Heinrich Krone

deutscher Politiker (Zentrum, CDU), MdR, MdB, Bundesminister
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Heinrich Krone (* 1. Dezember 1895 in Hessisch-Oldendorf; † 15. August 1989 in Bonn) war ein deutscher Politiker (Zentrumspartei, später CDU).

Er war von 1961 bis 1964 Bundesminister für besondere Aufgaben und von 1964 bis 1966 Bundesminister für die Angelegenheiten des Bundesverteidigungsrates.

Ausbildung und Beruf

Nach dem Abitur 1914 begann Krone zunächst ein Studium der Theologie, wurde aber noch im selben Jahr vom Preußischen Kriegsministerium dienstverpflichtet. Nach dem Ende des Ersten Weltkrieges absolvierte er von 1918 bis 1920 ein Lehramtsstudium für Neuere Sprachen und Latein in Münster, Göttingen und Kiel Er war nach dem Referendariat bis 1923 als Hilfslehrer in Kiel tätig und studierte hier gleichzeitig Volkswirtschaftslehre. 1923 erfolgte seine Promotion zum Dr. phil. mit der Arbeit Die Theorie der Stadt. Von 1934 bis 1935 war er Geschäftsführer des Caritas-Notwerkes. Danach konnte er nur noch Gelegenheitsarbeiten ausführen. Nach dem Attentat auf Adolf Hitler am 20. Juli 1944 wurde er für einige Wochen inhaftiert.

Familie

Krones Schwiegertochter Ursula Krone-Appuhn (CSU) war ebenfalls Bundestagsabgeordnete.

Partei

In der Weimarer Republik war Krone Mitglied der Zentrumspartei. Von 1923 bis 1929 war er Stellvertretender Generalsekretär der Zentrumspartei sowie von 1923 bis 1929 zunächst Geschäftsführer und dann bis 1933 Bundesführer des Windthorstbundes, der Jugendorganisation der Zentrumspartei.

Nach Kriegsende zählte er 1945 zu den Mitbegründern der CDU in Berlin und gehörte hier von 1947 bis 1951 dem CDU-Landesvorstand an.

Abgeordneter

Von 1925 bis 1933 war Krone Mitglied des Reichstages.

Von 1949 bis 1969 war er Mitglied des Deutschen Bundestages, zunächst als Berliner Abgeordneter, von 1965 an über die niedersächsische Landesliste. Hier war er von August 1951 bis zum 15. Juni 1955 Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Vom 15. Juni 1955 bis 1961 war er dann Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

1952 gehörte Krone zu einer Gruppe von 34 Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion, die einen Gesetzentwurf zur Einführung des relativen Mehrheitswahlrechts in den Bundestag einbrachten. Auch zur Zeit der Großen Koalition gehörte er weiterhin zu den Verfechtern des Mehrheitswahlrechts. Sie fanden zwar auch Unterstützung bei großen Teilen der SPD, konnten sich aber insgesamt in der Koalition nicht durchsetzen.

Öffentliche Ämter

Am 14. November 1961 wurde er als Bundesminister für besondere Aufgaben in die von Bundeskanzler Konrad Adenauer geführte Bundesregierung berufen. Dieses Amt behielt er auch unter Bundeskanzler Ludwig Erhard, in dessen Kabinett er dann am 13. Juli 1964 zum Bundesminister für Angelegenheiten des Bundesverteidigungsrates ernannt wurde. Nach dem Bruch der Koalition mit der FDP und dem Ausscheiden von Bundeskanzler Ludwig Erhard aus dem Amt, endete auch Krones Amtszeit als Bundesminister am 30. November 1966.

Besonderes

Außer Ludger Westrick und Hans Leussink hat kein anderer ehemaliger Bundesminister bisher ein höheres Alter erreicht als Krone.

Siehe auch: Kabinett Adenauer IV, Kabinett Adenauer V, Kabinett Erhard I, Kabinett Erhard II