Schenkungsteuer

Art von Steuer
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 18. Juli 2013 um 17:52 Uhr durch Carolin (Diskussion | Beiträge) (ergänzt). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Die Schenkungsteuer ist eine Steuer, die auf unentgeltliche Zuwendungen unter Lebenden (Schenkungen) erhoben wird.

In Deutschland wird sie nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz erhoben (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG). Eine Legaldefinition für Schenkungen unter Lebenden findet sich in § 7 ErbStG. Die Schenkungsteuer kann auch größere Gutschriften auf Gemeinschaftskonten betreffen, da hier dann die Hälfte des Betrages als Schenkung dem Mitinhaber zugeschrieben wird, wodurch eine Schenkungsteuerpflichtigkeit anfallen kann.

Eine entsprechende Steuer, dort als Schenkungssteuer beschrieben, wird auch in den meisten Schweizer Kantonen und in Liechtenstein erhoben.

Von der Schenkungssteuer ist die Erbschaftsteuer zu unterscheiden, die im Hinblick auf Zuwendungen im Erbgang, also infolge des Todes des bisherigen Eigentümers anfällt. Bis auf wenige Ausnahmen wird die Schenkungsteuer nach den gleichen gesetzlichen Regeln wie die Erbschaftsteuer erhoben, weswegen sie zumeist unter dem Oberbegriff der Erbschaftsteuer behandelt wird. Es gibt aber auch Länder, die Schenkungen wie Einkommen (auch als Kapitalgewinneinkommen) behandeln und entsprechend versteuern, wie teilweise in Dänemark, Litauen, Rumänien und im Vereinigten Königreich. Zudem gibt es Staaten, in denen vor dem Tod des Erblassers innerhalb einer bestimmten Frist gemachte Schenkungen dem Steuerwert des Nachlasses zugeschlagen werden, wie in den Niederlanden, in Norwegen und im Vereinigten Königreich.

Schuldner der Schenkungsteuer ist in den meisten Staaten grundsätzlich der Zuwendungsempfänger, wobei in den meisten Staaten aber der Schenker subsidiär mithaftet. In den Vereinigten Staaten hingegen ist der Zuwendende schenkungssteuerpflichtig.

In den Länderberichten zur Erbschaftsteuer finden sich auch die jeweiligen Darstellungen der nationalen Regelungen zur Schenkungsteuer.