Das Berufskolleg ist in Nordrhein-Westfalen die Bezeichnung für die aus den berufsbildenden Schulen hervorgegangene Schule der Sekundarstufe II mit unterschiedlichen Schulformen. Intention des Berufskollegs ist eine zeitgleiche Qualifizierung, sowohl im berufsbildenden, als auch im allgemeinbildenden Bereich, was in den vielfältigsten Bildungsgängen bereits realisiert wird. Aufgrund des Mangels an Ausbildungsstellen im Dualen System (klassische Lehre mit den Lernorten Ausbildungsbetrieb und Berufsschule), verschiebt sich das Gewicht der Bildungsgänge immer mehr in Richtung auf vollzeitliche Schulformen. Immer mehr Schüler suchen über die Berufskollegs den Weg zum Abitur mit Fachschwerpunkten wie Technik, Wirtschaft oder Erziehungswissenschaft.
In anderen Bundesländern sind Berufskollegs lediglich besondere Schularten einer berufsbildenden Schule.
Berufsschule
Diese Schulform ist für Schüler, die ihre Vollzeitschulpflicht von 10 Jahren erfüllt haben und einen Berufsausbildungsvertrag mit enem Unternehmen oder öffentlichen Einrichtung abgeschlossen haben. Die Klassen sind nach Berufen geordnet. Der Unterricht umfasst fachbezogene theoretische Grundlagen sowie allgemeinbildende Fächer.
- Eingangsvoraussetzungen: Berufsausbildungsvertrag
- Form: Teilzeit (ca. 8–12 Std/Woche an ein bis zwei Tagen)
- Dauer: drei bis dreieinhalb Jahre, Verkürzung möglich, und nur so lange wie das Berufsausbildungsverhältnis besteht
- Abschluss: betrieblich: Gesellen- oder Facharbeiterprüfung bzw. Kaufmannsgehilfenprüfung, schulisch: durch Besuch von zusätzlichen Kursen besteht u.U. die Möglichkeit, die Fachhochschulreife zu erlangen.
Berufsvorbereitende Klassen
Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf das Bundesland Nordrhein-Westfalen. In anderen Bundesländern, insbesondere in Baden-Württemberg, versteht man unter dieser Schulform etwas ganz anderes.
Diese Schulform ist für Schüler, die ihre Vollzeitschulpflicht von 10 Jahren an einer allgemeinbildenden Schule erfüllt haben und eine Berufsausbildung in einem Betrieb anstreben und keine anderweitige Vollzeitschule besuchen. Da die Schulpflicht für alle Jugendlichen bis zum Ende des Schuljahres besteht, in dem sie ihr 18. Lebensjahr vollenden, besuchen sie in dieser Zeit eine dieser berufsvorbereitenden Klassen. Auch wenn Jugendliche einer Vollzeitarbeit ohne Berufsausbildung nachgehen, sind sie zum Besuch dieser Schule verpflichtet.Je nach Art des Kollegs werden die Klassen nach Berufsfeldern ausgerichtet. Der Unterricht findet an einem Tag der Woche statt.
- Eingangsvoraussetzungen: keine
- Form: Teilzeit (ca. 8 Std/Woche an einem Tag)
- Dauer: Ein bis zwei Jahre
- Abschluss: Hauptschulabschluss bei entsprechenden Leistungen
Aktuell:Wegen des mangelnden Angebots an Ausbildungsplätzen steigen in diesem Bereich die Schülerzahlen an, so dass diese Klassen die Stärke einer eigenen Abteilung an den Kollegs annehmen. (Stand Mai 2000)
Berufsgrundschule
Diese Schulform ist für Schülerinnen und Schüler, die ihre Vollzeitschulpflicht von 10 Jahren an einer allgemeinbildenden Schule erfüllt haben oder das 10. Schuljahr zur Vorbereitung auf eine Berufsausbildung nutzen wollen. Die Klassen sind nach Berufsfeldern geordnet. Der Unterricht umfasst fachbezogene theoretische Grundlagen, allgemeinbildende Fächer sowie berufsfeldbezogene Praxis in Werkstätten, Küchen, Backstuben usw. innerhalb der Schule.
