Die Körperschaftssteuer als Einkommenssteuer der juristischen Personen ist in der dargestellten Tabelle falsch eingeordnet. Ist der als Körperschaftssteuer anfallende Betrag vielleicht im Betrag der Einkommenssteuer enthalten? Osterheck 09:55, 25. Dez 2003 (CET)
Gibt es nicht auch einen Unterschied zwischen Steuern und Abgaben? Dachte immer Abgaben seien zweckgebunden (ähnlich der Gebühren), nur eben ohne direkte Gegenleistung (z.B. Solidaritätszuschlag)? Bin mir allerdings nicht ganz sicher, aber der Satz "Steuern sind Abgaben ...", kam mir nicht richtig vor. Experten gefragt ;) --mirer 17:02, 18. Feb 2004 (CET)
- Abgaben sind ein Überbegriff. Steuern sind eine Art von Abgaben.
Wer die Verschiebung dieses Artikels hierher vorgenommen hat, möge bitte noch alle Links, die nach Steuer führen aber eine andere Art von Steuer meinen, korrigieren! Das gehört dazu! --Katharina 21:55, 29. Mär 2004 (CEST)
Ich finde es ungünstig die direkten und indirekten Steuern auf extra Seiten zu haben
- Ich komme auf die Seite um etwas über Steuern zu erfahren.
- Wollte ich das ausdrucken müsste ich 3 Seiten ausdrucken und jedesmal erst auf den "Druckversion"-Button klicken. Sehr unpraktisch. (5x klicken)
- In einem Artikel der Steuern erklärt sollte dies auch im selben Artiekl drin stehen.
- Mir ist es gerade passiert das ich übersehen habe das "direkte" und "indirekte"-Steuern Links sind. Und war schon enttäuscht. OK ist meine Blödheit aber ich gehe davon aus das bei Millionen von Nutzern, die vielleicht auch nicht ganz so fit sind mit dem Internet, immer mal sowas passieren kann.
Seitensperrung
habe ich soeben vorgenommen, um einen Edit-War zu verhindern.
Bitte diskutiert zunächst die zu ändernden Inhalte.
tsor 13:06, 26. Apr 2004 (CEST)
Inhalt des Artikels
Dieser Artikel befasst sich mit der Steuer als Abgabe. Weiteres siehe: Steuer_(Begriffsklärung). en:Tax es:Impuesto eo:Imposto fr:Impôt nl:Belasting pl:Podatek sv:Skatt
Steuern (von althochdeutsch "stiura" = "Unterstützung") sind Abgaben, die der Staat oder ein anderer Träger von Hoheitsgewalt unabhängig von konkreten Gegenleistungen erhebt. Mit Steuern verschafft sich der Staat die Möglichkeit, auch die gesetzlich vorgegebenen Aufgaben zu erfüllen. Für das Einziehen der Steuern sind in der Bundesrepublik Deutschland die Finanzämter (Besitz- und Verkehrssteuern) und die Hauptzollämter (Zölle und Verbrauchsteuern) zuständig.
Man unterscheidet direkte und indirekte Steuern. Einige Kritiker fordern internationale Mindestbesteuerungen, um Sozialabbau entgegenzutreten.
Vorteile der Steuererhebung
Steuern haben mehrere Funktionen, die sich teils überlappen und teils auch widersprechen können:
- Fiskalzweck: Generierung von Staatseinnahmen.
- Lenkungszweck: Bevorteilung und Benachteilung bestimmten Verhaltens. Beispiele für Lenkungszwecke finden sich bei der Ökosteuer und der Einkommensteuer (z.B. Abschreibemöglichkeiten, progressiver Steuersatz).
- Verringerung von Marktversagen: Versuch des Ausgleichs von systembedingten Marktfehlern.
