Pornografie

direkte Darstellung der menschlichen Sexualität mit dem Ziel, den Betrachter sexuell zu erregen
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Pornografie (alte Schreibung: Pornographie) ist die direkte Darstellung der ung der Sexualität (z. B. Aufklärungstexte und Sexualkundeunterricht) als auch die der Pornografie selbst ein.

Porno-Akteure erhalten während eines Drehs Regieanweisungen (München 2004) Foto: Julica da Costa

Die Einordnung von konkreten Darstellungen in Grenzfällen ist umstritten, insbesondere wegen der damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen. Die unterschiedlichen Meinungen entspringen im allgemeinen unterschiedlichen weltanschaulichen Vorstellungen.

Weltanschaulich oder religiös motivierte Gruppen (u. a. Konservative, christliche Fundamentalisten, Islamisten), die auch eine Einschränkung oder ein Verbot von erotischen oder wissenschaftlichen Darstellungen von Sexualität fordern, sprechen sich gegen eine Einschränkung des Pornografiebegriffs durch solche Abgrenzungen aus. Form der Darstellung. Als erotische Darstellung ordnet sie ein, was im Gegensatz zum pornografischen Gegenstück keine verwerflichen Handlungen zeigt, sondern „für alle Beteiligten die angenehmen Seiten von Sex zwischen Menschen, die genug Macht besitzen, um aus freiem Willen daran teilzunehmen“.

Gott Jupiter und Göttin Juno, von Agostino Carracci (1557–1602)

Geschichte

„Pornografische“ Darstellungen, auch explizite der Geschlechtsorgane, sind keine Erfindung des 20. Jahrhunderts, sondern reichen bis in vorantike Zeiten zurück. Auf Wandbildern im alten Rom und auf antiken griechischen Vasen finden sich derartige Motive. Auch in anderen Teilen der Welt haben ähnliche Darstellungen eine lange Tradition, ein Beispiel ist die Keramik der Mochica im antiken Peru. Seit der Renaissancezeit und vor allem im 18. Jahrhundert wurden „pornografische“ Darstellungen in Form von Kupferstichen verbreitet. Die subjektive Auffassung, was als Pornografie gilt, hat sich seit der Renaissance im Übergang der Stil-Epochen nicht unerheblich verändert, ebenso die Konvention, was noch sittlich und ästhetisch als darstellbar gerechtfertigt erscheint.

Nach der Erfindung der Fotografie im 19. Jahrhundert gab es Fotos mit pornografischen Motiven. Ihre Legalisierung fand in Deutschland erst nach dem 2. Weltkrieg statt.

Siehe auch: Geschichte der erotischen Kunst und Pornografie.

„Softpornos“, Erotikfilme und Sexfilme

Der häufig und gerne verwendete Begriff „Softporno“ ist nicht exakt definiert. In der Regel bezeichnet dieses Wort das, was man weitgehend unter den Erotikfilmen mit einer relativ anspruchsvollen Handlung (z. B. die meisten Filme des italienischen Regisseurs Tinto Brass, die geschnittenen [!] Josefine Mutzenbacher-Streifen, die Folgen der Emanuela- bzw. Emmanuelle-Reihe usw.) versteht. Gemeint ist mit dem Synonym selbst zumeist nur der Unterschied zu Hardcorefilmen bzw. Pornos, die in der Regel ja auch alle gesetzlich erlaubten Formen des Geschlechtsverkehrs zeigen. Für erotische Filme, die nicht zu den Pornos zählen, gelten jedoch ganz bestimmte strenge Richtlinien. So werden der erigierte Penis und die geöffnete Vagina (bis auf ganz wenige Ausnahmen, z. B. im Film Romance XXX) fast nie direkt gezeigt. „Softpornos“ oder Erotikfilme fallen deswegen auch nicht unter die Pornografie im Sinne des Gesetzes, wodurch sich der Begriff „Softporno“ selbst ad absurdum führt.