- Eingangsvoraussetzungen: Hauptschulabschluss,
- Form: Vollzeit (ca. 36 Std/Woche an fünf Tagen)
- Dauer: Ein Jahr
- Abschluss: Hauptschulabschluss bei entsprechenden Leistungen; Fachoberschulreife bei guten Leistungen; Laut Anrechnungsverordnung ist der erfolgreiche Besuch des Berufsgrundschuljahres als erstes Jahr der Berufsausbildung im gleichen Berufsfeld anzurechnen.
In Baden-Württemberg wird die Berufsgrundschule auch Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) genannt.
Fachoberschulen
Die Fachoberschule vermittelt Schülerinnen und Schülern die Fachhochschulreife bzw. die allgemeine Hochschulreife und vertiefte berufliche Kenntnisse. Zur Fachhochschulreife führen die Klassen 11 und 12. Die Klassen 12 werden sowohl als Vollzeitklassen als auch als Teilzeitklassen für Berufstätige angeboten. Voraussetzung für den Besuch der Klasse 12 ist die Fachoberschulreife und eine abgeschlossene Berufsausbildung oder die Fachoberschulreife und der erfolgreiche Besuch der Klasse 11. Ziel der Klasse 13 ist die allgemeine Hochschulreife (Abitur) bzw. die fachgebundene Hochschulreife bei fehlenden Kenntnissen in einer zweiten Fremdsprache. Die Klassen 12 und 13 werden mit einer Prüfung abgeschlossen.
Berufsfachschulen
Berufsfachschulen, 2 jährig, die früher "Höhere Berufsfachschule" hießen, wie z.B. die "Höhere Handelsschule", vermitteln bei der Eingangsvoraussetzung mittlerer Bildungsabschluss (Fachoberschulreife) die Fachhochschulreife und je nach Form erweiterte berufliche Kenntnisse oder sogar einen Berufsabschluss (Assistentenausbildung).
Außerdem gibt es Berufsfachschulen, 2 jährig, die es Menschen mit Hauptschulabschluss ermöglichen, den mittleren Bildungsabschluss mit berufsbezogenen Inhalten zu absolvieren bzw. nachzuholen. Hinzu kommen die einjährigen Berufsfachschulen mit diversen Kernfächern (z. B. Metallverarbeitung,...). Diese Schulform bietet kleinen mittelständischen Unternehmen die Möglichkeit ihr Auszubildenden das erste Ausbildungsjahr in der Berufsfachschule absolvieren zu lassen, dies spart dem Unternehmen etwaige Kosten die ein (zunächst unproduktiver) Lehrling im ersten Ausbildungsjahr verursachen würde. Des Weiteren bietet diese Schulform Jugendlichen, die noch keinen Ausbildungsplatz erhalten haben, die Möglichkeit das erste Lehrjahr in der Schule zu absolvieren, wodurch die Chancen auf einen Ausbildungsplatz im zweiten Anlauf deutlich verbessert werden sollen.
Fachschulen
Aufnahmebedingungen
Fachschulen sind Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung. In die Fachschule wird aufgenommen, wer mindestens
- den Abschluss der Ausbildung in einem für die Zielsetzung der jeweiligen Fachrichtung einschlägigen Ausbildungsberuf und
- den Berufschulabschluss und
- eine Berufstätigkeit im Ausbildungsberuf von mindestens einem Jahr, die auch während der Fachschulausbildung abgeleistet werden kann, nachweist und
- die Fachoberschulereife besitzt.
Abweichend davon kann in die Fachschule aufgenommen werden, wer eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens 5 Jahren nachweist.
Dauer des Bildungsganges
Im Regelfall dauert der Bildungsgang 8 Semester (Schulhalbjahre) in der Abend- bzw. Teilzeitform (diese Form wählen Absolventen oft, wenn sie ihre berufliche Tätigkeit während der Zeit der Technikerausbildung beibehalten wollen); für Bewerber/innen, die mindestens die Fachhochschulreife besitzen, kann sich die Dauer gegebenenfalls auf 6 Semester verkürzen. In der Vollzeitform beträgt die Dauer der Ausbildung 2 Schuljahre (4 Semester).
Abschlussprüfung
Der Bildungsgang schließt mit der Abschlussprüfung z. B. zur oder zum „Staatlich geprüfte(r) Erzieher(in)/Techniker(in)/Betriebswirt(in)“ ab. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil, darüber hinaus kann die Fachhochschulreife erlangt werden.