Schiffsmast
Element, das in der Takelage eines Segelfahrzeugs das Segel stützt oder trägt
Vertikale, hoch aufragende Konstruktion aus Holz, Metall oder anderen festen Materialien. Der Mast dient i.d.R. zur Befestigung von Gegenständen in größerer Höhe.
Auf Segelschiffen: Die Spiere, die, auf dem Kiel gründend und hoch über Deck aufragend, der "Grundstock" der gesamten Takelage ist.
Auf Segelschiffen gibt es je nach Schiffsgröße bis zu 5 Masten, die folgende Bezeichnungen haben (von vorn nach hinten gesehen):
Früher gab es auf dem vordersten Mast ein sogenanntes "Krähennest", wo ein Matrose als Ausguck eingeteilt war um andere Schiffe oder die Sichtung von Land an die Kommandobrücke zu melden.
Auf Dampf- und Motorschiffen: Träger von Signaleinrichtungen wie z.B. Lichtern, Flaggen, Funk- und Radarantennen.