Bildtafel der Verkehrszeichen in der Bundesrepublik Deutschland von 1971 bis 1992
Die Bildtafel der Verkehrszeichen in der Bundesrepublik Deutschland von 1971 bis 1992 zeigen die Verkehrszeichen in der Bundesrepublik Deutschland, wie sie durch die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in der Fassung vom 16. November 1970 beschlossen worden sind. Diese StVO trat am am 1. März 1971 in Kraft. Auch wenn viele Regelungen und Verkehrszeichen in der damaligen Form inzwischen nicht mehr gültig sind, bildete insbesondere die Reform der StVO von 1970 die Basis für die weitere Entwicklung der Verkehrszeichen bis heute. Die letzte große Fassung der Straßenverkehrs-Ordnung vor 1970 war am 19. Dezember 1952 beschlossen worden.[1]
Die folgende Auflistung der Verkehrszeichen sowie die vorangestellten Auszüge aus den Paragraphen entsprechen in ihrer Struktur der Darstellung im Bundesgesetzblatt 108, 1 von 1970. Die dort gegebene Darstellung wird durch weitere damals eingeführte Zeichen ergänzt. Zeichen, die erst nach dem 1. März 1971 und vor 1992 in Verwendung kamen, werden in einem gesonderten Absatz behandelt.
§ 40 Gefahrenzeichen
(1) Gefahrzeichen mahnen, sich auf die angekündigte Gefahr einzurichten. Sie sind nur dort angebracht, wo es für die Sicherheit des Verkehrs unbedint erforderlich ist, weil auch ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer die Gefahr nicht oder nicht rechtszeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muß.
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Zeichen 101: Gefahrstelle
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Zeichen 102: Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts
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Zeichen 103: Kurve (links)
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Zeichen 103: Kurve (rechts)
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Zeichen 105 Doppelkurve (zunächst links)
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Zeichen 105 Doppelkurve (zunächst rechts)
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Zeichen 108: Gefälle
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Zeichen 110: Steigung
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Zeichen 112: Unebene Fahrbahn
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Zeichen 114: Schleudergefahr bei Nässe oder Schmutz
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Zeichen 115: Steinschlag
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Zeichen 117: Seitenwind
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Zeichen 120: Verengte Fahrbahn
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Zeichen 121: Einseitig (rechts) verengte Fahrbahn
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Zeichen 123: Baustelle
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Zeichen 125: Gegenverkehr
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Zeichen 131: Lichtzeichenanlage
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Zeichen 134: Fußgängerüberweg
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Zeichen 136: Kinder
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Zeichen 140: Tiere
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Zeichen 142: Wildwechsel
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Zeichen 150: Bahnübergang mit Schranken oder Halbschranken
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Zeichen 151: unbeschrankter Bahnübergang
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Zeichen 153: dreistreifige Barke (links) – vor beschranktem Bahnübergang –
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Zeichen 156: dreistreifige Bake (rechts) – vor unbeschranktem Bahnübergang –
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Zeichen 159: zweistreifige Bake (links) – etwa 160 m vor dem Bahnübergang
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Zeichen 162: einstreifige Bake (rechts) – etwa 80 m vor dem Bahnübergang
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Zeichen 201 (auch liegend): Andreaskreuz
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Zeichen 205: Vorfahrt gewähren!
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Zeichen 206: Halt! Vorfahrt gewähren!
Zusatzschilder
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Zusatzschild: Gefahr unerwarteter Glatteisbildung
§ 41 Vorschriftszeichen
(1) Auch Schilder oder weiße Markierungen auf der Straßenoberfläche enthalten Gebote und Verbote.
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Zeichen 205: Vorfahrt gewähren!
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Zeichen 208: Dem Gegenverkehr Vorrang gewähren!
