Landesmedienanstalt

Medienanstalt in Deutschland
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Jedem Bundesland in Deutschland ist eine Landesmedienanstalt zugeordnet; Lediglich für die Länder Berlin und Brandenburg existiert eine gemeinsame Landesmedienanstalt, die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb). Die Landesmedienanstalten überwachen die privaten Rundfunkanbieter, Fernsehanstalten und Mediendienste und vergeben Sende-Lizenzen an private Rundfunk- und Fernsehveranstalter. Sie wurde in der Vergangenheit zu 80% aus einem 2-Prozent-Anteil der Rundfunkgebühren finanziert, § 40 Abs. 1 (7.)Rundfunkstaatsvertrag i.V.m. § 10 Abs. 1 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag a.F. Ab 2005 beträgt die Höhe des Anteils der Landesmedienanstalten am Aufkommen der Rundfunkgebühren 1,9275-Prozent-Anteil an der Grundgebühr und 1,8818-Prozent-Anteil an der Fernsehgebühr, § 40 Abs. 1 (8.) Rundfunkstaatsvertrag i.V.m. § 10 Abs. 1 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag n.F. Darüber hinaus existiert in einigen Bundesländern - etwa in Schleswig-Holstein und Hamburg - eine Rundfunkabgabe, die von privaten Rundfunk- und Fernsehveranstaltern erhoben wird.

Gesetzliche Grundlagen

Auf Grund der in Art. 5 Abs. 1 des Grundgesetzes geregelten Rundfunkfreiheit darf in Deutschland der Staat keinen direkten Einfluss auf Rundfunk und Fernsehen nehmen. Aus diesem Grund ist die Medienaufsicht "staatsfern" organisiert; in jeder Landesmedienanstalt exisitert daher ein unabhängiges, pluralistisches Aufsichtsgremium ("Medienrat" / "Medienkommission" / "Rundfunkausschuss"), dessen Mitglieder in der Regel direkt von den jeweiligen Landtagen ernannt werden und die an Weisungen nicht gebunden sind. Aufgaben und Verfassung der Landesmedienanstalten sind in den einzelnen Landesrundfunk- und Landesmediengesetzen sowie auf diesen beruhenden Satzungen näher geregelt.

Gemeinsame Gremien

Für Länderübergreifende Aufgaben existieren verschiedenen gemeinsame Gremien der Landesmedienanstalten. So überwacht die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) die Sicherung der Meinungsvielfalt, in dem sie Beteiligungen im Medienbereich untersucht und etwa bei Verschmelzungen von Medienunternehmen den beteiligten Unternehmen Auflagen erteilt. Den Jugendschutz im Medienbereich nimmt die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) zentral wahr, die bei der Bayerischen Landesmedienanstalt (BLM) angesiedelt ist. Weitere gemeinsame Gremien der Landesmedienanstalten sind etwa die Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM) und die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM). Auf europäischer Ebene arbeiten die Landesmedienanstalten in der European Platform of Regulatory Authorities (EPRA) in europäischen Medienangelegenheiten mit den Aufsichtsbehörden anderer EU-Mitglieder zusammen.

Aufgaben

Neben der Lizensierung privater Rundfunk- und TV-Veranstalter und der Vergabe der entsprechenden Frequenzen bzw. Kabelkapazitäten obliegt den Landesmedienanstalten vor allem die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften aus dem Rundfunkstaatsvertrag und den Landesmedien- und Rundfunkgesetzen. Schwerpunkte bilden dabei die Sicherung der Meinungsvielfalt im Bereich des privaten Rundfunks, die Verfolgung von Verstößen gegen Werberichtlinien und -Gesetze, gegen Jugendschutzvorschriften und im Bereich der Mediendienste auch die Verfolgung etwa rechtsradikaler Inhalte. Hierzu steht den Landesmedienanstalten gemäß den Landesrundfunkgesetzen ein breites Instrumentarium zur Verfügung, dass von der einfachen Beanstandung bis hin zu empfindlichen Bußgeldern und dem Entzug der Rundfunklizenz reicht. Weiter obliegt den Landesmedienanstalten auch die Förderung der so genannten "Medienkompetenz". Zu diesem Zweck betreiben die meisten Landesmedienanstalten Offene Kanäle, die jedermann zur Produktion und Verbreitung eigener Radio- und TV-Programme offen stehen. Schließlich bieten einige Landesmedienanstalten auch Förderprogramme für Filmschaffende an (z.B. über die kulturelle Filmförderung Schleswig-Holstein); Die hierzu notwendigen Mittel werden in der Regel aus dem 2%-Anteil von der Rundfunkgebühr bestritten. Die sukzessive Einführung des digitalen Antennenfernsehens (Digital Video Broadcast-Terrestrial - DVBT) wird ebenfalls von den Landesmedienanstalten koordiniert und vorangetrieben.