Nachteile der Steuererhebung
- Nettowohlfahrtsverlust: Steuern mindern die Gesamtrente, weil sie die Käufer und Verkäufer davon abhalten, in bestimmtem Umfang Handelsvorteile zu verwirklichen. Je größer die Preiselastizitäten, desto höher der Nettowohlfahrtsverlust. (Die Kuchenstücke gleichen sich in ihrer Größe durch Umverteilung an, der Kuchen wird jedoch insgesamt kleiner.)
- Ineffizienz: Steuern führen zu ineffizienter Allokation der Ressourcen.
- Kosten: Ein Steuersystem will organisiert sein. Das verursacht Kosten.
Steuern in Deutschland
Definition
Steuern sind nach § 3 Abs. 1 Abgabenordnung (AO) Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein. Zölle und Abschöpfungen (= Abgaben im Rahmen der EG-Agrarpolitik) sind Steuern im Sinne der Abgabenordnung.
Steuersystem
Die Steuerverteilung in Deutschland zwischen Bund, Ländern und Gemeinden wird primär in der Finanzverfassung (Art. 104a ff. Grundgesetz) geregelt.
Der äußere Rahmen des Steuerrechts ist durch die Abgabenordnung (AO) gegeben.
Arten von Steuern in der BRD
- Im Jahr 2001 hatte die Einkommensteuer (einschließlich der Lohnsteuer und des Zinsabschlags, die eine besondere Erhebungsart der Einkommensteuer darstellt) mit einem Aufkommen von 150,4 Mrd. ? einen Anteil von 32,7 Prozent an den gesamten Steuereinnahmen (=446,2 Mrd. ? ).
- Links dazu: **http://www.bundesfinanzministerium.de/Service/Lexikon-Steuern-A-Z-.580.11632/Steueraufkommen.htm
Steuerart | Aufkommen 2001 | Aufkommen 2002 |
---|---|---|
Gesamtaufkommen | 446,2 Mrd € | 441,7 Mrd € |
Lohnsteuer + Einkommensteuer | 141,4 Mrd € | 139,7 Mrd € |
Mehrwertsteuer | 138,9 Mrd € | 138,2 Mrd € |
Mineralölsteuer | 40,7 Mrd € | 42,2 Mrd € |
Gewerbesteuer | 24,5 Mrd € | 23,5 Mrd € |
Kapitalertragsteuer | 20,9 Mrd € | |
Tabaksteuer | 12,1 Mrd € | 13,8 Mrd € |
Solidaritätszuschlag | 11,1 Mrd € | 10,4 Mrd € |
Grundsteuer | 9,1 Mrd € | 9,2 Mrd € |
Kfz-Steuer | 8,4 Mrd € | 7,6 Mrd € |
Versicherungssteuer | 7,4 Mrd € | 8,3 Mrd € |
Grunderwerbsteuer | 4,9 Mrd € | 4,8 Mrd € |
Zinsabschlagsteuer | 9,0 Mrd € | 8,5 Mrd € |
Sonstige; u.a. Hundesteuer Jagdsteuer Erbschaftsteuer |
18,2 Mrd € |
Frühere Arten von Steuer
Aktuelle Diskussion
Es gibt Vermutungen, dass etwa drei Viertel der weltweiten Steuerliteratur sich auf das deutsche Steuersystem bezieht. Besonders das deutsche Einkommensteuerrecht (Gesetze, Verordnungen und Richtlinien zur Einkommensteuer) gilt als problematisch: zahlreiche Ausnahmen und Sonderregelungen führen zu Intransparenz und höheren Steuersätzen. Kernpunkt aller Vorschläge zu einer Einkommensteuerreform ist eine Vereinfachung. Ausnahmen und Sonderregelungen sollen eingeschränkt und abgeschafft werden, um mit den dadurch freiwerdenden Mitteln die Steuersätze zu senken.
