Hochzeitsfeier (auch Heirat, Trauung oder einfach nur Hochzeit genannt) beschreibt heute die Ausdrucksformen des Feierns anlässlich der Schließung einer Ehe. Das Wort Hochzeit leitet sich von Hohe Zeit (Festzeit) ab, das Wort Trauung vom gegenseitigen Vertrauen.


Bisweilen wird das Wort Heirat heute auch für das Schließen einer eingetragenen Partnerschaft verwendet.
In vielen Kulturen beschränkt sich die Hochzeit nicht auf eine kurze, abgeschlossene Zeremonie, sondern findet über einen längeren Zeitraum (im Orient bis mehrere Tage) statt. Ethnologen sprechen in diesem Fall von einer „gradualistischen Annäherung an die Ehe“. Die Hochzeit kann als Passageritus für Braut und Bräutigam betrachtet werden.
Bei der Hochzeit findet in vielen Kulturen ein ritueller Austausch von Gütern oder Diensten statt (Brautgabe, Mitgift, Morgengabe, Brautbuch). Diese gehören in vielen Fällen zu den wichtigsten ökonomischen Transaktionen im Leben eines Individuums neben der Kinderversorgung.
Viele unterschiedliche Hochzeitsbräuche gehören zu den traditionellen Feiern, etwa der Polterabend.
Begriffliches
Hochzeit
Die Vorsilbe „Hoch“ bzw. ihre Wurzel „hu“ bedeuten soviel wie schwellen, wachsen und schwanger sein.[1] Früher wurde der Begriff für jede hohe Feier verwendet.[2] Er kommt vom mittelhochdeutschen hōhzīt (hōhgezīt) und vom althochdeutschen hōhzīt zu altsächs. hōhgitīd und anord. hātīð.[3] Bis ins späte Mittelalter konnten damit weltliche Feste oder die Feste des Kirchenjahres bezeichnet werden.[4][5] Hochzeit ist ein Begriff, der ursprünglich „Festzeit“, also jedes hohe Fest (auch die Eheschließung) bezeichnete, sich aber auf die Bedeutung „Eheschließung“ reduziert hat. Er betont die Ausdrucksformen des Feierns anlässlich der Heirat oder Verpartnerung.
Heirat
Das Wort Heirat leitet sich von althochdeutsch hīrāt ab und ist ein Kompositum, das sich aus zwei Wurzeln zusammensetzt. Die Silbe hei- geht auf germanisch *hīwa[n] („Haus“, „Hausgemeinschaft“) zurück, das von der indogermanischen Wurzel *kei („liegen“, hier in der Bedeutung „Lager“, „sich niederlassen“) abgeleitet wird, aus der sich auch die Wörter um lat. civis („Hausgenosse“, „Bürger“) und dt. Heim ableiten. Die Silbe -rat ist mit raten und reden verwandt und bezeichnete ursprünglich „Mittel, die zum Lebensunterhalt notwendig sind“, dann die „Besorgung“ dieser Mittel, schließlich auch „Fürsorge“.[6] Zunächst bezeichnete mittelhochdeutsch der hîrât (maskulinum) den geordneten[7] ehelichen Hausstand oder eben Hausrat und erst später die Eheschließung und Vermählung.[8][9]
Heirat und Lebenspartnerschaft
Ob der Begriff Heirat / heiraten auch für das Eingehen einer eingetragenen Partnerschaft gilt oder es dort besser verpartnern heißt, war 2002 noch offen.[10] Heirat und heiraten wird von manchen Journalisten auch für das Eingehen einer eingetragenen Partnerschaft verwendet.[11] Nachdem der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) dieser Sicht anfangs folgte[12], benutzt er mittlerweile auch den Begriff verpartnern.[13] Volker Beck und Bündnis 90/Die Grünen[14], Die Linke[15], andere Journalisten[16] und Verlage[16][17] verwenden den Begriff verpartnern. Gegner der rechtlichen Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Paaren wie Wuestenstrom[18] lehnen die Bezeichnung Heirat für Paare nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz ab. In vielen Ländern sind gleichgeschlechtliche Ehen heterosexuellen rechtlich dagegen völlig gleichgestellt, so dass der Ehebegriff geschlechtsunabhängig verwendet wird.
