Chilling effect
Im juristischen Sinne beschreibt chilling effect im anglo-amerikanisch-kanadischen Sprachraum den umstrittenen selbstregulierenden Interessenausgleich vorwiegend im Internet, der im Idealfall nach Abwägung aller Rechtsgüter im Einzelfall Schutz erteilt als auch entzieht. Kritiker sehen in chilling effect weniger den Idealfall, sondern eine Art von Selbstbeschränkung vor allem von Internetdiensten, um in vorauseilendem Gehorsam das Risiko unliebsamer juristischer Auseinandersetzungen zu vermindern.[1] Häufig würde so die Wahrnehmung von und der Schutz durch Grundrechte ausgehebelt.
Amerikanische Schlichtungsstelle
Um in diesem natürlichen Spannungsfeld widerstreitender Interessen im Internet zu forschen und allgemeine Richtlinien herauszugeben, haben sich verschiedene Rechtsschulen amerikanischer Universitäten zu Chilling Effects Clearinghouse einer Art Ethikrat und Schlichtungsstelle zusammengeschlossen.[2]
Geschichte
In den Vereinigten Staaten wurde der Begriff schon vor 1950 verwendet. Nachweislich verwendete William J. Brennan, Richter am Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten, diesen Begriff in einem Urteil im Mai 1965. Er erklärte die Regelung der amerikanischen Bundespost für verfassungswidrig, die die Zustellung von „kommunistischer Politpropaganda“ von der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Empfängers innerhalb von zwanzig Tagen abhängig machte. Im konkreten Fall ging es um die Zustellung einer Ausgabe der Peking Rundschau.[3] [4]
Einzelnachweise
- ↑ Walter Kälin, Andreas Lienhard, Pierre Tschannen: Die staatsrechtliche Rechtsprechung des Bundesgerichts in den Jahren 2008 und 2009. (PDF; 229 kB) In: Band 145. ZBJV, S. 752, abgerufen am 13. März 2012.
- ↑ Chilling Effects Clearinghouse
- ↑ Gastkommentar zur Anhörung im amerikanischen Senatsausschuß zur Einschränkung des Informantenschutz im Journalismus auf www.cfif.org (engl.)
- ↑ Entscheidung des Oberstes Gerichtshof der Vereinigten Staaten vom 24. Mai 1965 (engl.)