Der Adel (althochdeutsch adal oder edili „Edles Geschlecht“, „die Edelsten“, lateinisch nobilitas) ist eine „sozial exklusive Gruppe mit gesellschaftlichem Vorrang“, die Herrschaft ausübt und diese in der Regel innerfamiliär tradiert.[1] Der Herrschaftsanspruch gründet sich unter anderem auf Leistung, Abstammung sowie unterstellte göttliche Absicht. Adel ist „ein universalgeschichtliches Phänomen, das sich bereits in den frühen Hochkulturen findet.“[1]
In den verschiedensten Kulturen der Welt war der Adel über Jahrhunderte oder Jahrtausende die Führungsschicht der Gesellschaften, von den Pharaonen Ägyptens über den Adel Mesopotamiens, die attischen Eupatriden, die byzantinische und römische Aristokratie, den japanischen und chinesischen oder den arabischen Adel über den spätrömischen Senatorenadel, der die Brücke bildet zum europäischen Adel des Mittelalters usw., bis zum modernen neuzeitlichen Adel. Der Adel war trotz zum Teil sehr langer Phasen der Kontinuität immer wieder Veränderungen ausgesetzt, konnte auch zusammenbrechen, wie der spätrömische Adel, oder sich neu bilden.[2] In sehr vielen Ländern der Welt hält der Adel seine ehemals umfangreiche und exklusive politische Macht nicht mehr in den Händen, ist zum Teil sogar nicht mehr existent (z.B. China), nicht einmal mehr als nach außen wahrnehmbare soziale Gruppe. Gleichzeitig gibt es viele Staaten, die von adeligen Häusern regiert oder repräsentiert werden und in denen der Adel eine wichtige Rolle spielt – von Großbritannien über Oman bis Kambodscha.[3]
In Europa kennt die Archäologie früheste Zeugnisse adeligen Lebens vor allem durch Grabfunde und Reste ehemaliger Villen und Burgen.[4] Aus der Antike ist der griechische, römische, aber auch z. B. der etruskische Adel bekannt. Im Frühmittelalter hat sich der Adel aus römischen und germanischen, ethnisch gesehen teilweise auch aus slawischen Wurzeln zu einer „multifunktionalen Elite“ entwickelt, die politisch und militärisch, ökonomisch, sozial, kulturell und religiös führte.[5] Im Gegensatz zu anderen Regionen der Welt hat sich der europäische Adel dann ab dem 11./12. Jahrhundert in der Regel ständisch organisiert.[5] In solchen ständischen Systemen gelten für den Adel bestimmte Rechte, Privilegien, Pflichten und Verhaltenskodizes.[6] Mit der Ablösung der meisten ständischen durch demokratische, sozialistische oder kommunistische Systeme oder konstitutionelle Monarchien hat der Adel in Europa seine politische Bedeutung größtenteils verloren.
Die rechtliche wie gesellschaftliche Situation des Adels gestaltet sich historisch je nach Region äußerst unterschiedlich: Vom prinzipiellen Verbleib der Standesunterschiede (z. B. Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland) über die Aufhebung der Standesvorrechte und -pflichten (z. B. Weimarer Republik (Deutschland)) über seine Abschaffung (z. B. Österreich) bis hin zur Auslöschung durch Verfolgung, Vertreibung, Inhaftierungen und Ermordung (z. B. Frankreich, Russland, SBZ/DDR (Deutschland)).[7]
In Europa stellt der Adel heute dennoch auch in nichtständischen Gesellschaften mitunter eine relativ geschlossene Gesellschaftsschicht mit eigenen Lebensweisen, Umgangsformen und einem differenzierten Standesethos dar.[8][9][10]
Wortherkunft
Ob das Wort Adel mit dem Wort Odal verwandt ist,[11] ist Gegenstand einer langen wissenschaftlichen Kontroverse. Gustav Neckel[12] wollte eine völlige Identität dieser Begriffe darlegen. Friedrich Kauffmann schloss aus der Wortähnlichkeit, dass Odal Stammgut eines adligen Geschlechtes sei.[13] Dem wird entgegengehalten, dass zu Beginn der Überlieferung den Verfassern die Wortverwandtschaft längst nicht mehr gegenwärtig war. Außerdem könne aus solchen Ableitungen nicht hergeleitet werden, dass es überhaupt einen ur- oder gemeingermanischen Adel gegeben hat. Otto Behaghel bestritt sogar jeglichen Zusammenhang zwischen den Wörtern „Odal“ und „Adel“.[14] Werner Conze hielt aber an einer Verwandtschaft der Begriffe fest,[15] desgleichen die derzeit führenden etymologischen Wörterbücher des Deutschen, Kluge/Seebold und Pfeifer.[16]
Die Verbindung zwischen „Odal“ und „Adel“, „edel“ wurde dahingehend interpretiert, dass bei der Entstehung des Adels der Grundbesitz eine entscheidende Rolle gespielt habe. Dies entsprach dem Stand der historischen Forschung im 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts.[17] Doch diese Verbindung zwischen Adel und Grundbesitz lässt sich heute nicht mehr aufrechterhalten. Der Adel gründete sich nicht auf wirtschaftliche Elemente, sondern auf Teilhabe an der Macht im Sinne von Herrschaft über Menschen.[18]
Herkunft und Entwicklung
Allgemein
Adel ist „ein universalgeschichtliches Phänomen, das sich bereits in den frühen Hochkulturen findet.“[1] Tacitus schreibt zwar, es habe einmal eine Zeit gegeben, in der alle Menschen gleich waren, und dass vererbte Herrschaft erst entstand, „als die Gleichheit verloren ging“ (Tacitus, Annales 3.26). Doch dort, wo schriftliche Quellen nicht mehr vorliegen, zeigt der archäologische Befund, dass überaus reiche Grabausstattungen neben einfachsten stehen. Archäologen sprechen im Zusammenhang mit reichster Grabausstattung von „Fürstengräbern“, ohne – mangels schriftlicher Quellen – etwas über die Herrschaftsstruktur aussagen zu können.
Alle als vorindustrielle Hochkulturen bezeichneten Gesellschaften weisen eine Adelsschicht auf. Der Adel hebt sich in der Regel zunächst durch einen höheren Einfluss auf das öffentliche Geschehen und durch ein höheres wirtschaftliches Potential von der gesellschaftlichen Umgebung ab. Daraus ergibt sich der Anspruch dieser Schicht, ihre (von ihnen ökonomisch abhängigen) Nachbarn auch militärisch und politisch zu dominieren. Diese gehobene Stellung – unabhängig von der ursprünglichen ökonomischen Grundlage – ist zumeist erblich.
Diese vererbbare Herrschaft wird in unterschiedlichen Weltregionen mit einer als besonders angenommenen Beziehung zu den Göttern (Priesteradel) oder mit militärischer Überlegenheit oder Leistung (Schwertadel, Rittertum, Samurai) begründet. Wirtschaftliche Überlegenheit, beispielsweise Großgrundbesitz (so vermutlich das römische Patriziat) bildet in der Regel die ökonomische Grundlage für die Vormachtstellung über andere. Zum Teil war es dem Höchstrangigen, etwa einem König oder Kaiser vorbehalten, Nichtadelige in den Adelsstand zu erheben (Dienst- oder Amtsadel), z.B. im Heiligen Römischen Reich seit Kaiser Karl IV.
Weltweit gibt es heute viele Staaten, die von adeligen Häusern regiert oder repräsentiert werden und in denen der Adel eine wichtige Rolle spielt – von Großbritannien über Oman bis Kambodscha.[3]
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Minamoto no Yoritomo, der erste Shogun des Kamakura-Shōgunats
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Visayisches adeliges Paar
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Fukuzawa Yukichi, Japanischer Samurai und Intellektueller
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Kadscharen-Prinz mit Diener
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Inka-König umgeben von Adeligen
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König Mwanga II. von Buganda
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Adelige Herren aus Äthiopien
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Graf Leo Tolstoy
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Der Sultan von Oman Qabus ibn Sa'id Al Sa'id
Europa
Antikes Griechenland
Antikes Rom
Schon im antiken Rom gab es einen senatorischen Adel und einen niederen Adel (equites / Ritter). Der Aufstieg eines Bürgers in die jeweils höhere Gruppe war maßgebend durch festgelegte Vermögensgrenzen bestimmt (vgl. Zensuswahlrecht).
Diese Tradition beruht wahrscheinlich auf der Gesellschaft der römischen Frühzeit, die entsprechend der Heeresordnung gegliedert war. Die Stellung im Heer bestimmte sich aus der selbst bereitzustellenden Ausrüstung; entsprechend nahmen Wohlhabendere höhere Stellungen ein. Ein eques ist in diesem Sinn ein Soldat zu Pferde. Über die genaue Stellung dieser Krieger, die die Keimzelle des späteren niederen Adels darstellen, ist sich die Forschung uneins.
Gesichert ist, dass von den Punischen Kriegen an die Bedeutung der eques vor allem im wirtschaftlichen Bereich begründet liegt. Als vermögende Schicht ohne die Ehrenpflichten der Senatoren konnten sie die vom Staat verpachteten Hoheitsaufgaben übernehmen, beispielsweise die Einziehung der indirekten Steuern und Zölle.
Das Konzept „Adel“ als aus dem europäischen Mittelalter entstammendes Konzept lässt sich aber nur bedingt auf die antiken Kulturen der Griechen und Römer übertragen. Hier galt nicht wie in den Feudalgesellschaften des Mittelalters die Abstammung als herausragendes Kennzeichen des Adels, sondern vielmehr ihre Leistung bzw. „Bestheit“ (griechisch arete, lateinisch nobilitas). Die antike Aristokratie entlehnt ihren Herrschaftsanspruch also ihrer besonderen Leistung (für den Staat).
Mittelalter
Allgemein
Der Ursprung des mittelalterlichen Adels ist umstritten. Nach Marc Blochs grundlegendem Werk Die Feudalgesellschaft (1939) gab es zwar schon im merowingischen und karolingischen Frühmittelalter einen grundbesitzenden Adel, etwa die Großen des Fränkischen Reichs (z.B. die Robertiner als Ahnen der Kapetinger), die Inhaber karolingischer Grafenämter (etwa die Welfen), einige davon Aufsteiger in höfischem oder kirchlichem Dienst, andere vielleicht im Ursprung sogar germanische oder keltische großbäuerliche Häuptlingssippen oder Anführer germanischer Gefolgschaftsbanden der Völkerwanderungszeit. Politisch wuchs das Gewicht dieses Adels (ebenso wie das der Kirche und des Königstums) zunächst auch zu Lasten der Freien. Im Heeresaufgebot der Karolinger, das teilweise Funktionen der Volksversammlung übernahm, in der Verwaltung und Gerichtsbarkeit dominierte zusehends der aus germanischem Geblütsadel und romanischem Landadel zusammenwachsende Adelsstand.[19] Dieser ältere Adel sei jedoch in der Zeit des Zusammenbruchs der staatlichen Ordnung in Europa während der räuberischen Anstürme durch Wikinger, Sarazenen und Magyaren ab etwa 800 bis kurz nach 1000 n. Chr. durch einen spontan entstandenen, wehrhaften Schwertadel (teils unfrei-bäuerlicher, teils freier oder edelfreier Herkunft) abgelöst worden, der es auf sich nahm, die bäuerliche Bevölkerung zu verteidigen und dafür von ihr ernährt und mit (damals kostspieligen) Pferden und Waffen sowie Kriegsknechten ausgerüstet wurde. Als die äußeren Gefahren abgewehrt waren, brachen in der Kriegerkaste Rivalitäten aus. Deshalb entwickelte sich innerhalb dieses frühen Adels ein Vasallensystem, in dem entweder der Mächtigere seinen Gefolgsleuten die Mittel und Verantwortung für ihren eigenen Unterhalt (Land und Leute) übertrug oder – häufiger – die Schwächeren ihren Beschützern umgekehrt ihre Ländereien übergaben und diese als Lehen zurückerhielten, um sodann den mit Geld- oder Naturalabgaben und Ackerfronen belasteten Grund und Boden den Hintersassen zum Ackerbau zu überlassen.
Die Erblichkeit der Lehen und die Zulässigkeit des Weitervergebens als Afterlehen wurden 1037 von Kaiser Konrad II. mit der Constitutio de feudis festgelegt. So kam es, dass im 12. Jahrhundert bereits alle Herzogtümer und Grafschaften als Lehen vergeben waren. Innerhalb dieser einzelnen geistlichen und weltlichen Territorien bestand aber wiederum ein vielgliedriges Lehnswesen. Erst im 13. Jahrhundert ging die Bedeutung des Lehnswesens zurück, da anstelle von Vasallen nun Dienstmannen („Ministeriale“) eingestellt wurden, die entweder bereits Söhne von Rittern waren oder sich durch kriegerische oder administrative Fähigkeiten auszeichneten und aufgrund ihrer Stellung, z. B. als Burgmannen, bald die Schwertleite oder den Ritterschlag erhielten. Auch diese untere, eigentlich unfreie Gruppe begann sich seit der Mitte des 12. Jahrhunderts auf Grund ständischen Bewusstseins selbst abzuschließen. Diese Abschließung wurde in Deutschland 1186 in der Constitutio contra incendiarios durch Kaiser Friedrich I. Barbarossa als Reichsgesetz verkündet. Darin war auch vorgeschrieben, dass das bei Rechtsstreitigkeiten (Fehden) vorgesehene Beweisrecht des Zweikampfes (also des Siegs mit göttlicher Hilfe) nur dem „durch Geburt echten Ritter“ zugesprochen wurde, der ebenbürtig war, weil seine Eltern bereits von ritterlicher Abkunft waren. In anderen Ländern wird dieser Abschluss der Rittergesellschaft erst für das 13. Jahrhundert bezeugt. Freilich konnten einzelne Tüchtige, die eine ritterliche Lebensweise führten und aufgrund tapferen Kriegsdienstes mit dem Anlegen von Schwertgurt und Sporen zu Rittern promoviert wurden, nach wie vor auch erblich in das Rittertum aufsteigen,[20] denn wenn sie sodann Frauen aus ritterlichen Geschlechtern heirateten, wurde ihren Nachkommen ab der 3. Generation der Ritterstand erblich („Ritterbürtigkeit“).
