Politische Partei

organisierter Zusammenschluss von Menschen zu einem politischen Verband
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Eine politische Partei ist eine Vereinigung von Bürgern, die Einfluss auf die politische Willensbildung auf kommunaler, Bundes- und/oder Landesebene nimmt. In der repräsentativen Demokratie erfüllen politische Parteien die Funktion einer Interessenbündelung und deren politischer Durchsetzung. Ihr Ziel ist die Vertretung der Interessen ihrer Wähler in einem Parlament, z.B. in Deutschland im Bundestag, einem Landtag oder dem Stadtrat.

Moderne Demokratien werden unterschieden in Mehrparteien- und Zweiparteiensysteme. Diese Einteilung ist großteils ein Resultat des verwendeten Wahlsystems: das Mehrheitswahlrecht trägt zu Bildung von Zweiparteiensystemen bei (z.B. Vereinigtes Königreich, USA), während das Verhältniswahlrecht die Entstehung eines Mehrparteiensystems begünstigt (z.B. Deutschland). Reine Einparteiensysteme finden sich hingegen hauptsächlich in nicht-demokratischen Staaten, z.B. in der ehemaligen DDR und im Irak.

Nach den negativen Erfahrungen der Weimarer Republik, die von einer allgemeinen Parteienverachtung geprägt war, wurde bei der Gründung der Bundesrepublik Deutschland den Parteien eine staatstragende Rolle zugewiesen, die sich in der verfassungerechtlichen Verankerung der Rolle der Parteien als Träger der politischen Willensbildung im deutschen Grundgesetz widerspiegelt. Deutschland wird deshalb auch oft als Parteiendemokratie bezeichnet. Zahlreiche Politikwissenschaftler sehen Parteien als unerlässlich zum Funktionieren einer modernen Demokratie an.

Es wird jedoch auf oft Kritik an der heutigen Macht der Parteien geäußert. Insbesondere der in Parteien angewandte Fraktionszwang, nach dem Abgeordnete sich in der parlamentarischen Abstimmung der offiziellen Parteilinie anschließen müssen, wenn sie nicht innerparteiliche Sanktionen in Kauf nehmen wollen (Ausschluss von Wahllisten, Verlust von Parteiämtern), wird von Kritikern als Widerspruch zum im Grundgesetz niedergelegten freien Mandat, nach dem Abgeordnete nur ihrem Gewissen verantwortlich sind, angesehen.

Eine andere Kritik wird mit dem Wort Politikverdrossenheit deutlich. Es gibt kaum noch Menschen, die Politiker für ehrlich halten. Da die Politiker sich nicht dem Wähler zu verantworten haben, werden vor Wahlen Versprechungen abgegeben, die meistens nicht eingehalten werden. Für die nichteingahltene Versprechen riskieren Politiker, daß sie bei der nächsten Wahl nicht wiedergewählt werden. Interessant wäre aber ein Gesetz zur politischen Verantwortung. Neben der Verantwortung vor ihrem Gewissen, käme dann die Verantwortung vor dem Wähler zum Zuge, womit die Politikverdrossenheit abgebaut werden könnte. Ein Gesetz zur politischen Verantwortung könnte vorsehen, daß der Politiker, der Wahlversprechen nicht einhält, sofort abgesetzt oder abgewählt werden kann. Dieses Gesetz würde den Betrug am Wähler, durch Nichteinhaltung der Versprechungen, verhindern und dem Politiker deutlich machen, daß er einen Wählerauftrag hat und nicht zur eigenen Selbstverwirklichung im Parlament sitzt.

zu ergänzen: Parteienfinanzierung

In einer modernen Demokratie ist es jedem Bürger erlaubt, sich mit anderen zu einer politischen Partei zusammenzuschließen. In Deutschland nimmt eine politische Partei ihre Arbeit offiziell mit der Gründungsversammlung auf, bei der sie ein Grundsatzprogramm mit grundlegenden Zielen und Werten der Bewegung beschließt.


Siehe auch: Parteispende, Volkspartei, politisches Spektrum, Kommunistische Parteien

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