Der Sexfilm (der ebenfalls oft als „Softporno“ bezeichnet wird) ist eine Film-Gattung, bei der hauptsächlich sexuelle Handlungen dargestellt werden; im Gegensatz zum Hardcorefilm bzw. Porno wird der Geschlechtsakt jedoch nur simuliert und die Geschlechtsteile werden nicht in erregtem bzw. geöffnetem Zustand gezeigt. Sexfilme (einige davon werden auch bevorzugt als „Sex-Klamotte“ bezeichnet), die zumeist als die weniger anspruchsvolle Art des Erotikfilms angesehen werden (Beispiele: Unterm Dirndl wird gejodelt, Beim Jodeln juckt die Lederhose, die erst in den 1980ern gedrehten Folgen der Filmreihe Eis am Stiel usw.), dürfen daher z. B. in Deutschland im frei zugänglichen Fernsehen ausgestrahlt werden, allerdings erst zu einem von den Landesmedienanstalten festgesetzten Zeitpunkt (in der Regel von 23.00 bis 3.00 Uhr). Trotzdem sind sie relativ häufig mit der Altersfreigabe FSK „ab 16 Jahren“ klassifiziert.

Hardcore- bzw. Pornofilme

Unter Hardcore bzw. Porno wird eine explizite Darstellung sexueller Aktivitäten verstanden, wobei die Geschlechtsorgane während des Geschlechtsverkehrs in aller Offenheit dargestellt werden. Hardcore bzw. Pornografie ist jedoch nicht mit harter Pornografie (siehe weiter unten) zu verwechseln!

Thematisch folgen viele Hardcore-Produktionen für eine heterosexuelle Kundschaft einem „Standardablauf“ mit Oralverkehr, Vaginalverkehr in verschiedenen Stellungen und fast immer abschließender Ejakulation ins Gesicht einer weiblichen Akteurin; dies wiederholt sich meist mehrmals pro Film, mit jeweils verschiedenen Akteuren. Oft findet man pro Hetero-Film auch mindestens einmal Analverkehr und einmal lesbische sexuelle Handlungen.

Die gewöhnlichen Hardcore- bzw. Pornofilme werden eher für männliche als für weibliche Konsumenten produziert. Es gibt sie als Film auf Video (DVD, VHS-Kassette usw.), z. B. in Programmkinos, Peepshow-Kabinen von Sexshops und fürs Zuhause. Vor allem über das Internet, aber auch über Pornohefte, Bücher, Zeitschriften, Fotos, Computeranimationen sowie Audiokassetten wird diese Art der Pornografie verbreitet. Der Telefonsex (z. B. animierende Gespräche mit „Hostessen“) hat inzwischen ebenfalls einen starken Anteil am Pornokonsum.

Hardcore- bzw. Pornoproduktionen sind heute ein medienübergreifendes Kulturphänomen mit sprunghaft steigender Verbreitung. Eine Fallstudie zum heutigen Hardcore bzw. Porno ergab mit mindestens 20 Hauptkategorien und zahlreichen Untergruppierungen eine Vielfalt an dominanten Motiven. Gängige Vorurteile zum Pornokonsum (Beispiele: nur relativ wenige Menschen würden überhaupt Pornos konsumieren; Pornos würden einzig von Männern, insbesondere älteren Männern, konsumiert; Pornos seien auf die unteren sozialen Schichten beschränkt; Frauen würden durch Pornos nicht stimuliert und sie grundsätzlich ablehnen) sind nach modernen Erkenntnissen ausnahmslos falsch.

Die Darstellung und Verbreitung von Pornos bzw. Hardcore ist in Deutschland – im Gegensatz zur Haltung in manchen anderen Ländern – nicht generell strafbar, wenn der Konsument der Pornografie mindestens 18 Jahre alt ist.

Rechtslage

Deutschland

Definition

Die strafrechtliche Definition des Begriffs Pornografie basiert auf dem Fanny-Hill-Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1969. Das Gericht ging der Frage nach, ob es sich bei Schilderungen geschlechtlicher Vorgänge grundsätzlich um unzüchtige Schriften handelt, die gemäß § 184 StGB a. F. einem Verbreitungsverbot unterlagen. Es kam dabei zu der Erkenntnis, dass eine solche Schrift dann nicht unzüchtig sei, „wenn sie nicht aufdringlich vergröbernd oder anreißerisch ist und dadurch Belange der Gemeinschaft stört oder ernsthaft gefährdet“ (BGHSt 23, 40).

Im Zuge der Strafrechtsreform wurde 1973 der Begriff unzüchtige Schriften durch pornografische Schriften ersetzt. Nach Auffassung des Sonderausschusses des Bundestags für die Strafrechtsreform sind Schriften, Ton- und Bildträger dann als pornografisch einzustufen, wenn sie „zum Ausdruck bringen, daß sie ausschließlich oder überwiegend auf die Erregung eines sexuellen Reizes bei dem Betrachter abzielen und dabei die im Einklang mit allgemeinen gesellschaftlichen Wertvorstellungen gezogenen Grenzen des sexuellen Anstandes eindeutig überschreiten“ (BT-Drs. VI/3521 S. 60). Der Gesetzgeber geht bei Pornografie also von einer Obszönität aus.