Im Sachsenspiegel aus dem 12/13. Jahrhundert kommt das Wort „Adel“ nur einmal vor: Ein eheliches Kind ist entweder ein adeliges Kind oder ein leibeigenes Kind („adel kint“, „egen kint“, Ssp. Ldr. I/51,2). Sonst spricht der Sachsenspiegel von den regulären Staatsbürgern als von den „Freien“. Das Rechtsbuch deutet aber an, dass damit ein kriegerischer, über Grund und Boden und unfreie Bauern herrschender Stand gemeint ist. Ein eindrucksvolles Beispiel ist die Legende über die Herkunft der Sachsen:
„Unsere Vorfahren, die hier ins Land kamen und die Thüringer vertrieben, die waren in Alexanders Heer gewesen … Da es ihrer so viele nicht waren, dass sie den Acker bestellen konnten, da ließen sie, als sie die thüringischen Herren erschlugen und vertrieben, die Bauern sitzen unerschlagen und verdingten ihnen den Acker zu ebenso beschaffenem Recht, wie es noch die Zinsbauern haben. (Ssp. Ldr. III/44,2 u. 3)“
Die Heidelberger Bilderhandschrift des Sachsenspiegels[21] stellt die beiden Stände, sauber getrennt, einander gegenüber. Wie immer man die Entstehung des mittelalterlichen Adels erklären will, er stand jedenfalls zur Zeit des Sachsenspiegels schon in voller Blüte. Der Adel erscheint hier allerdings noch nicht als eine auf den Landesherrn ausgerichtete Ritterschaft, wie sie für die späteren Jahrhunderte typisch ist, sondern eher als eine Genossenschaft der Ritterbürtigen, die im fernen, kaum wahrnehmbaren König den Garanten ihres alten, überlieferten Rechts erblickte.
Frühmittelalter
Die frühmittelalterlichen germanischen Herrscher regierten noch überwiegend mit und in Stammesstrukturen und -verbänden. Als im karolingischen Reich und dann unter den sächsischen und salischen Herrschern in Deutschland stammesübergreifende Strukturen geschaffen wurden und erste Ansätze von Staatsbildung erfolgten, mussten die Herrscher neben den Stammesführern (Herzögen) stammesunabhängige Funktionäre (Dienstadel = Ministeriale) als zunächst nicht-erbliche „Verwaltungsbeamte“ installieren. Hierbei griffen sie meist auf ihre ritterlichen Vasallen, manchmal aber auch auf befähigte Aufsteiger zurück. Parallele Entwicklungen gab es auch in den anderen großen europäischen Reichen. Das Denken jener Zeit bewegte sich aber weiterhin in Stammes- und Familienstrukturen, und so bestand eine Tendenz, diese Funktionen erblich werden zu lassen. Da die „Bezahlung“ der Funktionsträger in einer Gesellschaft, die noch keine entwickelte Geldwirtschaft kannte, in der Zuweisung von Land zur Versorgung erfolgte, entstand daraus das Lehnswesen und in der Folge auch die Erblichkeit des zusammen mit der Funktion verliehenen Grundbesitzes.
Als edelfrei (Edelfreie oder Edelinge) wurden zunächst diejenigen germanischen Adeligen bezeichnet, die sich von den anderen Freien durch die Zahlung des dreifachen Wergeldes unterschieden. Aus den Edelfreien entwickelte sich im Laufe des 12. Jahrhunderts im Heiligen Römischen Reich der Hohe Adel im Gegensatz zum unfreien Dienstadel, den Ministerialen.[22]
Hochmittelalter
Im 11. und 12. Jahrhundert lässt sich eine starke Vermehrung der Ministerialen (abhängigen Adelsfamilien) feststellen, weil die Könige, Herzöge und die geistlichen Fürsten diese zunehmend als Verwalter ihrer Güter einsetzten. Mit der Ausdifferenzierung dieses Systems entstanden unterschiedliche Adelsränge; manchen edelfreien Geschlechtern gelang der Aufstieg zu mehr oder weniger souveränen Herrschern ihrer Territorien, die man später als reichsunmittelbar bezeichnete, andere wurden gezwungen, sich einem Lehnsherren zu unterstellen oder traten aus wirtschaftlichen Gründen in die Ministerialität ein. Einige große Reichsministerialen wiederum eigneten sich die von ihnen verwalteten Königsgüter an oder erhielten diese als Reichslehen in erblichen Besitz und stiegen damit, wie die unabhängig gebliebenen Edelfreien, in den sich herausbildenden hohen Adel auf (Herzöge, Fürsten und regierende Grafen), ein Prozess, der im 14. Jahrhundert seinen Abschluss fand. Daran schloss sich eine Phase an, in der dieser hohe Adel zunehmend versuchte, sich gegenüber der königlichen und kaiserlichen Zentralgewalt zu emanzipieren. In Deutschland und Italien gelang dies weitgehend: Hier erfolgte auf der Ebene der Territorien eine Staatenbildung in Form von Herzogtümern, Markgrafschaften, Pfalzgrafschaften, Landgrafschaften, Grafschaften und Herrschaften. Dazu kommen noch die Fürstbistümer und Fürstabteien. In England und vor allem Frankreich gingen diese Prozesse nicht so weit und es bildeten sich zentral organisierte nationale Staaten mit einem zwar reichen und einflussreichen Besitz- und Hofadel, der jedoch keine eigenständige Regierungsgewalt ausübte, sondern eine abgeleitete im Dienst der zentralen Monarchie. Aus den militärischen Dienstpflichten des Lehnswesens entwickelte sich ab etwa 1100 eine europaweite einheitliche Adelskultur, das Rittertum. Mit dem Aufkommen geschlossener Rüstungen (speziell des Topfhelms) im Hochmittelalter waren Freund und Feind in der Schlacht nicht mehr erkennbar, sodass das Wappen, das an Helm und Schild geführt wurde, als Identifikationshilfe diente. Zudem entwickelte sich das Turnierwesen als gesellschaftliches Kampfspiel zum identitätsstiftenden Vorrecht (Adelsprobe).
Blüte und Niedergang
In Europa hatte der Adel seine Blüte vom Hochmittelalter bis in das späte 18. Jahrhundert, wobei sich seine Funktion in der Ständegesellschaft mit ihrer Ständeordnung bis in die Zeit des Absolutismus stetig wandelte. Während im Früh- und noch im Hochmittelalter die Landesherren für ihre Regierungsgeschäfte fast ausschließlich Geistliche (da diese der lateinischen Sprache und des Schreibens kundig waren) einsetzten, stellten sie ab dem 15., vor allem aber im 16. und 17. Jahrhundert zunehmend lateinkundige bürgerliche Rechtsgelehrte ein, welche die Macht des ständischen Adels zugunsten der Landesherren zu beschneiden suchten, die allerdings ihrerseits durch Adelsbriefe oft selbst in den Adel aufstiegen, wenn sie auch dort als „Briefadel“ meist unter sich blieben, sofern es ihnen nicht gelang, Grundherrschaften zu erwerben.
Der Niedergang des Adels begann mit der Französischen Revolution (1789–1799) und der Übernahme staatlicher und gesellschaftlicher Aufgaben durch das aufsteigende Bürgertum. Wirtschaftlich setzte die Bauernbefreiung im 19. Jahrhundert der Feudalherrschaft ein Ende, der landbesitzende Adelige lebte nun nicht mehr überwiegend von Diensten und Abgaben, sondern musste sich als landwirtschaftlicher Unternehmer versuchen. Zudem erwies sich mit dem Aufkommen des Kapitalismus und der Industrialisierung die bürgerliche Bildung in Industrie, Verwaltung und Wissenschaft als konkurrenzfähiger als die im 19. Jahrhundert noch an traditionellen adeligen Berufsbildern (Offizier, Diplomat, Land- und Forstwirt, Jäger und Geistlicher) ausgerichtete Erziehung des Adels.
20. und 21. Jahrhundert
In Europa hat der Adel in vielen Ländern durch die Entwicklung hin zu Republiken, konstitutionellen Monarchien, sozialistischen oder kommunistischen Systemen große Teile oder all seine politische Macht verloren, ist aber nach wie vor überdurchschnittlich oft in Führungspositionen vertreten und stellt mitunter eine relativ geschlossene Gesellschaftsschicht mit eigenen Lebensformen, Umgangsweisen und differenziertem Standesethos dar.[23] Die Verbände des Adels, wie die Dachorganisation Cilane und die einzelnen Adelsvereinigungen in den europäischen Ländern werden von einem Teil des Adels als Interessenverbände genutzt.
Die Situation des Adels in den verschiedenen europäischen Ländern ist heute sehr heterogen – eine Folge der sehr unterschiedlichen historischen Prozesse in den Ländern:
- In einigen Ländern West- und Nordeuropas erlebt der Adel Kontinuität, trotz aller Veränderungen und dem schrittweisen Teilen und Aufgeben seiner politischen Macht (z. B. Großbritannien und Nordirland, die Niederlande, Belgien, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Dänemark, Liechtenstein, Monaco). In diesen Ländern stehen adlige Familien als Repräsentanten an der Spitze des Staates, wenn auch zum Teil ohne oder mit stark eingeschränkter Macht (siehe z. B. Verfassungsorgane des Vereinigten Königreichs). Adelige sitzen im Oberhaus (z. B. Großbritannien und Nordirland), der Aufstieg in den Adel durch Nobilitierung ist möglich (z. B. Großbritannien und Nordirland, Belgien), Adelige bilden dort selbstverständlich einen Teil der Elite.[24]
- In anderen Ländern Europas hat hingegen ein deutlicher Bruch stattgefunden. Unter ihnen sind Länder, die Republiken wurden, z. B. Frankreich, Deutschland (1918/1919), Italien und Österreich. In diesen Ländern hat der Adel meist auf einen Schlag seine politische Macht vollständig verloren, hat zum Teil aber noch ein gewisses gesellschaftliches Gewicht, während er sich gleichzeitig in Bezug auf Eheschließungen zunehmend groß- und bildungsbürgerlichen Schichten öffnet.[25]
- Schließlich hat der Adel in einigen anderen, vor allem östlich gelegenen Ländern einen noch schärferen Bruch durch die Errichtung sozialistischer oder kommunistischer Diktaturen erfahren (Sowjetunion, SBZ/DDR, Polen etc.). Hier wurde der Adel zum Teil vollständig seines Besitzes entledigt, vertrieben oder interniert oder erschossen.[26]
In Deutschland spielt heute die Beachtung des Adelsrechts, das auf die Grundsätze des Salischen Rechts zurückgeht, eine zunehmende Rolle, insbesondere in den regelmäßig publizierten Bandreihen des Genealogischen Handbuchs des Adels sowie in der Monatszeitschrift Deutsches Adelsblatt, unter der Aufsicht eines „Deutschen Adelsrechtsausschusses“, da die Gestaltungsmöglichkeiten heutigen Namensrechts (Adoptionen, Weitergabe des Namens durch ausgeheiratete Frauen, einbenannte Ehemänner, nichteheliche Kinder usw.) zahlreiche Namensträger produzieren, die dem „historischen Adel“ nicht angehören („Scheinadel“). In Österreich hingegen ist durch die Streichung aller Titel 1919 einer solchen „Titelflut“ vorgebeugt; hier zählt allein das Wissen, welche Familien und welche der dazugehörenden Namensträger dem Adel angehören oder angehörten.
Ehrenkodex des europäischen Adels
Als Ehrenkodex des europäischen Adels gilt die Resolution zum Verhaltenskodex des Adels, die von den in der C.I.L.A.N.E. (Commission d´Information et de Liaison des Associations Nobles d´Europe) vertretenen offiziellen europäischen Adelsverbänden am 2. September 1989 im portugiesischen Porto verabschiedet wurde und an der sich im 21. Jahrhundert jeder Edelmann und jede Edelfrau messen lassen soll. Folgende Werte gelten als zukunftsweisend, erstrebens- und erhaltenswert:
- Geistig-moralische Werte: Respekt gegenüber anderen religiösen und philosophischen Traditionen (gleichgültig, welcher Religion oder philosophischen Weltanschauung der oder die Adelige angehöre), hoher Stellenwert der Würde der Person, Ausschluss von Intoleranz und Sektierertum, Förderung der Menschenrechte unabhängig von Herkunft, sozialer Lage und Ethnie, Kultivierung der Ehrenhaftigkeit, Wort halten, Verpflichtungen erfüllen.
- Familiäre Werte: Förderung von Familiensinn und Familienverband, Betrachtung der Familie als Ausgangspunkt der Gesellschaft, Würdigung der Ehe, „Schönheit der ehelichen Liebe“, Schutz des kulturellen Erbes, Erinnerung an die Verstorbenen, Erhaltung der Familientraditionen, familiäre Solidarität, Achtung zwischen den Generationen.
- Gesellschaftliche Werte: „Den Sinn der Freiheit darin zu sehen, Herausragendes anzustreben, Verantwortung zu übernehmen und uneigennützig zu dienen“, Berufung zur Verantwortung, zur Führung zum Wohl aller und nicht um der eigenen Vorteile willen, Aufrechterhaltung des Geistes des Dienens, Erwerb von Sprachkenntnissen, Profession statt Mittelmäßigkeit, Pflege der Haltung, die sich nicht an unmittelbarem Profit und an Macht orientiert, sondern am Nutzen für die Gesellschaft, Verantwortung aus der Geschichte, Unternehmergeist und Mut zur Opferbereitschaft, aktive Teilnahme am Aufbau Europas, Bürgersinn und gemeinwohlorientiertes Handeln, Sorge um das Wohlergehen anderer, insbesondere Schwächerer, Wahrung der Höflichkeit und entsprechender Umgangsformen, Verwurzelung in der örtlichen Gemeinde, Verbundenheit mit Grund und Boden, Heimatsinn und berechtigter Nationalstolz, Schutz der Umwelt, Bewahrung der natürlichen Ressourcen sowie Anerkennung der positiven Rolle des Humors in der Gesellschaft, Vorbild sein.[27]
Adel nach Ländern
Die im folgenden genannten Ländernamen dienen der geographischen, politischen und kulturellen Orientierung, da sich über die Zeit hinweg Reichs- und Staatsgrenzen änderten.
