Elster (Software)

Projekt der deutschen Steuerverwaltungen
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Die elektronische Steuererklärung ELSTER (elektronische Steuererklärung) ist ein Projekt der deutschen Steuerverwaltungen aller Länder und des Bundes zur Abwicklung der Steuererklärungen und Steueranmeldungen über das Internet. Bundesweiter Koordinator des Projektes ist das Bayerische Landesamt für Steuern in München. ELSTER ist Teil von KONSENS.

ElsterFormular

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Basisdaten

Aktuelle Version 14.0.0[1]
(10. Januar 2013)
Betriebssystem Microsoft - ab ELSTER-Version 12 nur[2] noch auf[1] Windows XP, Windows Server 2003, Windows Vista, Windows 7; bei früheren Versionen: Windows 2000, XP, 2003 Server, Vista, Windows 7

(95, 98, Me und NT ohne Support)

Kategorie Steuerverwaltungsprogramm
Lizenz Freeware
deutschsprachig ja
www.elster.de

Gesetzeslage

Seit dem Jahr 2005 sind nahezu alle in Deutschland steuerpflichtigen Arbeitgeber und Unternehmer gesetzlich verpflichtet, ihre Lohnsteueranmeldungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen sowie die Lohnbescheinigungen ihrer Arbeitnehmer elektronisch über das ELSTER-System abzuwickeln. Unternehmer können in Härtefällen (etwa wenn kein Computer vorhanden ist) von der Verpflichtung befreit werden. Lehnt das Finanzamt eine Befreiung ab, bleibt dem Unternehmer die Möglichkeit, Klage beim Finanzgericht zu erheben. So entschied beispielsweise das Finanzgericht Hamburg in einem Einzelfall in einer vorläufigen Eilentscheidung, dass von einem Arbeitgeber nicht verlangt werden könne, für die Teilnahme am ELSTER-Verfahren einen Internetanschluss anzuschaffen (Unbillige Härte, Beschluss vom 10. März 2005 – II 51/05).

Seit Juni 2005 sind Lohnsteueranmeldungen und Umsatzsteuervoranmeldungen nach Ansicht des Bundesfinanzministeriums (BMF) wieder zwingend in elektronischer Form vorzunehmen, soweit keine unbillige Härte vorliegt. Die bis Ende Mai begrenzte Ausnahmeregelung des Bundesfinanzministeriums wurde nicht verlängert. Das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen hat seinen entgegenstehenden Erlass vom 6. April 2005 aufgehoben. In einem Schreiben vom 8. Juni 2005 teilte das BMF das dem Deutschen Steuerberaterverband (DStV) mit. Die von den Referatsleitern Abgabenordnung der obersten Finanzbehörden der Länder geäußerten Bedenken zur Rechtswidrigkeit der ausschließlich elektronischen Abgabe der Steueranmeldungen werden vom BMF nicht geteilt.

Der Erlass O 2000 - 56/13 - St 11 der Oberfinanzdirektion Chemnitz vom 4. Juli 2005 besagt allerdings wieder, dass die Abgabe der Anmeldungen auf herkömmlichen Wege als Härtefallantrag anzusehen sei, dem nicht förmlich zugestimmt werden müsse. Bei Steuerzahlern, die bisher keinen Härtefall-Antrag gestellt hätten und ihren steuerlichen Verpflichtungen uneingeschränkt auf herkömmlichem Wege nachkämen, sei von einer separaten Antragsbearbeitung und eventuellen Zwangsmaßnahmen abzusehen.

Ab dem Besteuerungszeitraum 2009 besteht die gesetzliche Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der Kapitalertragsteuer-Anmeldung sowie die gesetzliche Verpflichtung zur Sicherheitsauthentifizierung bei der elektronischen Übermittlung von Lohnsteuerbescheinigungsdaten.

Ablauf des ELSTER-Verfahrens

Datei:Elster-verfahren-abstrakt.png
Grafische Darstellung des ELSTER-Verfahrens

Der Anwender gibt zuerst seine Steuerdaten in ein geeignetes Computer-Programm (Steuerprogramm oder Finanzbuchhaltungs- bzw. Lohnbuchhaltungsprogramm) ein. Die Daten werden durch das Programm bzw. die darin integrierte ELSTER-Programmbibliothek ERiC geprüft, komprimiert und verschlüsselt. Anschließend übermittelt der Anwender seine verschlüsselten Daten über Internet an eine von zwei sogenannten Clearingstellen der Steuerverwaltung.