In der deutschen Rechtsprechung wird regelmäßig auf eine Definition des OLG Düsseldorf verwiesen. Danach handelt es sich bei Pornografie um „grobe Darstellungen des Sexuellen, die in einer den Sexualtrieb aufstachelnden Weise den Menschen zum bloßen, auswechselbaren Objekt geschlechtlicher Begierde degradieren. Diese Darstellungen bleiben ohne Sinnzusammenhang mit anderen Lebensäußerungen und nehmen spurenhafte gedankliche Inhalte lediglich zum Vorwand für provozierende Sexualität“ (NJW 1974, 1474).

Verbreitung

Die Verbreitung von Pornografie (in Form von pornografischen Schriften, Bildern, Tonträgern, Filmen und Videos) unterlag zu verschiedenen Zeiten der staatlichen Zensur. Wegen des in Vorlage:Zitat-dej Abs. 1 GG verankerten Verbots der Vorzensur ist die Verbreitung von Pornografie in Deutschland grundsätzlich nicht mehr verboten, sondern nur noch aus Gründen des Jugendschutzes stark eingeschränkt.

Erlaubt ist die Verbreitung so genannter einfacher Pornografie (also von Pornografie, die nicht zur harten Pornografie zählt), wenn der Konsument mindestens 18 Jahre alt ist. Lediglich „zur Sorge für die Person Berechtigte“, in der Regel also die Eltern, dürfen Minderjährigen pornografische Schriften überlassen (Erzieherprivileg), sofern sie dadurch ihre Erziehungspflicht nicht gröblich verletzen.

Pornografie ist in Deutschland automatisch indiziert und darf deswegen nur an Orten angeboten und beworben werden, die Kindern und Jugendlichen keinesfalls zugänglich sind (z. B. Sexshops, Erwachsenenvideotheken; Verkauf von entsprechendem Material nur „unter dem Ladentisch“ an Erwachsene). Die Rechtslage ist in anderen Staaten allerdings sehr unterschiedlich; als relativ freizügig gelten dabei vor allem die Niederlande und die skandinavischen Länder.

Fernsehen

Pornografie darf in Deutschland nicht im frei empfangbaren Fernsehen gezeigt werden. Eine modifizierte Ausnahme bieten Bezahlfernsehsender wie Premiere. Da nach § 3 Abs. 4 Nr. 10 des Staatsvertrags über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag JMStV) pornografische Sendungen als unzulässige Angebote qualifiziert sind, werden in Bezahlfernsehsendern bislang regelmäßig nur Produktionen ausgestrahlt, die im Zusammenhang mit pornografischen Filmaufnahmen durch eine zweite Kamera mitgeschnitten worden sind. Das bedeutet, dass die Darsteller am Pornoset zwar zu sehen (und zu hören) sind, die Nahaufnahmen von sexuellen Handlungen aber entweder unterbleiben oder nur angedeutet sind. Die Nutzung solcher Bezahlfernsehprogramme setzt einen entsprechenden Altersnachweis (ab 18 Jahren) des Kunden voraus.

Ein Problem für den deutschen Jugendschutz stellen frei empfangbare Sender aus Ländern dar, in denen Pornografie im Fernsehen nicht verboten ist, vor allem aus Spanien und Italien, deren Sendegebiet durch das Satellitenfernsehen aus technischen Gründen zwangsläufig und quasi unverhinderbar auch Deutschland umfasst.

Harte Pornografie

Bestimmte Arten von Pornografie unterliegen in Deutschland einem generellen Verbreitungsverbot. Die sog. harte Pornografie darf weder verbreitet noch einem Anderen auf sonstige Weise zugänglich gemacht werden; dabei wird nicht unterschieden, ob die Darstellungen ein wahres oder ein fiktives Geschehen wiedergeben. Zur harten Pornografie gehören pornografische Darstellungen, die

zum Inhalt haben.

Eine Verfolgung derartiger Publikationen wird in Deutschland zunehmend durch geschulte Mitarbeiter der Exekutive länderübergreifend koordiniert.