Europa
Belgien
Während der habsburgischen Herrschaft hatte der Adel (der größtenteils Adel aus der Zeit des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation war) große politische Bedeutung. Während der Vereinigung mit den Niederlanden (1814–1830) hatte das Land eine ständische Verfassung, nach der der Adel in einer besonderen Kammer des Reichstags saß (Eerste Kamer). Diese wurde nach der Erlangung der Unabhängigkeit abgeschafft und der Adel verlor jede politische Bedeutung, obwohl dem König bis heute das Recht verblieb, Adelstitel zu verleihen, grundsätzlich nicht höher als Graf. Belgier, die jüngster Zeit in den Adelsstand erhoben wurden, sind z.B. Dirk Frimout (Burggraf, 1986), Ilya Prigogine (Burggraf, 1989), Eddy Merckx (Baron, 1996), Frank De Winne (Burggraf, 2002) und Jacques Rogge (Graf, 2002). Ausländische Adlige, die belgische Untertanen geworden waren, gelten nur dann als adlig, wenn sie durch eine „reconnaissance de noblesse“, meist auf Vorschlag des Raad van Adel/Conseil Héraldique, vom König in den Adel des Königreichs aufgenommen werden. Es gibt in Belgien einen persönlichen und einen erblichen Adel: Der erbliche vererbt sich entweder auf alle Nachkommen oder geht von Mann zu Mann nach dem Recht der Erstgeburt über. Die Rangstufen sind: unbetitelter Adel, Junker (Jonkheer oder Ecuyer), Ritter (Ridder oder Chevalier), Freiherr (Baron oder Baron), Burggraf (Burggraaf oder Vicomte), Graf (Graaf oder Comte), Marquis (Markies oder Marquis), Prinz (Prins oder Prince), und Herzog (Hertog oder Duc). In Belgien gibt es keine Fürsten.
Dänemark
Die Anfänge des dänischstämmigen Adels im Lande gehen auf die Bildung der Königsgarde, der Hauskerle zurück, die ein Adel kriegerischen Gepräges war. Die ersten Privilegien des Adels wurden ihm von König Knut VI. im 12. Jahrhundert verliehen, der den Adel und die Geistlichkeit zu privilegierten Ständen gegenüber dem Bürger und dem Bauern erhob, wodurch die nordische Freiheit und Gleichheit zurückgedrängt wurde. Die Vorrechte des Adels vermehrten sich noch, nachdem der schleswig-holsteinische Adel, der bedeutende Privilegien genoss, nach der Thronbesteigung der Oldenburger, zahlreich in Dänemark eingewandert war. Diese Vorherrschaft des Adels im Staate dauerte bis 1660. In diesem Jahre wurde König Friedrich III. (Frederik III.) von den Ständen Geistlichkeit und Bürgerschaft zum absoluten Herrscher im Lande erklärt: Der alte Adel behielt nur seine soziale Bevorzugung, musste sie aber seit 1671 mit dem neugeschaffenen Hofadel teilen. König Christian V. führte seit diesem Jahre sehr zahlreiche Nobilitierungen und Standeserhöhungen von Bürgerlichen und naturalisierten Fremden durch, welche den königstreuen Hofadel bildeten. Die neue Verfassung von 1849 hob dann die letzten dem Adel noch verbliebenen Vorrechte auf.
Heute blühen in Dänemark noch etwa 225 Geschlechter, von denen der dritte Teil naturalisierter, ausländischer Herkunft ist. Es gibt nur drei Rangstufen: unbetitelter Adel, Freiherren und Grafen. Das Staatsoberhaupt führt keine Nobilitierungen oder Standeserhöhungen mehr durch.
Deutschland
Die ältesten Berichte über Adel im Gebiet des heutigen Deutschlands finden sich in der 98 n. Chr. in Rom erschienenen Germania des Tacitus. Der fränkische Abt Nithard, ein Enkel Karls des Großen, beschreibt 842 im IV. Buch, cap. 2 seiner Geschichte die drei Stände der Sachsen. In Franken gab es früher als in Sachsen ein Stammesherzogtum. Karl der Große breitete durch die Eroberung von Sachsen das fränkische Grafensystem auf das spätere gesamte Heilige Römische Reich aus.
Der Stand der Edelfreien bekam durch das Lehnswesen eine rechtliche und soziale Gliederung. Aus Teilen der Edelfreien entstanden im Spätmittelalter und in der Neuzeit die Landesfürsten und die späteren Standesherren. Das Feudalsystem war von häufigen Machtkämpfen geprägt, in denen selektiv erteilte Adelsprivilegien eine wichtige Rolle spielten. Diejenigen Familien, die bereits im Mittelalter (bis etwa 1350/1400) urkundlich als Adlige erwähnt wurden, bezeichnet man im deutschen Sprachraum als Uradel.
Die Verleihung von Adelstiteln an Bürgerliche begann in den deutschen Landen (Deutschland, deutscher Sprachraum) in der Zeit Kaiser Karls IV. nach französischem Vorbild durch die Erhebung von Beamten (vor allem Rechtskundige) in die Adelsklasse (Briefadel). Die Nobilitierung war im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation ursprünglich ein Vorrecht des Kaisers; allerdings erlangten im Laufe der Zeit auch Territorialfürsten dieses Recht, jedoch war die Erhebung in höhere Adelsränge, also zu Grafen und Freiherren, lange dem Kaiser vorbehalten. Seit 1806 konnten die Fürsten der Rheinbundstaaten und nach 1815 alle deutschen Landesfürsten Standeserhebungen bis hin zum Grafen vornehmen. Dies blieb auch nach der Entstehung des Deutschen Kaiserreiches am 18. Januar 1871 bis 1918 so.
Bis ins frühe 20. Jahrhundert waren weite Teile des öffentlichen Lebens, die herausgehobenen Positionen in Verwaltung, Diplomatie und Militär Adligen vorbehalten; herausragend befähigte Bürgerliche wurden nobilitiert und bildeten einen – gesellschaftlich dem Bürgertum näherstehenden – und kaum je landgesessenen Offiziers-, Beamten- und Professorenadel. In der folgenden Verfassung des Deutschen Reiches (Weimarer Verfassung WRV) wurden am 11. August 1919 die „öffentlich-rechtliche(n) Vorrechte oder Nachteile der Geburt oder des Standes“ aufgehoben. Der Adel wurde aber nicht, wie in Österreich, explizit abgeschafft.[7]
Finnland
Der Großteil des finnischen Adels stammt aus der schwedischen Bevölkerungsgruppe und hat seinen Ursprung in der Zeit vor 1809, als Finnland Teil Schwedens war. Auch im darauf folgenden Großfürstentum Finnland unter dem russischen Zaren behielt der Adel bis zum Jahre 1906 seine Stellung als einer der vier Stände des finnischen Landtages und die Befugnis, an der Gesetzgebung und Steuerbewilligung teilzunehmen. Der Zar erhob auch zahlreiche verdiente Persönlichkeiten in den Adelsstand, zuletzt General August Langhoff, der 1912 zum Freiherr ernannt wurde.
Für den alten und neuen Adel besteht (wie in Schweden) ein Ritterhaus, einst eine besondere Kammer des Parlaments, heute mehr eine traditionspflegende Vereinigung. Nur wenige Adlige sind Grundbesitzer. Die meisten Söhne des finnischen Adels dienten während der Zeit des Großfürstentums in der russischen Armee (vgl. Gustaf Mannerheim). Die Anzahl der Geschlechter beträgt heute etwa 200. Es gibt drei Rangstufen: unbetitelter Adel, Freiherren und Grafen.
Siehe auch Adel (Skandinavien).
Frankreich
Wie in Deutschland ist der französische Adel ursprünglich aus dem Lehnswesen des Mittelalters entstanden. Der ältere Adel wurde in der Zeit der Bourbonenkönige durch zahlreiche Standeserhöhungen und Einführung des Dienstadels (noblesse de robe) erheblich geschwächt und schließlich durch die Revolution ausgelöscht. Napoleon I. schuf einen neuen Adel und nahm aber gleichzeitig einen Teil des alten Adels in sein System auf. Die kurzlebige 2. Republik hob den Adelsstand auf, Napoleon III. stellte ihn wieder her, doch die 3. Republik schaffte ihn endgültig ab. Seitdem sind adlige Titel nur noch Namensbestandteil.
Heiliger Stuhl
Der Heilige Stuhl (als partikuläres Völkerrechtssubjekt nicht mit dem Staat Vatikan zu verwechseln) kann ebenfalls Adelswürden verleihen, doch wurde dies seit dem Pontifikat Johannes XXIII. nicht mehr praktiziert, obwohl die theoretische Möglichkeit immer noch besteht.
Italien
Das mittelalterliche Lehnrecht in Italien und das italienische Erbrecht unterschieden sich erheblich vom fränkischen; daher ist der italienische Adel nur bedingt mit dem französischen oder deutschen vergleichbar. Aber auch der italienische Landadel entwickelte sich aus dem Lehnswesen, dabei besaß Italien im Gegensatz zu anderen europäischen Staaten auch eine starke Klasse des Stadtadels, die Signoria. Kennzeichnend für die Entwicklung des italienischen Adels war, dass die mittelalterlichen Grafschaften und Baronien recht klein waren, so dass die späteren Marquis und Grafen oft über nur unbedeutenden Landbesitz verfügten.
Eigentlich erst im Königreich Italien (1861–1946) kann von „Adel“ im Sinne der traditionellen „Adelsforschung“ gesprochen werden. Im 19. Jahrhundert gab es dann auch in Italien Rangstufen ähnlich wie in Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Spanien: Fürst (Principe), Herzog (Duca), Markgraf (Marchese), Graf (Conte), Vizegraf (Visconte), Baron (Barone), Ritter (Cavaliere), Patrizier (Patrizio) und Edler (Nobiluomo). Wegen der hohen Zahl der betitelten Adligen im alten Stadt- und Landadel hat sich ein Kleinadel kaum entwickeln können.
Nobilhòmini
Nicht mit dem traditionellen Adel vergleichbar sind die sogenannten venezianischen Nobili, die präzise Nobilhòmo (Venexian: Nobilòmo oder Nobiluomo) genannt werden müssen: Sie waren Kaufleute, und zwar aus jenen Familien, die zum venezianischem Parlament, dem Großen Rat, seinen Gremien und Regierungsämtern zugelassen waren und den Dogen und alle anderen Regierungsbeamten aus ihren Reihen wählten. Diese Nobili unterschieden sich ansonsten nicht von den reichen venezianischen Patrizierfamilien, die nach der Erweiterung des Großen Rates 1297 (üblicherweise falsch[28] als Serrata = Verschluss bezeichnet) dazu keinen Zugang mehr hatten. Sie hatten daher eine Eigenständigkeit und ein Selbstbewusstsein, das jedem Monarchen ein Dorn im Auge sein musste, waren sie doch keine Lehnshintersassen eines Herrschers. Daher setzten Napoleon und die habsburger Kaiser während ihrer Herrschaft über Venedig alles daran, aus den venezianischen Nobilhòmini Vasallen zu machen. Kaiser Franz I. von Österreich hatte nach der Wiederinbesitznahme Venedigs das Wort Nobilòmo abermals unter Strafe gestellt, wie das schon 1798 geschehen war.
Luxemburg
Die Situation des Adels in Luxemburg ähnelt der in Belgien. Es gibt jedoch neben der großherzoglichen Familie keine Fürsten- oder Herzogsgeschlechter. Im Unterschied zu den Niederlanden werden auch heute noch immer vom Großherzog Erhebungen in den Adelsstand vorgenommen. Titel wie Graf (Comte) werden vor allem ausländischen Fürstlichkeiten vorbehalten (siehe zum Beispiel: Thronfolge in Schweden).
Niederlande
Die Herkunft des Adels und die Entwicklung und späterer Verlust seiner Privilegien verliefen in ähnlichen Bahnen wie in Belgien. Ursprünglich war der Adel in den Landadel und das Stadtpatriziat aufgeteilt und hatte anfangs die Macht in den Händen, diese ging jedoch durch die Einführung der Republik im Jahre 1795 verloren. Im Jahre 1807 versuchte der zeitweilige König von Holland Louis Bonaparte den Adel mit seinen Titeln, Prädikaten und Privilegien wieder aufleben zu lassen, welches jedoch auf energischen Widerstand seines Bruders Napoleon Bonaparte stieß. Die niederländische Verfassung von 1848 schaffte endgültig alle Adelsprivilegien und das königliche Vorrecht der Nobilitierung ab. Der heutige niederländische Adel besteht vor allem aus Landbesitzern. Traditionell hat der Adel auch einige Funktionen am Hofe inne. Der niederländische Adel ist nicht untituliert. Ein Namensbestandteil van oder de ist in aller Regel kein Hinweis auf einen adligen Namen. Die Rangstufen vom niedrigsten Titel sind: Junker (Jonkheer) (Bsp.: Jonkheer van Amsberg ist ein adliger Name, Dhr. Van Vollenhoven ist bürgerlich), Ritter (ridder), Baron (baron), Burggraf (burggraaf), Graf (graaf), Herzog (hertog), Prinz (prins).
Norwegen
In Norwegen hat sich aus seiner unmittelbaren Gefolgschaft, dem Hirð zunächst ein Lehnsadel entwickelt. Im Mittelalter standen die vom König nominierten Jarle und die von ihm eingesetzten Lehnsmänner an der Spitze einzelner Landschaften. Einige dänische Adelsgeschlechter wanderten während der Personalunion mit Dänemark (1397–1814) nach Norwegen ein. Größerer adliger Landbesitz ist in Norwegen nur durch zwei Güter repräsentiert, die Grafschaft Jarlsberg und die Baronie Rosendal.