Hier kann der Softwarehersteller des Steuerprogramms eine von zwei Kommunikationsmöglichkeiten wählen. Die beiden Möglichkeiten werden als ELSTER Phase 1 und ELSTER Phase 2 bezeichnet und unterscheiden sich hauptsächlich durch die verwendeten Kommunikationsprotokolle (HTTP über TCP und IP) und die genutzten Datenformate (XML). Welche Methode der Softwarehersteller des Steuerprogramms verwendet, liegt weitgehend in dessen Ermessen (Hinweis: Programme für Mac OS X und Linux nutzen üblicherweise ELSTER 2. Mit Stand 2008 kann Phase 2 nur Voranmeldungen übertragen und keine Einkommensteuer. Damit ist sie für Steuerzahler, die kein Windows haben, nur eingeschränkt verwendbar. Seit Ende 2008 gibt es aber auch eine Lösung für Linux in ANSI-C und seit Ende 2010 eine vollständig plattformunabhängige Lösung in ANSI-C, die auch unter Mac OS X läuft).

Nach Eingang der Daten in einer der beiden Clearingstellen werden die Daten innerhalb von Minuten an das jeweils zuständige Steuerrechenzentrum des verantwortlichen Landes (Landeskopfstelle) weitergeleitet. In der Clearingstelle werden die Daten zuvor entschlüsselt, die Authentifizierung – falls genutzt – online überprüft und die Steuerdaten vorgeprüft.

In den 16 Rechenzentren der Steuerverwaltungen der Bundesländer (verbunden über das TESTA-Netz oder jetzt das DOI-Netz) werden die Daten dann in die dort üblichen Datenformate umgewandelt und in die entsprechenden Datenbanken eingespeist. Die Sachbearbeiter in den zuständigen Finanzämtern können anschließend auf die eingegangenen Steuerdaten zugreifen, sobald ihnen die zugehörige dreistellige Telenummer auf der komprimierten Kurzerklärung (vom Steuerbürger oder – bei authentifizierter Übermittlung – vom Rechenzentrum) vorliegt.

Alternativ zu kommerziellen Steuerprogrammen gibt es auch das kostenlose Programm (sog. „Freeware“) ElsterFormular (nur für Windows) direkt von der Steuerverwaltung. ElsterFormular kann inzwischen für mehrere Jahre verwendet werden.

Seit Herbst 2005 kann als weitere Möglichkeit für alle Betriebssysteme auch das ElsterOnline-Portal für Steueranmeldungen, Dauerfristverlängerung/Sondervorauszahlung, Zusammenfassende Meldung, Meldung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen neuer Fahrzeuge, Lohnsteuerbescheinigungen, Gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung, Anmeldung über den Steuerabzug bei Vergütungen an beschränkt Steuerpflichtige nach § 50a EStG, Körperschaftsteuererklärungen und Einsprüche direkt über den Browser verwendet werden.

ElsterOnline: Standardmäßig nicht unter Linux

Obwohl ElsterOnline grundsätzlich unter sämtlichen Betriebssystemen funktioniert, scheitert die Nutzung mit einer normalen Linux-Distribution an der quelloffenen Java-Implementierung OpenJDK, die standardmäßig unter Linux verwendet wird.[3] ElsterOnline gerät damit in Konflikt. ElsterOnline setzt zudem das proprietäre Java von Oracle voraus (Oracle Java JRE und Plugin); ist kein Oracle-Java installiert, reagiert ElsterOnline bei Ausführung des "Konfigurations-Assistenten" mit der Fehlermeldung: "Cookie Übertragung fehlgeschlagen".

Im März 2013 wurden Pläne des Bayerischen Landesamtes für Steuern bekannt, zukünftig in den Elster-Programmen "nicht mehr das sicherheitsanfällige Java" nutzen zu wollen.[4] Das Landesamt ist für das Elster-Projekt federführend zuständig. Hintergrund ist, dass das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik wegen gravierenden Sicherheitslücken seit Mitte 2012 Computernutzern immer wieder empfohlen hatte, auf den Einsatz von Oracle-Java zu verzichten. Würde Oracle-Java durch eine auch von einer standardmäßigen Linux-Distribution unterstützte Technik ersetzt, würde ElsterOnline damit erstmals auch für normale Linux-Nutzer zugänglich gemacht.