Aktuell führt die erhöhte Mobilität von Firmen und Gutverdienern, verbunden mit einem verschärften weltweiten Steuerwettbewerb, zu einem Verfall der Steuereinnahmen und einer Aushöhlung der staatlichen Gestaltungsmöglichkeiten in Deutschland
Steuergeschichte
Steuern gibt es schon seit dem frühen Altertum. Wo gemeinschaftliche Bedürfnisse entstanden und befriedigt werden mußten, waren auch die entsprechenden finanziellen Mittel erforderlich. Das Wort Steuer kommt aus dem althochdeutschen "stiura" und bedeutet soviel wie Stütze, Beihilfe oder auch nur Hilfe.
Frühere Steuerarten
Im Mittelalter und der Frühen Neuzeit wurden eine Kopfsteuer (Vorschoß) und eine Proportionalsteuer (Schwörschoß) unterschieden.
Dabei wurden
- Steuern im Reich (Bede),
- Städtische Steuern (Schoß) und
- Steuern der Landesherren (Akzise) unterschieden.
Siehe auch
Siehe auch: Liste politischer Konzepte, Lenkungssteuer, Cross-Border-Leasing, Steuerverfahrensrecht
Weblinks
- http://www.finanzamt.de/
- http://www.bundesfinanzministerium.de/Service/Lexikon-Steuern-A-Z-.580.htm
- http://www.steuerlinks.de/ - mit kostenfreiem Newsletter (Zweimal im Monat)
- http://www.steuerportal.com
********** hier endet der Artikel ***********************
Steuer
Sie haben ausgeführt, Steuern erfüllten genau genommen den Tatbestand der Erpressung. Weiter unten heißt es, Steuern seien Diebstahl. Dies habe ich geändert. Zu Ihrer auf meiner Diskussionsseite angebrachten Frage nach den Gründen darf ich wie folgt Stellung nehmen:
1.
Die Aussagen sind nach geltendem Recht falsch.
a) Der Tatbestand der Erpressung setzt voraus, daß der Erpresser sich durch die Tat einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschaffen möchte. Der Vermögensvorteil, den der Staat durch die Besteuerung seiner Bürger erlangt, ist nicht rechtswidrig, weil die jeweiligen Steuergesetze eine hinreichende Rechtsgrundlage darstellen.
b) Der Tatbestand des Diebstahls verlangt die rechswidrige Zueignung einer Sache. Sachen sind nach § 90 BGB körperliche Gegenstände. Die Steuer führt nicht zur Zueignung von Sachen, sondern fordert vom Bürger die Leistung von Zahlungen. Diebstahl ist also unter keinem Gesichtspunkt einschlägig.
2.
Soweit es Ihnen, wovon ich ausgehe, nicht um strafrechtliche Subsumtionen geht, sondern Sie ihrer Auffassung von der Ungerechtigkeit des geltenden oder überhaupt jeglichen Steuersystems Ausdruck verleihen wollen, ist der von Ihnen eingeschlagene Weg jedenfalls ungeeignet. Der Artikel Steuer befaßt sich in seiner jetzigen Form mit der Definition des Begriffs Steuer und ihrer gegenwärtigen Erscheinung. Dieser neutral gehaltene Artikel sollte nicht mit subjektiven Auffassungen, die eine Minderheitenposition vertreten (damit möchte ich Ihre Auffassung nicht bewerten) durchsetzt werden. Wenn Sie zu dem Aspekt der Steuerrechtfertigung und/oder der Steuergerechtigkeit Ausführungen machen möchten, werde ich diese mit Interesse lesen. Ich würde Sie aber bitten, dies nicht mit Schlagworten im laufenden Artikeltext zu tun, sondern hierüber entweder eigene Beiträge zu verfassen, oder Ihre Argumente im zusammenhängenden Text den sonstigen Aussagen des Artikels gegenüberzustellen, damit Sie als eigener Themenkomplex erkennbar werden. Weiter beachten Sie bitte bei der Abfassung eines derartigen Textes, daß Wikipedia eine Enzyklopädie ist: Der Text sollte daher im Stil eines Lexikonartikels neutral abgefaßt sein und dort, wo er eigene Meinungen einfließen läßt auch die Gegenpositionen benennen.
3.