In § 108 des norwegischen Grundgesetzes wurde die Errichtung neuer Grafschaften, Baronien, Stammhäuser und Fideikommisse untersagt. In Art. 7 des Gesetzes von 1821 wurde bestimmt, dass, wer seinen Adeltitel nicht bis zum nächsten ordentlichen Storting mit gesetzlichen Dokumenten nachgewiesen habe, diesen verliere. Es gab danach noch einige wenige adlige Familien.
Österreich
Der Adel in den zum Heiligen Römischen Reich zählenden Habsburgischen Erblanden war bis 1806 nach den im Reich geltenden Bestimmungen verfasst. Die habsburgischen Herrscher verliehen so als römische Kaiser Reichsfürstentitel an herausragende Adelshäuser der Donaumonarchie. Seit 1806 galten die für das 1804 gegründete Kaisertum Österreich vom jeweiligen Monarchen festgelegten Statuten. Im Königreich Ungarn, bis 1867 Teil des Kaisertums, galten außerdem die ungarischen Adelsregeln, in den anderen Kronländern auch die dort überlieferten Regeln (Galizien: polnische Regeln; kroatische, italienische, böhmische Regeln). Nach dem Ende der Habsburger Monarchie wurden in ihren Nachfolgestaaten, Deutschösterreich bzw. nachfolgend Republik Österreich und in der Tschechoslowakei nach 1918 die Adelstitel abgeschafft. Mit dem österreichischen Adelsaufhebungsgesetz von 1919 wurde der Adel explizit aufgehoben und das Führen von Adelsbezeichnungen unter Strafe gestellt.[7]
Polen
Der polnische Adel war ursprünglich eine reine Kriegerkaste und schuf im Kampf mit der Königsmacht etwas Einzigartiges in ganz Europa: Die sogenannte Adelsrepublik. Bis zum Anfang des 16. Jahrhunderts hatte der polnische Adel keine Familiennamen, abgesehen von ein paar ganz alten, noch aus der heidnischen Zeit stammenden, Sippschaftsnamen oder beschreibenden Beinamen. Man fügte dem Taufnamen lediglich den Namen des Besitzes oder Landgutes mit der Präposition z, de hinzu, welche dasselbe bedeutete, wie das deutsche von (z.B. Jurand ze Spychowa, Jurand de Spychowo = Jurand aus / von Spychowo). Erst nach 1500 verbreitete sich die Sitte, diese in Eigenschaftswörter mit der Endung -ski -cki oder -icz zu verwandeln. Hinter dem Namen wurde, falls vorhanden, noch die Wappengemeinschaft genannt: Longin Podbipięta herbu Zerwikaptur.
Mit den Teilungen Polens wurde die Adelswürde des größten Teils des untitulierten Adels in den drei Teilungsgebieten nicht anerkannt (jedoch ihre polnische Adelswürde haben diese Familien nie verloren), da dieser seine adelige Herkunft nicht ausreichend nachweisen konnte (dies war auch sehr kostspielig) oder aus Stolz vor dem Besatzer dies nicht tun wollte. Der Hochadel dagegen behielt seine Privilegien und bekam seine Fürstentitel durch die Teilungsmächte bestätigt. Der sogenannte Mitteladel bekam von diesen die ersehnten Grafentitel und die Erlaubnis, Fideikommisse zu gründen. Im wiedergegründeten Polen von 1918 wurde der Adel schließlich 1921 abgeschafft und der Gebrauch von Titeln verboten. Die Verfassung von 1935 hob das Verbot zwar wieder auf, doch schon 1945 wurde der Adel durch Wiedereinführung der Verfassung von 1921 endgültig abgeschafft und die Landgüter in einer Agrarreform entschädigungslos verstaatlicht und parzelliert. Heute haben sich die ehemaligen polnischen Adelsfamilien wieder organisiert und pflegen ihre Geschichte und Brauchtum.
Portugal
In Portugal wurde der erbliche Adel erst im 14. Jahrhundert unter König Johann I. geschaffen, der auch den Herzogstitel einführte. König Alfons V. fügte die Titel des Marquis, Vicomte und Baron hinzu. Diese Häuser bildeten den Hochadel, der Gerichtsbarkeit ausüben durfte. Der niedere Adel bestand aus den Fidalgos, den Rittern und den Rechtsgelehrten (doutores oder letrados). In der Zeit dieses Königs begann auch die Bildung der Majorate (morgados).
Im 18. Jahrhundert, während der Regierung Josephs I., schuf der Minister Pombal ein Gegengewicht zum alten Adel, den Briefadel, der aus Grundbesitzern, Kaufleuten und Gelehrten bestand. Die adlige Gerichtsbarkeit wurde im Jahre 1790 abgeschafft, durch die Revolution von 1820 verlor der Adel alle Vorrechte. Nach der Einführung der Republik im Jahre 1910 wurde der Adel abgeschafft.
Russland
Der russische Adel (Dworjanstwo) war eine Mischung: Neben dynastischen Geschlechtern, Nachkommen des Rjurik, des Gediminas und uralter kaukasischer Fürstengeschlechter standen Söhne des niedersten Volkes, neben ethnischen Russen eine internationale Gesellschaft aus Angehörigen der eingegliederten Völker und Einwanderern verschiedenster Nationalitäten. In alter Zeit galten in Russland die Bojaren als Adel. Deren Titel waren aber nicht erblich und sie hatten auch keinen festen Grundbesitz. Die Stellung des Adels wurde durch einen Ukas Peter I. vom 24. Januar 1722 geregelt, der eine Rangtabelle (Rangtafel) der Staatsdienerklassen schuf. Peter führte auch die Grafen- und Baronenwürden ein. Es gab ab nun den persönlichen und den erblichen Adel. Im Laufe des 18. Jahrhunderts wurden die Rechte und Privilegien des Adels erheblich erweitert. Gleichzeitig erhielt der Adel 1785 unter Katharina der Großen totales Verfügungsrecht über die ihm untertanen Bauern. Dieses wurde erst unter Zar Alexander II. geändert.
Die Oktoberrevolution des Jahres 1917 schaffte den Adel ab (Dekret vom 10.jul. / 23. November 1917greg.), viele Adlige wurden verfolgt, inhaftiert und erschossen. Erst nach 1991 wurden Adelsverbände und Organisationen der adligen Traditionspflege wieder erlaubt. Als soziale Schicht existiert der russische Adel aber nicht mehr.
San Marino
Die kleine Republik San Marino verlieh noch in den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts Adelstitel, weniger an Inländer als an Ausländer für „Verdienste um den Staat“.
Schweden
Der schwedische Adel entstand im Zeitraum von der Mitte des 11. bis zur Mitte des 13. Jahrhunderts während ständiger Fehden zwischen verschiedenen Königsgeschlechtern und entwickelte sich aus dem freien Bauerntum.1279 wurde die Steuerfreiheit des Adels und seine Dienstpflicht in der Kavallerie im Statut von Alsnö festgelegt. Es gab damals noch keine Unterscheidung des Adels in hohen und niederen. Erst Erich XIV. machte bei seiner Krönung im Jahre 1561 die mächtigsten und begütertsten Edelleute zu Grafen und Freiherren, so dass ein hoher und ein niederer Adel entstanden. Christina I., vermehrte den niederen Adel um etwa 400 Familien. König Gustav II. Adolf vereinigte den Adel in einem Ritterhaus.
2004 gab es noch etwa 619 schwedische Adelsgeschlechter, davon 46 Grafenhäuser, 124 Freiherrenhäuser und 449 adlige Häuser, mit zusammen etwa 28.000 Personen.
Siehe auch Adel (Skandinavien).
Schweiz
In der Schweiz hatte sich seit dem 14. Jahrhundert eine Aristokratie entwickelt, die eine gewisse Ähnlichkeit mit der englischen Gentry besaß. Viele ihrer Mitglieder erlangten später eine dynastische Stellung und übten eigene Gerichtsbarkeit aus.
In der Stadt und Republik Bern verschmolzen viele adlige Grundherren aus der Umgebung der Stadt mit dem dortigen Patriziat zu einer Aristokratie, die die Macht bis zum Jahre 1798, der französischen Invasion, ausübte. Zudem erwarben Angehörige des Berner Patriziats in den von Bern verwalteten Gebieten Herrschaften, die mit dem Recht zur Führung eines Adelstitels verbunden waren.
Auch ausländische Mächte wie Frankreich und Preußen verliehen Adelstitel an Schweizer. Im bis 1848 von Preußen in Personalunion regierten Neuchâtel wurden zudem viele Patrizierfamilien in den Briefadel aufgenommen.
Rechtlich oder gesellschaftlich haben Adel und Patriziat in der egalitären Schweiz keine Bedeutung mehr. Die Führung der Prädikate und Titel ist ganz dem persönlichen Ermessen überlassen, jedoch können diese Titel nicht in amtliche Schriften eingetragen werden. Traten Angehörige von Schweizer Adelsfamilien in fremde Militärdienste (zum Beispiel in die des Vatikans oder Frankreichs und Preußens), so führten sie dort in der Regel ihre Titel. Die 1792 beim Tuileriensturm durch die Sansculotten getöteten Angehörigen der Schweizergarde waren zu 90 % schweizerische Adlige.
Zu den einzelnen Geschlechtern: siehe die Kategorie Schweizer Adelsgeschlecht.
Spanien
In Spanien wurde der Adel durch die republikanische Verfassung von 1931 aufgehoben und unter dem Regime des Generals Francisco Franco im Jahre 1948 wieder eingeführt.
Die Granden von Spanien (span. Grandes de España)
Der alte Adel wurde unter den Königen Karl III. und Karl IV. durch viele Nobilitierungen erheblich geschwächt. König Joseph Bonaparte schaffte die Grandentitel ab, nach der Rückkehr der Bourbonen wurden sie indessen wiedereingeführt und ein neues Oberhaus des Parlaments geschaffen, wo die Granden ständige Plätze erhielten. Ein empfindlicher Stoß gegen die Position der Granden war die von den Cortes verfügte Abschaffung der Majorate im Jahre 1855: Für viele Familien führte sie zum Ruin, andere arbeiteten sich auf dem Gebiet des Handels, des Gewerbes und der Kunst wieder empor. Anfang des 20. Jahrhunderts lebten etwa 200 hochadlige Familien in ungesicherten Verhältnissen und hatten nicht einmal das Recht, ihre alten Titel zu führen, denn bei jedem Übergang des Titels vom Vater an den Sohn mussten hohe Abgaben an den Fiskus entrichtet werden, was die finanziellen Möglichkeiten der meisten Geschlechter überstieg. Während der alten Monarchie bis 1931 waren 392 Granden im spanischen Staatskalender aufgeführt, von denen nur 35 ausreichenden Vermögensstatus hatten, um ihren Sitz im Senat einnehmen zu können.
Titulierter Adel (span. Titulados)
Er besteht aus folgender Rangfolge der Titel: Principe, Duque, Marqués, Conde, Vizconde und Barón. Nobilitierungen und Standeserhöhungen werden durch den König durchgeführt; zum Beispiel wurde Salvador Dalí von König Juan Carlos I. zum „Marqués de Púbol“ ernannt.
Im Jahre 1992 existierten 4 Titel für die königliche Familie, 404 Grandentitel von Spanien und 2.351 Adelstitel. Da einige Träger mehrere Titel auf sich vereinen, gibt es weniger Personen als Titel (zum Beispiel führt die 18. Duquesa de Alba insgesamt 50 Titel). Es gibt sowohl erbliche Adelstitel als auch persönliche, die mit dem Ableben des Trägers erlöschen. Die Adelstitel stehen unter staatlicher Kontrolle; die Übertragung eines erblichen Titels muss vom rechtmäßigen Erben beantragt werden.
Untitulierter Adel (span. Hidalgos)
Der niedere Adel besteht aus den Ständen Hidalgo, Caballero und Escudero, die gewöhnlich unter der Bezeichnung Hidalgos zusammengefasst werden. Der Geblütsadel der Hidalgos – hidalgos de sangre – kann nur durch adelige Geburt erlangt werden und selbst vom König nicht verliehen werden.
Der Titel Don, ursprünglich dem König vorbehalten, wird heute bei allen Standespersonen verwendet. Die Angehörigen des titulierten und untitulierten Adels genießen keine besonderen Vorrechte im Königreich mehr. Obwohl Spanien aktuell eine Monarchie ist, unterliegt der untitulierte Adelsstand, also die Hidalgos, keiner direkten staatlichen Kontrolle. Die Nachkommen der Hidalgos sind aber dennoch in der Königlich Spanischen Adelskorporation, der Real Asociación de Hidalgos de España zusammengeschlossen, die über die Einhaltung des historischen Adelsrechts wacht. Die Mitglieder werden persönlich in einer Adelsmatrikel geführt. Dieser Adelsverband ist Mitglied im Dachverband der europäischer Adelsverbände (C.I.L.A.N.E.).
Tschechien
In Tschechien existiert seit der Gründung der Tschechoslowakei im Jahr 1918 kein Adel mehr. Die Führung der ehemaligen Titel ist untersagt. Nach 1989 erhielten Adelsfamilien den im Kommunismus enteigneten Besitz zurück. Prominente Beispiele sind die Häuser Schwarzenberg und Lobkowicz. Einige Vertreter des ehemaligen Hochadels gingen in die Politik. Karl zu Schwarzenberg ist Außenminister Tschechiens.
Ungarn
Die Verhältnisse in Ungarn ähnelten denen in Polen. Ein Lehnsverband, den man sonst überall im mittelalterlichen Europa findet, bestand dort nie. Jedes Mitglied des kriegerischen Stammes der Magyaren, das von niemandem abhängig war und den Fahnen des Königs folgen konnte, rechnete sich zum Adel. Auf diese Weise entstand der sehr zahlreiche ungarische Adel, der wie in Polen etwa 12–16 % der Gesamtbevölkerung ausmacht. Aus der Masse des Adels gingen allmählich die Magnatenfamilien hervor. Am Anfang des 11. Jahrhunderts gab König Stephan I. (der Heilige) dem Lande eine Verfassung, durch welche die Krone im Geschlecht Arpad erblich wurde und Prälaten mit dem hohen Adel samt niederem Adel als privilegierte Stände galten.