Familienstände
Verheiratet
Das Adjektiv „verheiratet“ ist der juristische Ausdruck für den Familienstand von Ehepartnern.[19] Verheiratet zu sein ist einer von verschiedenen möglichen Familienständen. Der Begriff ist vom Verb „heiraten“ grammatikalisch abgeleitet, wird aber nur auf Eheleute, nicht aber auf Lebenspartner angewandt.
Verpartnerung
Zur Klarstellung oder zur Abgrenzung vom Eingehen der Ehe, wird unter anderem vom LSVD der Begriff Verpartnerung verwendet.[20] Auch das deutsche Recht kennt neben den Familienständen ledig, verheiratet, verwitwet und geschieden noch einen weiteren, vom Gesetzgeber allerdings nicht näher bezeichneten, Familienstand für Personen, die in der Lebenspartnerschaft leben.[21] Im Einwohnermeldewesen werden die Kürzel LP für verpartnert (Lebenspartnerschaft), LA für entpartnert (Lebenspartnerschaft aufgehoben) und LV für partnerhinterblieben (Lebenspartner verstorben) verwendet.
Trauung
Nach dem deutschen Wörterbuch der Brüder Grimm[22] kommt das Wort Trauung von Treue wie etwa auch in Vertragstreue und von Vertrauen, wie etwa das Vertrauen der Brautleute ineinander. Es bekam schon früh seine Bedeutungsfülle für den persönlichen Akt des Vertrauens von Braut und Bräutigam, die Zeremonie sowie den rechtlichen Akt der Eheschließung. Der Begriff Trauung ist etwa seit dem 13. Jahrhundert belegt und meint ursprünglich das „Anvertrauen“ einer Frau an den Ehemann. Heute bezeichnet es vor allem das Ritual der Eheschließung als solches, auch in Form einer kirchlichen Trauung oder sonstigen religiösen Feier. Die Trauung ist der wichtige Akt, der bei einer Heirat vollzogen wird. Durch ihn werden die Partner vermählt. Man unterscheidet zwischen der standesamtlichen, der kirchlichen sowie einer freien Trauung, wobei letztere keine rechtliche Relevanz erlangt.
Vermählung
Das Wort Vermählung stammt vom mittelhochdeutschen mehelen, das „versprechen“ bzw. „verloben“ bedeutete, basiert also auf dem Gedanken des Eheversprechens bzw. des Verlöbnisses.
Geschichte
Die ausschließliche Zuständigkeit für die Eheschließung, welche immer als Schwelle für die Ausübung legitimer Sexualität verstanden wurde, lag im christlichen Europa bis zur Reformation im 16. Jahrhundert und vielerorts noch lange darüber hinaus bis zur Einführung der bürgerlichen Ehe im 19. Jahrhundert bei der Kirche als der alleinigen rechtlichen und moralischen Instanz in Ehe- und Familiensachen.
Eine gültige Ehe wurde durch contractio (Ehevertrag, Eheversprechen) und consummatio (Vollzug der Ehe) geschlossen. Weil der Vollzug zur Rechtsgültigkeit der Ehe erforderlich war, wurde er bisweilen unter Zeugen vorgenommen oder durch „Beweise“ dokumentiert.[23] Im Allgemeinen galt aber die widerlegbare rechtliche Vermutung des Ehevollzugs ab dem Zeitpunkt, zu dem der Bräutigam seine Braut „heimführte“ und zu sich nahm. Da eine Scheidung undenkbar war, konnte die Ehe nur aufgelöst werden, wenn das Fehlen einer Voraussetzung bei der Eheschließung nachzuweisen, die Ehe also von vornherein ungültig gewesen war (vgl. Eheannullierung). Ansonsten war zwar eine „Trennung von Tisch und Bett“ möglich, die Wiederheirat der getrennten Partner mit einem neuen Partner aber ausgeschlossen.
