Ziel (Militär)

militärischer Begriff
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 27. Dezember 2005 um 14:58 Uhr durch Bobo11 (Diskussion | Beiträge). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Für den Begriff Ziel gibt es im militärischen Sinne folgende Definitionen:

Landziel

Luftwaffen

In der militärischen Luftfahrt gibt es zwei Arten von Angriffszielen, nämlich Luft- und Bodenziele.

Zu den Luftzielen gehören alle Arten von für das Gelingen des Flugeinsatzes zu eliminierenden erforderliche Arten von Fluggerät (Kampfjets, Helikopter usw.) Die Bezeichnung „Landziele“ meint hier jedoch jede Art von 'nicht-fliegenden' Zielen, seien diese auf dem Land oder der See.

Marine

In der Marine gibt es jedoch nur eine Definitionsart von Landzielen. Als Landziele werden hier ausschließlich auf dem Festland befindliche Einrichtungen (Fabriken, Bunker usw.) und Feindeinheiten (Panzer, LKW, auf dem Boden geparkte Flugzeuge usw.) bezeichnet.

Seeziel

Als Seeziel wird im Militär eine sich auf See befindliche feindliche Einheit oder Einrichtung (Kriegsschiff, Bohrinsel, usw.) bezeichnet. Diese Bezeichnung gilt für alle Truppengattungen. Die Bekämpfung eines Seeziels erfolgt unter anderem mit Flugkörpern, Artillerie oder Torpedos.

Luftziel

Der Begriff Luftziel steht in der Militärsprache für eine in der Luft befindliche feindliche Einheit.

Hierbei ist die Waffengattung des Angreifers unwichtig, da sowohl für Luft- als auch für Land- und Seeeinheiten die Definition von einem Luftziel dieselbe ist.