive Tatsache und keine persönliche Meinung; auch wenn Du es anscheinend nicht kritisierst, kritisieren es doch ziemlich viele Leute. (Und nein, ich bin sehr weit davon entfernt, der einzige zu sein. Ich bin nur einer der sehr wenigen von denen, die es kritisieren, und die immer noch mit F64.0erInnen kommunizieren.) Anmerkung: F64.0erInnen ist nicht gleich Transsexuelle - F64.0erInnen sind Menschen, die aus ihrer eigenen F64.0-Diagnose das Recht ableiten, über das Leben andere Menschen bestimmen zu können.)
Und ich halte meine eigene Meinung keineswegs grundsätzlich für unumstritten und immer objektiv, aber man muß schon ziemlich tief im F64.0-Ghetto stecken, um nicht zu sehen, daß dieser Ausschluß von allen nicht-100%-F64.0erInnen ein aussterbendes (und ethisch extrem fragwürdiges) Prinzip ist.
Allerdings gibt es in der Tat sehr wenig Kommunikation zwischen den Gruppen, die diese entgegengesetzten Standpunkte vertreten - und leider auch nur begrenzten Kommunikationswillen. Wenigstens auf der TM-Seite sind wir es aber langsam am aufbrechen; und von daher erlaube ich mir tatsächlich zu sagen, daß das eine Minderheitenmeinung ist, die Nicht-F64.0erInnen die Existenzberechtigung abspricht. Denn die richtigen Transsexuellen, also die, die die entsprechenden Kriterien zu 100% erfüllen, sind ja schon die Minderheit unter den Transgendern, und keineswegs alle von denen (insbesondere nur wenige Transmänner, aber auch immer weniger Transfrauen) fordern die strikte Distanzierung von nicht-F64.0erInnen, oder gar, daß denen die benötigten juristischen und/oder medizinischen Maßnahmen nicht zur Verfügung stehen dürften.
Und warum ich das hier nicht diskutieren will? Weil das schon hundertmal diskutiert worden ist, und man mit Leuten, die aufgrund ihrer eigenen Probleme anderen Leuten Rechte oder die Existenzberechtigung absprechen, eh auf keinen grünen Zweig kommt.
Denn, daß muß ich ja dann doch mal fragen: Wie würdest Du denn den entsprechenden Abschnitt gerne formuliert haben? Vielleicht:
- Kritisiert wird daran mittlerweile von vielen Transgendern und auch von vielen BehanderInnen allerdings, dass dies nur für die medizinische Diagnose Transsexualität gilt, welche nur einen relativ kleinen Teil des Transgender-Spektrums umfasst, während Transgendern, welche die Kritierien für Transsexualität nicht erfüllen, die aber die juristischen oder medizinischen Maßnahmen ebenso benötigen, diese nicht oder nur unter Schwierigkeiten erhalten können. Einige Transsexuelle und Transsexuellen-Gruppen hingegen fordern, daß die medizinischen und juristischen Maßnahmen nicht denen zur Verfügung stehen sollen, die sie benötigen, sondern nur denen, die mindestens so transsexuell sind, wie sie selber.
Bitteschön, tu Dir keinen Zwang an.
AlexR 15:23, 22. Jan 2003 (CET)