Konvent (von lat. conventus, -ūs m. - „Zusammenkunft“) bezeichnet
- in der evangelischen Kirche eine Versammlung von Pfarrern zur Weiterbildung und zur Besprechung allgemeiner kirchlicher aber auch persönlicher Fragen.
- in der katholischen Kirche die Gemeinschaft der sitz- und stimmberechtigten Mitglieder eines Klosters (auch Kapitel genannt).
- Auch der Wohnbereich des Klosters, das Kloster als Ganzes oder die Gemeinschaft der Ordensleute in einem Kloster werden Konvent genannt. Dieser Sprachgebrauch ist auch in evangelischen klösterlichen Gemeinschaften üblich. Ein dafür entsprechender Begriff lautet Konventhof.
Literatur
- Karl Suso Frank: Art. Konvent. In: Lexikon für Theologie und Kirche. 3. Auflage, Bd. 6, Freiburg-Basel-Wien 1993-2001, S. 335.