Europarat ist nicht zu verwechseln mit dem Europäischer Rat.
Der Europarat (engl. Council of Europe, franz. Conseil de l'Europe) ist eine am 5. Mai 1949 gegründete Organisation europäischer Staaten auf völkerrechtlicher Grundlage. Die Satzung sieht eine allgemeine Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten zur Förderung von wirtschaftlichem und sozialem Fortschritt vor. Der Europarat ist institutionell nicht mit der Europäischen Union verbunden, auch wenn beide dieselbe Flagge verwenden.

Der Sitz des Europarats ist in Straßburg im Palais de'l Europe.
Am 5. Mai wird alljährlich der Europatag des Europarats gefeiert.
Zielsetzung
Der Europarat ist ein Forum für Debatten über allgemeine europäische Fragen. In seinem Rahmen werden zwischenstaatliche, völkerrechtlich verbindliche Abkommen abgeschlossen. Mit dem Ziel, das gemeinsame Erbe zu bewahren und wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt zu fördern.
Organe
Die zwei Hauptorgane des Europarats sind das Ministerkomitee, in welchem die Mitgliedsstaaten durch die jeweiligen Außenministerien vertreten werden, sowie die parlamentarische Versammlung, in welche die Parlamente der Mitgliedsstaaten Vertreter entsenden.
Angegliedert an den Europarat ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, welcher zur Implementierung der Europäischen Menschenrechtskonvention eingerichtet wurde.
Mitglieder
Die Gründungsmitglieder waren: Belgien, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Schweden.
Später kamen folgende Länder dazu: Türkei (1949), Griechenland (seit 1949/ 1967-1974 suspendiert), Island (1950), Bundesrepublik Deutschland (1951), Österreich (1956), Zypern (1961), Schweiz (1963), Malta (1965), Portugal (1976), Spanien (1977), Liechtenstein (1978), San Marino (1988), Finnland (1989), Ungarn (1990), Polen (1991), Bulgarien (1992), Estland (1993), Litauen (1993), Rumänien (1993), Slowakei (1993), Slowenien (1993), Tschechien (1993), Andorra (1994), Albanien (1995), Lettland (1995), Mazedonien (1995), Moldawien (1995), Ukraine (1995), Kroatien (1996), Russland (1996), Georgien (1999), Armenien (25.1.2001), Aserbaidschan (25.1.2001), Bosnien-Herzegovina (24.04.2002), Serbien und Montenegro (03.04.2003).
Beobachterstatus haben Kanada, Israel, Vatikanstadt, Japan, Mexiko und die USA.
Siehe auch: Europa, Europäische Union, OSZE, OECD, Europäische Menschenrechtskonvention