Bildtafel der Verkehrszeichen in der Bundesrepublik Deutschland von 1971 bis 1992

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Die Bildtafel der Verkehrszeichen in der Bundesrepublik Deutschland von 1971 bis 1992 zeigen die Verkehrszeichen in der Bundesrepublik Deutschland, wie sie durch die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in der Fassung vom 16. November 1970 beschlossen worden sind. Diese StVO trat am am 1. März 1971 in Kraft. Auch wenn viele Regelungen und Verkehrszeichen in der damaligen Form inzwischen nicht mehr gültig sind, bildete insbesondere die Reform der StVO von 1970 die Basis für die weitere Entwicklung der Verkehrszeichen bis heute. Die letzte große Fassung der Straßenverkehrs-Ordnung vor 1970 war am 19. Dezember 1952 beschlossen worden.[1]

Die folgende Auflistung der Verkehrszeichen sowie die vorangestellten Auszüge aus den Paragraphen entsprechen in ihrer Struktur der Darstellung im Bundesgesetzblatt 108, 1 von 1970. Die dort gegebene Darstellung wird durch weitere damals eingeführte Zeichen ergänzt. Zeichen, die erst nach dem 1. März 1971 und vor 1992 in Verwendung kamen, werden in einem gesonderten Absatz behandelt.

§ 40 Gefahrenzeichen

(1) Gefahrzeichen mahnen, sich auf die angekündigte Gefahr einzurichten. Sie sind nur dort angebracht, wo es für die Sicherheit des Verkehrs unbedint erforderlich ist, weil auch ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer die Gefahr nicht oder nicht rechtszeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muß.

Zusatzschilder

§ 41 Vorschriftszeichen

(1) Auch Schilder oder weiße Markierungen auf der Straßenoberfläche enthalten Gebote und Verbote.

§ 42 Richtzeichen

(1) Richtzeichen geben besondere Hinweise zur Erleichterung des Verkehrs. Sie können auch Anordnungen enthalten.

Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen zur StVO bis zur Neuregelung 1992

1974

weitere Änderungen und neue Zeichen

Siehe auch

Anmerkungen

  1. Bundesgesetzblatt 108, 1, Bonn, 5. Dezember 1970, S. 1568.