Ich darf Ihnen versichern, daß ich Sie durch die vielleicht etwas unsensible Revertierung nicht verletzen oder Ihre Beiträge abwerten wollte. Sollte ein anderer Eindruck entstanden sein, bitte ich um Entschuldigung.
Beste Grüße -- Stechlin 12:57, 26. Apr 2004 (CEST)
Antwort an User Stechlin:
Sie haben ausgeführt, Steuern erfüllten genau genommen den Tatbestand der Erpressung. Weiter unten heißt es, Steuern seien Diebstahl.
Dies habe ich geändert.
> Die Aussagen sind nach geltendem Recht falsch.
- Mag sein. Aber geltendes Recht ist erst mal nur Gesetz und noch lange kein Recht. So wie Sie es verstehen, war es nicht gemeint.
> a) Der Tatbestand der Erpressung setzt voraus, daß der Erpresser sich durch die Tat einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschaffen möchte. Der Vermögensvorteil, den der Staat durch die Besteuerung seiner Bürger erlangt, ist nicht rechtswidrig, weil die jeweiligen Steuergesetze eine hinreichende Rechtsgrundlage darstellen.
- eine Gesetzesgrundlage, aber keine Rechtsgrundlage im juristischem Sinne.
> b) Der Tatbestand des Diebstahls verlangt die rechswidrige Zueignung einer Sache. Sachen sind nach § 90 BGB körperliche Gegenstände. Die Steuer führt nicht zur Zueignung von Sachen, sondern fordert vom Bürger die Leistung von Zahlungen. Diebstahl ist also unter keinem Gesichtspunkt einschlägig.
"Steuern sind Diebstahl" war in Tütelchen gesetzt. Es ist ein Slogan oder eine These, die für sich gesehen völlig neutral ist. Man muss das nicht im Sinne des BGB betrachten. Sind Sie etwa Jurist, der nur seine Fachsprache versteht?
> Soweit es Ihnen, wovon ich ausgehe, nicht um strafrechtliche Subsumtionen geht, sondern Sie ihrer Auffassung von der Ungerechtigkeit des geltenden oder überhaupt jeglichen Steuersystems Ausdruck verleihen wollen, ist der von Ihnen eingeschlagene Weg jedenfalls ungeeignet. Der Artikel Steuer befaßt sich in seiner jetzigen Form mit der Definition des Begriffs Steuer und ihrer gegenwärtigen Erscheinung.
- Das ist falsch. Es sind Vor- und Nachteile aufgeführt. Und ich habe sie lediglich ergänzt.
> Dieser neutral gehaltene Artikel sollte nicht mit subjektiven Auffassungen, die eine Minderheitenposition vertreten (damit möchte ich Ihre Auffassung nicht bewerten) durchsetzt werden.
- So ein Unsinn! Damit machen Sie den Artikel politisch korrekt.
> Wenn Sie zu dem Aspekt der Steuerrechtfertigung und/oder der Steuergerechtigkeit Ausführungen machen möchten, werde ich diese mit Interesse lesen.
- Nochmal. Ich habe nur ergänzt was eh schon angefangen wurde.
> Ich würde Sie aber bitten, dies nicht mit Schlagworten im laufenden Artikeltext zu tun, sondern hierüber entweder eigene Beiträge zu verfassen, oder Ihre Argumente im zusammenhängenden Text den sonstigen Aussagen des Artikels gegenüberzustellen, damit Sie als eigener Themenkomplex erkennbar werden. Weiter beachten Sie bitte bei der Abfassung eines derartigen Textes, daß Wikipedia eine Enzyklopädie ist: Der Text sollte daher im Stil eines Lexikonartikels neutral abgefaßt sein und dort, wo er eigene Meinungen einfließen läßt auch die Gegenpositionen benennen.
- Das ist nicht grundsätzlich falsch, aber Sie bzw. der Admin hat mir dazu jetzt jede weitere Möglichkeit der Korrektur genommen.
- Ferner: Wenn es Ihnen um Meinungen ginge, dann müssten Sie nicht genau das entfernen, was ich geschrieben habe, sondern anderes und viel mehr.
