Jedem Bundesland in Deutschland ist eine Landesmedienanstalt zugeordnet; Lediglich für die Länder Berlin und Brandenburg existiert eine gemeinsame Landesmedienanstalt, die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb). Die Landesmedienanstalten überwachen die privaten Rundfunkanbieter, Fernsehanstalten und Mediendienste und vergeben Sende-Lizenzen an private Rundfunk- und Fernsehveranstalter. Sie wurde in der Vergangenheit zu 80% aus einem 2-Prozent-Anteil der Rundfunkgebühren finanziert, § 40 Abs. 1 (7.)Rundfunkstaatsvertrag i.V.m. § 10 Abs. 1 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag a.F. Ab 2005 beträgt die Höhe des Anteils der Landesmedienanstalten am Aufkommen der Rundfunkgebühren 1,9275-Prozent-Anteil an der Grundgebühr und 1,8818-Prozent-Anteil an der Fernsehgebühr, § 40 Abs. 1 (8.) Rundfunkstaatsvertrag i.V.m. § 10 Abs. 1 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag n.F. Darüber hinaus existiert in einigen Bundesländern - etwa in Schleswig-Holstein und Hamburg - eine Rundfunkabgabe, die von privaten Rundfunk- und Fernsehveranstaltern erhoben wird.
Gesetzliche Grundlagen
Auf Grund der in Art. 5 Abs. 1 des Grundgesetzes geregelten Rundfunkfreiheit darf in Deutschland der Staat keinen direkten Einfluss auf Rundfunk und Fernsehen nehmen. Aus diesem Grund ist die Medienaufsicht "staatsfern" organisiert; in jeder Landesmedienanstalt exisitert daher ein unabhängiges, pluralistisches Aufsichtsgremium ("Medienrat" / "Medienkommission" / "Rundfunkausschuss"), dessen Mitglieder in der Regel direkt von den jeweiligen Landtagen ernannt werden und die an Weisungen nicht gebunden sind. Aufgaben und Verfassung der Landesmedienanstalten sind in den einzelnen Landesrundfunk- und Landesmediengesetzen sowie auf diesen beruhenden Satzungen näher geregelt.
Gemeinsame Gremien
Für Länderübergreifende Aufgaben existieren verschiedenen gemeinsame Gremien der Landesmedienanstalten. So überwacht die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) die Sicherung der Meinungsvielfalt, in dem sie Beteiligungen im Medienbereich untersucht und etwa bei Verschmelzungen von Medienunternehmen den beteiligten Unternehmen Auflagen erteilt. Den Jugendschutz im Medienbereich nimmt die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) zentral wahr, die bei der Bayerischen Landesmedienanstalt (BLM) angesiedelt ist. Weitere gemeinsame Gremien der Landesmedienanstalten sind etwa die Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM) und die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM). Auf europäischer Ebene arbeiten die Landesmedienanstalten in der European Platform of Regulatory Authorities (EPRA) in europäischen Medienangelegenheiten mit den Aufsichtsbehörden anderer EU-Mitglieder zusammen.
Aufgaben
Neben der Lizensierung privater Rundfunk- und TV-Veranstalter und der Vergabe der entsprechenden Frequenzen bzw. Kabelkapazitäten obliegt den Landesmedienanstalten vor allem die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften aus dem Rundfunkstaatsvertrag und den Landesmedien- und Rundfunkgesetzen. Schwerpunkte bilden dabei die Sicherung der Meinungsvielfalt im Bereich des privaten Rundfunks, die Verfolgung von Verstößen gegen Werberichtlinien und -Gesetze, gegen Jugendschutzvorschriften und im Bereich der Mediendienste auch die Verfolgung etwa rechtsradikaler Inhalte. Hierzu steht den Landesmedienanstalten gemäß den Landesrundfunkgesetzen ein breites Instrumentarium zur Verfügung, dass von der einfachen Beanstandung bis hin zu empfindlichen Bußgeldern und dem Entzug der Rundfunklizenz reicht. Weiter obliegt den Landesmedienanstalten auch die Förderung der so genannten "Medienkompetenz". Zu diesem Zweck betreiben die meisten Landesmedienanstalten Offene Kanäle, die jedermann zur Produktion und Verbreitung eigener Radio- und TV-Programme offen stehen. Schließlich bieten einige Landesmedienanstalten auch Förderprogramme für Filmschaffende an (z.B. über die kulturelle Filmförderung Schleswig-Holstein); Die hierzu notwendigen Mittel werden in der Regel aus dem 2%-Anteil von der Rundfunkgebühr bestritten. Die sukzessive Einführung des digitalen Antennenfernsehens (Digital Video Broadcast-Terrestrial - DVBT) wird ebenfalls von den Landesmedienanstalten koordiniert und vorangetrieben.
Kritik
Seit Jahren wird von verschiedener Seite Kritik an der Organisationsstruktur der Medienaufsicht geübt. Die Verteilung der Zuständigkeiten auf immerhin 15 verschiedene Länderanstalten sei nicht mehr Zeitgemäß und führe zu einem undurchschaubaren Kompetenzwirrwar. Das Vorhalten aufwändiger Verwaltungsstrukturen für die Medienaufsicht in jedem noch so kleinen Bundesland - beispielsweise Bremen - verursache zudem einen unangemessen hohen Kostenaufwand, den letztlich der Rundfunkgebührenzahler finanziere. Hiergegen lässt sich allerdings einerseits einwenden, dass seit dem so genannten Ersten Fernsehurteil des Bundesverfassungsgerichts (BverfGE 12,205) feststeht, dass Die Medienaufsicht einerseits in den Kompetenzbereich der Länder fällt - also grundsätzlich auf Länderebene Aufsichtsbehörden vorgehalten werden müssen. Andererseits wurde in der selben Entscheidung festgestellt, dass der Staat generell keinen direkten Einfluss auf Rundfunk und Fernsehinhalte nehmen darf, somit also die als "aufwändig" kritisierte Organisations- und Finanzierungsstruktur der Landesmedienanstalten seine Rechtfertigung im Grundgesetz findet.