Kritik

Seit Jahren wird von verschiedener Seite Kritik an der Organisationsstruktur der Medienaufsicht geübt. Die Verteilung der Zuständigkeiten auf immerhin 15 verschiedene Länderanstalten sei nicht mehr Zeitgemäß und führe zu einem undurchschaubaren Kompetenzwirrwar. Das Vorhalten aufwändiger Verwaltungsstrukturen für die Medienaufsicht in jedem noch so kleinen Bundesland - beispielsweise Bremen - verursache zudem einen unangemessen hohen Kostenaufwand, den letztlich der Rundfunkgebührenzahler finanziere. Hiergegen lässt sich allerdings einerseits einwenden, dass seit dem so genannten Ersten Fernsehurteil des Bundesverfassungsgerichts (BverfGE 12,205) feststeht, dass Die Medienaufsicht einerseits in den Kompetenzbereich der Länder fällt - also grundsätzlich auf Länderebene Aufsichtsbehörden vorgehalten werden müssen. Andererseits wurde in der selben Entscheidung festgestellt, dass der Staat generell keinen direkten Einfluss auf Rundfunk und Fernsehinhalte nehmen darf, somit also die als "aufwändig" kritisierte Organisations- und Finanzierungsstruktur der Landesmedienanstalten seine Rechtfertigung im Grundgesetz findet.

Baden-Württemberg

   Landesanstalt für Kommunikation (LfK)
   Präsident: Dr. Thomas Hirschle
   Vorsitzender des Medienrates: Prof. Dieter Barth
   Presse: Dr. Angela Frank, Frank Scherer
   Postfach 102927
   70025 Stuttgart
   Telefon: 0711/66991-0
   Telefax: 0711/66991-11
   mailto:info@lfk.de

Bayern

   Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM)
   Präsident: Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring
   Vorsitzender des Medienrates: Dr. Erich Jooß
   Presse: Johannes Kors
   Heinrich-Lübke-Straße 27 
   81737 München
   Telefon: 089/63808-0
   Telefax: 089/63808-140
   mailto:info@blm.de

Berlin-Brandenburg

   Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB)
   Direktor: Dr. Hans Hege
   Vorsitzender des Medienrates: Prof. Dr. Ernst Benda
   Presse: Susanne Grams
   Kleine Präsidentenstraße 1
   10178 Berlin
   Telefon: 030/264967-0
   Telefax: 030/264967-90
   mailto:mail@mabb.de

Bremen

   Bremische Landesmedienanstalt BREMA
   Direktor: Wolfgang Schneider
   Vorsitzender des Landesrundfunkausschusses: Gerhard Schäfer
   Presse: Sven Petersen
   Bürgermeister-Spitta-Allee 45
   28329 Bremen
   Telefon: 0421/33494-0
   Telefax: 0421/323533
   mailto:info@bremische-landesmedienanstalt.de

Hamburg

   Hamburgische Anstalt für neue Medien (HAM)
   Direktor: Dr. Lothar Jene
   Vorstandsvorsitzender: Dietrich Sattler
   Presse: Michael Reichmann
   Kleine Johannisstraße 10
   20457 Hamburg
   Telefon: 040/369005-0
   Telefax: 040/369005-55
   mailto:mailbox@ham-online.de