- Aber es ist auch nur Ihre Meinung, dass es in einer Enzyklopädie nicht um Meinungen ginge. Das Gesetz ist auch nur eine Meinung. Und ich glaube auch nicht, dass die Enzyklopädie den Juristen und Staatsheinis vorbehalten ist.
--NL 13:45, 26. Apr 2004 (CEST)
@NL: Es wäre hilfreich, wenn Sie auf polemische oder schlicht kränkende Äußerungen ("Unsinn", "Juristen und Staatsheinis") verzichten könnten, ebenso auf den Vorwurf der Fachidiotie etc. Sollten Sie hierzu nicht bereit sein, werde ich den Diskurs beenden.
In der Sache wollen Sie bitte bedenken, daß Begriffe der Rechtssprache in einem Kontext wie demjenigen des Artikels "Steuer" regelmäßig auch rechtlich verstanden werden dürften. Sich solcher Begriffe in einem anderen Sinne zu bedienen trägt daher zu Verständlichkeit des Artikels nicht bei.
Ansonsten bestätigen Sie dadurch, daß sie die erlassenen Gesetze nicht als Rechtslgrundlage anerkennen und im übrigen als bloße Meinungen apostrophieren, daß es Ihnen nicht um eine Sammlung von Vor- und Nachteilen, wie sie der Artikel vornimmt, geht, sondern daß Sie eine grundlegendere, fundamentalere Kritik artikulieren möchten. Dagegen ist meines Erachtens auch gar nichts einzuwenden, wenn deutlich wird, daß Sie eben von bereits im Ansatz unterschiedlichen Prämissen ausgehen. Deswegen möchte ich Sie nochmals einladen, einen geschlossenen, Ihre Auffassung verdeutlichenden Text zu verfassen, der dann der Darstellung des geltenden Steuersystems gegenübergestellt werden kann.
Es ist unrichtig, daß Ihnen durch die zeitweilige Sperrung der Seite die Möglichkeit hierzu genommen wurde: Die Diskussionsseite ist nach wie vor offen. Wenn Sie hier einen NPOV-konformen Text vorschlagen, wird dieser sicherlich in den Artikel integriert und die Seite im übrigen wieder geöffnet werden können.
In der Hoffnung, daß das Thema in diesem Sinne weiter befördert wird bin ich
Ihr Stechlin 14:34, 26. Apr 2004 (CEST)
> Es wäre hilfreich, wenn Sie auf polemische oder schlicht kränkende Äußerungen ("Unsinn", "Juristen und Staatsheinis") verzichten könnten, ebenso auf den Vorwurf der Fachidiotie etc. Sollten Sie hierzu nicht bereit sein, werde ich den Diskurs beenden.
- Ich möchte darauf hinweisen, dass Sie mit dem unkooperativen Umgang begonnen haben, und die Reflexion dessen von meiner Stimmung abhängt. Ist nun mal so.
> In der Sache wollen Sie bitte bedenken, daß Begriffe der Rechtssprache in einem Kontext wie demjenigen des Artikels "Steuer" regelmäßig auch rechtlich verstanden werden dürften. Sich solcher Begriffe in einem anderen Sinne zu bedienen trägt daher zu Verständlichkeit des Artikels nicht bei.
- Wieso das? Ist Steuer allein ein "Rechtsbegriff"?
> Ansonsten bestätigen Sie dadurch, daß sie die erlassenen Gesetze nicht als Rechtslgrundlage anerkennen und im übrigen als bloße Meinungen apostrophieren, daß es Ihnen nicht um eine Sammlung von Vor- und Nachteilen, wie sie der Artikel vornimmt, geht, sondern daß Sie eine grundlegendere, fundamentalere Kritik artikulieren möchten. Dagegen ist meines Erachtens auch gar nichts einzuwenden, wenn deutlich wird, daß Sie eben von bereits im Ansatz unterschiedlichen Prämissen ausgehen. Deswegen möchte ich Sie nochmals einladen, einen geschlossenen, Ihre Auffassung verdeutlichenden Text zu verfassen, der dann der Darstellung des geltenden Steuersystems gegenübergestellt werden kann.
