Kircheneintritt

Beitritt zu einer christlichen Kirche
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Unter dem Kircheneintritt versteht man das (wieder) Mitglied werden einer christlichen Kirche.


Durchführung

Die Aufnahme in eine der christlichen Großkirchen ist, anders als der Austritt, nicht durch bloße Erklärung möglich. Sie wird durch einen dazu vom zuständigen Bischof oder der zuständigen Landeskirche bevollmächtigten Geistlichen vorgenommen. Dieser muss sich davon überzeugen, dass der Aufnahmewillige das Glaubensgut und die Ordnung der aufnehmenden Kirche innerlich angenommen hat. Wo nicht sicher ist, dass der Aufnahmewillige gültig getauft ist, geschieht die Aufnahme durch die (u.U. bedingungsweise erteilte) Taufe. Durch Gespräche mit dem Geistlichen oder einem von ihm Beauftragten wird der Aufnahmewillige vorbereitet.

Für die Aufnahme wird von den Kirchen kein Entgelt erhoben (anders als für die staatliche Beurkundung der Austrittserklärung). Im einzelnen wird die Aufnahme unterschiedlich gehandhabt, nicht nur in der katholischen Kirche einerseits und der evangelischen andererseits, sondern auch auch in den einzelnen Landeskirchen auf verschiedene Weise.