Da die Beschaffung von Kinderpornografie einen Markt bereitet und mittelbar zum Missbrauch von Kindern beiträgt, ist seit 1993 in Deutschland auch der Besitz von Kinderpornografie, die einen tatsächlichen Missbrauch zeigt, strafbar. Intention des Gesetzgebers war es auch, professionellen Händlern beizukommen, die sich stets erfolgreich damit verteidigten, ihre Video- oder ihre Magazinsammlung sei nicht zur Verbreitung bestimmt, sondern diene nur dem privaten Konsum.

Ein weiteres Beweisproblem war die Schwierigkeit, zwischen tatsächlichen Missbrauchsfällen und am Computer erstellten Fotomontagen zu unterscheiden. Daher wurde 1997 durch das IuKDG ebenfalls der Besitz von Kinderpornografie unter Strafe gestellt, die ein wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt.

Außerdem ist es nach Vorlage:Zitat-dej Abs. 4 Nr. 4 StGB strafbar, „auf ein Kind durch Vorzeigen pornografischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornografischen Inhalts oder durch entsprechende Reden“ einzuwirken.

Schweiz

In der Schweiz wird mit Gefängnis oder mit Buße (einzelne Tatbestände auch mit leichteren Strafen) bestraft, wer:

  • Pornografie Jugendlichen unter 16 Jahren anbietet, zugänglich macht etc.,
  • Pornografie aufführt, verbreitet etc., wenn die Zuschauer nicht vorher auf den pornografischen Charakter der Vorführung hingewiesen wurden,
  • Pornografie, die sexuelle Handlungen mit Kindern oder mit Tieren, menschlichen Ausscheidungen oder Gewalttätigkeiten zum Inhalt hat, herstellt, einführt, in den Verkehr bringt etc. oder auch – seit 2001 – bloß besitzt. Letzterer Tatbestand ist nach herrschender Lehre nicht durch das bloße Betrachten solcher Inhalte im Internet erfüllt, sondern erst durch ihr gezieltes Abspeichern.

Ausgenommen ist Pornografie, die einen "schutzwürdigen kulturellen oder wissenschaftlichen Wert" hat. Siehe im Einzelnen Art. 197 StGB.

Auswirkungen

Farbdruck, die Videotechnik sowie das Internet haben die Verfügbarkeit und den Zugang zu Pornografie im Laufe der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts bedeutend vereinfacht. Wissenschaftliche Studien über Auswirkungen von Pornografie auf die Gesellschaft sind bisher eher selten. Auf weltanschaulicher und teilweise religiöser Ebene wird jedoch kontrovers diskutiert, ob sich der vereinfachte Zugang nun günstig, neutral, belastend oder sogar schädlich auf die jeweiligen Konsumenten auswirkt.

Kritisch

Der Hauptanteil der Kritiker spaltet sich in feministische und konservative Gruppen. Feministen befürchten, aus der dargestellten gegenseitigen, freiwilligen sexuellen Ausbeutung könnte sich Misogynie, also ein Hass auf Frauen ergeben, weil diese zum willenlosen Spielzeug und Sexualobjekt reduziert würden. Verachtung, sexueller Missbrauch, Gewalt und Vergewaltigung könnten sich aus dem dargestellten realitätsfernen Nymphomanie-Mythos ergeben. Konservative Kritiker befürchten eher einen Abfall von den familiären Werten, wegen der dargestellten hemmungslosen Promiskuität. Kinder stünden einem solchen Lebensprinzip im Wege, wegen der damit verbundenen Verantwortung.

Die Frau als Objekt

Von feministischer Seite (Andrea Dworkin, Alice Schwarzer u. a.) wird Pornografie kritisiert, in der Frauen als passives Objekt männlicher sexueller Begierden statt als aktives Subjekt dargestellt werden. Diese Art Pornografie soll mit der von Schwarzer initiierten PorNO-Kampagne bekämpft werden. Ebenfalls mit Besorgnis wird die Darstellung von Frauen als stets sexwillige Personen betrachtet, die mit jedermann und sofort sexuelle Beziehungen eingehen wollen (was, genau genommen, ja auch als eine nachdrückliche Gleichbehandlung und Gleichsetzung von Frauen und Männern, bzw. dem männlichen Rollen-Stereotyp, interpretiert werden kann). Pornografie stelle Sexualität realitätsfern dar und „macht so die Sexualität kaputt“ (Schwarzer).

