Arzt-Patient-Beziehung

Beziehung zwischen einem Arzt und dem Patienten
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Unter der Patient-Arzt-Beziehung (auch: Arzt-Patient-Beziehung) versteht man die Beziehung zwischen einem Arzt und dem Patienten, der sich vom Arzt beraten oder behandeln lässt. Wegen großer Informations- und Kompetenzunterschiede ist die Beziehung asymmetrisch. Wesentliche Orte der Arzt-Patient-Beziehung sind anamnestisches und therapeutisches Gespräch sowie Interaktionen bei diagnostischen oder therapeutischen Maßnahmen. Zu nichtärztlichen Therapeuten wie Psychologen, Heilpraktikern, Krankenschwestern und -pflegern besteht ein der Arzt-Patient-Beziehung eng verwandtes Verhältnis.

Regeln für die Arzt-Patient-Beziehung werden im Eid des Hippokrates, im Genfer Ärztegelöbnis und in berufsethischen oder standesrechtlichen Richtlinien angegeben. Auch allgemein-rechtliche Bestimmungen, u.a. bezüglich des Behandlungsauftrags, den der Patient dem Arzt erteilt, sind Grundlage des Verhältnisses zwischen Patient und Arzt. Die ärztliche Schweigepflicht soll gewährleisten, dass die Beziehung in einem geschützten Raum stattfindet.

Alle für die Arzt-Patient-Beziehung wichtigen Faktoren sind im Idealfall so zu gestalten, dass Patient und Arzt einander Vertrauen schenken, der Patient kompetente fachliche Beratung erhält, bestmögliche Behandlung erfährt und mit der Behandlung zufrieden ist. Das verlangt vom Arzt sowohl medizinische als auch psychosoziale Kompetenz. Der englische Arzt Michael Balint hat eine an der Psychoanalyse orientierte Methode entwickelt, die in Balint-Gruppen praktiziert wird und dem Arzt helfen kann, die Arzt-Patient-Beziehung und ihre Auswirkungen auf den Erfolg der Behandlung besser zuz verstehen.

Einer guten Arzt-Patient-Beziehung wird ein wichtiger Einfluss auf Krankheitsverlauf und Behandlungserfolg zugeschrieben. Ohne sie laufen therapeutische Maßnahmen Gefahr, erfolglos zu bleiben, weil der Patient nicht kooperiert und beispielsweise Ratschläge nicht befolgt oder verordnete Medikamente nicht einnimmt (Non-Compliance). Auf der anderen Seite kann eine allzu enge Arzt-Patient-Beziehung zu blindem Vertrauen in den Arzt führen, was sich verhängnisvoll auswirken kann. Eine Zweitmeinung oder ein Arztwechsel ist oft angebracht.

Im Recht wird das Verhältnis zwischen Patient und Arzt im Medizinrecht im allgemeinen und im Arzthaftungsrecht im besonderen geregelt.

Unstandesgemäßes Verhalten

Sowohl aus ethischen als auch aus therapeutischen Gründen widerspricht es der ärztlichen Rolle, wenn der Arzt mit einem Patienten eine sexuelle Beziehung eingeht. Es wird von einem Arzt erwartet, dass er solche Beziehungen nicht zustande kommen lässt, weil sich der Patient in einer Form von Abhängigkeit befindet, die wesentlich zur Arzt-Patient-Beziehung gehört. Wenn der Arzt registriert, dass von Patientenseite oder von ihm aus die Beziehung einen erotischen Anteil hat, muss er dies dem Patienten gegenüber ansprechen und im Gespräch als Übertragung therapeutisch zu bearbeiten versuchen. Noch besser und sicherer ist es, dem Patienten einen anderen Arzt zu empfehlen.

Siehe auch

Patientenrecht, Patientenverantwortung, Kunstfehler, Abrechnungsbetrug