Ärar

materielles und immaterielles Vermögen eines Staates oder einer Körperschaft
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Ärar, vom lateinischen aerarium, ist eine alte, heute ungebräuchliche Bezeichnung für das materielle und immaterielle Vermögen eines Staates oder einer Körperschaft. Hierunter zählen neben Gebäuden, Grundstücken und Goldreserven auch staatliche Monopole. Ein heute üblicherer Begriff hierfür ist Fiskus. »Ärarisch« bedeutet staatlich, früher zuweilen auch »volkseigen« [1].

Hofärar

In Österreich-Ungarn wurde der Begriff Hofärar für staatliches Eigentum verwendet, das vom Kaiserhaus genutzt und verwaltet wurde. Dazu zählte z.B. die kaiserliche Sommerresidenz in Wien, das Schloss Schönbrunn. Von den Habsburgern wurde Hofärar und Familieneigentum immer streng getrennt gehalten.

Das Hofärar (wie auch Gutteils der Privatbesitz) wurde 1919 auf Grund des Habsburgergesetzes vom Staat Deutschösterreich, ab Oktober 1919 Republik Österreich, übernommen.

Militär-Ärar

Beim österreichisch-ungarischen Militär wurden alle vom Staat gelieferten Ausrüstungsteile, sowie dem Staat gehörende Kasernen und Liegenschaften als „ärarisch“ bezeichnet (vgl. Der brave Soldat Schwejk).

Kirchenärar

Das Kirchenärar umfasst neben dem Kirchengebäude das zur Bestreitung der Kosten des Gottesdienstes und für die Unterhaltung des Kirchengebäudes oder der Stifts- oder Klostergebäude bestimmte Vermögen einer Kirche, eines Stifts oder eines Klosters.

Wiktionary: Ärar – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Duden-Eintrag