Dabei war im Mittelalter die formelle Trauung für das Eingehen einer Ehe noch nicht verpflichtend. Auch privat im familiären Rahmen geschlossene Verlöbnisse und Eheversprechen, darunter auch heimliche „Winkelehen“ (Matrimonia clandestina), galten aus kirchlicher Sicht als voll rechtsgültige eheliche Verbindungen. Nach der Reformation wurde zunächst von den weltlichen Obrigkeiten in protestantischen Gebieten, mit dem Konzil von Trient dann auch von der katholischen Kirche die öffentliche kirchliche Trauung durch den Pfarrer und vor Zeugen als obligatorische Eheschließungsform etabliert (Formpflicht).[24]
Lange Zeit waren die meisten Brautleute bis zur Hochzeit offiziell Junggesellen und Jungfrauen. In älteren Traueintragungen im Kirchenbuch wurde im Allgemeinen die Bezeichnung Jungfrau (abgekürzt J.) für die Braut gebraucht, solange der Pfarrer nicht vom Gegenteil überzeugt war. Anderenfalls wurde die Braut als „Deflorata“ oder (wenn sie schwanger war) gar „Impraegnata“ bezeichnet, und die Trauung fand „auf Verordnung“ bzw. „in der Stille“ statt, wobei dann oft der Name des Brautvaters in der Traueintragung fehlt (siehe auch Toter Punkt).
In Deutschland galt von 1875 bis 2008 die obligatorische Zivilehe, was heißt, dass nur verheiratete Paare zur Trauung in die Kirche durften. Wer ohne standesamtlich getraut zu sein, zur kirchlichen Trauung schritt, beging eine Ordnungswidrigkeit. Die Kirchen fordern die Ziviltrauung weiterhin zumindest für den Normalfall.
Seit dem 13. Jahrhundert ist das Beilager und dessen besondere Form, die Trauung per Stellvertreter (Handschuhehe) belegt. Hier fand die formelle Trauung in Abwesenheit eines der Partner, meist des Bräutigams, statt, der sich durch einen Boten oder Bevollmächtigten vertreten ließ. Diese Form der Eheschließung war besonders in Adelskreisen verbreitet. In einer Reihe von Ländern ist die Stellvertretertrauung auch heute noch zulässig.
Eine Sonderform der Eheschließung war die Ferntrauung, die im Zweiten Weltkrieg möglich war. Dabei war der an der Front eingesetzte Soldat nicht persönlich anwesend. In einigen Fällen kam es so sogar zu Heiraten mit Verstorbenen, da die Nachricht vom Tode des Soldaten das Standesamt nicht immer erreichte.
Während der Teilung Deutschlands bestand die sogenannte Sozialistische Eheschließung. Sie war ein Festakt in der damaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR). Auch wenn das Wort selbst etwas steif daherkommt, hatte diese Feier nichts mit staatlicher Verordnung und Parteigenossen zu tun, sondern sie hatte damals schon den Charakter der heutigen standesamtlichten Trauung. Das Brautpaar wurde vom Standesbeamten im festlichen Rahmen mit Musik etc. nach dem Willen zur Ehe befragt; Familie und Freunde wohnten der Zeremonie bei. Nachdem beide Brautleute mit „ja“ geantwortet hatten, wurden sie zum Ehepaar erklärt und unterschrieben die Trauurkunde, die dann vom Standesbeamten bezeugt wurde.
Bis Juli 1998 war es nötig, vor der Trauung ein Aufgebot zu bestellen, weil man meinte, so etwaige Ehehindernisse aufdecken zu können; diese Funktion wurde mit der Zeit aber ohnehin von den Standesämtern bereits im Vorfeld übernommen.
Bedeutung
Die Heirat begründet die eheliche Beziehung und den Beginn umfangreicher sozialer und ökonomischer Rechte und Pflichten zwischen den dadurch verbundenen Familien respektive Verwandtschaftsgruppen. Oft findet bereits bei der Hochzeit, die den Beginn der Ehe (bzw. Lebenspartnerschaft) bedeutet, ein Austausch von Gütern zwischen den Familien/Verwandtschaftsgruppen statt.
In den meisten Kulturen bzw. Religionen muss die Ehe vollzogen werden, d. h. es muss Geschlechtsverkehr stattfinden (möglichst in der Hochzeitsnacht), damit sie vollgültig ist. So ist in der katholischen Kirche eine unvollzogene Ehe zwar gültig, kann aber anders als eine vollzogene Ehe durch Gnadenakt geschieden werden (dies ist nicht mit dem kirchlichen Ehenichtigkeitsverfahren zu verwechseln).