Umgekehrt wird aber auch der Mann zum Lustobjekt der Frau. Ferner übersieht diese oft universell formulierte Kritik an der Pornografie die enorme Bandbreite pornografischer Angebote, sowohl innerhalb heterosexuell orientierer Pornografie als auch was homo-, bi- oder transsexuelle Pornografie betrifft. Die These, dass Pornografie generell patriarchale Machtstrukturen darstelle und installiere, ist deshalb eher unwahrscheinlich und zugunsten einer differenzierteren Analyse und Kritik pornografischer Darstellungsstrategien von ausgelebter Sexualität zu ersetzen. So konstatiert die amerikanische Vertreterin der Queer Theory Gayle Rubin, dass die feministische Kritik an Pornografie traditionelle normative Vorstellungen von Sexualität reproduziert, nach denen – gleich einem Dominoeffekt – jegliche Toleranz gegenüber mehr oder weniger von der Norm abweichenden Sexualitätsformen zu katastrophalen gesellschaftlichen Wirkungen führe.

Werteverfall

J. Money sprach 1986 bezüglich der Pornografie vom „Forum der Promiskuität“. Ob, wie und wie häufig das im wirklichen Leben vorkommt, ist bisher jedoch ungeklärt.

Suchtprobleme

Einige Gruppen behaupten, suchtähnliche Verhaltensmuster beim Konsum von Pornografie beobachtet zu haben, die sie als Pornografiesucht bezeichnen. Diese würde insbesondere durch die Anonymität des Internets gefördert.

Frustration

Dolf Zillmann betrachtet in "Lehrbuch der Medienpsychologie" erotische Darstellung und Pornografie als austauschbare Synonyme, die lediglich Unterschiede in der damit verbundenen Wertung aufwiesen. Diese wertende Haltung einer Gesellschaft könne sich jedoch ständig ändern. Deshalb hält er auch die Unterscheidung zwischen Pornografie als verwerfliche „explizite Darstellungen sexueller Handlungen“ und Erotik als unverwerfliche „verschleierte Darstellungen“ für unbrauchbar. Er betont, dass die Darstellungen in der Regel gewaltfrei sind. Die Partner hätten eine freie Entscheidung und damit gleiche Rechte. Auch bei Darstellungen von Gruppensex erfolgt der Wechsel des Partners zwanglos. Er hält deshalb die feministische Theorie der Dominanz für nicht haltbar.

Dennoch nimmt er einen kritischen Standpunkt ein: „Ein erkennbarer Effekt der Pornografie-Nutzung auf die allgemeine Lebenszufriedenheit ergibt sich nicht. Das utopische Vergnügen, das die Welt der Pornografie vorgaukelt, führt im Gegenteil zu sexueller, emotionaler und genereller Unzufriedenheit“. Es spiele eine große Rolle, daß Frauen wirklichkeitsfern als bereitwillige und übermotivierte Sexpartner auftreten. Eine wichtige Sexualfantasie von Männern sei nämlich der Mythos der Nymphomanie. Pornografie wirke auf drei Ebenen:

  1. in der Wahrnehmung von Sexualität, insbesondere der weiblichen
  2. in der Nachahmung sexueller Praktiken
  3. in der Einstellung gegenüber sexuellen Praktiken

Aus der Darstellung von Körpern mit nur sehr geringen Abweichungen von einem Schönheitsideal und von unrealistischen körperlichen Leistungen würden Unmut und Resignation erwachsen. In Folge ergäbe sich eine gänzlich überzogene Erwartungshaltung. Kombiniert mit der Erkenntnis der eigenen Mängel seien Enttäuschungen vorprogrammiert. Diese Frustration würde die Lust mindern, sich auf andere einzustellen und intime Beziehungen austrocknen.

Neutral

Da Pornografie den Blick auf das rein Geschlechtliche und die reine Triebbefriedigung lenkt, vertreten einige Stimmen den Standpunkt, dass in dem meisten Fällen letztlich der Mensch als reines Lustobjekt, als Sexmaschine dargestellt würde, unabhängig vom Geschlecht. Ein Indiz dafür sei, dass dem so genannten Cumshot, dem zur Schau gestellten Ejakulieren außerhalb des Körpers, große Bedeutung zukäme. Ein frauenverachtender Aspekt an Pornografie sei deshalb größtenteils zu verneinen.