Baden-Württemberg
Landesanstalt für Kommunikation (LfK) Präsident: Dr. Thomas Hirschle Vorsitzender des Medienrates: Prof. Dieter Barth Presse: Dr. Angela Frank, Frank Scherer Postfach 102927 70025 Stuttgart Telefon: 0711/66991-0 Telefax: 0711/66991-11 mailto:info@lfk.de
Bayern
Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) Präsident: Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring Vorsitzender des Medienrates: Dr. Erich Jooß Presse: Johannes Kors Heinrich-Lübke-Straße 27 81737 München Telefon: 089/63808-0 Telefax: 089/63808-140 mailto:info@blm.de
Berlin-Brandenburg
Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) Direktor: Dr. Hans Hege Vorsitzender des Medienrates: Prof. Dr. Ernst Benda Presse: Susanne Grams Kleine Präsidentenstraße 1 10178 Berlin Telefon: 030/264967-0 Telefax: 030/264967-90 mailto:mail@mabb.de
Bremen
Bremische Landesmedienanstalt BREMA Direktor: Wolfgang Schneider Vorsitzender des Landesrundfunkausschusses: Gerhard Schäfer Presse: Sven Petersen Bürgermeister-Spitta-Allee 45 28329 Bremen Telefon: 0421/33494-0 Telefax: 0421/323533 mailto:info@bremische-landesmedienanstalt.de
Hamburg
Hamburgische Anstalt für neue Medien (HAM) Direktor: Dr. Lothar Jene Vorstandsvorsitzender: Dietrich Sattler Presse: Michael Reichmann Kleine Johannisstraße 10 20457 Hamburg Telefon: 040/369005-0 Telefax: 040/369005-55 mailto:mailbox@ham-online.de
Hessen
Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk (LPR Hessen) Direktor: Prof. Wolfgang Thaenert (ist Vorsitzender der DLM, der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten) Vorsitzender der Versammlung: Winfried Engel Presse: Annette Schriefers Wilhelmshöher Allee 262 Atrium 34131 Kassel Telefon: 0561/93586-0 Telefax: 0561/93586-30 mailto:lpr@lpr-hessen.de
Mecklenburg-Vorpommern
Landesrundfunkzentrale Mecklenburg-Vorpommern (LRZ) Direktor: Dr. Uwe Hornauer Vorsitzende des Landesrundfunkausschusses: Christina Hömke Bleicherufer 1 19053 Schwerin Telefon: 0385/55881-12 Telefax: 0385/55881-30 mailto:info@lrz-mv.de
Niedersachsen
Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) Direktor: Reinhold Albert Vorsitzender der Versammlung: Thomas Koch Presse: Uta Spies Seelhorststraße 18 30175 Hannover Telefon: 0511/28477-0 Telefax: 0511/28477-36 mailto:info.nlm@t-online.de
Nordrhein-Westfalen
Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) Direktor: Dr. Norbert Schneider Vorsitzender der Medienkommission: Wolfgang Hahn-Cremer Presse: Dr. Peter Widlok Zollhof 2 Postfach 10 34 43 40025 Düsseldorf Telefon: 0211/77007-0 Telefax: 0211/727170 mailto:info@lfm-nrw.de
Rheinland-Pfalz
Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) Direktor: Manfred Helmes Vorsitzende der Versammlung: Renate Pepper Presse: Dr. Joachim Kind Turmstraße 10 67059 Ludwigshafen Telefon: 0621/5202-0 Telefax: 0621/5202-152 mailto:mail@lmk-online.de
Saarland
Landesmedienanstalt Saarland (LMS) Direktor: Dr. Gerd Bauer Vorsitzender des Medienrats: Franz-Rudolph Kronenberger Presse: Susanne Schlösser Nell-Breuning-Allee 6 66115 Saarbrücken Telefon: 0681/38988-0 Telefax: 0681/38988-20 mailto:info@lmsaar.de
Sachsen
Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) Präsident des Medienrates: Kurt-Ulrich Mayer Vorsitzende der Versammlung: Carmen Rosenthal Geschäftsführer/Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Martin Deitenbeck Ferdinand-Lassalle-Straße 21 04109 Leipzig Telefon: 0341/2259-0 Telefax: 0341/2259-199 mailto:info@slm-online.de
Sachsen-Anhalt
Medienanstalt Sachsen-Anhalt (MSA) Direktor: Christian Schurig Vorsitzender der Versammlung: Lutz Kühn Presse: Christian Schurig Reichardtstraße 9 06114 Halle/Saale Telefon: 0345/5255-0 Telefax: 0345/5255-121 mailto:info@msa-online.de
Schleswig-Holstein
Unabhängige Landesanstalt für Rundfunk und neue Medien (ULR) Direktor: Gernot Schumann Vorsitzender des Medienrates: Dr. Ekkehard Wienholtz Presse: Claudia Neumann Schloßstraße 19 24103 Kiel Telefon: 0431/97456-0 Telefax: 0431/97456-60
www.ulr.de mailto:ulr@ulr.de
Thüringen
Thüringer Landesmedienanstalt (TLM) Direktor: Dr. Victor Henle Vorsitzender der Versammlung: Klaus-Peter Creter Presse: Kathrin Wagner Steigerstraße 10 99096 Erfurt Telefon: 0361/21177-0 Telefax: 0361/21177-55 mailto:mail@tlm.de