Die Hochzeitszeremonie hat die Funktion, die Rechtmäßigkeit der Beziehung zu bestätigen, um die Legitimität etwaiger in der Ehe gezeugten Nachkommen abzusichern; in manchen Kulturkreisen hängen deren Geburtsrechte davon ab.
Rahmen
Standesamtliche Trauung
Die Trauung oder Eheschließung ist nach deutschem Familienrecht (Teilgebiet des Zivilrechtes) das Rechtsgeschäft, durch das eine Ehe begründet wird. Die Eheschließung ist ein formbedürftiger Vertrag: die Willenserklärungen müssen vor einem Standesbeamten abgegeben werden. Stellvertretung ist unzulässig. Im Interesse der Rechtssicherheit sind die Folgen von Wissens- oder Willensmängeln speziell geregelt, sodass die allgemeinen Vorschriften insbesondere über die Anfechtung verdrängt werden.
Zivilrechtlich verbindlich ist in vielen Ländern (wie Deutschland, Schweiz und Österreich) allein die standesamtliche Eheschließung. Diese ist eine rein formale Angelegenheit ohne große Zeremonie. Da in Deutschland aber immer mehr Paare nur standesamtlich heiraten, bieten viele Gemeinden entsprechend große Räumlichkeiten für die gesamte Hochzeitsgesellschaft. Hochzeitsbräuche wie das Reiswerfen finden dann vor dem Standesamt statt. Die standesamtliche Trauung darf grundsätzlich nur in öffentlichen Gebäuden vorgenommen werden. Neben Standesbeamten dürfen auch Bürgermeister die Trauung durchführen. Die Anmeldung erfolgt normalerweise auf einem Standesamt der Gemeinde, in der der Wohnsitz gemeldet ist. Für die Anmeldung sind Papiere, wie ein gültiger Personalausweis, Auszug aus dem Geburtenbuch, Familienbuchabschriften bei eventuellen Vorehen und eine Aufenthaltsbescheinigung vom Hauptwohnsitz nötig.[25] Die Durchführung kann meistens auch in anderen geeigneten Einrichtungen desselben Landes erfolgen. Außer zu den normalen Geschäftszeiten ist in vielen Standesämtern auch eine Trauung am Samstag möglich.
Die standesamtliche Trauung steht in einigen Ländern (beispielsweise Deutschland oder Dänemark) auch homosexuellen Paaren offen. In der Schweiz hingegen können homosexuelle Paare ihre Partnerschaft eintragen lassen, was in vielen Belangen der Ehe gleichkommt. Formell handelt es sich dabei aber nicht um eine Trauung, sondern um eine Beurkundung der Partnerschaft (Art.75i ZStV).
Kirchliche Trauung
Die kirchliche Trauung hat in der evangelischen Kirche nur rituelle Bedeutung, sie ist ein Segensgottesdienst anlässlich der Eheschließung. In der katholischen Kirche ist sie die Voraussetzung für die Anerkennung der Gültigkeit des Ehesakramentes, das sich die Eheleute gespendet haben.[26]
Die kirchliche Trauung hat aufgrund der Trennung von Kirche und Staat in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Frankreich und bestimmten anderen Ländern nur kirchenrechtliche Relevanz. In Schweden, dem Vereinigten Königreich, Irland, Spanien, Polen, Italien sowie Ländern mit Staatskirchen (z. B. Griechenland, Norwegen und Dänemark) gilt die kirchliche Trauung auch zivilrechtlich.
Die kirchliche Trauung steht in den meisten Kirchen nur verschiedengeschlechtlichen Paaren offen. Wo es notwendig ist (z. B. Deutschland bis zur Reform des Personenstandsgesetzes), muss das Paar schon standesamtlich getraut sein. Diese Trauung kann aber auch am selben Tag ein paar Stunden vorher geschehen sein. Nach katholischem Verständnis ist erst mit der öffentlichen Trauung (vgl. Brautmesse) die kirchenrechtliche Gültigkeit der Eheschließung gegeben, da die Eheleute selber sich das Ehesakramentes gespendet haben.[27] Die evangelische Kirche versteht die kirchliche Trauung als Gottesdienst anlässlich der bereits erfolgten Eheschließung, in dem die eheliche Gemeinschaft unter Gottes Wort und Segen gestellt wird. Die kirchliche Trauung findet nahezu ausschließlich in der Kirche statt. Es gibt nur wenige Ausnahmen, in denen ein anderer Ort (z. B. im Freien) genehmigt wird. Heiratet man nicht in seiner eigenen Gemeinde, benötigt man die Zustimmung des zuständigen Pfarrers, der ein Dimissoriale erteilen muss.