- Das kann ich tun, aber Sie haben bedenkenlos alles rückgängig gemacht. Auch z.B. die Aussage, dass Steuern eine Vorausetzung für Staatsverschuldung sei.
Diese Aussage ist aber sicher kaum angreifbar. Ich könnte Sie jetzt auch fragen, worum es Ihnen überhaupt geht, wenn Sie das so anpacken. Sie behaupten jetzt aufgrund meiner Gesamtposition, dass ich überhaupt nichts zum Thema beizutragen hätte.
> Es ist unrichtig, daß Ihnen durch die zeitweilige Sperrung der Seite die Möglichkeit hierzu genommen wurde: Die Diskussionsseite ist nach wie vor offen. Wenn Sie hier einen NPOV-konformen Text vorschlagen, wird dieser sicherlich in den Artikel integriert und die Seite im übrigen wieder geöffnet werden können.
- Toll! Dann ändern Sie erst mal wieder zurück, was Sie nicht zurück zu ändern hatten.Um mir solche Knüppel zwischen die Beine zu holen muss ich mich hier nicht engagieren. --NL 15:01, 26. Apr 2004 (CEST)
Ich trete der Auffassung von Stechlin nach Inhalt und Begründung bei. Die nicht nur hier, sondern auch in anderen Diskussionsbeiträgen festzustellenden Verbalinjurien bei gleichzeitiger Verweigerung sachlicher Zusammenarbeit von NL werden langsam zu Ärgernis. --Andrsvoss 15:10, 26. Apr 2004 (CEST)
Eine Unverschämtheit! Nicht ich habe mich der Diskussion gesträubt, sondern Stechlin hat rückgeändert ohne zu diskutieren, was gegen die Ettikette ist. Darüber darf ich mich ja wohl noch aufregen. Und einem andern User zustimmen, vermag seine Argumente nicht zu verbessern, es sei denn es geht bloß um Machtspiele. Guten Tag.--NL 15:39, 26. Apr 2004 (CEST)
Also: Gibts was auszusetzen an:
- Staatsverschuldung: Steuern ermöglichen Staatsverschuldung, denn zukünftige Steuern sind die Sicherheit der Kredite.
- Aufblähen der Staatshaushalte: Der Staat sucht sich ständig neue Aufgaben.
--NL 18:16, 26. Apr 2004 (CEST)
Ich nehme an, diese beiden Punkte sollen als Nachteile der Steuererhebung aufgeführt werden. Ich halte hier beide für sachlich nicht zutreffend: (1) Nicht Steuern, nicht einmal Steuereinnahmen stellen die Sicherheit für Kredite für einen Staat dar, sondern das Staatsvermögen, welches allerdings auch aus Steuereinnahmen gebildet wird. Eine Argumentation aber, die den Besitz von Vermögen für unzuträglich hält, weil dieses die Möglichkeit der Kreditaufnahme eröffnet und somit die Grundlage einer Überschuldung sein kann, will mir weder logisch noch ökonomisch einleuchten. (2) Das Problem, das der Staat sich neue Aufgaben sucht und möglicherweise mehr tut, als ihm bei einem gesunden Staatsverständnis zu tun zukäme, ist kein Problem der Steuern. Wiederum kann ich einer Logik nicht folgen, die vereinfacht besagt: Wer Vermögen besitzt, kann dieses zweckwidrig einsetzen, was als Nachteil der Mechanismen des Vermögenserwerbs zu sehen ist. -- Stechlin 18:44, 26. Apr 2004 (CEST)
> Ich nehme an, diese beiden Punkte sollen als Nachteile der Steuererhebung aufgeführt werden.
- Da haben Sie sie ja auch entfernt.