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Zeichen 209: vorgeschriebene Fahrtrichtung (rechts)
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Zeichen 210: vorgeschriebene Fahrtrichtung (links)
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Zeichen 211: Hier rechts
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Zeichen 212: Hier links
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Zeichen 213: Geradeaus
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Zeichen 214: Geradeaus und rechts
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Zeichen 215: Geradeaus und links
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Zeichen 220: Einbahnstraße rechtsweisend
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Zeichen 220: Einbahnstraße linksweisend
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Zeichen 222: Rechts vorbei
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Zeichen 223: Links vorbei
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Zeichen 226: Kraftfahrlinien
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Zeichen 237: Radfahrer
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Zeichen 239: Reiter
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Zeichen 241: Fußgänger
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Zeichen 244: Gemeinsamer Fuß- und Radweg
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Zeichen 244: Gemeinsamer Fuß- und Radweg
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Zeichen 250: Verbot für Fahrzeuge aller Art
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Zeichen 251: Verbot für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge
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Zeichen 253: Verbot für Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t und Zugmaschinen
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Zeichen 254: Verbot für Radfahrer
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Zeichen 258: Verbot für Reiter
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Zeichen 255: Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas
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Zeichen 259: Verbot für Fußgänger
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Zeichen 260: Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen und Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Fahrzeuge
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Zeichen 263: tatsächliche Achslast
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Zeichen 266: Länge
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Zeichen 267: Verbot der Einfahrt
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Zeichen 269: Verbot für Fahrzeuge mit einer Ladung von mehr als 3000 l wassergefährdender Stoffe
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Zeichen 274: Zulässige Höchstgeschwindigkeit
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Zeichen 274: Zulässige Höchstgeschwindigkeit
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Zeichen 274: Zulässige Höchstgeschwindigkeit
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Zeichen 275: Vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit
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Zeichen 276: Überholverbot
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Zeichen 278: Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (60 km/h)
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Zeichen 279: Ende der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit
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Zeichen 280: Ende des Überholverbotes für Kraftfahrzeuge aller Art
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Zeichen 282: Ende sämtlicher Streckenverbote
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Zeichen 283: Haltverbot
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Zeichen 286: Eingeschränktes Haltverbot
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Zeichen 290: Zonenhalteverbot für einen Stadtbezirk
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Zeichen 291: Parkscheibe
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Zeichen 292: Ende des Zonenhaltverbotes
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Zeichen 293: Fußgängerüberweg
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Zeichen 294: Haltlinie
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Zeichen 295: Fahrstreifenbegrenzung und Fahrbahnbegrenzung
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Zeichen 296: Einseitige Fahrstreifenbegrenzung
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Zeichen 297: Richtungspfeile
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Zeichen 298: Sperrflächen
§ 42 Richtzeichen
(1) Richtzeichen geben besondere Hinweise zur Erleichterung des Verkehrs. Sie können auch Anordnungen enthalten.
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Zeichen 301: Vorfahrt
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Zeichen 306: Vorfahrtstraße
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Zeichen 307: Ende der Vorfahrtstraße
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Zeichen 308: Vorrang vor dem Gegenverkehr
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Zeichen 310: Ortstafel – Hier beginnt eine geschlossene Ortschaft.
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Zeichen 310: Ortstafel – Hier endet eine geschlossene Ortschaft.
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Zeichen 314: Parkplatz
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Zeichen 314 a: Parkplatz (rechts)
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Zeichen 315: Parken auf Gehwegen
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Zeichen 316: Parken auf Gehwegen
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Zeichen 317: Parken ganz auf Gehwegen in Fahrtrichtung rechts
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Zeichen 318: Parken ganz auf Gehwegen in Fahrtrichtung links
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Zeichen 330: Autobahn
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Zeichen 331: Kraftfahrstraße
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Zeichen 332: Ausfahrt von der Autobahn
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Zeichen 333: Pfeilschild – Ausfahrt von der Autobahn
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Zeichen 334: Ende der Autobahn
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Zeichen 335: Ende der Autobahn in 100 m
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Zeichen 336: Ende der Kraftfahrstraße
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Zeichen 337: Ende der Kraftfahrstraße in 200 m
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Zeichen 340: Leitlinie
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Zeichen 341: Wartelinie
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Zeichen 350: Fußgängerüberweg
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Zeichen 351: Fußgängerüberweg
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Zeichen 353: Einbahnstraße – es kann ergänzend anzeigen, daß die Straße eine Einbahnstraße (Zeichen 220) ist.
