Die Vermögensabgabe ist eine Substanzsteuer auf in der Regel hohe Vermögen natürlicher oder juristischer Personen. Sie unterscheidet sich von der Vermögensteuer darin, dass sie nicht wiederkehrend, sondern einmalig erhoben wird.[1] In der politischen Diskussion wird und wurde der Vorschlag, eine Vermögensabgabe einzuführen, vielfach gemacht. Überwiegend richten sich diese Vorschläge auf als hoch empfundene Vermögen.
Deutschland
In Deutschland gibt es historisch verschiedene Beispiele einer Vermögensabgabe. Zur Finanzierung der Rüstungsausgaben vor dem Ersten Weltkrieg wurde der sogenannte Wehrbeitrag erhoben. Im besiegten Deutschen Reich der Weimarer Republik gab es das sogenannte Reichsnotopfer. In beiden Fällen wurden hohe Vermögen belastet, und zwar von natürlichen und juristischen Personen. Eine weitere Abgabe war die Juden diskriminierende Judenvermögensabgabe während der Zeit des Nationalsozialismus.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde in der Bundesrepublik Deutschland eine Vermögensabgabe aufgrund des Lastenausgleichsgesetzes erhoben.
Derzeit wird in der Politik wieder über eine Vermögensabgabe diskutiert. Lisa Paus und die Grüne Bundestagsfraktion haben im September 2012 einen Gesetzentwurf zur Vermögensabgabe eingereicht. Sie fordern, dass es in Deutschland einen einmaligen Solidarbeitrag gibt, der von allen Menschen mit einem Vermögen von mehr als 1 Million Euro gleistet wird. Das Vermögen wird mit einem Satz von 1,5 Prozent über einen Zeitraum von 10 Jahren besteuert. Die Erträge sollen dem Schuldenabbau dienen.
Das Forschungsinstitut Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung DIW Berlin schlug im Juli 2012 vor, eine einmalige Vermögensabgaben auf höhere Privatvermögen zu erheben. Als Grundlage der Empfehlung diente, under anderem, eine Studie von Bündnis 90/Die Grünen. [2] Diese könnten zur Refinanzierung und zum Abbau der Staatsschulden in Europa herangezogen werden, ohne dass eine Dämpfung der Konsumnachfrage zu befürchten wäre, so das DIW. Für Deutschland sei ein Aufkommen von etwa 230 Milliarden Euro bei einer Abgabe von 10 Prozent auf private Vermögen über 250 000 Euro zu erwarten.[3]
Schweiz
In der Schweiz wurde 1922 zur Tilgung von Kriegsschulden von der Sozialdemokratische Partei der Schweiz eine Eidgenössische Volksinitiative «für die Einmalige Vermögensabgabe» lanciert, über die im Dezember abgestimmt und die verworfen wurde.
Literatur
- Stefan Bach: Vermögensabgaben – ein Beitrag zur Sanierung der Staatsfinanzen in Europa. In: Eurokrise, Staatsverschuldung und privater Reichtum (PDF; 799 kB) DIW 2012.
- Stefan Bach, Martin Beznoska, Viktor Steiner: A Wealth Tax on the Rich to Bring down Public Debt? Revenue and Distributional Effects of a Capital Levy. (PDF; 241 kB) DIW 2011
- Richard Hauser: Zwei deutsche Lastenausgleiche – Eine kritische Würdigung. Vierteljahrshefte zur Wirtschaftsforschung: Vol. 80, Zunehmende Einkommensungleichheit und wachsendes Armutsrisiko während des letzten Jahrzehnts, S. 103–122. doi: 10.3790/vjh.80.4.103
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Dieter Cansier: Finanzwissenschaftliche Steuerlehre, UTB 2004, S. 33.
- ↑ Die Zeit - Vermögensabgabe - Die Tabu-Lösung
- ↑ DIW Berlin 2012 - Vermögensabgaben - ein Beitrag zur Sanierung der Staatsfinanzen in Europa