Im Jahre 1405 vereinigte sich im Nationalkonvent der niedere Adel mit den Vertretern der Städte zur Ständetafel, während die hohen geistlichen Würdenträger und der Hochadel die Magnatentafel bildeten, in welcher jeder Bischof oder Magnat persönlich vertreten war. In der Ständetafel hatte der niedere Adel das unbedingte Übergewicht; auf den Komitatsversammlungen hatte jeder grundbesitzende Edelmann (auch wenn er einen Kleinsthof bewirtschaftete) Sitz und Stimme. (Solche Kleinadeligen wurden im Volksmund hétszilvafás nemes – „Adeliger mit sieben Zwetschgenbäumen“ – genannt.) Der Adel war befreit von Zöllen, Steuern und Einquartierungen und vom Militärdienst: Er zog nur zu Felde, wenn ein Adelsaufgebot (Nemes felkelés) für König und Vaterland ausgerufen worden war. Ein Adliger konnte nur von seinesgleichen gerichtet werden und die wichtigeren Ämter waren ihm vorbehalten. Erst 1843 wurden nichtadlige Personen zu den Ämtern zugelassen.
Der magyarische Adel kannte nur zwei Titel: Graf (gróf) und Baron (báró). Rang und Titel eines Fürsten (herceg) kamen nur den Söhnen des Königs zu. Fünf Grafengeschlechter erhielten ausländische Fürstentitel: Batthyány (1764), Esterházy (1687), Erdődy (1654) und Odescalchi (1689) wurden vom Kaiser des Heiligen Römischen Reiches zu Reichsfürsten erhöht, Koháry (1815) und Pálffy (1816) vom Kaiser von Österreich zu Fürsten des Kaisertums; diese Titel wurden in Ungarn anerkannt. Später erwarben auch zehn ausländische fürstliche Häuser das ungarische Indigenat. In der Zeit der Monarchie mit einem König – bis 1918 – gab es in Ungarn außer diesen 14 Fürstenhäusern 98 gräfliche und 94 freiherrliche Geschlechter, deren Titel aber nicht weiter zurück als um 1550 reichten und habsburgische Verleihungen waren. Diese Zahl wuchs nach 1918, da der Reichsverweser Admiral Miklós Horthy in der königlosen Monarchie in großem Maße Standeserhebungen (zum Beispiel in eine Art „Ritterstand“, siehe Vitézi Rend) vornahm.Diese Ordensverleihungen in der Zeit des Königreichs Ungarn (1920-1945) sind anerkannte erbliche Adelungen. In Deutschland können Angehörige derartiger Familien sofern sie vor Januar 1947 die ungarische Staatsangehörigkeit verloren hatten, ihren Namen mit „von“ bzw. „Ritter von“ führen. Die nach dem Krieg gegründeten Orden und ihre Titel haben hingegen keine Rechtsqualität im Sinne des historischen Adelsrechts.
Durch die Abschaffung des Adels und die Parzellierung der Güter nach 1945 wurde dem ungarischen Adel die Existenzgrundlage genommen, viele Adlige blieben jedoch im Lande und emigrierten erst 1956, um ein oft kümmerliches Dasein in Deutschland oder Österreich zu fristen. Die Einzigen, die von der Konfiskation teilweise verschont blieben, waren die Fürsten Esterházy, weil sie ihre Güter teilweise im seit 1921 österreichischen Burgenland hatten. Nach 1991 kehrten viele Vertreter des Adels, auch des Hochadels, nach Ungarn zurück. (siehe auch Isépy)
Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland
Das Vereinigte Königreich ist eines der wenigen Länder in Europa, in dem Adelstitel noch heute verliehen werden. Der britische Adel ist in zwei Klassen eingeteilt, die Gentry, den niederen Adel, und die Nobility oder Peerage, den Höheren Adel. Die höchste Würde des Adels ist die des Herzogs (Duke). Nach dem Herzog folgt der Marquis (Marquess) (Markgraf), dann der Earl (Graf), der Viscount (Vizegraf) und der Baron.
Asien
Japan
Bis ins 5. Jahrhundert. n. Chr. war der Adel in Japan nur ein lockerer Verband von bodenbeherrschenden Sippen. Im 6. Jahrhundert erteilte die kaiserliche Zentralmacht des Tennō erbliche Standestitel an einige der Sippenoberhäupter. Die tatsächliche Befehlsgewalt der Sippenoberhäupter wurde damit staatlich delegiert und legitimiert.
Im 7. Jahrhundert wurde im Zuge der Einsetzung des stark chinesisch beeinflussten Ritsuryō-Systems das Adelskriterium der Geburt durch die Verwaltungsfähigkeit ersetzt. Durch Landesgesetz aus dem Jahre 701 wurde der Geburtsadel durch einen Verdienstadel von Zivilbeamten (Kuge) ersetzt. Unter der Leitung dieses Verdienstadels, der sich zunehmend in der Hauptstadt Heian-kyō (heute Kyōto) konzentrierte, verdrängten Verbände von bodenständigen Kriegern und Landgutsverwaltern aus den Provinzen den Zivil-Adel bis ca. 1200 zunehmend von der Macht. Es regierte dann der sogenannte Schwert-Adel (Samurai, Daimyō, Shōgun) in Japan bis 1868. Dem Tennō blieben lediglich oberpriesterliche, kulturwahrende und legitimierende Aufgaben. 1884 in der Meiji-Restauration durch die (oder zumindest im Namen der) Kaisermacht wurden Zivil-Adel und Schwert-Adel zu einem Einheitsadel (Kazoku) zusammengefasst, der Samurai-Stand als solcher abgeschafft. Durch das Gesetz vom 7. Juli 1884 wurde der Adel nach dem britischen Peerage-System in fünf Klassen abgestuft, jedoch chinesische Titel dafür verwendet. Im Gegensatz zu der in China geltenden Regel war er unbegrenzt erblich nach dem Grundsatz der Erstgeburt, so dass die jüngeren Söhne eines betitelten Adligen zeitlebens und der Erbsohn bei Lebzeiten des Vaters ohne Adelsprädikat waren. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde der Adel als Institution durch die Verfassung von 1946 beseitigt. Lediglich die kaiserliche Familie selbst blieb bestehen.
China
Bis zur Abschaffung des Kaisertums im Jahre 1912 gab es in China einen Hochadel, der erstens aus den Mitgliedern der herrschenden Mandschu-Dynastie bestand (in Europa nannte man sie „Prinzen“) und zweitens aus dem engen Kreis von zehn Häusern, die den erblichen Adel von früheren Kaisern erhalten hatten, u. a. dem Oberhaupt der Nachkommen von Konfuzius, der Familie Kong, und dem der Sprösslinge des Kriegsherrn von Formosa im 17. Jahrhundert, des Koxinga.
Bei den übrigen Adelsverleihungen erbte jede nachfolgende Generation nur den um eine Stufe niedrigeren Adel (es gab fünf Stufen), so dass die adlige Würde nach fünf Generationen wieder verschwand.
Die Zugehörigkeit zum Adel gab nur Vorrechte bei der Besetzung der Hofämter. Im Zivildienst und in der Armee gaben die literarischen und militärischen Prüfungen ohne Rücksicht auf die soziale Herkunft den Ausschlag.
In der bürgerlichen und später der kommunistischen Republik verschwand der Adel spurlos. Viele wanderten aus, nach Hong Kong, Taiwan, Singapur, Südostasien oder in die USA. Auch die ehemalige kaiserliche Familie, bis 1924 noch vom Staat mit Apanage versehen, muss heute sehr bescheidene Berufe ausüben.
Die neueste Entwicklung seit etwa 2003 scheint eine Erneuerung der alten Traditionen zu bringen. Die Oberhäupter der Nachfahren des Konfuzius (1937: 650.000 Personen (Frauen ungerechnet)) haben wieder das Wohnrecht im alten Familienpalais in Qufu. Ein Aufschwung für die letzte Kaisersippe ist nicht zu erwarten, denn die Mitglieder der Qing-Dynastie wurden als fremde, nichtchinesische Eindringlinge betrachtet.
Afrika
Altes Ägypten
Die Überhöhung des ägyptischen Herrschers lässt auf den ersten Blick den Eindruck eines durch königliche Beamte geführten Zentralstaates entstehen. Die tatsächlichen Machtverhältnisse ähneln aber durchaus der Elitenbildung anderer Kulturen. Zunächst war Ägypten regional in Gaue gegliedert, deren Fürsten auf Linie gebracht werden mussten. Auch nach der ersten Reichseinigung waren sie bestrebt, ihre Privilegien zu vererben, oder schielten nach dem Thron. Dynastiewechsel waren üblich, nur in besonders unsicheren Zeiten konnte ein General „aus dem Volke“ in diese Kreise vordringen. Auch die berühmten Beamten mit den blumigen Titeln, Ministerialen entsprechend, strebten nach dynastischer Dauerhaftigkeit und konnten dem Herrscher zur Gefahr werden. Die als Stabilisierung gedachte Staatsreligion führte mit der Zeit in der Tempelwirtschaft zu einer – mit Fürstbischöfen vergleichbaren – Priesterkaste mit Neigung zur Unbotmäßigkeit.
Burkina Faso
Die Dynastie der Ouattara regierte im Westen des heutigen Burkina Faso. Tiéba Ouattara war in der Eroberungsphase König des dortigen Reiches Kong.
Die heutigen afrikanischen Nationalstaaten sind keineswegs historisch gewachsen, sondern sind ein Produkt des Kolonialismus. Daher ist es schwierig, adlige Sippen der einzelnen Ethnien auf ein bestimmtes Territorium zu begrenzen.
Die Fulbe haben ein für westafrikanische Ethnien bezeichnendes Kastensystem. Als Beispiel sei der Futa-Dschallon in Guinea gewählt. An der Spitze des Staates stehen die Familien adliger Herkunft, welche Nachfahren der kriegerischen muslimischen Djihadisten aus dem 18. Jahrhundert sind. Nach Errichtung der Theokratie im Futa-Dschallon wurde das Gebiet unter den verschiedenen, kämpfenden Sippen aufgeteilt und blieb bis heute im Besitz dieser Familien. So ist anzunehmen, dass alle Mitglieder der Clans der Diallo, Bah (bzw. Baldé) und Barry adliger Herkunft sind.
Sonstiges
Erbkrankheiten: Mythos und Realität
Es existiert, unter anderem im deutschsprachigen Raum, zum Teil die vereinfachte Meinung, dass Inzucht und Inzest sowie die Erbkrankheiten, die als ihre Folge auftreten können, grundsätzlich ein Problem des Adels oder mindestens eines großen Teils des Adels seien. Eine Begriffsuche nach „Inzucht“ und „Adel“ beziehungsweise „Inzest“ und „Adel“ mit einer Suchmaschine im Internet macht dies deutlich.[29] Wissenschaftliche Untersuchungen, die diese Meinung stützen, lassen sich hingegen offenbar nicht finden.
Wissenschaftliche Untersuchungen
Wissenschaftliche Untersuchungen oder andere ernsthafte Überlegungen zum Thema zeigen, dass Inzucht „als Effekt geringer Größe oder starker Abgeschlossenheit einer Bevölkerung (auftreten kann) – etwa auf einer kleinen Insel, in einem Gebirgstal oder gar in einem sozialen Ghetto“ Adelige wie Nicht-Adelige betreffen konnte oder kann. [30]
Einige Autoren zeigen auf, dass ein Teil des europäischen Hochadels, der seinerseits eine Untergruppe des Adels ist, vom Problem Inzucht betroffen gewesen ist. Der Genealoge Hans Peter Stamp, der 12531 europäische, v.a. hochadelige Vollgeschwistergruppen aus 17 Jahrhunderten analysiert hat, kommt allerdings zu dem Schluss, dass selbst bei dieser Untergruppe des Adels stärkere Inzucht „eher die Ausnahme und nicht der Regelfall“ sei. „Von den 12531 Gruppen hatten 10587 einen Inzuchtkoeffizienten von weniger als 1 %, eine Mehrheit von ihnen sogar 0 %.“[31]
Der Historiker David Warren Sabean weist darauf hin, dass Heiraten mit Cousinen und Cousins ersten oder zweiten Grades in Europa zwischen 1740 und dem Beginn des 20. Jahrhunderts sowohl in katholischen als auch in protestantischen Gesellschaften in den besitzenden Bevölkerungsgruppen, also von Bauern über Bürgerliche bis hin zum Adel, sehr häufig waren.[32] Das Verständnis davon, ab wann Inzucht beginnt und wo sie aufhört, ist allerdings rechtlich wie traditionell in verschiedenen Kulturen und Ländern unterschiedlich. Andere Autoren behandeln Inzucht als Phänomen verschiedener Bevölkerungsgruppen, siehe Inzucht beim Menschen. Wie hoch der Inzuchtkoeffizient bei allen Angehörigen eines Landes oder Gebiets in der Vergangenheit genau war, lässt sich nicht feststellen, da die meisten Nicht-Adeligen nicht über jahrhundertealte Ahnenreihen verfügen, die eine breite Dokumentation der Verwandtschaftsgrade ihrer Vorfahren darstellen.