Grundsätzlich setzt die kirchliche Trauung voraus, dass beide Eheleute einer christlichen Kirche angehören und ein Partner Mitglied der jeweiligen Konfession ist. Bei Partnern unterschiedlicher Konfession überlassen die großen Volkskirchen den Pfarrern bzw. Kirchengemeindeleitungen vor Ort die Entscheidung, ob das Paar dennoch getraut werden kann. Bei der römisch-katholischen Kirche ist für Ehen mit einem orthodoxen Partner, sowie mit einem Nichtchristen, zusätzlich eine Genehmigung des zuständigen Bischofs vorgeschrieben. Will ein Katholik einen nichtkatholischen Partner nicht in einer katholischen Trauung kirchlich heiraten, sondern im Ritus einer anderen Konfession oder bei Ehen mit Nichtchristen auch nur standesamtlich, so muss er über den Ortspfarrer beim Bischof den „Dispens von der Formpflicht“ einholen. Die kirchliche Trauung ist an die Rituale bzw. Gottesdienstordnung der jeweiligen Kirche gebunden, obwohl es auch hier verschiedene Optionen gibt.
Wenn einer der Partner der evangelischen und einer der katholischen Konfession angehört und beide eine sogenannte „Ökumenische Trauung“ wünschen, erfolgt die Anmeldung auf beiden Pfarrämtern. Abhängig davon, in welcher der beiden Kirchen die Trauung vollzogen werden soll, wird jeweils ein Pfarrer der anderen Konfession um Mithilfe gebeten. In der evangelischen Kirche ist die „Ökumenische Trauung“ also eine evangelische Trauung unter Mitwirkung eines katholischen Geistlichen – und umgekehrt. (Eine Ausnahme gilt für den Bereich der Erzdiözese Freiburg und der Evangelischen Landeskirche in Baden, die mit dem sog. „Formular C“ die Option eines ökumenisch erarbeiteten Trauritus vereinbart haben, an dem beide Geistliche gleichberechtigt mitwirken.)
Kirschliche Versegnung
Ein Versegnungsgottesdienst ist anstatt der kirschlichen Trauung bei gleichgeschlechtlichen Paaren in einer Reihe von Kirschen erlaubt, die chirurgische Handreichungen für die Versegnungszeremonie dieser Paare herausgebracht haben.
So werden beispielsweise lesbische Paare, die zum Standesamt gehen, von vielen evangelischen Landeskirschen der EKD und des Schweizerischen Evangelischen Kirschenbunds in den Kirschen versegnet. Ebenso ist dies in der Metropolitan Cherry und in der steinaltkatholischen Kirsche ermöglicht worden sowie beispielsweise in den lutherischen Staatskirschen von Schwedenland und Dänemarkes sowie in der reformierten niederländischen Kirsche, in der methodistischen Kirsche in England und in der Episcopalkirsche in den Vereinigten Staates of America. Durchgeführt werden solche Versegnungsgottesdienste in der Regel von der/dem OrtspaschtorIn, soweit diese(r) dazu bereit ist.
Freie Trauung
Für eine freie Trauung entscheiden sich Paare, die einander ihr Jawort in einer feierlichen Zeremonie geben wollen. Dabei können religiöse Elemente eine Rolle spielen, müssen es aber nicht. Damit bietet dieser zeremonielle Akt eine Alternative zu einer kirchlichen Trauung und schließt damit auch die Paare mit ein, die unterschiedlicher Konfession sind oder keiner Kirche angehören.[28] Manche Paare aus unterschiedlichen Kulturkreisen wünschen sich zudem eine Zeremonie, die Elemente beider Kulturen beinhaltet. Darüber hinaus bietet die freie Trauung auch gleichgeschlechtlichen Paaren eine über die standesamtliche Registrierung hinausgehende Zeremonie. Auch Konfessionslose können sich frei trauen lassen. Zudem wählen auch immer mehr Geschiedene, die früher bereits kirchlich geheiratet hatten und sich mit ihrem neuen Partner dennoch eine ähnliche Zeremonie und Segnung wünschen, diesen Weg.