Situation für Steuerpflichtige

Auf der ELSTER-Website wird von den Steuerbehörden der Länder für Privatanwender und Unternehmer eine kostenlose, proprietäre Software namens ElsterFormular für Microsoft Windows zum Erstellen der Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuerjahreserklärung, Gewerbesteuererklärung, Erklärung für die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages, Umsatzsteuer-Voranmeldung und Lohnsteuer-Anmeldung bereitgestellt. Viele andere Softwarehersteller haben währenddessen eine entsprechende Funktionalität in ihre existierende Finanzsoftware integriert.

Allerdings war im Januar 2005 praktisch noch keine Software für andere Betriebssysteme als Microsoft Windows verfügbar, insbesondere nicht für Mac OS X und Linux. Das sorgte für entsprechenden Unmut auf Seiten der Steuerpflichtigen, die den Finanzverwaltungen vorwarfen, den Besitz eines Computers mit Microsoft-Windows-Betriebssystem anscheinend erzwingen zu wollen. Im Laufe des Jahres 2005 entstanden dann nach einer teilweisen Lockerung der Lizenzbedingungen des ELSTER-Standards eine Reihe von alternativen Softwareprodukten für Windows, Mac OS X und Linux. Seit 2008 bieten auch unterschiedliche Online-Steuererklärungsportale diese Dienstleistung, deren Umfang aktuell noch hinter den Installationsprodukten liegt. Andererseits sind jedoch diese Programme meist kostenpflichtig (im Gegensatz zu ElsterFormular), auch wenn sie im Gegensatz zur behördlichen Version zusätzlich steuersparende Tipps geben.

Inzwischen gibt es Freeware-Programme für Linux und Mac OS X, die jedoch bislang nur Steueranmeldungen, aber keine Jahreserklärungen verarbeiten. Eine Steuererklärung lässt sich mit einem Linux-Rechner ohne sehr fortgeschrittene Computerkenntnisse nicht kostenlos elektronisch erstellen und an das Finanzamt übermitteln (Stand: März 2013).[5] [6] Seit Anfang 2012 gibt es für Linux und Mac OS X kommerzielle und kostenpflichtige Steuererklärungsprogramme auch für die Einkommensteuererklärung.

Elektronisch übermittelte Steuererklärungen werden in allen Bundesländern bevorzugt behandelt. Mit ELSTER ist es auch möglich, den Steuerbescheid vom Finanzamt zusätzlich elektronisch zurückzuerhalten. Abweichungen von den Angaben in der elektronischen Steuererklärung werden klar erkennbar in einer dritten Spalte angezeigt (Bescheiddatenabgleich). Rechtswirksam ist jedoch weiterhin allein der durch die Post übermittelte Steuerbescheid auf Papier.

Authentifizierung

Vor der Einführung von X.509-Zertifikaten im Jahr 2005 war ein gewichtiger Kritikpunkt, dass zunächst bei Einführung des ELSTER-Standards keine Authentifizierung des Einreichenden vorgesehen war, so dass jeder mit Kenntnis der Steuernummer eines Unternehmens für dieses eine elektronische Anmeldung vornehmen konnte. Darauf hatten unter anderem die Datenschutzbeauftragten einiger Bundesländer warnend hingewiesen. Die Angabe der Steuernummer ist wiederum auf Rechnungen seit 2003 gesetzlich gefordert und kann lediglich durch Angabe einer gesondert beantragten Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) ersetzt werden. Zur kurzfristigen Abwendung von potentiellem Missbrauch der Steuernummer empfahlen daher diverse Unternehmervertretungen, eine USt-IdNr. zu beantragen und diese anstelle der Steuernummer zu verwenden.

