Schullehrer

Personen, die berufsmäßig anderen Menschen im Schuldienst Unterricht erteilen
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Lehrer (auch Lehrkraft; die Gesamtheit der Lehrkräfte an einem Institut wird als Lehrkörper bezeichnet) sind Personen, deren Aufgabe es ist, andere dabei zu unterstützen, sich Fähigkeiten, Kenntnisse und Bildung anzueignen. Besonders bei der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen kommt zu diesem Lehrauftrag i.d.R. noch ein Erziehungsauftrag (Pädagogik). Dieser hat zum Ziel, den Schülern bei der Entwicklung einer selbstständigen, verantwortungsvollen und starken Persönlichkeit zu helfen .

Lehrer arbeiten als Beamte, Angestellte oder freie Mitarbeiter an öffentlichen oder privaten Schulen oder selbstständig als Privatlehrer. Im öffentlichen Schulwesen arbeiten Lehrer an allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen; Hochschullehrer führen in der Regel den Titel Privatdozent oder Professor. Daneben gibt es unzählige Arten spezialisierter Lehrtätigkeit: Fahrlehrer unterrichten an Fahrschulen, Geigenlehrer unterrichten an Musikschulen und so weiter. Im Sport sind die Begriffe Lehrer und Trainer nicht immer klar voneinander abgegrenzt. Die Lehrer, die für ihre Tätigkeit ein abgeschlossenes wissenschaftliches Studium an einer Universität vorweisen müssen, schließen dieses i.d.R. mit einer staatlichen Prüfung, dem sogenannten 1. Staatsexamen ab. An diese Hochschulausbildung schließt sich, wie bei Juristen, ein Vorbereitungsdienst an, welcher mit einem 2. Staatsexamen abgeschlossen wird. Das Staatsexamen ist kein akademischer Grad. Die Länder können aber Berufsbezeichnungen festlegen (z.B. Baden-Württemberg: nach dem 1. Staatsexamen: Referendar des Lehramtes, nach dem 2. Staatsexamen: Assessor des Lehramtes).

Lehrer an allgemein bildenden Schulen

Lehrer an berufsbildenden Schulen

Bekanntgewordene Lehrer

Sonstige Lehrer

Instruktoren bzw. Ausbilder lehren außerschulisch, z.B. Fahrlehrer und Segellehrer.

Siehe auch:

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