> Ich halte hier beide für sachlich nicht zutreffend: (1) Nicht Steuern, nicht einmal Steuereinnahmen stellen die Sicherheit für Kredite für einen Staat dar, sondern das Staatsvermögen, welches allerdings auch aus Steuereinnahmen gebildet wird.
- Natürlich steht auf den Bundesscatzbriefen nicht drauf: "Ihre Zinsen werden schon von den Steuern finanziert, keine Angst". Natürlich indirekt.
> Eine Argumentation aber, die den Besitz von Vermögen für unzuträglich hält, weil dieses die Möglichkeit der Kreditaufnahme eröffnet und somit die Grundlage einer Überschuldung sein kann, will mir weder logisch noch ökonomisch einleuchten.
- Das habe ich auch nicht behauptet.
> (2) Das Problem, das der Staat sich neue Aufgaben sucht und möglicherweise mehr tut, als ihm bei einem gesunden Staatsverständnis zu tun zukäme, ist kein Problem der Steuern. Wiederum kann ich einer Logik nicht folgen, die vereinfacht besagt: Wer Vermögen besitzt, kann dieses zweckwidrig einsetzen, was als Nachteil der Mechanismen des Vermögenserwerbs zu sehen ist. -- Stechlin 18:44, 26. Apr 2004 (CEST)
- Das habe ich nicht geschrieben. Es geht einzig allein um die Aufzählung der Nachteile von Steuern. Und ein Nachteil ist nun mal, dass mit Steuereinnahmen Staatshaushalte aufgebläht werden. Ob das anders theoretisch auch möglich ist, ist Faktenhuberei.--NL 19:04, 26. Apr 2004 (CEST)
Nochmal: Steuern sind eine Einnahmequelle, die zur Bildung von (Staats-)Vermögen führt. Die von Ihnen genannten Nachteile ergeben sich aus dem unsachgemäßen Einsatz von Vermögen (als Kreditsicherheit bzw. zur Finanzierung unzweckmäßiger Ausgaben). Den logischen Schluß, daß also die Möglichkeit verfehlter Ausgaben ein Nachteil der Einnahmequelle ist (das haben Sie so nicht geschrieben, aber das ist die logische Konsequenz Ihrer Aussage) vermag ich nicht nachzuvollziehen. -- Stechlin 19:12, 26. Apr 2004 (CEST)
Nee. Zukünftige Steuern sind quasi imaginäres Kapital für den Staat. Genau wie der Gewinn für ein Aktionär imaginär ist, obwohl die Sach- und Anlagewerte vielleicht einen Dreck wert sind. Auf diese Gewinnerwartungen bekommen die Unternehmen Kredite. Wäre das nicht so, also würden die Steuern auf Null wegbrechen, dann wäre es für Eichel unmöglich, neue Anleihen rauszugeben. Wer sollte dann so dumm sein, sie zu kaufen?! --NL 19:40, 26. Apr 2004 (CEST)
- Die Frage, ob der Begriff imaginäres Kapital hier angemessen ist, möchte ich dahin stehen lassen, ich bin kein Ökonom. Ich verstehe gleichwohl nicht, weshalb die bloße Möglichkeit, durch faktisches oder imaginäres Vermögen (Kapital) eine Kreditsicherheit zu stellen ein Nachteil des Vermögens sein soll. Sicherlich gibt es kluge und törichte Kredite - das ist doch von der gestellten Sicherheit weitgehend unabhängig. -- Stechlin 18:25, 27. Apr 2004 (CEST)
- Das ist kein Nachteil des Vermögens, sondern eines des imaginären Vermögens, also einem, das noch gar nicht existiert und auch nicht existieren muss. Es ist bloß die Annahme, es sei so. Und wenn die Annahme in die Hose geht, dann ist der Knüppel, der zurückschwingt um so größer. (Außerdem handelt es sich ja nicht um Vermögen, sondern um Enteignungen von zum Teil Ungeborenen. Aber das nur am Rande.)--NL 18:51, 27. Apr 2004 (CEST)
Ich werde einer Version, die den Begriff Steuern im Zusammenhang mit Diebstahl erklärt und im übrgien auf ein vorgeblich systembedingtes Marktversagen, das dem Staat anzulasten wäre. rekurriert nicht zustimmen. Wenn die Berechtigung des Staates, seine Bürger zu besteuern in Frage gestellt werden soll, wäre dies eine extreme Mindermeinung, die NPOV nur als eigener Abschnitt im Rahmen des Artikels erfolgen kann. Eine Durchsetzung anderer Aussagen ist hierbei nicht statthaft. -- Stechlin 13:19, 30. Apr 2004 (CEST)
>Ich werde einer Version, die den Begriff Steuern im Zusammenhang mit Diebstahl erklärt
- Das ist ein Punkt den man auch anders formulieren ändern kann.