Die Steuererklärungen wurden zwar nur zusammen mit der unterschriebenen Papierform akzeptiert, aber die Steueranmeldungen ohne weitere Prüfung akzeptiert. Die Finanzverwaltungen betonten in ihren Stellungnahmen, dass dies kein Problem darstelle, da die Steueranmeldung jederzeit geändert werden könne. Für die betroffenen Unternehmer, sofern mit automatisiertem Lastschrifteneinzug, stellte es allerdings ein vermeintlich gravierendes Sicherheitsproblem dar.

Im Frühjahr 2005 reagierten die Finanzverwaltungen daher auf diesen Vorwurf mit der Vergabe von X.509-Zertifikate an jeden Steuerpflichtigen. Dadurch kann eine Steueranmeldung mit einer eindeutigen elektronischen Signatur authentifiziert werden. Ab 28. September 2005 lief das Projekt zunächst im Pilotbetrieb, seit 1. Januar 2006 steht es im Produktivbetrieb in allen Bundesländern allgemein zur Verfügung. ELSTER bietet hier drei verschiedene Varianten der Authentifizierung:

  • Mit ElsterBASIS bekommen die Anwender ein kostenloses Softwarezertifikat (als Datei auf dem Rechner bzw. einen normalen USB-Stick).
  • ElsterSPEZIAL stellt ebenfalls ein kostenloses Zertifikat zur Verfügung; der Anwender muss sich allerdings einen sogenannten „ELSTER-Stick“ (nicht mehr lieferbar), ab 2008 „Sicherheitsstick“ [7] (USB-Sicherheits-Chip, der einen Kartenleser und einen Krypto-Chip beinhaltet), kaufen.
  • Mit ElsterPLUS kann eine marktübliche Signaturkarte zur Authentifizierung verwendet werden.

Mit diesen Zertifikaten kann sich jeder Anwender eindeutig gegenüber der Steuerverwaltung authentisieren. Die Verwendung der Zertifikate ist freiwillig und kann sowohl im ElsterOnline-Portal als auch in allen Steuer- und Finanzbuchhaltungsprogrammen genutzt werden, die diese Technik unterstützen. Bei Abgabe einer Steuervor-/anmeldung mit Authentifizierung wird das im betroffenen Steuerkonto vermerkt. Wird anschließend eine Steuervor/-anmeldung ohne Authentifizierung zur selben Steuerart und Steuernummer elektronisch eingereicht, führt das zu einem Hinweis beim Sachbearbeiter im Finanzamt (Prinzip „Einmal Authentifizierung, immer Authentifizierung“). Das gilt aber nur für alle Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen (Jahreserklärungen können später auch wieder ohne Authentifizierung mit Kurzerklärung, dann aber wieder mit eigenhändiger Unterschrift, abgegeben werden; dafür wird kein Merkmal hinterlegt). Damit wird erreicht, dass zwar kein Bürger gezwungen wird, eine Authentifizierung zu verwenden (d. h. weiterhin werden auch unauthentifizierte Steueranmeldungen bzw. Steuererklärungen akzeptiert), der Einzelne sich aber freiwillig durch Verwendung einer Authentifizierung zuverlässig vor Missbrauch schützen kann.

Mit dem Zertifikat darf ein authentifizierter Steuerpflichtiger auch Steuererklärungen für den Ehegatten – bei Zusammenveranlagung – und für andere Dritte (Verwandte / Mandanten) abgeben. In diesem Fall macht das Zertifikat die eigenhändige Unterschrift gem. § 150 Abgabenordnung (AO) überflüssig. Da nach § 87 a AO die elektronische Steuerdatenübermittlung Ende 2005 ausgelaufen und die neue Steuerdaten-Übermittlungsverordnung (StDÜV) noch nicht in Kraft getreten war, fehlte zeitweise eine rechtliche Grundlage. Derartige Erklärungen wurden aber von allen Bundesländer bzw. deren Steuerverwaltungen akzeptiert, obwohl die notwendige Gesetzesergänzung noch nicht ergangen war.

Inzwischen ist mit der neuen StDÜV vom 28. Januar 2003 (BGBl. I, S. 139) die notwendige Gesetzesgrundlage wiederhergestellt. In § 1 Abs. 1 Satz 2 StDÜV ist auch die Übermittlung durch Dritte (für Ehegatten, Mandanten) legalisiert.