Für den Adel hingegen zeigt zum Beispiel der „Gotha“ auf der einen Seite die seltenen, auffälligen und markanten Beispiele sozialer Inzucht zu bestimmten Zeiten in Teilen des europäischen Hochadels. Auf der anderen Seite zeigt er, dass Inzest und Inzucht sowie die aus ihnen folgenden Erbkrankheiten nie ein den Adel in seiner Gesamtheit typisch kennzeichnendes Phänomen waren.[33]
Literarische Kommentare
Der Schauspieler und Schriftsteller Gregor von Rezzori, dessen eigene (adelige) Herkunft laut Magazin Der Spiegel unklar ist,[34] schreibt oder kokettiert, eher humorvoll als wissenschaftlich begründet: „Der Adel weist zweifellos mehr Degenerations – Erscheinungen auf als zum paradoxen Beispiel der Hochadel. Aber Fürsten reisten eben mehr. Sie holten sich ihre Frauen bisweilen auch aus einem andern Lande. Auch ist der hohe Adel in der Mehrzahl katholisch, wurde also durch die kanonischen Ehegesetze, die Heiraten zwischen eng Blutsverwandten verbieten, vor dem Schlimmsten bewahrt. Der alte landansässige kleine Adel indes war auf die Nachbarschaft verwiesen, mit der er schon durch die Jahrhunderte hin blutsverwandt gewesen war. Aber über Prognathie und sonderbare Schädelformen, Plattfüße, die sehr verbreitet sind, Charakterköpfe schon in früher Jugend und ähnliche harmlose Verbildungen geht selbst beim kleinen Adel die Auswirkung der großen Inzucht nicht hinaus. Gewiß, es ist wohl zu vermuten, daß Vetter und Cousine, die denselben Blödian zum Großvater haben, wenn sie miteinander copulieren, eher einen gleichen Blödian als ein Genie zur Welt bringen werden. Indes, auch da können sich Rechenfehler einschleichen. Und ist auch der Prozentsatz an Blödianen im Adel sehr hoch, so doch nicht höher als im gemeinen Volke. Das adelige Milieu, in jedem Fall, war stets und ist auch heute noch von einem scharfen Zusatz Pferdedunst gekennzeichnet.“[35] Welche Daten Rezzori hierfür zugrunde legt, bleibt offen.
Der Historiker Walter Demel setzt dem entgegen, dass „sich der Adel durch ein hohes Maß an geographischer Mobilität“ auszeichnete: „Schon im Mittelalter führten die Kreuzzüge viele Ritter in ferne Länder, in der Frühen Neuzeit gingen zahlreiche junge Edelleute auf Kavalierstour. Adelige dienten als Offiziere, aber auch als zivile Amtsträger fremden Fürsten – nicht nur wenn sie sich aufgrund der politischen Verhältnisse in ihrer Heimat zur Emigration veranlasst sahen. Da Adel grundsätzlich Zutritt bei Adel hatte, entstanden so vielfältige Kontakte, die zu Ehen führen konnten.“[5]
Markante Beispiele im europäischen Hochadel
Bei einem Teil des europäischen dynastischen Hochadels führten seine restriktiven Heiratsregeln und die geringe Anzahl der Angehörigen zu Inzucht-Problemen. Das überzogene Gebot der Ebenbürtigkeit und eine über Familienbeziehungen betriebene Außenpolitik sollten dabei helfen, politischen Einfluss und ökonomische Potenz innerhalb der Familie zu bewahren. Ein zusätzlicher einschränkender Faktor war, dass lange Zeit Ehen nur innerhalb der eigenen Glaubensgemeinschaft geschlossen wurden, so dass zwischen dem 16. und dem 19. Jahrhundert mehr oder weniger geschlossene katholische, lutherische und reformierte „Heiratszirkel“ existierten.
Ideologisch wurden diese restriktiven Heiratsregeln durch den Glauben an eine „göttliche Kraft“ „guten Blutes“ überhöht, die, so meinte man, durch Eheschließung und Fortpflanzung mit Inhabern gleichen oder gleichrangigen „edlen“ Geblütes verstärkt werde. Auf diese auch vom Volk geglaubte Ideologie gehen heute noch benutzte Ausdrücke wie „von adeligem Geblüt“ oder von „blauem Blut“ zurück.
Abgesichert wurde dieses Heiratssystem durch extreme soziale, wirtschaftliche und gesellschaftliche Ab- und Ausgrenzung bei Nichtbeachtung seiner Regeln, zu sehen etwa am Beispiel von Erzherzog Johann. Es reduzierte die Anzahl potentieller Ehepartner in einigen Fällen so drastisch, dass von denen, die nach diesen Regeln infrage kamen, fast jeder mit jedem verwandt war. Das kanonische Recht der katholischen Kirche verbot zwar Eheschließungen zwischen engen Verwandten. Sie machte jedoch bei Angehörigen des Hochadels fast immer von ihrer Prärogative einer Ausnahmegenehmigung (Päpstlicher Dispens) Gebrauch.
Das Risiko, dass rezessiv vererbbare Krankheiten zum Ausbruch kommen, ist bei extremem Ahnenschwund stark erhöht. Die bekanntesten unter dem europäischen Hochadel verbreiteten Erbkrankheiten sind die Hämophilie (Bluterkrankheit)[36] und die geistige Behinderung. Die hohe Zahl von Ehen im engen und engsten Verwandtschaftskreis wird als Ursache für das Aussterben einiger großer europäischer Dynastien (zum Beispiel des Hauses Valois oder des spanischen Zweiges des Hauses Habsburg) angenommen.
Eine Studie unter der Leitung des Genetikers Gonzalo Alvarez aus 2008[37] befasst sich mit der historischen Hypothese, dass Inzucht der Grund für das Aussterben der spanischen Habsburger (1516–1700) gewesen sei und kommt nach der Untersuchung von mehr als 3000 Individuen aus 16 Generationen zu dem Ergebnis, dass der Inzuchtkoeffizient der spanischen Habsburger von 0,025 für König Philipp I., dem Begründer der Dynastie, auf 0,254 für Karl II. immer weiter anstieg und dass gegen Ende der Dynastie mehrere Mitglieder einen Inzuchtkoeffizienten von über 0,20 hatten. Alvarez kommt zu dem Ergebnis, dass dieser hohe Inzuchtkoeffizient nicht nur für das äußere Erscheinungsbild der Vertreter dieser Linie der Habsburger (unter anderem „Habsburger Lippe“) verantwortlich war sondern auch für Unfruchbarkeit und eine erhöhte Mortalität; letztendlich verantwortlich für das endgültige Aussterben der spanischen Habsburger war laut der Studie das „Zusammentreffen“ von zwei Erbkrankheiten bei Karl II.
Eine Studie unter der Leitung des Genetikers Francisco Ceballos aus dem Jahr 2013[38] befasst sich mit der Theorie, dass es in den Jahren 1450 bis 1800 trotz Inzucht zu einer Reduktion der Inzuchtdepression kam („Purging“), weil viele der betroffenen bereits im Kinder- und Säuglingsalter verstarben und somit nie selbst ein zeugungsfähiges Alter erreichten. Die Erkenntnisse der Studie belegen laut Ceballo, dass Purging die negativen Auswirkungen auf einige „fitness components“ durch Inzucht beseitigt haben könnte.
Pflichten und Privilegien, Rechte und Beschränkungen
Dem Adel obliegen – wie den anderen Ständen in ständischen Gesellschaften auch – bestimmte exklusive Rechte, Privilegien, Pflichten und Beschränkungen. Zu den Rechten gehören z.B. die Gerichtsbarkeit oder das Kirchenpatronat, zu den Privilegien z.B. die Wählbarkeit,[39] zu den Pflichten z.B. die „Cur und Verpflegung“ des Gesindes bei Krankheit[40] und zu den Beschränkungen z.B. bestimmte Berufs- oder Tätigkeitsverbote wie Verhaltensgebote.
Eine frühe Darstellung adeliger Privilegien und Pflichten findet sich im „Historiarum Libri IV“ („Vier Bücher Geschichte“) des Nithard, eines Enkels Karls des Großen, von 842. Über die sächsischen Adeligen schreibt er, daß sie Anspruch auf ein dreifaches Wergeld, aber auch Verstöße mit dreifacher Buße sühnen mussten.[41] Eine ähnliche Struktur von mehrfachem Werkeld wie Bußgeld für Adelige findet sich im Sachsenspiegel des Eike von Repgow aus dem 13. Jahrhundert. William Robertson beschreibt eine mehrfache Abstufung: Ein Vergehen (von der Beleidigung bis zur Ermordung) an einem Adeligen kostete den Täter mehr Wergeld, als wenn sie einen „Freyen“ getroffen hatte, und dieser erhielt auch mehr als ein einfacher „Leut“. Wenn der Täter ein Höriger war, hielt man sich an seinen Herren, der dann das Wergeld bezahlen musste. Wenn der Täter ein Adeliger war, musste er auch mehr für sein Vergehen bezahlen als der „Freye“, und dieser mehr als der „Leut“.[42]
Ein Beispiel für eine juristische Kodifizierung der Rechte, Privilegien, Pflichten und Beschränkungen in einer neuzeitlichen ständischen Gesellschaft ist das Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten aus dem Jahre 1794. Es enthält einen ausführlichen Katalog von Gesetzen, die adeliges Verhalten definieren und Fehltritte sanktionieren sowie die Bestimmung des Adelsstandes definieren: „Die Vertheidigung des Staats, so wie die Unterstützung der äußern Würde und innern Verfassung desselben“ [43]. Zu den Vorrechten gehören unter anderem: Unterwerfung nur dem höchsten Gericht in der Provinz, Erwerb adliger Güter, Gerichtsbarkeit in ihrem Namen, Ehrenrechte, die mit ihrem Kirchenpatronat verbunden sind, Stimmrecht bei Kreis- und Landtagen für den angesessenen Adel usw. Zu den Einschränkungen gehören: Erwerb von Rustikalgründen, Ausübung bürgerlicher Gewerbe, Aufnahme in eine Gilde oder Innung etc. Das heimliche Betreiben bürgerlicher Gewerbe, das Eintreten in eine Zunft oder Innung, eine unehrbare Lebensart, mit der der Adelige sich zu dem gemeinen Volke herabsetzte oder das Begehen von Verbrechen führten zum Verlust adeliger Rechte.[44]
Sozialprestige
Hinsichtlich des Sozialprestiges, das mit einem Adelstitel verbunden ist, konnte und kann es zwischen Bürgerlichen und Adligen, aber auch bei Adligen untereinander zu Spannungen kommen.
- Das konnte sich darin ausdrücken, dass eine Standeserhöhung bewusst abgelehnt wurde: Otto von Bismarck zierte sich, die Verleihung des Grafen- und später des Fürsten- und Herzogstitels anzunehmen (den Herzogtitel führte er nie).
- Auch für Hanseaten war die Annahme von Adelstiteln seit dem 13. Jahrhundert teils ausdrücklich verboten, zumindest verpönt und unüblich. Der Adel konnte bis 1860 keinen Grundbesitz in Hamburg erwerben und war damit von der Erbgesessenen Bürgerschaft und von bürgerlichen Ehrenämtern ausgeschlossen. (Siehe: Hanseaten und Adel).
- Der vor 1806 etablierte Adel betrachtete den napoleonischen und nachnapoleonischen Adel mit Skepsis. So waren bei alten Familien bayerische Titel wenig angesehen. Noch in den 50er Jahren des 20. Jahrhunderts erklärte die Mutter des damals prominenten Bundestagsabgeordneten Karl Theodor Freiherr von und zu Guttenberg auf die Frage eines Spiegel-Reporters, ob sie nicht gerne bayerische Gräfin geworden wäre: „Ein fränkischer Freiherr spuckt auf einen bayerischen Grafen“.
Name nach Sitz oder Amt
Der Adelsname war ursprünglich eine Herkunftsbezeichnung, bezogen auf den Familienstammsitz. Bei Orts- oder Besitzwechsel wechselte man seinerzeit auch den Namen – so wurden aus Grafen von Arnstein die Grafen von Barby, als diese die Herrschaft über die Burg Barby übernahmen. Manchmal hängte man den neuen Besitz auch als zusätzlichen Namensbestandteil an („von“ Stein „zum“ Altenstein). Erst im Laufe der frühen Neuzeit, parallel zur Entstehung moderner Familiennamen wurde das „von“ zu einem vom Besitz unabhängigen, während das „zu“ ein vom Besitz abhängiges Adelsprädikat blieb.
Manche Adelsgeschlechter haben auch ganz gewöhnliche Familiennamen (Fuchs, Frübös, Gross, Gans, Pflugk, Stein, Schwarz), Sippennamen (Beissel, Knuth, Schilling, Landschad) oder Bezeichnungen von Ämtern (Marschall, Schenk, Truchsess, Droste, Spies). Diesen Namen wurde der jeweilige Wohnsitz mit dem Prädikat „von“ oder „zu“ hinzugefügt (Gans zu Putlitz, Marschall von Bieberstein, Schenck zu Schweinsberg, Schenk von Stauffenberg, Droste zu Hülshoff). Wurden später in Deutschland durch Nobilitierung aufgrund von Verdiensten auch bürgerliche zu adligen Namen (von Goethe, von Schiller usw.), behielt man im Reichsadel und in Österreich die Tradition bei, dass meist eine (Pseudo-)Ortsbezeichnung im Adelsnamen geführt werden soll (zum Beispiel Fischer von Erlach).
Literatur
Europa allgemein
- Ronald G. Asch: Europäischer Adel in der Frühen Neuzeit. Böhlau 2008, ISBN 978-3-8252-3086-9.
- Eckart Conze (Hrsg.): Kleines Lexikon des Adels. Titel, Throne, Traditionen. Beck, München 2005, ISBN 3-406-51070-1.
- Werner Conze: Stichwort „Adel, Aristokratie“. In: Geschichtliche Grundbegriffe. Historisches Lexikon zur politisch–sozialen Sprache in Deutschland. Band I, Stuttgart 1972, S. 1–48.
- Plinio Correa de Oliveira: Der Adel und die vergleichbaren traditionellen Eliten. Wien 2008, ISBN 3-9501846-1-9.
- Walter Demel: Der europäische Adel. Vom Mittelalter bis zur Gegenwart. München 2005, ISBN 3-406-50879-0.
- Walter Demel: „Die Spezifika des europäischen Adels – Erste Überlegungen zu einem globalhistorischen Thema.“ In: Zeitenblicke.
