Korruption
Korruption (lat. corrumpere = verderben, entkräften, entstellen, bestechen) ist der Missbrauch einer Vertrauensstellung in einer Funktion in Verwaltung, Wirtschaft oder Politik, um einen materiellen oder immateriellen Vorteil zu erlangen, auf den kein rechtlich begründeter Anspruch besteht. Korruption bezeichnet Bestechung und Bestechlichkeit, Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung. In Deutschland sind die Straftatbestände geregelt in den §§ 331 ff. StGB wenn so genannte Amtsträger betroffen sind und im geschäftlichen Verkehr in den§§ 299, 300 ff StGB.
In einer weiter gefassten Definition bedeutet Korruption auch "moralische Verdorbenheit".
Formen der Korruption
Korruption erfolgt im Sinne der §§ 331 ff. StGB
- in aktiver Form (Fordern, Anbieten und Versprechen eines Vorteils, Vorteilsgewährung, Bestechung, Schmiergeldzahlung).
- in passiver Form (Vorteilsannahme, Bestechlichkeit).
Das Annehmen und sich als bestechlich "Bereitzeigen" ist im Grunde immer auch eine aktive Handlung/Haltung.
Der "Vorteilsnehmer" fordert oft einen Vorteil ein; wird also dann von sich aus aktiv. Das kann bis zur Erpressung gehen. Potentielle Auftragnehmer werden vor die Alternative gestellt: Ohne Bakschisch kein Auftrag. Geforderte Vorteile sind im Sinne des § 331 Abs. III StGB immer strafbar. Eine Genehmigung führt nicht zur Straffreiheit.
Im Falle der Vorteilsannahme im Sinne des § 331 StGB nimmt der Amtsträger den Vorteil, auf den er keinen Rechtsansruch hat, als Äquivalent für die Dienstausübung an sich an. Es muss keine rechtswidrige Diensthandlung vorliegen.
Bestechlichkeit und Bestechung im Sinne der §§ 332 und 334 StGB gehen immer mit einer Dienstpflichtverletzung des "Nehmers" einher; also einer rechtwidrigen Diensthandlung. Die Diensthandlung kann auch in einem Unterlassen bestehen (Beispiel: Unterlassen einer gebotenen Ausweisung eines Ausländers).
Da die §§ 331 ff. StGB auch Vorteile umfassen, die Dritten gewährt werden, kann auch das Sponsoring oder die Spendengewährung an öffentliche Körperschaften oder Parteien ein Einfallstor für Korruption sein. Sponsoring und Spenden erfüllen grundsätzlich den objektiven Tatbestand der §§ 331 ff. StGB im Sinne einer Vorteilsgewährung.
Wer Amtsträger ist, bestimmt sich nach der Regelung des § 11 I Nr. 2 StGB. Amtsträger sind auch die Mitglieder kommunaler Vertretungskörperschaften (Stadtrat, Gemeinderat), da sie Verwaltungsaufgaben wahrnehmen.
Dritter im Sinne der §§ 331 ff. StGB kann auch die eigene Anstellungskörperschaft des Beamten oder Angestellten sein. Ein strafbarer (subjektiver) Tatbestand ergibt sich dann, wenn Sponsoring und Spenden z.B. mit Auftragserteilungen oder Vertragsabschlüssen oder sonstigen dienstlichen Handlungen der empfangenden Verwaltung gekoppelt (Unrechtsvereinbarung) werden.
Zum Phänomen "Korruption" gehören, allerdings nicht in strafrechtlicher Hinsicht, die Stellenbesetzungen in Verwaltungen und Betrieben mit öffentlich-rechtlicher Mehrheitsbeteiligung unter parteipolitischen Gesichtspunkten, Ämterpatronage, Nepotismus (Vetternwirtschaft), Klientelismus.
