Kaiser von Österreich war die Titulatur der österreichischen Regenten zwischen 1804 und 1918. Der römisch-deutsche Kaiser Franz II. aus dem Hause Habsburg erklärte 1806 das Heilige Römische Reich für aufgelöst. Zwei Jahre zuvor, 1804, hatte er seine erzherzoglichen Länder im heutigen Österreich gemeinsam mit den anderen Kronländern der Habsburger (vor allem Böhmen und Ungarn) zu einem Erbkaisertum (Kaisertum Österreich) erhoben. Als Kaiser von Österreich nannte er sich Kaiser Franz I.
Franz I.
Damit blieb Franz II. bzw. Franz I. auch nach 1806 Kaiser und begegnete somit der Krönung Napoleons zum „Kaiser der Franzosen” (1804). Sein Kaiserreich war ein Vielvölkerstaat, dessen Bevölkerung aus Österreichern, Ungarn, Tschechen, Slowenen, Kroaten, usw. bestand. Nach dem Sturz Napoleons I. wurde durch den Wiener Kongress ab 1815 die Neuordnung Europas geregelt und damit das Kaisertum Österreich gefestigt.
Ferdinand I.
Sein Sohn und Nachfolger Ferdinand I. regierte von 1835 bis zu seiner Abdankung zugunsten seines Neffen Franz Joseph I. im Jahre 1848. Seine Regierungszeit war geprägt vom Biedermeier und dem Vormärz.
Aufgrund seiner Unfähigkeit, selbst zu herrschen, wurde eine Kabinettsregierung eingerichtet, die so genannte Staatskonferenz. Dieser gehörte auch der Staatskanzler Metternich an, der seit der Zeit des Wiener Kongresses bestrebt war, revolutionäre Stimmungen im Land gar nicht erst aufkommen zu lassen. Als Mittel dienten ihm die Zensur und das Spitzeltum.
Franz Joseph I.
Die Regierungszeit von Franz Joseph I. dauerte fast 70 Jahre lang, von 1848 bis zum Weltkriegsjahr 1916.
Nach einem kurzen Intermezzo in der Folge des Revolutionsjahres 1848 regierte Franz Joseph I. durch seinen kaiserlichen Erlass vom 31. Dezember 1851, dem sogenannten Sylvesterpatent, wieder absolut, die militärischen Niederlagen von 1859 und 1866 machten allerdings einige Verfassungsänderungen notwendig: so 1859 das Oktoberdiplom, 1861 das Februarpatent und zuletzt nach dem Ausgleich mit Ungarn am 21. Dezember 1867 die Dezemberverfassung, die bis zum Ende der Monarchie Bestand hatte. Dieses "Staatsgrundgesetz vom 21. Dezember 1867 über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger für die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder" wurde teilweise in die Bundesverfassung der Republik Österreich übernommen.
Nach dem Ausgleich mit Ungarn und der Schaffung der österreichisch-ungarischen Doppelmonarchie (1867) regierte der Monarch in der österreichischen Reichshälfte in seinem Recht als Kaiser von Österreich, in der ungarischen Reichshälfte als König von Ungarn.
Gemäß der Verfassung von 1867 verblieben ihm verschiedene Vorrechte (so genannte Prärogativen der Krone), über welche die parlamentarischen Versammlungen in Wien (der Reichsrat) und in Budapest keine Mitbestimmung hatten. Dies betraf vor allem die Heeres- und Außenpolitik, die den beiden Reichshälften Österreich und Ungarn gemeinsam war. Zur Unterscheidung dieser verfassungsrechtlichen Bestimmungen gab es für die verschiedenen Einrichtungen der Monarchie ein kompliziertes System von Adjektiven: „kaiserlich“, „königlich“, „kaiserlich und königlich“ (Abk.: k.u.k., Beispiel: „k.u.k. österreichisch-ungarische Monarchie“) sowie „kaiserlich-königlich“ (Abk.: k.k., speziell für Einrichtungen der österreichischen Reichshälfte). Die bürokratische Handhabung dieser Abkürzungen brachte Österreich-Ungarn später den Spottnamen „Kakanien“ ein.
Karl I.
Da der Sohn von Franz Joseph I., Kronprinz Rudolf, 1889 durch Selbstmord aus dem Leben geschieden war und der Thronfolger, Erzherzog Franz Ferdinand, durch das Attentat von Sarajewo 1914 ermordet worden war, was den 1. Weltkrieg ausgelöst hatte, wurde nach dem Tod von Franz Joseph I. im Jahre 1916 dessen Großneffe Karl I. Kaiser von Österreich-Ungarn.
Als Karl I. am 11. November 1918 die Regierungsgeschäfte niederlegte, war dies das Ende des Vielvölkerstaates der österreichisch-ungarischen Monarchie und des Kaisertums Österreich. Karl I. wurde am 3. Oktober 2004 von Papst Johannes Paul II. seliggesprochen. Sein ältester Sohn Otto von Habsburg war von 1979 bis 1999 für die CSU Mitglied des Europäischen Parlaments.