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Zeichen 354: Wasserschutzgebiet; das Zeichen mahnt Fahrzeugführer, die wassergefährdende Stoffe geladen haben, sich besonders vorsichtig zu verhalten.
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Zeichen 357: Sackgasse
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Zeichen 358: Erste Hilfe
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Zeichen 359: Pannenhilfe
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Zeichen 360: Fernsprecher
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Zeichen 360d: Fernsprecher (Notruf)
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Zeichen 363: Polizei
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Zeichen 364: Zeltplatz
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Zeichen 365: Wohnwagenplatz
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Zeichen 366: Zelt- und Wohnwagenplatz
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Zeichen 376: Autobahngasthaus
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Zeichen 380: Richtgeschwindigkeit
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Zeichen 385: Das Zeichen dient der Unterrichtung über den Namen von Ortschaften, soweit keine Ortstafeln (Zeichen 310) aufgestellt sind. Es kann auch auf Flüsse, Sehenswürdigkeiten, Kriegsgräberstätten und anderes aufmerksam machen.
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Zeichen 388: Es warnt, mit mehrspurigen Kraftfahrzeugen den für diese nicht genügend befestigten Seitenstreifen zu benutzen.
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Zeichen 392: Zollstelle
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Zeichen 394: Laterne innerhalb geschlossener Ortschaften, die nicht die ganze Nacht brennt.
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Zeichen 410: Europastraßen
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Zeichen 415: Wegweiser auf Bundesstraßen
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Zeichen 418: Wegweiser auf sonstigen Straßen mit größerer Verkehrsbedeutung
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Zeichen 421: für bestimmte Verkehrsarten
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Wegweiser zu innerörtlichen Zielen
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Zeichen 438: Vorwegweiser
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Zeichen 439: Vorwegweiser; das Zeichen empfiehlt, sich frühzeitig einzuordnen
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Zeichen 442: Vorwegweiser für Radfahrer (rechtsweisend)
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Zeichen 443: Vorwegweiser für Radfahrer (linksweisend)
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Ohne Nummer: Vorwegweiser für Radfahrer (geradeaus)
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Zeichen 448: Autobahnausfahrt-Ankündigungstafel – 1000 m
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Zeichen 449: Autobahnausfahrt-Vorwegweiser
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Zeichen 453: Autobahn - Entfernungstafel
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Zeichen 460: Bedarfsumleitung
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Zeichen 461: Bedarfsumleitung (hier rechts)
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Zeichen 462: Bedarfsumleitung (hier links)
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Zeichen 463: Bedarfsumleitung (rechtsweisend)
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Zeichen 464: Bedarfsumleitung (linksweisend)
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Zeichen 465: Bedarfsumleitung (rechts vorbei)
Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen zur StVO bis zur Neuregelung 1992
1974
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Zeichen 368: Radiosender (ab 1974 bis 1. Januar 2003)
weitere Änderungen und neue Zeichen
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Zeichen 274: Zulässige Höchstgeschwindigkeit
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Zeichen 274: Zulässige Höchstgeschwindigkeit
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Zeichen 329: Wandererparkplatz
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Zeichen 354: Wasserschutzgebiet, leicht veränderte Version; das Zeichen mahnt Fahrzeugführer, die wassergefährdende Stoffe geladen haben, sich besonders vorsichtig zu verhalten.
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Zeichen 362: Parken und Reisen
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Zeichen 378: WC
Siehe auch
Weblinks
Anmerkungen
- ↑ Bundesgesetzblatt 108, 1, Bonn, 5. Dezember 1970, S. 1568.