Lohnsteuerbescheinigungen von Arbeitslöhnen ab dem Kalenderjahr 2009 können nur noch mit elektronischem Zertifikat übermittelt werden[8]. Unabhängig von der für die Übermittlung ausgewählten Software ist die Registrierung am ElsterOnline-Portal zwingend notwendig.[9] Einzige Ausnahme ist die Übermittlung über das DATEV-Rechenzentrum.

Sicherheit und Datenschutz

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert ELSTER im Jahre 2010. Ein ISO-27001-Zertifikat auf der Basis der IT-Grundschutz-Kataloge des BSI dokumentiert die Umsetzung von Informationssicherheitstechniken nach dieser internationalen Norm. Der Schutz vertraulicher Informationen sowie die Gewährleistung der Verfügbarkeit und der Integrität der im Rahmen von ELSTER zu verarbeitenden Daten sowie deren Verarbeitungssysteme müssen gewährleistet werden. Die Leistungen von ELSTER werden in einer nach ISO 27001 auf Basis der IT-Grundschutz-Kataloge des BSI zertifizierten eigenen IT-Infrastruktur erbracht. Mit der Zertifizierung soll dokumentiert werden, dass für diese Dienste der IT-Grundschutz nach ISO 27001 vollständig implementiert wurde und dass die Auseinandersetzung mit IT-Sicherheitsthemen Bestandteil der Ziele der Finanzverwaltungen ist. Die Dienste werden vom Bayerischen Landesamt für Steuern und dem Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt.

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) zeichnete die „ElsterOnline Client Server Architektur“ (ElsterOnline) mit dem Datenschutz-Gütesiegel Schleswig-Holstein aus und bescheinigte damit, dass diese datenschutzkonform eingesetzt werden kann (Registernummer 04-08/2010, gültig bis 18. August 2010). Das Datenschutz-Gütesiegel Schleswig-Holstein wird seit 2001 an Produkte verliehen, die den Anforderungen von Datenschutz und Datensicherheit entsprechen. Die gutachterliche Prüfung wurde durch die „datenschutz cert GmbH“ aus Bremerhaven durchgeführt. Sie legte dem ULD nachvollziehbar dar, dass das eingesetzte Verfahren die Authentizität, Vertraulichkeit und Integrität der übermittelten elektronischen Dokumente sicherstellt. Dabei wird trotz Verzicht auf den Einsatz von qualifizierten Signaturen mindestens die Sicherheit erreicht, die auch für die schriftliche Einreichung der Daten beim Finanzamt gilt.

Akzeptanz bei der Bevölkerung

Im Jahr 2011 reichten die Bürger 8,6 Millionen Einkommensteuererklärungen mit ELSTER ein. Daneben wurden 39,3 Millionen Umsatzsteuer-Voranmeldungen sowie 19,3 Millionen Lohnsteuer-Anmeldungen getätigt.[10] Nachdem die Zahl im Jahr 2010 noch gleich blieb, in dem ebenfalls 8,6 Millionen Menschen die elektronische Steuererklärung nutzten[11], stieg deren Zahl im Jahr 2011 auf 9,5 Millionen.[12]

Situation für Softwarehersteller

Softwareherstellern steht die Möglichkeit offen, sich als Entwickler beim ELSTER-Projekt zu registrieren. Registrierte Hersteller werden bei der Entwicklung von ELSTER-kompatibler Finanzsoftware durch zwei kostenlose Schnittstellenbibliotheken unterstützt, um die ELSTER-Funktionalität in Programme auf mehreren Betriebssystemen integrieren zu können. Dazu können sich Softwareentwickler eine C-Schnittstellenbibliothek („ERiC“ = ELSTER Rich Client, ehemals „TeleModul“) für Microsoft Windows, Linux und Mac OS X oder eine Java-Schnittstelle („COALA“, die aber nicht mehr weiterentwickelt und unterstützt wird) für Microsoft Windows, Mac OS und Linux im Mitgliederbereich der ELSTER-Webseite herunterladen. Teilweise sind die Nutzungsbedingungen jener Bibliotheken allerdings relativ restriktiv formuliert, so dass insbesondere für freie Software die Verwendung dieser angebotenen Bibliotheken durch deren Lizenzbedingungen ausgeschlossen wird.

