Istkosten sind effektiv angefallene Kosten vergangener Perioden.
In der Ist-Kostenrechnung wird der betriebsbedingte Güter- und Dienstleistungsverkehr erfasst. Die Erfassung erfolgt nachträglich (nach der Leistungserstellung). Somit erfolgt die Rechnung vergangenheitsorientiert. Darüberhinaus spiegeln sich in der Ist-Kostenrechnung Zufallsschwankungen der Rechnungsperiode wieder, was sich als Nachteil erweist.
Die Hauptaufgabe der Istkostenrechnung ist die Nachkalkulation der Kostenträger sowie die Ermittlung des durch die Leistungserstellung erwirtschafteten Periodenergebnisses.
Die angefallenen Kosten werden zunächst in der Kostenartenrechnung pro Monat, Vierteljahr oder Jahr erfasst. Die Istkostenrechnung gibt dann Aufschluss darüber, welche Kostenarten in welcher Höhe in der abgeschlossenen Periode angefallen sind.
Da alle Kosten auf das Produkt „überwälzt“ werden, spricht man vom so genannten Kostenumwälzungsprinzip.
Die Istkostenrechnung liefert der Unternehmensleitung die Informationen darüber, in welcher Höhe tatsächlich Kosten angelaufen sind. Kein Kostenrechnungssystem kommt also ohne Istkosten aus: Zum einen besteht die gesetzliche Forderung, die tatsächlichen Aufwendungen nachzuweisen (externes Rechnungswesen), zum anderen benötigt man zur Wahrnehmung der Kontroll- und Steuerungsfunktion im Unternehmen durch die Soll-Istvergleiche auch die Ergebnisse der Istkostenrechnung.
Da es um eine rückschauende Rechnung handelt, können mit ihr weder zukünftige Angebotspreise kalkuliert werden, noch das Betriebsergebnis geplant werden. Problematisch ist, dass die Stückkosten für ein Produkt auf Grund monatlich neu ermittelter Gemeinkosten-Zuschlagssätze schwanken. Werden diese schwankenden Preise als Grundlage für die Preispolitik verwendet, müssen die Preise ebenso schwanken. Die Istkostenrechnung ist zudem ein rechnerisch schwerfälliges Verfahren, da die Zuschlags- und Verrechnungssätze jeden Monat angepasst werden müssen. Auf Grund dieser Schwankungen sind auch keine Kostenkontrollen möglich. Maßnahmen zur Kostenkontrolle können höchstens im Nachhinein ergriffen werden und damit unwirksam sein. Innerbetriebliche Unwirtschaftlichkeiten können so nicht aufgedeckt werden.
Die Istkostenrechnung erlaubt zwar eine aussagekräftige Nachkalkulation, ist aber nicht in der Lage, auch nur ansatzweise eine Wirtschaftlichkeitskontrolle vorzunehmen. In der Istkostenrechnung werden die Kostenarten außerdem monatlich erfasst, im Betriebsabrechnungsbogen auf die Kostenstellen verteilt und anhand der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung auf die Hauptkostenstellen verrechnet. Mit Hilfe der jeden Monat neu gebildeten Zuschlagssätze wird die Nachkalkulation durchgeführt. Die Kostenrechnung erschwert sich durch diese Vorgehensweise erheblich. Zudem schwanken die Verrechnungssätze in vielen Unternehmen im Zeitablauf nur gering.