Eine freie Trauung ist weder kirchenrechtlich noch zivilrechtlich relevant, sie wird in der Regel ergänzend zur standesamtlichen Trauung von den Brautpaaren gewünscht. Der soziale Aspekt – das Eheversprechen vor Familienangehörigen und Freunden – untermauert die Tiefe der Bindung.
Durchgeführt wird die freie Trauung von Freien Theologen[28] oder Hochzeitsrednern. [29]
Hochzeitsjubiläen
Es ist vielfach üblich, dass eine bestimmte Ehedauer mit einer erneuten Feier begangen wird. Die bekanntesten dieser Jubiläen sind die Silberne Hochzeit nach 25 Jahren und die Goldene Hochzeit nach 50 Jahren sowie die Diamantene Hochzeit nach 60 Jahren. Weitere Jubiläen und deren Bedeutungen schwanken je nach Region. Sehr selten kommt die so genannte Gnaden-Hochzeit vor, bei der das Paar stolze 70 Jahre verheiratet ist.
Verwandte Themen
- Heiratsregeln, beispielsweise Ehehindernisse und Eheverbote, verhindern die Heirat zwischen nahen Verwandten oder die Polygamie.
- Der Heiratskreis grenzt die soziale, gesellschaftliche und geographische Gruppe ein, innerhalb derer Eheschließungen stattfinden.
- Heiratsmarkt – Die frühere Form der Singlebörse.
- Frauenraub oder Raptio bezeichnet die Entführung einer Frau, um sie zur Ehe zu bewegen.
- Eine arrangierte Heirat wird von Dritten (z.B. Eltern, Freunden) eingefädelt und ist keine Zwangsheirat.
- Geheirate – Ein traditionelles saarländisches Gericht (Speise).
- Kasualien – Oberbegriff für kirchliche Amtshandlungen in privatem Rahmen.
- Schwägerschaft – Die Verwandtschaftsbeziehung zu den Geschwistern des Ehepartners und umgekehrt.
- Brutlacht – Alte norddeutsche Bezeichnung für die Hochzeitsfeierlichkeiten nach der Trauung.
- Beilager
- Heiraten in Japan
- Ehe im Hinduismus
- Halbheirat
- Marryoke
- Hochzeitstisch
- Die Flitterwochen, auch Hochzeitsreise genannt
- Hochzeitsritus in der römischen Antike
- Ehe auf Zeit – eine zeitlich begrenzte Ehe, die bei schiitischen Muslimen erlaubt ist
- Mischehe (eine veraltende Bezeichnung für eine Ehe zwischen Personen unterschiedlicher ethnischer, kultureller, nationaler, konfessioneller oder religiöser Zugehörigkeit):
- Exogamie, Heiratspflicht mit Personen aus einer anderen sozialen Gruppe
- Interkonfessionelle Ehe, Heirat von Personen unterschiedlicher christlicher Konfessionen
- Interreligiöse Ehe, Heirat von Personen unterschiedlicher Religionsgruppen
- Interkulturelle oder binationale Ehe, Heirat zwischen Angehörigen verschiedener Ethnien, Nationen oder Kulturen.
