Werkfeuerwehr

Angeordnete oder anerkannte Feuerwehr zur Sicherstellung des Brandschutzes eines großen Betriebes
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Eine Werkfeuerwehr ist, ähnlich wie eine Berufsfeuerwehr, eine Feuerwehr, welche im Sinne des Gesetzes nicht öffentlich ist. Werkfeuerwehren sind staatlich angeordnete oder staatlich anerkannte Feuerwehren. Sie werden aus hauptberuflichen oder aus nebenberuflichen Kräften gebildet. Ihre primäre Aufgabe besteht überwiegend in der Sicherung des Brandschutzes in großen Industriebetrieben. Nicht staatlich anerkannt ist hingegen die Betriebsfeuerwehr.

Werkfeuerwehren sind spezialisiert auf die in ihrem Unternehmen zu erwartenden Einsätze. So sind zum Beispiel Flughafenfeuerwehren speziell für die Brandbekämpfung an Flugzeugen ausgelegt. Entsprechend der Auflagen durch die Bezirksregierung dürfen die Werkfeuerwehren auch außerhalb des Werkgeländes auf Anforderung eingesetzt werden.

Die öffentlichen Feuerwehren (Berufs- und Freiwillige Feuerwehren) bilden mit den Werkfeuerwehren die Feuerwehren der Gemeinde.

Die Bezirksregierungen überprüfen regelmäßig den Leistungsstand der Werkfeuerwehren im Regierungsbezirk.

Die Werkfeuerwehren sind im Werkfeuerwehrverband Deutschland WFVD zusammengeschlossen.

TUIS

Die Werkfeuerwehren der Chemischen Industrie unterhalten außerdem gemeinsam das Transport-Unfall-Informations- und Hilfeleistungssystem TUIS.

TUIS wird in 3 Stufen unterteilt.

1- Telefonische Fachberatung durch Sachverständigen
2- Fachberatung durch Sachverständigen vor Ort an der Einsatzstelle
3- Hilfeleistung grösseren Aufwandes vor Ort

Siehe auch