Statt der Verwendung dieser API können die Hersteller für bestimmte Funktionalitäten auch die Spezifikation der COALA-Schnittstelle benutzen, um die Kommunikation mit dem ELSTER-Server selbst zu implementieren. Die Verwendung dieser Spezifikationen ist seit Dezember 2004 auch für freie Software (Open Source) zulässig. In der Zeit davor war die Schnittstellenbeschreibung nur nach Unterzeichnung einer Geheimhaltungserklärung (NDA) einzusehen. Seit diesem Kurswechsel ist sie jedoch für jeden zugänglich, der sich im ELSTER-Herstellerforum anmeldet. Diese Schnittstelle lässt allerdings nur die Übertragung von Umsatzsteuervoranmeldungen, Lohnsteueranmeldungen, Lohnsteuerbescheinigungen, Dauerfristverlängerungen und Steuerkontoabfragen zu. 2012 kommen noch ElStAm-Abfragen (entsprechend der entfallenen Lohnsteuerkarte) dazu. Jahressteuern wie Einkommensteuer, Gewerbesteuer usw. dürfen nur über die ERiC-Bibliotheken abgegeben werden. Das bis 2012 entwickelte und mittlerweile eingestellte Programm Taxbird war der erste freie ELSTER-Client (jedoch mit deutlichen funktionalen Einschränkungen gegenüber dem Windows-Programm ElsterFormular). Nachfolger von Taxbird ist das ebenfalls freie Programm Geierlein, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen bietet.

