Meinungsfreiheit

Recht auf freie Rede sowie freie Äußerung und (öffentliche) Verbreitung einer Meinung in Wort, Schrift und Bild
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Die Meinungsfreiheit ist das Recht jedes Menschen, seine eigene Meinung ohne Angst vor Repressalien äußeren zu dürfen. Es ist ein wichtiges Menschenrecht.

In Deutschland wird das Recht im Artikel 5 des Grundgesetzes gewährleistet.

Artikel 5 (verkürzt)

  • (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
  • (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Das Recht ist eingeschränkt bei persönlichen Beleidigungen, bei Volksverhetzung, bei Religionsbeleidigungen und einigem mehr.

Wenn das Recht durch die Justiz geschützt wird, dann heißt das nicht automatisch, dass die Justiz eine umstrittene Äußerung für richtig hält. Es wird nur gewährleistet, dass auch umstrittene Meinungen geäußert werden dürfen.

Konflikte mit der Meinungsfreiheit

  • In der BRD äußerte ein Journalist, dass Soldaten potentielle Mörder seien. Diese Äußerung wurde scharf angegriffen. Allerdings wurde die Meinungsfreiheit in diesem Fall in einem Gerichtsverfahren höher gewertet, aber nur weil kein Soldat als Individuum gemeint war. Der Journalist wurde nicht bestraft.
  • Schwierigkeiten eine Dokumentation über den Krieg in Afghanistan zu drehen und im ARD zu senden Das Massaker in Afghanistan

Siehe auch: Bürgerrechtler, Zensur, Rezipientenfreiheit, Informationsfreiheit