- Rudolf Endres: Adel in der Frühen Neuzeit. Oldenbourg 1993, ISBN 978-3-486-55742-8.
- August von Kotzebue Vom Adel, Leipzig 1792 (Nachdruck des Skriptor Verlages, Königstein / Taunus 1978).
- Dominic Lieven: Abschied von Macht und Würden. Der Europäische Adel 1815–1914. Frankfurt am Main 1995, ISBN 3-10-044804-9.
- Arno J. Mayer: Adelsmacht und Bürgertum. Die Krise in der europäischen Gesellschaft 1848–1914. München 1988, ISBN 3-406-09749-9.
- H. M. Scott (Hrsg.): The European Nobilities in the Seventeenth and Eighteens Centuries. Band I: Western Europe. Band II: Northern, Central and Eastern Europe. London 1985, ISBN 0-582-08070-3.
- Michael Sikora: Der Adel in der Frühen Neuzeit. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2009, ISBN 978-3-534-17366-2.
- Karl Ferdinand Werner: Adel. In: Lexikon des Mittelalters (LexMA). Band 1. Artemis & Winkler, München/Zürich 1980, ISBN 3-7608-8901-8, Sp. 118–126.
Dänemark
- Danmarks Adels Aarbog, Kopenhagen 1932
Deutschland
- Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten vom 5. Februar 1794.
- Eckart Conze: Von deutschem Adel. Die Grafen von Bernstorff im zwanzigsten Jahrhundert, Stuttgart 2000, ISBN 3-421-05344-8.
- Eckhart Conze und Monika Wienfort (Hrsg.): Adel und Moderne – Deutschland im europäischen Vergleich im 19. und 20. Jahrhundert, Köln 2004, ISBN 3-412-18603-1.
- Elisabeth Fehrenbach, Elisabeth Müller-Luckner: Adel und Bürgertum in Deutschland 1770–1848, Oldenbourg Wissenschaftsverlag, 1994 ISBN 3-486-56027-1 (Online-Version Google books (durchsuchbar)).
- Gothaisches Genealogisches Taschenbuch (aufgeteilt in Gräfliche, Freiherrliche und Adelige Häuser), Verlag Justus Perthes Gotha, 1763–1942.
- Genealogisches Taschenbuch der Ritter- und Adelsgeschlechter, später Genealogisches Taschenbuch der adeligen Häuser, 19 Jahrgänge, Irrgang, Brünn 1870–1894 (Brünner Taschenbuch – BTB) (GTdAH).
- Genealogisches Handbuch des Adels – Adelslexikon, Limburg/Lahn, 1972–2005.
- Marcus D. Ernst: Der Bayerische Adel und das Moderne Bayern. Die Gesetzgebung und Debatte über die persönlichen Privilegien des in Bayern immatrikulierten Adels (1808–1818). Dissertation, Universität Passau 2002 (Volltext).
- William D. Godsey Jr.: Noble Survival and Transformation at the Beginning of the Late Modern Era. The Counts Coudenhove from Rhenish Cathedral Canons to Austrian Priests, 1750–1850. In: German History 19, 2001, S. 499–524, ISSN 0266-3554.
- Philipp Heck: Der Sachsenspiegel und die Stände der Freien, Halle 1905
- Mark Hengerer und Elmar L. Kuhn (Hrsg.): Adel im Wandel. Oberschwaben von der Frühen Neuzeit bis zur Gegenwart, Ostfildern 2006, ISBN 3-7995-0216-5.
- Dieter Hertz-Eichenrode: Wilhelminischer Neuadel? Zur Praxis der Adelsverleihung in Preußen vor 1914. In: Historische Zeitschrift 282/2006, S. 645–679, ISSN 0018-2613.
- Iris Freifrau v. Hoyningen-Huene: Adel in der Weimarer Republik. Die rechtlich-soziale Situation des reichsdeutschen Adels 1918–1933. Limburg 1992, ISBN 3-7980-0690-3.
- Wolfgang Jahn/Margot Hamm/Evamaria Brockhoff (Hrsg.): Adel in Bayern, Ritter, Grafen, Industriebarone, Lizenzausgabe für die Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Augsburg 2008.
- Larry E. Jones: Catholic Conservatives in the Weimar Republic. The Politics of the Rhenish-Westphalian Aristocracy, 1918–1933. In: German History 18, 2000, S. 61–85, ISSN 0266-3554.
- Ernst Heinrich Kneschke: Neues allgemeines deutsches Adels-Lexicon. Leipzig 1859 ff.
- Stephan Malinowski: Vom König zum Führer. Sozialer Niedergang und politische Radikalisierung im deutschen Adel zwischen Kaiserreich und NS-Staat, Berlin 2003, ISBN 3-05-004070-X.
- Johannes Rogalla von Bieberstein: Adelsherrschaft und Adelskultur in Deutschland. C.A. Starke, Limburg a.d.L. 1998, ISBN 3-7980-0686-5
- Hansmartin Schwarzmaier: Adel – I. Mittelalter. In: Theologische Realenzyklopädie (TRE). Band 1, de Gruyter, Berlin / New York 1977, ISBN 3-11-006944-X, S. 437–446.
- Stephan Skalweit: Adel – II. Reformationszeit. In: Theologische Realenzyklopädie (TRE). Band 1, de Gruyter, Berlin / New York 1977, ISBN 3-11-006944-X, S. 446–452.
- Martin Schmidt: Adel – III. Adel und Kirche 17. bis 20. Jahrhundert. In: Theologische Realenzyklopädie (TRE). Band 1, de Gruyter, Berlin / New York 1977, ISBN 3-11-006944-X, S. 452–454.
- Sebastian-Johannes von Spoenla-Metternich: Namenserwerb, Namensführung und Namensänderung unter Berücksichtigung von Namensbestandteilen. Frankfurt am Main 1997, ISBN 3-631-31779-4.
- Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte. 5 Bände. München, 1987–2008 (4900 Seiten als broschierte Ausgabe ISBN 3-406-57872-1).
- Hans-Ulrich Wehler: Europäischer Adel 1750–1950, Göttingen 1990.
- Monika Wienfort: Der Adel in der Moderne, Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2006.
- Wolfgang Wüst: „Adeliges Selbstverständnis im Umbruch? Zur Bedeutung patrimonialer Gerichtsbarkeit 1806–1848“. In: Walter Demel, Ferdinand Kramer (Hrsg.): Adel und Adelskultur in Bayern (ZBLG, Beiheft 32) München 2008, S. 349–376, ISBN 978-3-406-10673-6
Frankreich
- Almanach de Gotha, Gotha 1901 und 1930.
- André F. Borel d’Hauterive, Albert Révérend: Annuaire de la Noblesse de France, Bureau de la Publication, Paris Jg. 48 (1892) – Jg. 84 (1938) [Vorgänger und Nachfolger: Annuaire de la noblesse de France et des maisons souveraines de l’Europe].
- Monique de Saint Martin: Der Adel – Soziologie eines Standes, Konstanz 2003.
Großbritannien
- Almanach de Gotha, Gotha 1901 und 1930.
- Burke’s Peerage and Baronetage, London 1892.
- Burke’s Landed Gentry, London 1870.
- David Cannadine: Die Erfindung der britischen Monarchie 1810–1994, Berlin 1994, ISBN 3-8031-5147-3
- David Cannadine: The Decline and Fall of the British Aristocracy, London 2005, ISBN 0-14-102313-9
- Susannah Dobson: Historical Anecdotes of Heraldry and Chivalry, Worcester 1795
Italien
- Alexander Francis Cowan: The Urban Patriciate: Lübeck and Venice 1500–1700. Köln/Wien 1986.
- Heinrich Benedikt: Kaiseradler über dem Apenin. Die Österreicher in Italien 1700–1866. Wien/München 1964.
- Oliver Thomas Domzalski: Politische Karrieren und Machtverteilung im venezianischen Adel (1646–1797). Sigmaringen 1996.
- Enciclopedia Italiana di Szienze, Letteri et Arti, Band XXIV., Roma MDCCCCXXXVI – XIII.
- Dieter Girgensohn: Kirche, Politik und adelige Regierung in der Republik Venedig zu Beginn des 15. Jh. Göttingen 1996.
- Volker Hunecke: Der venezianische Adel am Ende der Republik 1646–1797. Demographie, Familie, Haushalt. Tübingen 1995.
- Hagen Keller: Adelsherrschaft und ständische Gesellschaft in Oberitalien (9.-12. Jahrhundert). Tübingen 1979.
- Peter Kunz: Nürnberg und Venedig: Gegenseitige Einflüsse und Parallelismen in zweieuropäischen Adelsrepubliken. Saarbrücken 2009.
- Marion Lühe: Der venezianische Adel nach dem Untergang der Republik (1797–1830). Köln 2000.
- Marco Meriggi: „Der lombardo-venezianische Adel im Vormärz“. In: Armgard Rehden-Dohna, Ralph Melville (Hg.): Der Adel an der Schwelle des bürgerlichen Zeitalters 1780–1860. Stuttgart 1988, 1998 S. 225-236.
- M. Merores: „Der venezianische Adel. Ein Beitrag zur Verfassungsgeschichte“. In: Vierteljahresschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte Bd. XIX/1926, S. 193-237; Ders.: „Der große Rat von Venedig und die sogenannte Serrata vom Jahre 1297“. In: Vierteljahresschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte Bd. XXI/1928, S. 33-113.
- Gerhard Rösch: Der venezianische Adel bis zur Schließung des Großen Rates. Sigmaringen 1989, Stuttgart 2001
Japan
- Hans A. Dettmer: Die Urkunden Japans von 8. bis ins 10. Jahrhundert, Wiesbaden
- Bd. 1 – Die Ränge, 1972, ISBN 3-447-01460-1.
- Horst Hammitzsch (Hrsg.): Japan-Handbuch, Wiesbaden 1990, ISBN 3-515-05753-6
- Cornelius J. Kiley: [Artikel] in: Kodansha Encyclopedia of Japan, Tokio 1983,
Österreich
- Ivo Cerman: Habsburgischer Adel und Aufklärung. Bildungsverhalten des Wiener Hofadels im 18. Jahrhundert. Stuttgart 2010.
- Karl F. von Frank zu Döring: Alt-Österreichisches Adels-Lexikon, Selbstverlag, Wien 1928.
- Johann G. Megerle von Mühlfeld: Österreichisches Adels-Lexikon des 18. und 19. Jahrhunderts, Wien 1822–1824 (vol. 1–2)
- Gudula Walterskirchen: Der verborgene Stand – Adel in Österreich heute, Wien 1999, völlig überarb. Neuauflage 2007, ISBN 3-85002-428-8
- Genealogisches Taschenbuch der adeligen Häuser Österreichs, Bde. 1-5, Wien 1905–1913 (TAÖ)
Polen
- Simon Konarski: Armorial de la noblesse polonaise titrée, Selbstverlag, Paris 1957
Russland
- S. Andoljenko: Nagrudnyje znaki russkoj armii, Paris 1966
- Bolschaja Sowjetskaja Enciklopedija, Band VII, Moskau 1972
- Jessica Tovrov: The Russian Noble Family – Structure and Changes, New York 1987
Schweden
- Sveriges Ridderskaps och Adels Kalender, Stockholm 1933
- Christopher von Warnstedt (Hrsg.): Ointroducerad Adels Kalender, Uppsala 1975
Schweiz
- Georg von Alten, Handbuch für Heer und Flotte, Band I–X, Berlin 1911–1914
Weblinks
- Deutscher Adelsrechtsausschuß
- Lexikon der Adelsrechtsbegriffe
- Adelsdatenbank der Universität Erlangen
- Anreden des Hochadels
- Stiftung Seeau Private Enzyklopädie über den Adel in Österreich
- Historische Standeserhöhungen und Gnadenakte
- Institut Deutsche Adelsforschung
Einzelnachweise und Anmerkungen
- ↑ a b c Monika Wienfort: Der Adel in der Moderne, Göttingen 2006, S. 8.
- ↑ Vgl. Ralf G. Jahn: Der griechische Adel von der Spätantike bis zur Gegenwart. adel-genealogie.de, abgerufen am 21. Juni 2013.
- ↑ a b siehe auch: Liste der gegenwärtigen Monarchien
- ↑ Hermann Ament: Germanen: Unterwegs zu höherer Zivilisation. novaesium.de, abgerufen am 21. Juni 2013.
- ↑ a b c Walter Demel: Die Spezifika des europäischen Adels. Erste Überlegungen zu einem globalhistorischen Thema: „Ständischer Adel“ In: Zeitenblicke 9, Nr. 3/2005, 13. Dezember 2005. Abgerufen am 26. Mai 2011.
- ↑ Nithardus: Historiarum libri IV, Lieber IV, 2. In: Bibliotheca Augustana (latein). Projekt von Ulrich Harsch. Abgerufen am 26. Mai 2011; Eike von Repgow: Sachsenspiegel. 3. Buch, Kapitel 45; Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten vom 5. Februar 1794.
- ↑ a b c Beispiele:
- I. Im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland bestehen Ständeunterschiede. Sie wurden allerdings in jüngster Zeit wieder in einigen Bereichen verändert, z. B. im Oberhaus. (Siehe Politisches System des Vereinigten Königreichs.)
- II. In Belgien hat der Adel seit der Errichtung der parlamentarischen Monarchie 1830 zwar seine rechtlich zwingende politische Führungsstellung eingebüßt, bildet aber nach wie vor einen wichtigen Teil der Elite des Landes.
- III. In Deutschland (damals: Deutsches Reich) wurde 1919 in der Verfassung des Deutschen Reiches (Weimarer Verfassung) in Artikel 109 die Aufhebung der „… öffentlich-rechtliche[n] Vorrechte oder Nachteile der Geburt oder des Standes“ verkündet, nicht aber explizit die Aufhebung des Adels. (Siehe Wikisource, Verfassung des Deutschen Reiches, Artikel 109)
- IV. In Österreich wurde der Adel 1919 mit dem Adelsaufhebungsgesetz (Gesetz vom 3. April 1919 über die Aufhebung des Adels, der weltlichen Ritter- und Damenorden und gewisser Titel und Würden) aufgehoben und das Führen der Adelstitel verboten.