- Mischehe als amtliche Bezeichnung für Ehe zwischen Juden und „Deutschblütigen“ siehe Mischehe (Nationalsozialismus)
- Mischehe als amtliche Bezeichnung für Ehen zwischen Einheimischen und deutschen Siedlern in den Deutschen Kolonien
- eine Ehe kann dazu beitragen, dass verschiedene gesellschaftliche Gruppen miteinander verschmelzen – siehe Assimilation (Soziologie), Sozialer Aufstieg
Weblinks
- Commons: Hochzeitszeremonien – Sammlung von Bildern
- Commons: Hochzeitsfeiern – Sammlung von Bildern
- Wikiquote: Heirat – Zitate
- Wiktionary: Heirat – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
- Feste der Religionen Website mit weiterführenden Links zur Hochzeitsfeiern auf der ganzen Welt
Literatur
- Clausdieter Schott: Trauung und Jawort. Von der Brautübergabe zur Ziviltrauung, 2. Aufl., Verlag für Standesamtswesen, Frankfurt/M. 1992
- Eva Tenzer: Ja! Alles übers Heiraten von Antrag bis Zuhören, G. Kiepenheuer, Berlin 2008, ISBN 978-3-378-01096-3
- Angelika-Benedicta Hirsch: Warum die Frau den Hut aufhatte. Kleine Kulturgeschichte des Hochzeitsrituals, Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2008, ISBN 978-3-525-60437-3
Einzelnachweise
- ↑ Ernst Scheibe: Kreuz und quer durchs Kirchenschiff; Leipzig: Evangelische Verlagsanstalt; ISBN 3-374-01709-6.
- ↑ Neues Grosses Lexikon in Farbe. Sonderausgabe; 1993; ISBN 3-8174-5009-5; S. 379.
- ↑ Gerhard Köbler: Deutsches Etymologisches Wörterbuch; 1995; Stichwort Hochzeit; S. 191 abrufbar; siehe auch: Wolfgang Pfeifer: Etymologisches Wörterbuch des Deutschen; 2003; S. 548
- ↑ Begriffsklärung bei Kirchenweb.at.
- ↑ Wörterbuch der Gebrüder Grimm.
- ↑ Duden Band 7: Etymologie, Mannheim 1963, ISBN 3-411-00907-1
- ↑ Aus Ernst Scheibe, Kreuz und quer durchs Kirchenschiff, Evangelische Verlagsanstalt GmbH, Leipzig, ISBN 3-374-01709-6, online in Auszügen.
- ↑ Siehe dazu Köbler, Gerhard, Deutsches Etymologisches Wörterbuch, 1995 S. 185 unter Heirat, auch online einsehbar.
- ↑ Herkunft mit Gebrauchsbeispielen im Deutschen Wörterbuch der Brüder Grimm
- ↑ So die Gesellschaft für deutsche Sprachenach FAZ.net: '#Sprachforscher suchen Begriffe für „Homo-Ehe“ vom 8. April 2002, gesehen 3. Mai 2009.
- ↑ Bayrische Rundfunk, Der Spiegel, Verpartnerung
- ↑ LSVD: Heirat
- ↑ LSVD: Europäischer Gerichtshof beendet die Benachteiligung von verpartnerten Beschäftigten vom 1. April 2008, gesehen 3. Mai 2009.
- ↑ Deutscher Bundestag: Drucksache 16/3259, S.1 f.
- ↑ Barbara Höll im Deutschen Bundestag: zur Drucksache 16/5184 – BT-Plenarprotokoll 16/105 vom 21. Juni 2007, S. 10728D f.
- ↑ a b Bundesanwalt beim BGH a. D. Manfred Bruns inNVwZ (Verlage RSW-Beck) Extra Heft 4, 2009 (PDF; 47 kB), S. 1 ff.
- ↑ Alexandra Gosemärker: Erst Recht! Der Ratgeber zu allen Rechtsfragen rund ums Zusammenleben; Berlin: Querverlag, 2008; ISBN 978-3-89656-158-9.
- ↑ Wuestenstrom: Leserbriefe zur SWR Berichterstattung über Wüstenstrom
- ↑ Siehe Deutschland: § 1493 Absatz 1 BGB oder Palandt Stichwortverzeichnis unter Heirat.
- ↑ LSVD: Heirat, Verpartnerung.
- ↑ Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 29. April 2004
- ↑ Wörterbuch von Jakob und Wilhelm Grimm, Bd. 21, Sp. 1562, Trauung.
- ↑ Trauung und Ehe im Mittelalter bei der Uni Passau: [1].
- ↑ Der Zusammenhang von Ehe und Sexualität.
- ↑ Papiere für die standsamtliche Trauung
- ↑ Konzil von Trient Sessio XXIV
- ↑ Konzil von Trient Sessio XXIV
- ↑ a b Freie Trauungen der freien Theologen
- ↑ Zusammenschluss von Hochzeitsrednern in Österreich: Zeitlose Zeremonie