> und im übrgien auf ein vorgeblich systembedingtes Marktversagen, das dem Staat anzulasten wäre. rekurriert nicht zustimmen.
- Wieso vergeblich? es ist wissenschaflich belegt, dass Marktversagen immer nur im Zusammenhang mit öffentl. Gütern auftritt. Kann ich nicht für.
- Übrigens, haben Sie überhaupt verstanden, was da ursprüglich steht? Erklären Sie mal was systembedingte Fehler sein sollen.
> Wenn die Berechtigung des Staates, seine Bürger zu besteuern in Frage gestellt werden soll, wäre dies eine extreme Mindermeinung, die NPOV nur als eigener Abschnitt im Rahmen des Artikels erfolgen kann. Eine Durchsetzung anderer Aussagen ist hierbei nicht statthaft. -- Stechlin 13:19, 30. Apr 2004 (CEST)
- Wenn das in den Regeln steht, dann halte ich mich dran. Steht das in den Regeln? Ansonsten haben Sie keine objektive Berechtigung für diese Aussage.--NL 13:58, 30. Apr 2004 (CEST)
Also:
Ergänzung: Steuern werden normalerweise nicht freiwillig bezahlt. Genau genommen erfüllen sie den Straftatbestand der Erpressung.
anstatt:
- Verringerung von Marktversagen: Versuch des Ausgleichs von systembedingten Marktfehlern.
Änderung in:
- Verringerung von Marktversagen: Versuch des Ausgleichs von systembedingten Marktversagen, also solchem Marktversagen, dass der Staat mit öffentlichen Gütern zuvor selbst erzeugt hat.
Ergänzung:
- Da Steuer keine freiwillige Zahlung ist, kann sich der Bürger keinen besseren "Dienstleister" suchen. Der Staat als Dienstleister muss also nicht erpicht darauf sein, dem Bürger wunschgemäße und effektive Leistungen zu bieten.
- Staatsverschuldung: Steuern ermöglichen Staatsverschuldung, den zukünftige Steuern sind die Sicherheit der Kredite.
- Aufblähen der Staatshaushalte: Der Staat such sich ständig neue Aufgaben.
--NL 11:15, 30. Apr 2004 (CEST)--NL 14:18, 30. Apr 2004 (CEST)
Das Kreuz mit dem "ss"
Ich habe festgestellt, dass in vielen Artikeln teilweise im Text, teilweise auch im Artikel selber die Steuern häufig mit "ss" geschrieben werden, also "Erbschaftssteuer" "Einkommenssteuer", etc.
Zumindest für Deutschland ist das falsch. Richtig ist es immer nur mit einem "s", also "Einkommensteuer", "Körperschaftsteuer" etc.
Für die Schweiz ist das m.W. anders, dort heißt es tatsächlich "Erbschaftssteuer", deswegen habe ich das auch nicht geändert in dem Artikel.
Vielleicht sollte man mal sämtliche Artikel und vor allem auch die Titel (!!) überprüfen, so gibt es hier in dem Steuerartikel einen roten Link auf "Erbschaftsteuer", während es bereits einen Artikel zu "Erbschaftssteuer" gibt. Das ist auf Dauer unangenehm.