Kumulieren

Begriff aus dem Wahlrecht
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Kumulieren (von lat. cumulus - Anhäufung) oder Häufeln ist ein Begriff aus dem Wahlrecht.

Darunter versteht man, dass bei einer Personenwahl mit mehr als einer Stimme der Wähler mehr als eine Stimme auf einen einzelnen Kandidaten abgibt. Dadurch ist es möglich, einen Kandidaten auf einer Wahlliste zu bevorzugen, insbesondere auch Kandidaten vom unteren Ende der Liste "nach vorne" zu stimmen.

Kumulieren wird oft zusammen mit dem Begriff Panaschieren verwendet.

Siehe auch: Kumulation

Deutschland

Kumulieren bei den Kommunalwahlen kann man in folgenden Bundesländern:

Bundesland Kommunalwahl Landtagswahl
Baden-Württemberg    
Bayern    
Berlin ?  
Brandenburg ?  
Bremen ?  
Hamburg   (Bezirke)   (Senat)
Hessen    
Mecklenburg-Vorpommern ?  
Niedersachsen    
Nordrhein-Westfalen    
Rheinland-Pfalz    
Saarland ?  
Sachsen ?  
Sachsen-Anhalt ?  
Schleswig-Holstein ?  
Thüringen ?