Der Bundesrat ist in der Bundesrepublik Deutschland und in Österreich die Vertretung der Bundesländer, die neben der anderen Kammer des Parlamentes (in Deutschland der Bundestag, in Österreich der Nationalrat) die gesetzgebende Kraft (Legislative) auf Bundesebene.
In der Schweiz ist der Bundesrat die oberste Regierungsbehörde, bestehend aus sieben Mitgliedern, die von der Bundesversammlung für vier Jahre gewählt wird. Die Zusammensetzung, auch Zauberformel genannt, wurde 1959 ausgearbeitet. Seit diesem Zeitpunkt setzt sich der Bundesrat aus folgenden Mitgliedern zusammen: FDP: 2; SP: 2, CVP: 2, CVP: 1. (Diese Zauberformel ist nicht in der Verfassung festgelegt.)