Der preußisch-deutsche Landkreis Danzig und die Landkreises Danziger Höhe und Danziger Niederung bestanden in der Zeit zwischen 1818 und 1945.
Der Landkreis Danzig umfasste am 1. Januar 1945:
- 117 Gemeinden,
- 2 Gutsbezirke (Forsten).
Verwaltungsgeschichte
Königreich Preußen
Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress entstand mit dem 1. Juli 1818 der Landkreis Danzig im gleichnamigen Regierungsbezirk in der preußischen Provinz Westpreußen.
Dieser umfasste meist ländliche Gebiete um Danzig und in der Weichselniederung. Die beherrschende namengebende Stadt Danzig blieb als eigener Stadtkreis außerhalb des Kreisverbandes.
Das Landratsamt war in Russoschin, wurde 1828 nach Praust und 1845 endgültig nach Danzig verlegt.
Seit dem 3. Dezember 1829 gehörte der Kreis – nach dem Zusammenschluss der bisherigen Provinzen Preußen (nicht: Ostpreußen) und Westpreußen – zur neuen Provinz Preußen mit dem Sitz in Königsberg i. Pr.
Der Regierungsbezirk Danzig blieb dabei bestehen.
Norddeutscher Bund/Deutsches Reich
Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Landkreis zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich.
Durch das kontinuierliche Anwachsen der Bevölkerung im 19. Jahrhundert erwiesen sich die Flächen der Kreise in Westpreußen meist als zu groß. Eine Verkleinerung der Kreise erschien erforderlich.
Dadurch entstanden am 1. April 1878 auf dem bisherigen Kreisgebiet die neuen Kreise Danziger Höhe und Danziger Niederung, während der südliche Teil des bisherigen Landkreises Danzig Teil des neu eingerichteten Kreises Dirschau wurde. Die Landratsämter für die beiden neuen Danziger Kreise wurden in Danzig eingerichtet.
Nach der Teilung der Provinz Preußen in die neuen Provinzen Ostpreußen und Westpreußen wurden die Kreise Danziger Höhe und Danziger Niederung am 1. April 1887 wieder Bestandteil Westpreußens.
Durch mehrere Eingemeindungen, zuletzt in den Jahren 1907 und 1914, gingen einige Landgemeinden und Gutsbezirke an den Stadtkreis Danzig verloren.
Freie Stadt Danzig
Mit dem Inkrafttreten des Versailler Vertrages am 10. Januar 1920 fielen die Kreise Danziger Höhe und Danziger Niederung an die neugebildete Freie Stadt Danzig.
Dabei wurden folgende Grenzkorrkturen erforderlci:
- Der Kreis Danziger Höhe trat einige Randgemeinden an Polen ab. Im Übrigen traten die Restkreise Berent, Dirschau (westlich der Eisenbahn Dirschau–Hohenstein liegende Ortschaften), Karthaus und Neustadt i. Westpr. zum Kreis Danziger Höhe.
- Der Kreis Danziger Niederung gab einige Randgemeinden auf der Frischen Nehrung an den im Deutschen Reich verbliebenen Landkreis Elbing ab. Im Übrigen trat der Restkreis Dirschau (östlich der Eisenbahn Dirschau–Hohenstein liegende Ortschaften) zum Kreis Danziger Niederung.
Zukünftig wurden entsprechend der neuen Danziger Verfassung beide Kreise als Landkreise bezeichnet.
Zum 24. Dezember 1920 wurde die Nordostgrenze der Freien Stadt Danzig zu Gunsten des Deutschen Reiches dahingehend abgeändert, dass die Landgemeinde Pröbbernau aus dem Landkreis Danziger Niederung an den Landkreis Elbing zurückfiel.
Zum 1. Oktober 1929 trat in beiden Landkreisen entsprechend der Entwicklung im Deutschen Reich (Preußen) eine Gebietsreform statt, indem alle bisher selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden. Einzig die unbewohnten Forstgutsbezirke behielten ihre Selbstständigkeit, da sich in ihnen ein Gemeindeleben nicht entfalten konnte.
Zum 1. Juli 1926 und 15. August 1933 fanden größere Eingemeindungen zugunsten des Stadtkreises Danzig statt.
Deutsches Reich/Großdeutsches Reich
Am 1. September 1939 traten beide Landkreise zum Deutschen Reich.
Zum 26. November 1939 wurden beide Landkreise Teil des neugebildeten Reichsgaus Westpreußen – später Danzig-Westpreußen – im wiedererichteten Regierungsbezirk Danzig.
Am 1. November 1939 wurde im Zuge einer Neuordnung der östlich der Weichsel gelegene Teil des Landkreises Danziger Niederung mit dem Landkreis Großes Werder vereinigt.
Zum 1. Dezember 1939 wurde ein neuer Landkreis Danzig mit dem Sitz der Verwaltung in Danzig gebildet. Dieser umfasste das Gebiet der bisherigen Landkreise Danziger Höhe und Danziger Niederung unter Einschluss eines breiten Streifens mit 11 Ortschaften aus dem nördlichen Teil des Landkreises Berent.
Durch Verordnung vom 28. September 1940 wurde dieser Gebietstreifen aus dem Kreis Berent rückwirkend zum 1. Dezember 1939 wieder dem Landkreis Berent zugelegt.
Die letzte Gebietsänderung trat am 1. April 1942 in Kraft. Dabei wurde das Gebiet des Stadtkreises Danzig auf Kosten des Landkreises keilförmig nach Süden erweitert, so dass unter anderem die Gemeinde Praust Teil der Hansestadt Danzig wurde.
Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt und trat danach unter polnische Verwaltung.
Kommunalverfassung
Die Danziger Landkreise gliederten sich in Landgemeinden und selbstständige Gutsbezirke.
Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 31. 1. 1935 trat zum 1. Januar 1940 die im Deutschen Reich gültige Kommunalverfassung in Kraft, wonach die bisherigen Landgemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden.
Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.
Ortsnamen
Die durchweg deutschen Ortsnamen wurden im wesentlichen bis 1945 beibehalten. In einigen wenigen Fällen wurden sie als „nicht deutsch“ genug angesehen und erhielten eine lautliche Angleichung oder Übersetzung, zum Beispiel:
- Czapielken: Schaplitz,
- Kowall: Schmiede.
- Ostroschken: Osterholt.
- Saskoschin: Sassenschön.
- Schwintsch: Schwint.
- Sobbowitz: Subitz,
- Suckschin: Weiglesfeld.