Geschichte

1996 Die Referatsleiter Automation (Steuer) der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder beauftragen eine interne Arbeitsgruppe, die Voraussetzungen für eine elektronische Steuererklärung zu untersuchen.
1996 bis 1997 Unter der Leitung der Arbeitsgruppe entwickelt die Oberfinanzdirektion München auf Basis einer Windows-basierten Client/Server-Architektur ein modulares Softwarekonzept zur Datenübermittlung über eine zentrale Kommunikationsstelle.
Oktober 1997 Auslieferung der ersten ELSTER-Clientsoftware an zwölf Anbieter von Steuererklärungsprogrammen, darunter die DATEV e. G., die Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. und Steuersoft Saarlouis.
Januar 1999 Offizielle Einführung von ELSTER als Verfahren zur elektronischen Übermittlung von Einkommensteuererklärungen.
Januar 2000 bis
Juni 2001
Kontinuierliche Erweiterung des Angebots um Lohnsteuer-Anmeldungen, Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Umsatzsteuererklärungen, Gewerbesteuererklärungen sowie die Erklärung zur Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags.
seit Anfang 2000 Einführung individueller Dienste für Städte, Gemeinden, Landkreise, Kammern und Verbände zur elektronischen Übermittlung von Kfz-Zulassungsdaten, Sterbedaten, Mitteilungen nach § 45 des EStG, Haushaltskassendaten etc. an die Finanzverwaltung.
Anfang 2001 Abrufmöglichkeit von elektronischen Steuerbescheiddaten und damit erstmals die Gelegenheit eines automatisierten Bescheiddatenabgleichs. Einführung des kostenfreien Steuerprogramms ElsterFormular entwickelt von der Oberfinanzdirektion Erfurt.
Juli 2002 Pilotbeginn der neuen plattformunabhängigen Architektur auf Basis der Programmiersprache Java in ausgewählten Bundesländern sowie Einführung der elektronischen Signatur, wodurch die eigenhändige Unterschrift und damit der aus rechtlichen Gründen erforderliche Ausdruck der Steuererklärung entfällt.
Mitte 2003 Beginn der Planung einer standardisierten elektronischen Übermittlung aller gängigen oder aufgrund rechtlicher Vorschriften verpflichtend einzureichenden Belege.
Januar 2004 Bundesweiter Pilotbeginn der vom Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes NRW (RZF), Düsseldorf, realisierten elektronischen Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigungen. Die Pilotierung erfolgt mit Partnern aus der freien Wirtschaft und der öffentlichen Verwaltung.
Januar 2004 Als Alternative zur elektronischen Übermittlung: Pilotversuch der Länder Bremen und Nordrhein-Westfalen für einen gesonderten Ausdruck der Steuererklärungsdaten als Barcode (mit der Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen).
Januar 2004 Beginn der Planung eines integrierten, personalisierten Webportals, über das die Steuerbürger und Steuerberater nach einmaliger Registrierung sämtliche Vorgänge gegenüber der Finanzverwaltung online durchführen können.
März 2004 Pilotbeginn der elektronischen Steuerkontoabfrage für Steuerbürger und Steuerberater in Hessen, realisiert von der Oberfinanzdirektion Frankfurt.
März 2004 Implementierung einer länderübergreifenden Online-Datenabfrage für die Ermittlung risikobehafteter Fälle zur Bekämpfung des Steuerbetrugs.
Januar 2005 Zwangsverpflichtung zur Nutzung von ELSTER für Lohn- und Umsatzsteuer-Voranmeldungen sowie die Lohnsteuerbescheinigungen.
März 2005 Die Zwangsverpflichtung wird teilweise durchlöchert, soweit sie eine unbillige Härte darstelle (Beschluss FG Hamburg v. 10. März 2005 - II 51/05).
April 2005 Das BMF lenkt ein und erlaubt zumindest für alle Zeiträume bis 31. Mai 2005 die papiergebundene Übermittlung.
September 2005 Offizielle Eröffnung des ElsterOnline-Portals. Einführung von ElsterBASIS, ElsterPLUS und ElsterSPEZIAL zur freiwilligen Authentifizierung
Ende 2006 Das BZStOnline-Portal des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) auf Basis der ElsterOnline-Technologie für Portale steht zur Verfügung. Damit ist es möglich Meldungen nach der EU-Zinsrichtlinie, Anträge auf Umsatzsteuervergütung, Zusammenfassende Meldungen (ZM), Sammelanträge auf Erstattung von Kapitalertragsteuer und Mitteilungen über tatsächlich freigestellte Kapitalerträge elektronisch zu übermitteln.
Mitte/Ende 2008 BSI zertifiziert ELSTER. Ein ISO 27001-Zertifikat auf der Basis der IT-Grundschutz-Kataloge des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) dokumentiert die erfolgreiche Umsetzung von Informationssicherheit nach internationalen Normen.
September 2008 Das BZStOnline-Portal erreicht im BIK BITV-Test (Projekt des deutschen Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, um Webangebote für behinderte Menschen besser zugänglich zu machen) 99 von 100 Punkte (sehr gut zugänglich)
November 2008 Die ELSTER-Programmbibliothek „ERiC“ ist erstmals auch für Linux verfügbar
Anfang 2009 Erweiterung des Angebots um Kapitalertragsteuer-Anmeldung nach EStG
Mitte 2009 Der Zoll nutzt ELSTER-Zertifikate für die elektronische Übermittlung der Internet-Ausfuhranmeldung-Plus (IAA-plus)
Anfang 2010 Erweiterung des Angebots um Kapitalertragsteuer-Anmeldung nach InvStG
April 2010 Der Zoll nutzt ELSTER-Zertifikate für die Internet-EMCS-Anwendung (IEA)
April 2010 Das ElsterOnline-Portal wird um Formulare für den §50a EStG (Anmeldung über den Steuerabzug bei Vergütungen an beschränkt Steuerpflichtige) erweitert
April 2010 Pilotbeginn „elektronischer Einspruch“ über das ElsterOnline-Portal in den Ländern Bayern, Sachsen und Sachsen-Anhalt
August 2010 Datenschutz-Gütesiegel für Steuerdaten-Anwendung „ElsterOnline“ durch das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Anfang 2011 ELSTER-die elektronische Steuererklärung auf Facebook und @eliaselster auf Twitter
November 2011 Die ELSTER-Programmbibliothek „ERiC“ ist erstmals auch für Mac OS X verfügbar
Dezember 2011 Die Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung für bis zu 10 Beteiligte kann über das ElsterOnline-Portal abgeben werden.
April 2012 Die Körperschaftsteuererklärung kann über das ElsterOnline-Portal abgeben werden.
April 2013 Die Einkommensteuererklärung kann über das ElsterOnline-Portal abgeben werden.