- V. SBZ/DDR: Alle Güter des Adels wurden in der Sowjetischen Besatzungszone von deutschen Behörden 1945–1948 durch die Bodenreform entschädigungslos konfisziert. (Siehe auch: Dieter Felbick: Schlagwörter der Nachkriegszeit. Verlag de Gruyter, Berlin 2003, S. 352, sowie Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte. Fünfter Band – Bundesrepublik und DDR 1949–1990. C. H. Beck, München 2008, S. 216 und 430)
- VI. Russland/Sowjetunion: Siehe Oktoberrevolution schafft Adelsstand ab.
- ↑ Ijoma Mangold: Eine Klasse für sich. In: Zeit Online/Die Zeit, Nr. 41, 7. Oktober 2010, S. 17 19.
- ↑ Als Adel oder adelig werden in vielen nichtständischen Gesellschaften Europas die Angehörigen der Familien bezeichnet, die zu Ständezeiten qua Gesetz den Adel bildeten.
Beispiele (Bsp. I–XI für Deutschland, Bsp. XII für Österreich, Bsp. XIII–XIV für Frankreich):- I. Die „Definition des Adels“ verschiebt sich „von rechtlichen zu soziokulturellen Merkmalen“. (Monika Wienfort: Der Adel in der Moderne. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2006, S. 9.)
- II. „In der Gegenwart besitzen Adelige [in Deutschland] keine rechtlichen oder politischen Privilegien mehr. Trotzdem gehören überproportional viele Adelige zu den politischen oder wirtschaftlichen, zu den regionalen oder lokalen Eliten.“ (Ebenda, S. 10.)
- III. „Nach vorsichtigen Schätzungen beträgt der Anteil des Adels an der deutschen Bevölkerung heute nicht mehr als 0,1 %.“ (Ebenda, S. 159.)
- IV. „Das Ende der Geschichte des deutschen Adels war dies aber nicht. Vielmehr gilt, wie Wienfort im Anschluss an Weber ausblickend urteilt, dass »der Adel auch im 21. Jahrhundert weiter besteht, solange er Glauben für seine Adelsqualität findet – in den eigenen Reihen und in der massenmedialen Öffentlichkeit«. Insofern bleibt der Adel auch ein Thema für die Zeitgeschichte. Zumindest in zweierlei Hinsicht eröffnet eine Geschichte des Adels in der Bundesrepublik Erkenntnischancen: zum einen als wesentlicher Bestandteil einer bundesrepublikanischen Elitengeschichte, zum anderen als geradezu Webersche Versuchsanordnung.“ (Monika Wienfort: Adel in der Moderne. Göttingen 2006. Rezensiert von Martin Kohlrausch, DHI Warschau. In: H-Soz-u-Kult, 31. Mai 2007. Seite abgerufen am 26. Mai 2011.)
- V. „Auch die Geschäftspolitik der jungen Bundesrepublik erleichterte die Eingliederung des Adels in die sozialpolitische Ordnung. Denn auf der Linie einer honorigen Traditionsbildung wurde zu einer Zeit, als die Verschwörer des 20. Juli 1944 vielfach noch als «Landesverräter» stigmatisiert wurden, der auffällig große Anteil von Adligen an dieser Opposition anerkannt, damit aber auch der Adel insgesamt als widerstandsfähige Formation gewürdigt. Auch diese Einstellung versöhnte den Adel mit den neuen sozialpolitischen Bedingungen.“ (Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte. Fünfter Band – Bundesrepublik und DDR 1949–1990. C. H. Beck, München 2008, S. 166f.)
- VI. „Politisch optierte der Adel im allgemeinen für die CDU/CSU, allenfalls die Freidemokraten gewannen einige adlige Außenseiter.“ (Ebenda, S. 168.)
- VII. „Bekanntlich war ein Drittel der in diesem Zusammenhang hingerichteten Gegner des Nationalsozialismus adelig. […] Die mentale Ankunft des Adels in der Bundesrepublik verdankt sich damit auch einer standesbezogenen Geschichtspolitik, die einen als adelig definierten Tugendkanon mit der Bereitschaft zum aktiven Widerstand gegen den Nationalsozialismus in Verbindung brachte.“ (Eckart Conze/Monika Wienfort: Einleitung – Themen und Perspektiven historischer Adelsforschung zum 19. und 20. Jahrhundert. In: Eckart Conze/Monika Wienfort: Adel und Moderne – Deutschland im europäischen Vergleich im 19. und 20. Jahrhundert. Böhlau, Köln 2004, S. 4.)
- VIII. „Und gewährt nicht ein Blick auf den Adel nach 1945 auch Einsichten in die Sozialstruktur der Bundesrepublik? […] Und wenn man sich für diese Prozesse und Mechanismen interessiert, wird man auch das Jahr 1945 nicht als Endpunkt von Adelsgeschichte betrachten dürfen.“ (Ebenda, S.…12.)
- IX. „Überlegungen wie die Schulenburgs oder Einsiedels, bei näherem Betrachten jedoch auch diejenigen Moltkes, verweisen auf die Fortwirkung eines spezifisch adeligen Selbstverständnisses, aber auch auf die Verknüpfung, wenn nicht die Identität von Standesethos und Eliteideal, von Dienstideologie und Herrschaftsanspruch. In dieser Perspektive gewinnt auch das Widerstandsdenken und -handeln des Attentäters selbst, von Claus Schenk Graf von Stauffenberg, eine adelshistorisch relevante Dimension.“ (Eckart Conze: Adel und Adeligkeit im Widerstand des 20. Juli 1944. In: Reif, Heinz (Hrsg.): Adel und Bürgertum in Deutschland II. Akademieverlag, Berlin 2001, S. 282f.)
- X. Michael Seelig, M.A., Projektbeschreibung: Der ostelbische Adel in der Bundesrepublik Deutschland 1945/49-1974. Dissertationsprojekt an der Philipps-Universität Marburg. (Seite abgerufen am 26. Mai 2011.)
- XI. Eckart Conze: Der Edelmann als Bürger? Standesbewußtsein und Wertewandel im Adel der frühen Bundesrepublik. In: Manfred Hettling/Bernd Ulrich (Hrsg.): Bürgertum nach 1945. Hamburg 2005, S. 347-371.
- XII. Gudula Walterskirchen: Adel in Österreich heute. Der verborgene Stand. Haymon, Wien/Innsbruck 2010.
- XIII. „Indessen ist die Bewegung, welche die Idee des Adels aus dem juristisch-politischen Bereich in ein kulturelles System gesellschaftlicher Repräsentanz übertrug, wahrscheinlich nicht nur in Frankreich zu beobachten.“ (Claude-Isabelle Brelot: Das Verlangen nach Adel und Standeskultur im nachrevolutionären Frankreich. In: Eckart Conze/Monika Wienfort: Adel und Moderne – Deutschland im europäischen Vergleich im 19. und 20. Jahrhundert. Böhlau, Köln 2004, S. 63.)
- XIV. Monique de Saint Martin: Der Adel – Soziologie eines Standes. UVK Verlagsgesellschaft, Konstanz 2003.
- ↑ Monika Wienfort spricht von einem „spezifisch adeligen Wertekanon[s] im Kontext von Begriffen wie Ehre, Pflicht und Opfer, der als Gegenmodell zu »bürgerlichen« Vorstellungen von individueller Leistungsbereitschaft entwickelt wurde.“ (Monika Wienfort: Der Adel in der Moderne, Göttingen 2006, S. 11). Hans-Ulrich Wehler spricht in Anlehnung an Lord Ralf Dahrendorf vom Adel als einer „Prestige-Oberschicht“ und einer „geschlossenen Gesellschaft“, „die sich mit eigenen Ritualen, ihrem spezifischen Ehrenkodex, ständischen Prinzipien der Lebensführung, ihrem Abstammungsprestige und dem exklusiven gesellschaftlichen Verkehr von ihrer bürgerlichen Umwelt abhob.“ (Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte. Band 5: Bundesrepublik und DDR 1949–1990, München 2008, S. 167).
- ↑ Adel. In: DWDS. Abgerufen am 21. Juni 2013.
- ↑ Gustav Neckel: Adel und Gefolgschaft. In: Beiträge zur Geschichte der deutschen Sprache und Literatur 42, 1916, S. 385–436, hier S. 385.
- ↑ Friedrich Kauffmann: Aus dem Wortschatz der Rechtssprache. In: Zeitschrift für deutsche Philologie 47, 1918, S. 153–209.
- ↑ Otto Behaghel: Odal. In: Sitzungs–Berichte der Bayerischen Akademie der Wissenschaften. Philologisch-historische Abteilung 1935, Heft 8, München 1935.
- ↑ Conze, S. 1.
- ↑ Kluge: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache, 24. Auflage 2002; Wolfgang Pfeifer: Etymologisches Wörterbuch des Deutschen, 3. Auflage 1997.
- ↑ Gustav L. v. Maurer: Geschichte der Markverfassung. Erlangen 1856.
- ↑ Werner, Sp. 119.
- ↑ Fleckenstein, Josef: Grundlagen und Beginn der deutschen Geschichte. (Deutsche Geschichte 1). Göttingen 1988, S. 40.
- ↑ Eberhard Otto, Abschließung des Ritterstandes, in: Arno Borst, Das Rittertum im Mittelalter (Hrsg.), 1976 Darmstadt
- ↑ Die Heidelberger Bilderhandschrift des Sachsenspiegel – digital. Angebot der UB Heidelberg.
- ↑ Karl Bosl: Die Gesellschaft in der Geschichte des Mittelalters. 4. Auflage. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1987, ISBN 3-525-33389-7, S. 56.
- ↑ Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte, Fünfter Band - Bundesrepublik und DDR 1949-1990, Verlag C.H. Beck, München 2008, S. 167
- ↑ Monika Wienfort: Der Adel in der Moderne, Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2006, S. 47: „Während in Großbritannien, aber auch in anderen europäischen Staaten wie den Niederlanden, Belgien und den skandinavischen Ländern Monarchie und Adel im 19. und 20. Jahrhundert Kontinuität erlebten, da sie aufeinander angewiesen blieben, musste sich der Adel in Deutschland (wie auch in Österreich und Ungarn, Italien, von Rußland ganz zu schweigen) auf ein anderes politisches System einstellen.“
- ↑ Monika Wienfort: Der Adel in der Moderne, Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2006, u. a. S. 47
- ↑ Dieter Felbick: Schlagwörter der Nachkriegszeit. Verlag de Gruyter, Berlin 2003
- ↑ Institut Deutsche Adelsforschung: Frequently asked questions: Adeliger Ehrenkodex, abgerufen am 16. März 2013
- ↑ Das Jahr 1297 ist in Venedig eine gewisse Zäsur. Ein Beschluss, keine neuen Familien mehr zuzulassen, wurde aber niemals gefasst. Die Etablierung des Großen Rates zu einer Einrichtung, dessen Mitgliedschaft erblich war, war ein lägerer Prozess, der sich bis Mitte des 14. Jahrhunderts hinzog.
- ↑ Suche nach „Inzucht“ und „Adel“ sowie „Inzest“ und „Adel“ mit der Suchmaschine Google am 11. Januar 2011.
- ↑ Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung 6. Juni 2011: Darüber spricht (und forscht) man nicht. - Wenn Cousin und Cousine Kinder kriegen, steigt das Risiko eines Gendefekts. Und tatsächlich: Viele Kinder mit Erbkrankheiten stammen aus Verwandtenehen. Die sind bei Einwanderern Tradition.
- ↑ Dr. Hans Peter Stamp: Inzucht im europäischen Adel, 12531 Vollgeschwistergruppen im Test. Abgerufen am 26. Mai 2011.
- ↑ David Warren Sabean: Vom Wandel des Inzests. Online auf: Science.orf.at, Kulturanthropologie, 17. Mai 2010, abgerufen am 9. März 2013.
- ↑ Genealogisches Handbuch des Adels. Adelige Häuser A. C. A. Starke, Limburg (Lahn) 1987.
- ↑ Der Adel ist keine Elite – Ermittlungen des "Deutschen Adelsarchivs" zur Genealogie Gregor von Rezzoris. In: Der Spiegel. Nr. 1, 1959, S. 47 (online).
- ↑ Gregor von Rezzori, Idiotenführer durch die Deutsche Gesellschaft, Band 1: Hochadel; Band 2: Adel. Rowohlt Verlag (1962)
- ↑ DNA Identification Of Czar’s Children Available. ScienceDaily, 27. Februar 2009, abgerufen am 21. Juni 2013.
- ↑ Gonzalo Alvarez: The Role of Inbreeding in the Extinction of a European Royal Dynasty (2009), veröffentlicht u.A. in PLoS ONE 4(4): e5174. doi:10.1371/journal.pone.0005174
- ↑ Francisco Ceballos: Royal dynasties as human inbreeding laboratories: the Habsburgs (2013), veröffentlicht u.A. in Heredity, (10 April 2013) | doi:10.1038/hdy.2013.25
- ↑ Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten vom 5. Februar 1794, Neunter Titel. Von den Pflichten und Rechten des Adelstandes. (§§ 35,36)
- ↑ Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten vom 5. Februar 1794, Fünfter Titel. Von den Pflichten und Rechten der Herrschaften und des Gesindes. (§§ 86-96)
- ↑ Nithardus: Historiarum libri IV, Lieber IV, 2.
- ↑ William Robertson: Geschichte der Regierung Kaiser Carls des Fünften nebst einem Abrisse des Wachsthums und Fortgangs des gesellschaftlichen Lebens in Europa bis auf den Anfang des sechzehnten Jahrhunderts - Zweyter Teil, Wien 1819, Verlag Franz Härter, S. 84ff
- ↑ Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten vom 5. Februar 1794, Neunter Titel. Von den Pflichten und Rechten des Adelstandes. (§ 1)
- ↑ Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten vom 5. Februar 1794