Totenfürsorge
Die Totenfürsorge ist das gewohnheitsrechtlich verbürgte Recht und zugleich die Pflicht, sich um den Leichnam eines Verstorbenen zu kümmern. Sie beinhaltet das Verfügungsrecht über die Leiche und enthält insbesondere die Pflicht, die Bestattung des Verstorbenen zu veranlassen.
Totensfürsorgepflichtig sind insbesondere der Ehegatte des Verstorbenen und seine Verwandten in gerader Linie.
Zur Bestattung sind in den einzelnen Bundesländern Bestattungsgesetze erlassen worden.
Die Totenfürsorge umfasst auch die Art der Bestimmung der Bestattung, sofern der Verstorbene zu Lebzeiten keine eigenen Verfügungen (z.B. in einem Testament) getroffen hat. Auch strafrechtliche Ansprüche, die den Verstorbenen betreffen (z.B. Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener, Störung der Totenruhe usw.) können von den Totenfürsorgepflichtigen wahrgenommen werden.
Siehe auch unter
Sterbefall, Tod, Bestattung, Bestattungsrecht, Friedhof, Bestattungsvorsorge, Bestattungsvorsorge, Testament, Erbrecht, Todeserklärung, Testament, Leichenschau, Obduktion,
Literatur
Weblinks
- Bestattungsgesetz Bayern
- Bestattungsgesetz Berlin (PDF)
- Bestattungsgesetz Brandenburg
- Bestattungsgesetz Hamburg
- Bestattungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern
- Bestattungsgesetz NRW (PDF)
- Weiterer Text Bestattungsgesetz NRW (PDF)
- Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz
- Sächsisches Bestattungsgesetz (PDF)
- Bestattungsgesetz Sachsen-Anhalt (PDF)
- Bestattungsgesetz Thüringen (PDF)
- Bestattungsrecht der Bundesländer via www.postmortal.de (Achtung: nicht immer ganz aktuell)
- Weitere Hinweise zum Todesfall- und Bestattungsrecht
- Bundesverband der Bestattungsunternehmen
- Recht auf Bestattung von fehlgeborenen und abgetriebenen Kindern
- Bestattungsgesetz Wien