Zahlen zur Verbreitung

Datenübermittlungen 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
Einkommensteuer 27.000 140.000 320.000 550.000 1.100.000 1.810.000 3.590.000 4.610.000 5.510.000 8.200.000 8.300.000 8.600.000 9.500.000
Umsatzsteuer-Voranmeldungen 260.000 2.450.000 3.100.000 4.370.000 5.680.000 27.200.000 33.870.000 35.400.000 40.900.000 39.000.000 39.300.000 39.000.000
Lohnsteueranmeldungen 310.000 3.160.000 4.030.000 5.700.000 6.530.000 15.300.000 16.860.000 17.000.000 19.100.000 19.500.000 19.300.000 18.000.000
Lohnsteuerbescheinigungen 34.000.000 43.000.000 46.000.000 47.000.000 48.000.000 48.000.000 48.500.000 48.600.000
Steuerbescheide 10.000 50.000 470.000 1.020.000 1.520.000 1.770.000 2.355.000 2.900.000 5.600.000 4.700.000 4.200.000

OpenELSTER

Die Steuerverwaltung hat geprüft, die von ELSTER ausgegebenen Zertifikate und die ELSTER-Sicherheitsinfrastruktur auch anderen Behörden zur Nutzung in ihren eGovernment-Anwendungen zur Verfügung zu stellen. Diesen sollte es damit ermöglicht werden, ebenfalls starke Anwender-Authentisierung und elektronische Signatur zu integrieren, ohne eigene Zertifikate auszugeben und eigene Verfahren zur Anwendung dieser Zertifikate entwickeln zu müssen. Dieses Verfahren trug den Arbeitstitel „OpenELSTER“ [13]und wurde inzwischen unter dem Titel durch den bayerischen CIO "authega" umgesetzt. Der Authentifizierungsdienst authega® ist eine generische Lösung für Portale im öffentlichen Umfeld. Diese kann sowohl für beliebige Fachverfahren in Intranetanwendungen als auch als Zugangssystem für Internetanwendungen genutzt werden. Als Basis dienen die beim Online-Steuerportal ELSTER bereits erfolgreich eingesetzten Komponenten. Diese werden unabhängig von ELSTER als generischer Dienst (d.h. von allen steuerfachlichen Aspekten befreit) in einer vollständig separierten IT-Infrastruktur betrieben.

Wiktionary: ELSTER – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

ELSTER

Linux

Mac

Ubuntu

Formulare

  • formulare-bfinv.de – Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung (im Wesentlichen betriebssystemunabhängig)

Ust

  • stesie.github.com/geierlein – Geierlein, nur für USt-Anmeldungen ("a free Elster client, i.e. an application that allows you to send VAT declarations to Germany's fiscal authorities"), Weiterentwicklung von taxbird.de – Taxbird, freie ELSTER-Client-Software, nur unter X11 lauffähig (Anm., Stand Oktober 2011: wird nicht mehr über 2012 hinaus entwickelt, nach wie vor ist es nicht möglich, Jahressteuererklärungen, insbesondere auch Einkommensteuererklärungen, mit Geierlein/Taxbird zu übermitteln)

Einzelnachweise

  1. a b https://www.elster.de/elfo_down.php
  2. https://www.elster.de/elfo_faq.php?faqid=a03#a03
  3. ElsterForum: Linux / Ubuntu: Cookie Übertragung fehlgeschlagen, #9
  4. Elster: Finanzverwaltung rückt von Java ab, Mac & i, 7. März 2013
  5. Wiki Ubuntuusers > Finanzverwaltung > Steuererklärung
  6. Ausführliche Installationsanweisungen und Problemhinweise für ElsterFormular auf Wiki Ubuntuusers
  7. Sicherheitsstick für ELSTER
  8. Sicherheitsauthentifizierung ab Kalenderjahr 2009
  9. Nähere Informationen zu den möglichen Sicherheitsverfahren bei ELSTER erhält man auf der Seite Sicherheit im ELSTER-Portal.
  10. ELSTER-Statistik zu den Fallzahlen
  11. ELSTER: 8,6 Millionen Steuererklärungen per Internet, BITKOM, abgerufen am 24. Mai 2012
  12. BITKOM: 9,5 Millionen Steuererklärungen online abgegeben, netzwelt, abgerufen am 24. Mai 2012
  13. Christine Randlkofer:Die elektronische Steuererklärung (ELSTER) - Status und Ausblick, OpenElster. 97-104