Zugführer

Leitung von befehligten Zügen
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Der Zugführer ist der Kommandant eines kompletten Feuerwehrzuges (mind. 2 Löschgruppen + Gerät). Man unterscheidet zwischen Löschzug (oft: ELW, LF, TLF, DLK), Rettungszug (oft: ELW, LF, TLF, RW) und Gefahrstoffzug (oft: ELW, MefG, GW-G, GW-AS, DmF). In der Regel ist der Zugführer auch Einsatzleiter, es sei denn die Gefahrenlage erfordert, dass ein Feuerwehrinspektor oder Brandrat das Kommando über mehrere Züge übernimmt (Großschadenslagen).


Der Zugführer (Zf) ist ein betrieblich ausgebildeter Zugbegleiter. Der Zf ist für die Fahrt des Zuges verantwortlich, erteilt z.B. den Abfahrauftrag. Im Normalfall hält er sich im Fahrgastraum auf und kontrolliert die Fahrkarten, gibt Auskünfte oder bringt den Fahrgästen Speisen und Getränke aus dem Speisewagen. Alle Triebfahrzeugführer (Tf.,Lokführer) müssen ebenfalls die Zugführerprüfung ablegen. Oft (bei allen Güterzügen und S-Bahnen) ist der Triebfahrzeugführer jedoch gleichzeitig Zugführer, er erteilt sich den Abfahrauftrag praktisch selbst. Der Zf ist dem Tf in betrieblichen Dingen weisungsberechtigt (Abfahrauftrag, Bremsprobe). Umgekehrt ist der Tf dem Zf in technischen Dingen vorgesetzt (Bremsen im Zug um/ausschalten,Wagen aussetzen, Türen, Klima usw.). Das gute zusammenarbeiten der beiden Berufsgruppen ist für eine sichere und pünktliche Zugfahrt vorausetzung. Hier noch ein Hinweis: In sehr vielen Publikationen werden diese zwei Berufe immer wieder durcheinander geworfen. Merke: Wer den Zug fährt ist immer ein Lokfüher/Triebfahrzeugführer und kein Zugführer.