Optionsscheine (englisch warrants) sind verbriefte (d. h. als Wertpapier gestaltete) Optionen.
Im Gegensatz zu börsengehandelten Optionen oder OTC-Optionen eignen sich Optionsscheine auch für den Vertrieb am Retail-Markt, denn sie können in kleineren Losgrößen gehandelt werden. Kauf- und Verkauforder für Optionsscheine können – genauso wie bei Aktien – durch Angabe der WKN in einem Ordersystem beauftragt werden. Ein Zugang zu einer Terminbörse ist nicht erforderlich.
Geschichte
In Deutschland war es die Karstadt AG, die 1925 einen Optionsschein an der US-Börse in New York herausbrachte. Nach dem deutschen Verbot von Termingeschäften im Jahre 1929 kam 1967 die Deutsche Lufthansa erstmals mit einer Optionsanleihe an den deutschen Markt.[1] Im Jahre 1989 führt das Bankhaus Trinkaus & Burkhardt dann den gedeckten Optionsschein ein, den so genannten Covered Warrant.
Funktionsweise
Normalerweise verbriefen Optionsscheine das Recht:
- nach einem bestimmten Bezugsverhältnis
- einen bestimmten Basiswert (englisch underlying) (z. B. Aktien, Anleihen, Währungen, Indizes)
- zu einem vorher festgelegten Ausübungspreis
- innerhalb einer festgelegten Bezugsfrist (Amerikanische Option) oder zum Ende einer Bezugsfrist (Europäische Option)
- zu kaufen (Call-Option) oder zu verkaufen (Put-Option)
Bei solchen klassischen Optionsscheinen ist der Emittent immer der Stillhalter der Option.
Da Optionsscheine Derivate sind und deshalb als besonders risikoreiche Anlageform erachtet werden, bestehen für die vertreibenden Banken gegenüber ihren Kunden besondere Informationspflichten (siehe Derivate im deutschen Rechtssystem). Bei Optionsscheinen kann man als Kunde niemals mehr Geld verlieren, als man für den Kauf der Optionsscheine ausgegeben hat.[2]
Optionsscheine werden auf verschiedene Arten emittiert:
- Zum einen können Optionsscheine Bestandteil von Optionsanleihen sein (der sog. „traditionelle Optionsschein“). Hier beziehen sich die Optionsscheine normalerweise auf Aktien desjenigen Unternehmens, das auch die Optionsanleihe emittiert. Solche Optionsscheine stehen also in Zusammenhang mit einer (ggf. bedingten) Kapitalerhöhung. Die Laufzeit kann bis zu 10 Jahren betragen.
- Zum anderen können sie eigenständig als sogenannte „nackte Optionsscheine“ herausgegeben werden. Nackte Optionsscheine haben in der Regel Laufzeiten von bis zu 2 Jahren. In die Klasse fallen auch die für den Retail-Markt emittierten Optionsscheine.
- Eine spezielle Form des „nackten Optionsscheins“ ist der „gedeckte Optionsschein“ (eng. „Covered Warrants“). Dabei handelt es sich um Call-Optionsscheine, bei denen der Stillhalter den Basiswert, in der Regel Aktien, im Depot hat und damit den Optionsschein im Falle einer Ausübung bedient. Im Gegensatz zu Optionsscheinen aus Optionsanleihen kommt es dabei zu keiner Kapitalerhöhung. Optionsscheine, die nicht mit dem Basiswert, sondern über Future oder andere Optionen abgesichert sind, werden nicht als gedeckte Optionsscheine bezeichnet.
Die meisten auf dem Markt erhältlichen Optionsscheine sind nackte Optionsscheine, die von diversen Emittenten (in der Regel Banken und andere Finanzinstitute) herausgegeben werden.
Neben diesen klassischen Optionsscheinen werden teilweise sehr exotische Konstruktionen angeboten, z. B. Optionen auf die Schwankungsbandbreite des Basiswerts, Knock-Out-Optionen usw.
Siehe auch
Einzelnachweise
Quellen
- Jürgen Krumnow (Hrsg.): Gabler-Bank-Lexikon. 13. vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage. Gabler, Wiesbaden 2002, ISBN 3-409-46116-7.