Befürwortend

Einige Gruppen kritisieren, dass im Blickpunkt der Diskussion eher die unbewiesenen negativen Auswirkungen der Pornografie stünden und dass positive Auswirkungen eher stiefmütterlich behandelt würden. So könne ihrer Meinung nach Pornografie dazu beitragen, sexuelle Hemmungen zu überwinden, Schuldgefühle zu bezwingen, mangelndes Lustempfinden ausgleichen und das sexuelle Repertoire bereichern. Sie sehen das als Teil des Schlüssels der befreienden sexuellen Revolution gerade in der westlichen Welt.

Wirtschaftliche Bedeutung

Die gesamte Pornografie-Branche ist im Verlauf der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts zu einem mächtigen Wirtschaftsfaktor geworden. Der geschätzte Umsatz in diesem Unterhaltungssektor übertrifft angeblich allein in den USA mit etwa acht Milliarden Dollar Umsatz (Stand 1998) die Summe aller dort erwirtschafteten Beträge der Musik- und Filmkunst-Branche. Weltweit wird nach Angaben von The Economist derzeit ein taxierter Umsatz von rund 20 Milliarden Dollar pro Jahr erwirtschaftet.

Pornografie in der Weltliteratur

  • Janett Reinstädler und Trudel Meisenburg (Hrsg.): Das erste Mal (1999), Philipp Reclam jun. Verlag, Leipzig, 240 Seiten. ISBN 3379016608
  • Bettina Hesse (Hrsg.): Heiß und innig: Ein erotisches Lesebuch (1999), Rowohlt Verlag, Reinbek bei Hamburg, 264 Seiten. ISBN 3499225573
  • Josefine Mutzenbacher: Josefine Mutzenbacher. Die Lebensgeschichte einer wienerischen Dirne (November 2003), GLB Parkland, Koeln. ISBN 3893400532
  • Mallanāga Vātsyāyana: Kāmasūtra. Ca. 250 n. Chr.

Siehe auch

Literatur

  • Henner Ertel: Erotika und Pornographie. Repräsentative Befragung und psychologische Langzeitstudie zu Konsum und Wirkung. München, 1990. ISBN 3621271074.
  • Bettina Bremme: Sexualität im Zerrspiegel. Die Debatte um Pornographie. Münster, 1990.
  • Andrea Dworkin: Pornographie. Männer beherrschen Frauen. Frankfurt am Main, 1987. ISBN 3922670156.
  • Werner Faulstich: Die Kultur der Pornographie: Kleine Einführung in Geschichte, Medien, Ästhetik, Markt und Bedeutung. Bardowick: Wissenschaftler-Verlag, 1994. ISBN 3-89153-028-5.
  • Werner Faulstich: Hardcore-Pornofilme. Geschichte, Typologie, Ästhetik und Bedeutung. In: Karl Friedrich Reimers et al. (Hrsg.): Unser Jahrhundert in Film und Fernsehen. Beiträge zu zeitgeschichtlichen Film- und Fernsehdokumenten. München, 1995. S. 231–248.
  • Heidi Rosenbaum: Formen der Familie. Frankfurt, 1980.
  • Corinna Rückert: Die neue Lust der Frauen. Vom entspannten Umgang mit der Pornographie. Rowohlt. Hamburg, 2004. ISBN 3-499-61686-6.
  • Corinna Rückert: Frauenpornographie – Pornographie von Frauen für Frauen. Eine kulturwissenschaftliche Studie (Dissertation). Peter Lang (Europäischer Verlag der Wissenschaften). Frankfurt am Main, 2002. ISBN 3-6313-6630-2.
  • Gayle S. Rubin: Sex denken. In: Andreas Kraß: Queer Denken. Suhrkamp. Frankfurt am Main, 2003; S. 31-79; ISBN 3-518-12248-7.
  • Marcus Schreibauer: Das Pornographieverbot des § 184 StGB: Grundlagen – Tatbestandsprobleme – Reformvorschläge. Roderer. Regensburg, 1999. ISBN 3897830353.
  • Dolf Zillmann: Pornografie. In: R. Mangold, P. Forderer, G. Bente (Hrsg.): Lehrbuch der Medienpsychologie. Hogrefe-Verlag für Psychologie, Göttingen-Bern-Toronto-Seattle, 2004.
  • Christine Kanz: Heiß und innig oder: Höhepunkte der Weltliteratur. literaturkritik.de 8/9 (August 1999).

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