Hessen

   Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk (LPR Hessen)
   Direktor: Prof. Wolfgang Thaenert (ist Vorsitzender der DLM, der 
   Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten)
   Vorsitzender der Versammlung: Winfried Engel
   Presse: Annette Schriefers
   Wilhelmshöher Allee 262
   Atrium 
   34131 Kassel
   Telefon: 0561/93586-0
   Telefax: 0561/93586-30
   mailto:lpr@lpr-hessen.de

Mecklenburg-Vorpommern

   Landesrundfunkzentrale Mecklenburg-Vorpommern (LRZ)
   Direktor: Dr. Uwe Hornauer
   Vorsitzende des Landesrundfunkausschusses: Christina Hömke
   Bleicherufer 1 
   19053 Schwerin
   Telefon: 0385/55881-12
   Telefax: 0385/55881-30
   mailto:info@lrz-mv.de

Niedersachsen

   Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM)
   Direktor: Reinhold Albert
   Vorsitzender der Versammlung: Thomas Koch
   Presse: Uta Spies
   Seelhorststraße 18
   30175 Hannover
   Telefon: 0511/28477-0
   Telefax: 0511/28477-36
   mailto:info.nlm@t-online.de


Nordrhein-Westfalen

   Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM)
   Direktor: Dr. Norbert Schneider
   Vorsitzender der Medienkommission: Wolfgang Hahn-Cremer
   Presse: Dr. Peter Widlok
   Zollhof 2
   Postfach 10 34 43
   40025 Düsseldorf
   Telefon: 0211/77007-0
   Telefax: 0211/727170
   mailto:info@lfm-nrw.de


Rheinland-Pfalz

   Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK)
   Direktor: Manfred Helmes
   Vorsitzende der Versammlung: Renate Pepper
   Presse: Dr. Joachim Kind
   Turmstraße 10
   67059 Ludwigshafen
   Telefon: 0621/5202-0
   Telefax: 0621/5202-152
   mailto:mail@lmk-online.de

Saarland

   Landesmedienanstalt Saarland (LMS)
   Direktor: Dr. Gerd Bauer
   Vorsitzender des Medienrats: Franz-Rudolph Kronenberger
     Presse: Susanne Schlösser
   Nell-Breuning-Allee 6 
   66115 Saarbrücken
   Telefon: 0681/38988-0
   Telefax: 0681/38988-20
   mailto:info@lmsaar.de

Sachsen

   Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM)
   Präsident des Medienrates: Kurt-Ulrich Mayer
   Vorsitzende der Versammlung: Carmen Rosenthal
   Geschäftsführer/Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Martin Deitenbeck 
   Ferdinand-Lassalle-Straße 21
   04109 Leipzig
   Telefon: 0341/2259-0
   Telefax: 0341/2259-199
   mailto:info@slm-online.de

Sachsen-Anhalt

   Medienanstalt Sachsen-Anhalt (MSA)
   Direktor: Christian Schurig
   Vorsitzender der Versammlung: Lutz Kühn
   Presse: Christian Schurig
   Reichardtstraße 9 
   06114 Halle/Saale
   Telefon: 0345/5255-0
   Telefax: 0345/5255-121
   mailto:info@msa-online.de

Schleswig-Holstein

   Unabhängige Landesanstalt für Rundfunk und neue Medien (ULR)
   Direktor: Gernot Schumann
   Vorsitzender des Medienrates: Dr. Ekkehard Wienholtz
   Presse: Claudia Neumann
   Schloßstraße 19
   24103 Kiel
   Telefon: 0431/97456-0
   Telefax: 0431/97456-60

www.ulr.de mailto:ulr@ulr.de

Thüringen

   Thüringer Landesmedienanstalt (TLM)
   Direktor: Dr. Victor Henle
   Vorsitzender der Versammlung: Klaus-Peter Creter
   Presse: Kathrin Wagner
   Steigerstraße 10
   99096 Erfurt
   Telefon: 0361/21177-0
   Telefax: 0361/21177-55
   mailto:mail@tlm.de