Die Apostolische Signatur wurde im Jahre 1908 als höchstes Gericht der römischen Kurie erschaffen. Außerdem ist die die Apostolische Signatur Berufungsinstanz der Römischen Rota. Der Leiter der Apostolischen Signatur ist Präfekt Kardinal Mario Francesco Pompedda.
Der Gerichtshof ist unterteilt in drei Sektionen:
- Sektion I : Kassationshof : Gerichtliche Angelegenheiten
- Sektion II : Justizministerium : Adminstrative Angelegenheiten
- Sektion III : Staatsrat, bzw. Verwaltungsgerichtshof : Verwaltungsgerichtsbarkeit
Ihre Entscheidungen werden zwar nicht publiziert, über ihre Tätigkeit aber informiert die Apostolische Signatur jährlich in der “Attivitá della Santa Sede" Die Apostolische Signatur untersteht direkt dem Papst.