Carl Grote (Jurist)

deutscher Oberbergrat
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Carl Georg Christian Grote (* 28. März 1795 in Herrenhausen; † 14. Februar 1868 auf Gut Schnega) war ein deutscher Oberbergrat.

Leben

Carl Grote entstammte einer niedersächsischen Familie der Uradels im Fürstentum Lüneburg. Sein Vater war der hannoversche Staatsminister Otto Ulrich Freiherr Grote (1750–1808), Herr auf Jühnde und Horn; seine Mutter Charlotte (1757–1821) eine geborene von Plato. Grote studierte zunächst Rechtswissenschaften, später Bergwesen, mit Unterbrechungen der Teilnahme als Freiwilliger der Befreiungskriege, an der Universität Göttingen.[1] Bereits im Sommer 1812 wurde er Mitglied des Corps Hannovera Göttingen. Nach Beendigung des Studiums 1817 wurde er zunächst Kanzleiauditor in der Justizkanzlei in Hannover, 1820 Bergdrost bei der Berghauptmannschaft Clausthal und dort 1826 Oberbergrat. 1834 war Grote Mitglied der hannoverschen Regierungskommission zur Prüfung der Eisenbahnfrage, die sich mit der Eisenbahnanbindung der Stadt Hannover an die Hansestädte mit ihren Seehäfen und der Verbindung Hannover–Braunschweig befasste. Er veröffentliche zur grundsätzlichen Frage des Eisenbahnsystems in Deutschland. Erwin Massute hält Grotes Schrift der bekannteren von Friedrich List durchaus für ebenbürtig. Die Königlich Hannöversche Staatseisenbahnen wurden 1843 gegründet. Grote ging 1851 in Ruhestand, um sich seinem Gut Schnega und seinen Interessen zu widmen.

Als Deputierter der Lüneburger Ritterschaft gehörte er 1826–1832 und 1859–1862 der 1. Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Hannover an. Seine Mineraliensammlung vermachte er dem Museum für Kunst und Wissenschaft in Hannover.

Auszeichnungen

Schriften

  • Über ein Eisenbahnsystem für Deutschland, Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1834
  • Über Zweck, Bedeutung und Anordnung mineralogischer Sammlungen nach den Lagerstätten..., Göhmann, Hannover 1856

Literatur

Einzelnachweise

  1. Immatrikulationen in Göttingen am 2. April 1812, 23. Mai 1814 und 31. Januar 1816 nach Curschmann, Lit.