"Legale" Korruption
Wenig beachtet wird die Tatsache, dass das Grundmerkmal der Korruption, nämlich die persönliche Vorteilsnahme und Bereicherung aufgrund einer Vertrauensstellung in einer Funktion in Verwaltung, Wirtschaft oder Politik, durchaus einem absolut gesetzmäßigen Vorgehen anhaften kann. Dann nämlich, wenn die an sich korrupte persönliche Begünstigung vorsorglich durch Gesetze oder Verordnungen sanktioniert wird, die durch die Begünstigten selbst aufgrund ihrer politischen Position geschaffen werden. Der Vorwurf der korrupten Vorteilsnahme kann dann leicht mit dem Hinweis darauf, dass ja "alles nach Recht und Gesetz verlaufen" sei, abgeschmettert werden. Einfachstes Beispiel dafür sind die häufig als ungerechtfertigt kritisierten überhöhten Bezüge von Politikern oder Spitzenmanagern. Natürlich können diese nicht durch die Begünstigten allein festgesetzt werden, sondern nur durch Beschlüsse dazu autorisierter Gremien (Parteivorstände, Parlamente, Aufsichtsräte usw.), die sich aber stets aus Personen zusammensetzen, die zumindest hoffen können, selbst auch einmal in den Genuss der beschlossenen Regelung zu kommen, oder als Gruppe unmittelbar daran teilnehmen. Dem Begriff der "legalen Korruption" sollte mehr Augenmerk geschenkt werden.
Internationaler Korruptionsindex
Seit zehn Jahren gibt die nichtstaatliche Organisation (NGO) Transparency International den Internationalen Korruptionsindex heraus, ein Verzeichnis, welches das Ausmaß der Wahrnehmung von Korruption in verschiedenen Staaten mißt.
Auswirkungen von Korruption
Durch die Korruption sind die zu schützenden Grundwerte des Vertrauens der Allgemeinheit in die Sachgerechtigkeit staatlichen Handelns sowie in die Lauterkeit des öffentlichen Verkehrs gefährdet, weshalb sie strafrechtlich sanktioniert werden muss.
Nach Angaben der Weltbank müssen alle Menschen rund 7% ihrer Wirtschaftsleistungen für Korruption erarbeiten.
Weltweit hat sich vor allem die NGO Transparency International dem Kampf gegen Korruption verschrieben.
Nach Meinung einiger Politik-Wissenschaftler hat die Korruption aber auch den Vorteil, dass besonders in den Entwicklungsländern mit Hilfe von Bestechungsgeldern Maßnahmen schneller durchgeführt werden, zum Beispiel Hilfstransporte vor Ort gelassen werden, Gesetze erlassen und verwirklicht werden etc. Das bedeutet, dass mit Hilfe von "Schmiergeldern" vieles "wie geschmiert" läuft. Insgesamt wird Korruption aber eher negativ gesehen, weil sie das Vertrauen der Bürger in den Staat zerstört.
Eindämmung der Korruption
natürliche Grenzen
Der Vorteil des Korrumpierten ist stets der Nachteil der Organisation, die ihn beschäftigt oder beauftragt hat. Profit-orientierte Unternehmen sind dabei darauf bedacht, die Korrumpierung Ihrer Mitarbeiter zu begrenzen, da dies den Gewinn der Unternehmung beschneidet. Haben alle Führungskräfte eines Unternehmens Gewinn-Ziele, werden sie Kontrollen gegen die Korrrumpierung der Ihnen unterstellten Menschen errichten. Gelingt dies dem Management nicht, steigt die Korruption. Ist der Schaden durch Korruption dauerhaft größer als der Ertrag der Unternehmung ohne Korruption, verschwinden Unternehmen und Korruption durch Konkurs.
rechtliche Rahmenbedingungen
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- Matthias Lackas, Korruption in der Wehrmacht 1944
Zitat
- Ich zweifle nicht, dass wir an einer reichlichen Dosis Korruption leiden; aber ich zweifle ebensowenig, dass ein Volk, dem sonst nichts fehlt, weiterleben und sogar recht gut gedeihen kann. – José Ortega y Gasset
- "Bei neun von zehn Unternehmen werden Sie fündig, in mehr oder weniger großem Umfang" Britta Bannenberg, Bielefelder Kriminologie-Professorin über Korruption
Weblinks
- Business Crime Control e.V. - Analysen und Hintergründe zum Thema Wirtschaftskriminalität
- Transparency International - die internat. vergleichende nichtstaatliche Organisation
- Korruptionsindex (Corruption Perception Index) des Internet Center for Corruption Research
- VW, Infineon, BMW - Korruption als Geschäftspolitik